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Re: SP5/MP5 10/30 Mags

Verfasst: Fr 5. Dez 2025, 01:00
von gunlove
Mr. Danger hat geschrieben: Do 4. Dez 2025, 14:29 ... da es genug Kurz- und Langwaffen gibt, die MP5 Magazine aufnehmen können.
Jetzt hast du mich neugierig gemacht! Welche?
Mir sind nur SP5k, SP5kPDW und SP5, bzw. natürlich die MP5 Varianten davon und die B&T Versionen bekannt.

Re: SP5/MP5 10/30 Mags

Verfasst: Fr 5. Dez 2025, 06:54
von rider650
Doktorkuh hat geschrieben: Do 4. Dez 2025, 13:35 Meint ihr kann ich auf meinem Z 10 Platz ein 30er Mag für meine SP5 kaufen, obwohl die ohne Schaft mit Abschlusskappe als Pistole gemeldet ist?
Ich würde sagen, vermutlich schon, da Z 10 nicht vorgibt, dass dieses Magazin nur für Langwaffen bestimmt ist, allerdings, da das Magazin in 9 mm ist, könnte man von einem Magazin für eine FFW ausgehen.
Ich würde es riskieren. Z7, 8, 9 und 10 lässt sich oft eh nicht so scharf trennen.

Beispiel AK in 7,62x39 - einführen kann man da auch 5,45x39 Magazine, nur zuführen tun sie nicht. Wäre das nun ein Magazin 'passend zur Waffe', also Z8? Oder muss es auf Z10, da es zwar reinpasst, aber nicht zuführt? Und wer will das kontrollieren bei Magazinen ohne jegliche Aufschrift, und ZWR Altbesitzmeldungen mit 'AK' im Typenfeld und 'unbekannt' in allen anderen?

Oder AK in .223 - da kannst 5,45x39 Magazine einführen, und sie funktionieren einwandfrei wenn man sich einen Follower vom Zubehörmarkt einbaut. Aber gebaut wurden sie trotzdem nicht für .223 - sind die jetzt Z8, oder doch Z10? Da muss jeder selber entscheiden wie risikofreudig er ist.
Arminius hat geschrieben: Sa 19. Apr 2025, 20:18 Bezüglich langer Magazine in deinem Besitz, aber "nicht an der Waffe" wäre ich sehr, sehr vorsichtig! Ich würde es nicht riskieren.

Ich habe schon "böse", "lange" Magazine importiert. Aber brav vorher das bei meiner Behörde angezeigt. VORHER! Ich habe gehört, dass es Jemand, der Import versucht hat, OHNE das der Behörde VORHER anzuzeigen, die "Zuverlässigkeit" angezweifelt wurde!
Ich habe bei meiner Behörde wegen Magazinimport nachgefragt. Die wollen vorher eine Genehmigung, für die sie 64 €verlangen. Die gilt zwar 3 Monate, aber es ist nur ein Importvorgang pro Genehmigung möglich - willst noch was importieren darfst nochmal zahlen. Es gibt auch Behörden, die das nicht verlangen, da kannst einfach importieren und danach melden. Man muss es vorher mit seiner Behörde abklären um Ärger zu vermeiden. Es ist wie so vieles Behördenwillkür, aber was willst machen? Kannst höchstens einen Kollegen mit §17 Eintrag und besserer Behörde bitten, es dir zu importieren und dann zu überlassen, um dir das Geld zu sparen.

Re: SP5/MP5 10/30 Mags

Verfasst: Fr 5. Dez 2025, 12:41
von m_a_d
rider650 hat geschrieben: Fr 5. Dez 2025, 06:54 Ich habe bei meiner Behörde wegen Magazinimport nachgefragt. Die wollen vorher eine Genehmigung, für die sie 64 €verlangen. Die gilt zwar 3 Monate, aber es ist nur ein Importvorgang pro Genehmigung möglich - willst noch was importieren darfst nochmal zahlen.
Es wäre interessant, mit Bezug auf welchen § sie eine Genehmigung ausstellen, denn ich kenne keinen und kann im WaffG auch keinen dazu finden, wo es sich nicht um eine vorher einzuholdende Genehmigung für den Import einer SCHUSSwaffe handelt. Die Magazine sind verbotene Waffen der Kategorie A, aber keine Schusswaffen und sie fallen meinem Verständnis nach auch nicht unter die KM Richtlinie.

Daher wäre mir (und auch meiner und anderen Behörden, wo wir angefragt haben) nichts bekannt, worauf sie eine Genehmigung für den Import basieren könnten.

Wir haben importiert (Berechtigung lt WBK) und dann die Rechnung an die Behörde mit der Bitte um Eintragung geschickt ... sowohl Magazine für 7/9 als auch 8/10.

Wenn Deine Behörde Dir eine Genehmigung ausstellen will, dann frage bitte, basierend auf welchem(n) Paragraphen des WaffG sie das machen wollen.

Hinweis: Nachahmung auf Eigenverantwortung

Re: SP5/MP5 10/30 Mags

Verfasst: Fr 5. Dez 2025, 14:36
von rider650
m_a_d hat geschrieben: Fr 5. Dez 2025, 12:41 ...
Es wäre interessant, mit Bezug auf welchen § sie eine Genehmigung ausstellen, denn ich kenne keinen und kann im WaffG auch keinen dazu finden, wo es sich nicht um eine vorher einzuholdende Genehmigung für den Import einer SCHUSSwaffe handelt. Die Magazine sind verbotene Waffen der Kategorie A, aber keine Schusswaffen und sie fallen meinem Verständnis nach auch nicht unter die KM Richtlinie.

Daher wäre mir (und auch meiner und anderen Behörden, wo wir angefragt haben) nichts bekannt, worauf sie eine Genehmigung für den Import basieren könnten.

Wir haben importiert (Berechtigung lt WBK) und dann die Rechnung an die Behörde mit der Bitte um Eintragung geschickt ... sowohl Magazine für 7/9 als auch 8/10.

Wenn Deine Behörde Dir eine Genehmigung ausstellen will, dann frage bitte, basierend auf welchem(n) Paragraphen des WaffG sie das machen wollen.

Hinweis: Nachahmung auf Eigenverantwortung
Ja das ist mir bekannt. Es gibt auch die Theorie, die Gewo hier mal geäußert hat, nachdem Kat A restriktiver gehandhabt wird als B und deswegen die Magazine nicht mit weniger Restriktionen importiert werden können, auch wenn im Gesetz nur 'Schusswaffen' steht. 'Analogschluss' oder so ähnlich hat das geheißen. Juristen können dir alles herargumentieren, und die Ressourcen, dagegen vorzugehen, muss es dir erstmal wert sein. Mir ist es das in dem Fall nicht wert.