Re: Empfohlene Vorgehensweise? Versäumnis der Behörde bei Magazinregistrierung
Verfasst: Di 5. Dez 2023, 12:20
Vielleicht wollen sie nicht, weil sie die nochmalige nun korrekte Austellung bezahlen müssten..
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ich glaub da zahlt niemand wastitan hat geschrieben: Di 5. Dez 2023, 12:20 Vielleicht wollen sie nicht, weil sie die nochmalige nun korrekte Austellung bezahlen müssten..
Nur kurz für mich noch einmal zum Verständnis:rider650 hat geschrieben: Di 5. Dez 2023, 10:21Ich habe genau gelesen. Er hat ausschließlich Magazine für die er auch Waffen hat, und für die hat er Plätze auf der WBK. Er hat nix gemäß Z9 oder Z10.titan hat geschrieben: Di 5. Dez 2023, 10:06 Genau lesen!
Gemäß erstem Posting hat er eine Liste der Magazine übergeben, die nun nicht auf der WBK enthalten sind, sondern nur die Waffen. §17 Abs.1 Z9 und Z10 fehlen demnach.
Ich gehe mal davon aus, dass es mehr als jeweils ein Magazin für die jeweilige Waffe waren -> Also nicht genehmigter Altbestand (welche Type auch immer), selbst wenn er sich Magazine nachkaufen könnte.
...
Das heißt er hat zur Zeit für alles was er hat auch eine Berechtigung laut WBK. Das einzige Problem ist, dass er einen Haufen Magazine hat, für die die Behörde keine Meldung erfasst hat. Dass er keinen Nachweis seiner erbrachten Meldung hat, das ist das eigentliche Problem, und sein Fehler.Streubombe hat geschrieben: So 3. Dez 2023, 13:05 ...
2021 bei der BH eine WBK-Erweiterung von zwei auf fünf Stück gemäß § 23 WaffG Abs. 2 beantragt und im Zuge dessen auch eine FFW und eine LW als Kat-A gemeldet + Liste der zu diesen beiden Waffen passenden Magazine mit > 20 bzw. > 10 Schuss übergeben.
...
korrekt? (Frage nach, da der Waffenhändler meinte es fehlen auf der WBK die Magazineinträge und man könne mit den im Zitat angeführten Bewilligungen auch keine neuen/zusätzlichen Magazine dazukaufen?)Waffe(n) gemäß § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen:
>1 gem. Z.7; 1 gem. Z.8<
3 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben und zu besitzen.
Behördliche Eintragungen:
keine Eintragungen
ja der eintrag ist so korrekt fuer diese waffen/magazin meldungStreubombe hat geschrieben: Mi 6. Dez 2023, 13:36 Wenn, wie angelehnt an diesen Fall, z.B. eine Glock + 5 Stk. 33 Schuss Magazine gemeldet wurden, sowie ein AUG mit 5 Stk. 30 Schuss Magazine - dann wären die WBK-Einträge wie im ersten Post erwähnt mit:
korrekt?Waffe(n) gemäß § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen:
>1 gem. Z.7; 1 gem. Z.8<
Alles klar, danke für die rasche Antwort!gewo hat geschrieben: Mi 6. Dez 2023, 13:38ja der eintrag ist so korrektStreubombe hat geschrieben: Mi 6. Dez 2023, 13:36 Wenn, wie angelehnt an diesen Fall, z.B. eine Glock + 5 Stk. 33 Schuss Magazine gemeldet wurden, sowie ein AUG mit 5 Stk. 30 Schuss Magazine - dann wären die WBK-Einträge wie im ersten Post erwähnt mit:
korrekt?Waffe(n) gemäß § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen:
>1 gem. Z.7; 1 gem. Z.8<