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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:01
von fast12
Zwei Anmerkungen:

Bei der Umsetzung der EU Richtlinie 2019, wurde von Otmar Karas und Wolfgang Sobotka auch behauptet dass sich "für die Jäger und Sportschützen nichts verschlechtert wird". Wir wissen heute, dass diese Aussagen subjektiv tatsachenwidrig waren (Jäger traf die Registrierungspflicht von Altbestand Flinten, Sportschützen u.a. das Verbot von vorher freien Magazinen).

Apropos EU Richtlinie: Es ist davon auszugehen dass im neuen Gesetz das Thema mit der "Waffenrelevanz" von "nicht gasdruckbelasteten" Griffstücken inkludiert ist.

Weitere Verschärfungen waren bereits im alten Entwurf (vor Graz) enthalten - ich verweise dazu auf die aktuelle Ausgabe der I W OE Nachrichten.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:01
von Poirot
Es zeigt aber mal wieder, dass ein absoluter Einzelfall zu sofortiger Anlassgesetzgebung führen kann.
So geht Rechtsstaat.
Nichts gelernt aus dem Corona Impfplicht Gesetz Desaster. Auch nicht die Wählerschaft.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:05
von AUG-andy
Michl9mm hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:14 Änderungen soweit ich sie verstanden habe:

Das Mindestalter für den Erwerb von Faustfeuerwaffen (Kategorie B) wurde von 21 auf 25 Jahre erhöht.

Bei Neu Ausstellung (WBK) Befristung auf 8 Jahre.

Für Langwaffen (Gewehre, Flinten, Kategorie C) bleibt das Mindestalter bei 18 Jahren.(Da bin ich mir nicht ganz sicher, der Babler wusste es auch nicht genau und hat irgendwas daher gestottert)

Die bisherige Wartefrist (Abkühlphase) von 3 Tagen zwischen Kauf und Aushändigung der ersten Waffe wurde auf 4 Wochen ausgedehnt.

Psychotests für den Erwerb von Waffenbesitzkarten sollen deutlich anspruchsvoller werden – Ziel ist eine verbindlichere und aussagekräftigere Beurteilung der Eignung.

Kein Privater Waffenverkauf mehr möglich – ausschließlich über Händler.

Künftig ein gezielter Informationsaustausch zwischen Militärärzten (Musterung) und Waffenbehörden.

Alle Angaben ohne Gewähr, vielleicht habe ich was überhört od. falsch verstanden.
Wenn es genau so kommt, ist es doch nur ein minimaler Eingriff ins bestehende Waffengesetz. WBK 8 Jahre auf Probe? Beim Führerschein schon lange obligatorisch.
Ist alles nicht so schlimm wie befürchtet.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:09
von Steppenwolf
AUG-andy hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:05
Michl9mm hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:14 Änderungen soweit ich sie verstanden habe:

Das Mindestalter für den Erwerb von Faustfeuerwaffen (Kategorie B) wurde von 21 auf 25 Jahre erhöht.

Bei Neu Ausstellung (WBK) Befristung auf 8 Jahre.

Für Langwaffen (Gewehre, Flinten, Kategorie C) bleibt das Mindestalter bei 18 Jahren.(Da bin ich mir nicht ganz sicher, der Babler wusste es auch nicht genau und hat irgendwas daher gestottert)

Die bisherige Wartefrist (Abkühlphase) von 3 Tagen zwischen Kauf und Aushändigung der ersten Waffe wurde auf 4 Wochen ausgedehnt.

Psychotests für den Erwerb von Waffenbesitzkarten sollen deutlich anspruchsvoller werden – Ziel ist eine verbindlichere und aussagekräftigere Beurteilung der Eignung.

Kein Privater Waffenverkauf mehr möglich – ausschließlich über Händler.

Künftig ein gezielter Informationsaustausch zwischen Militärärzten (Musterung) und Waffenbehörden.

Alle Angaben ohne Gewähr, vielleicht habe ich was überhört od. falsch verstanden.
Wenn es genau so kommt, ist es doch nur ein minimaler Eingriff ins bestehende Waffengesetz. WBK 8 Jahre auf Probe? Beim Führerschein schon lange obligatorisch.
Ist alles nicht so schlimm wie befürchtet.
Du beurteilst wieder zu schnell ;)

Das sind ja auch nur die Überschriften, die Details fehlen bzw. stehen im Gesetzestext den noch keiner kennt.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:10
von ColtPhyton
Poirot hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:01 Es zeigt aber mal wieder, dass ein absoluter Einzelfall zu sofortiger Anlassgesetzgebung führen kann.
So geht Rechtsstaat.
Nichts gelernt aus dem Corona Impfplicht Gesetz Desaster. Auch nicht die Wählerschaft.
Und so kommen wir wieder von der Waffenrechtsverschärfung zu einer politischen Disskusion über Themen wie die Corona Impfpflicht.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:16
von Zastava5
Wenn es genau so kommt, ist es doch nur ein minimaler Eingriff ins bestehende Waffengesetz. WBK 8 Jahre auf Probe? Beim Führerschein schon lange obligatorisch.
Ist alles nicht so schlimm wie befürchtet.
Was ist da wie beim Führerschein?

