Re: GK Munition kaufen
Verfasst: Sa 30. Apr 2011, 13:38
ja da hast recht 

repetiergewehre wie der M95 sind kein kriegsmaterial auch wenn siefrüher mal von armeen verwendet wurden. wurden vorderlader auch irgendwann mal.1941BNZ hat geschrieben:aber die 8x56r wird ja auch aus einer kriegswaffe verschossen weshalb kein kriegsmaterial
wenn man sie heute überhaupt noch kaufen kann
Genau, also Gewehrpatronen dieser gewissen Kaliber laut Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial sind KM, wenn sie FMJ sind und sonst nicht (es sei denn Sprengladung, Verein, etc.)gewo hat geschrieben:
das bedeutet also:
munition gewisser kaliber (unter anderem .308, .223 und 8x57IS aber noch einige andere) darf - wenn es sich um vollmantelgeschosse handelt - nur gegen WBK, jagdkarte oder schuetzenpass erworben werden.
teilmantelgeschosse sind unabhaengig vom (legalen) kaliber frei kaeuflich
faustfeuerwaffenmunition nur gegen WBK (und vermutlich jagdkarte bzw schuetzenpass, oder?)
und wie sieht es eigentlich mit dem kaliber 22 aus? gilt dass als FFW oder LW kaliber?
und schrot ist frei ab 18, oder?
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: Nicht unter den Kriegsmaterialbegriff fallen sämtliche Arten von Patronen mit "Teilmantelgeschoß".
Schrot und Slugs sind ganz normal ab 18 und werden eigentlich auch nirgendwo näher behandelt. Ergibt sich wohl daraus, dass auch die dazugehörigen Waffen ab 18 sind.Waffengesetz 1996 - Runderlass GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben: Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für
Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme
solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.
In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
[...]
Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche
Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es
angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen
darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
...weiters...VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen
(auch wenn mit Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:
[...]
○Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
[...]
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: 3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Verein
und Schrotpatronen mit Verein.
Vintageologist hat geschrieben:Genau, also Gewehrpatronen dieser gewissen Kaliber laut Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial sind KM, wenn sie FMJ sind und sonst nicht (es sei denn Sprengladung, Verein, etc.)gewo hat geschrieben:
das bedeutet also:
munition gewisser kaliber (unter anderem .308, .223 und 8x57IS aber noch einige andere) darf - wenn es sich um vollmantelgeschosse handelt - nur gegen WBK, jagdkarte oder schuetzenpass erworben werden.
teilmantelgeschosse sind unabhaengig vom (legalen) kaliber frei kaeuflich
faustfeuerwaffenmunition nur gegen WBK (und vermutlich jagdkarte bzw schuetzenpass, oder?)
und wie sieht es eigentlich mit dem kaliber 22 aus? gilt dass als FFW oder LW kaliber?
und schrot ist frei ab 18, oder?
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: Nicht unter den Kriegsmaterialbegriff fallen sämtliche Arten von Patronen mit "Teilmantelgeschoß".
FFW Munition ist praktisch umgekehrt, aber die bekommst du ja grundsätzlich nur mit WBK. Aber da sind halt alle Teilmantelgeschosse nur gegen zusätzliche Jagdkarte oder Schützenpass zu haben.
Schrot und Slugs sind ganz normal ab 18 und werden eigentlich auch nirgendwo näher behandelt. Ergibt sich wohl daraus, dass auch die dazugehörigen Waffen ab 18 sind.Waffengesetz 1996 - Runderlass GZ.: BMI-VA1900/0075-III/3/2008 hat geschrieben: Gemäß § 17 Abs. 2 letzter Satz WaffG hat der Bundesminister für Inneres Munition für
Faustfeuerwaffen mit Expansivmunition sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme
solcher für Jagd- und Sportwaffen durch Verordnung zu verbieten.
In Umsetzung dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 5 der 1. WaffV, dass der Besitz
und der Erwerb von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem
oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen verboten sind.
[...]
Im Hinblick darauf, dass es mitunter schwierig sein könnte, genau festzulegen welche
Waffen und damit welche Munition beim Sport oder der Jagd verwendet werden, scheint es
angezeigt, dass darauf abgestellt wird, wer diese Munition dennoch erwerben und besitzen
darf, nämlich Jäger und Sportschützen.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach ho. Rechtsansicht Personen, die nachweisen, dass sie
die Jagd durch eine gültige Jagdkarte oder den Schießsport durch einen gültigen
Schützenpass eines Landesschützenverbandes die Mitgliedschaft in einem
Schießsportverein) ausüben, dem § 5 der 1.WaffV waffentechnisch entsprechende Munition
für ihre Jagd- und Sportwaffen erwerben oder besitzen dürfen.
Und bezüglich .22LR:
...weiters...VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: Nicht als Kriegsmaterial wurden insbesondere folgende Gewehrpatronen
(auch wenn mit Vollmantelgeschoß ausgestattet) eingestuft:
[...]
○Kaliber .22 LfB Randfeuerpatrone
[...]
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben: 3. Kein Kriegsmaterial sind Gewehrpatronen Kaliber .22 long rifle mit Verein
und Schrotpatronen mit Verein.
Nur weil Du es nicht kennst, heißt das nicht, dass es nicht existiert: http://world.guns.ru/machine/at/steyr-s ... -30-e.html" onclick="window.open(this.href);return false;mgritsch hat geschrieben:repetiergewehre wie der M95 sind kein kriegsmaterial auch wenn siefrüher mal von armeen verwendet wurden. wurden vorderlader auch irgendwann mal.1941BNZ hat geschrieben:aber die 8x56r wird ja auch aus einer kriegswaffe verschossen weshalb kein kriegsmaterial
wenn man sie heute überhaupt noch kaufen kann
ich kenne auch keinen halb-/vollautomaten der mit 8x56R gefüttert wurde, somit ist es sicher nicht als kriegsmaterial zu sehen.
Ich habe zwar auf der letzten Seite bereits alles in meiner Zusammenfassung klar und deutlich geschrieben, aber hier noch einmal, bevor sich Halbwahrheiten wieder verbreiten:Vintageologist hat geschrieben:FFW Munition ist praktisch umgekehrt, aber die bekommst du ja grundsätzlich nur mit WBK. Aber da sind halt alle Teilmantelgeschosse nur gegen zusätzliche Jagdkarte oder Schützenpass zu haben.
Wahrscheinlich, weil man sie eh auf fast keinem Schießstand schießen darf (Brandgefahr).joe77 hat geschrieben: Und warum kriegt man keine 22er Tracer zu kaufen ???
Wenn du meinen Post gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass ich sogar die Gesetzestexte dazu 1:1 zitiert habe... falls das für dich Halbwahrheiten sindWarnschuss hat geschrieben: Ich habe zwar auf der letzten Seite bereits alles in meiner Zusammenfassung klar und deutlich geschrieben, aber hier noch einmal, bevor sich Halbwahrheiten wieder verbreiten:
Erstens gibt es FFW-Muni nicht nur mit WBK, sondern auch mit WP. Und zweitens sind nicht die normalen Teilmantelpatronen diejenigen FFW-Patronen, bei denen man zusätzlich einen Schützenpass oder eine Jagdkarte benötigt, sondern das gilt lediglich bei FFW-Patronen mit Teilmantelhohlspitzgeschoßen.
...was ja auch ganz normale TM Soft Points miteinschließen würde und tatsächlich ist die Handhabung der Waffenhändler üblicherweise so, dass alles, was TM ist, nur gegen Schützenpass oder Jagdkarte ausgegeben wird.Waffengesetz 1996 hat geschrieben: Der Bundesminister für Inneres hat
Munition für Faustfeuerwaffen mit Expansivgeschossen sowie Geschosse
für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen,
durch Verordnung zu verbieten.
Also: Expansivmunition = TM + geschlossene/offene HohlspitzeExpansivmunition
§ 5. (1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.
(2)...
10. Abschnitt
Strafbestimmungen und Durchsuchungsermächtigung
Gerichtlich strafbare Handlungen
§ 50. (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
1.
unbefugt genehmigungspflichtige Schußwaffen besitzt oder führt;
2.
verbotene Waffen (§ 17) unbefugt besitzt;
3.
Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 12 verboten ist;
4.
Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt;
5.
genehmigungspflichtige Schußwaffen, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz nicht befugt ist,
1941BNZ hat geschrieben:aber die 8x56r wird ja auch aus einer kriegswaffe verschossen weshalb kein kriegsmaterialwenn man sie heute überhaupt noch kaufen kann