Die Lenkberechtigung gilt unbefristet, wie eben derzeit auch das Recht auf den Besitz von Kat B Waffen für WBK Inhaber. Nur die Karte selbst ist bei neuen Führerscheinen 15 Jahre gültig - da muss man dann aber lediglich ein neues Foto bringen und nicht die ganze Prüfung wiederholen.

Auch nach den drei Jahren Probezeit bei der Lenkberechtigung muss ich keine Prüfung wiederholen damit sie weiterhin gültig bleibt - Sanktionen gibts nur bei Verstößen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:25
von Poirot
ColtPhyton hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:10 Und so kommen wir wieder von der Waffenrechtsverschärfung zu einer politischen Disskusion über Themen wie die Corona Impfpflicht.

Eine Impfpflicht die nichts bringt wurde als politischer Aktionismus und von der 4 Macht gepushed im NR demokratisch als Gesetz beschlossen und Monate darauf wieder aufgehoben.
Nach einer einmaligen Einzeltat in einem der sichersten Länder der Welt werden Gesetze geändert und neue Überwachungsgesetze eingeführt.
Ich hoffe du erkennst die Parallelen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:28
von nils
Bitte beim Thema bleiben.

Laut Kurier wird in Erwähnung gezogen das die Einstufungen der Kategorien A,B und C „grundsätzlich“ verändert werden.

Edit:

Hier sind die geplanten Maßnahmen

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/ ... 11_mrv.pdf

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:29
von coldi
Ich werd auf jeden Fall noch gescheit Einkaufen was geht. Am Ende fallen den Kasperln noch 30 anderen Sachen im finalen Gesetzesentwurf ein. Die Waffenhändler sind auf jeden nicht die Leidtragenden an der neuen Gesetzgebung.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:31
von rider650
Ist reine Zeitverschwendung sich jetzt damit zu beschäftigen. Es sei denn man hat keine WBK, dann sollte man sich vermutlich jetzt noch eine besorgen. Für alle die schon eine haben reicht es, das Gesetzt zu lesen, sobald es beschlossen ist.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:50
von ebner33
AUG-andy hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:05
Michl9mm hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 10:14 Änderungen soweit ich sie verstanden habe:

Das Mindestalter für den Erwerb von Faustfeuerwaffen (Kategorie B) wurde von 21 auf 25 Jahre erhöht.

Bei Neu Ausstellung (WBK) Befristung auf 8 Jahre.

Für Langwaffen (Gewehre, Flinten, Kategorie C) bleibt das Mindestalter bei 18 Jahren.(Da bin ich mir nicht ganz sicher, der Babler wusste es auch nicht genau und hat irgendwas daher gestottert)

Die bisherige Wartefrist (Abkühlphase) von 3 Tagen zwischen Kauf und Aushändigung der ersten Waffe wurde auf 4 Wochen ausgedehnt.

Psychotests für den Erwerb von Waffenbesitzkarten sollen deutlich anspruchsvoller werden – Ziel ist eine verbindlichere und aussagekräftigere Beurteilung der Eignung.

Kein Privater Waffenverkauf mehr möglich – ausschließlich über Händler.

Künftig ein gezielter Informationsaustausch zwischen Militärärzten (Musterung) und Waffenbehörden.

Alle Angaben ohne Gewähr, vielleicht habe ich was überhört od. falsch verstanden.
Wenn es genau so kommt, ist es doch nur ein minimaler Eingriff ins bestehende Waffengesetz. WBK 8 Jahre auf Probe? Beim Führerschein schon lange obligatorisch.
Ist alles nicht so schlimm wie befürchtet.
Was ist denn mit dir los?
Minimaler Eingriff?

Gerade der Punkt mit "Privatverkauf nur mehr über Händler" wäre ne absolute Katastrophe.
Viele Händler haben schon jetzt überhaupt keine Lust Waffen zu versenden,dann wird daraus ne teure Dienstleistung werden.
Und was da auch bedeutet,ein Händler DARF ja gar nicht zu nem Käufer direkt nachhause schicken,sondern wieder nur zu nem anderen Händler.
Und auch dieser Händler wird dann eine kostenpflichtige Dienstleistung aus dem Empfang machen.

Dh wenn man oft gebraucht kauft bzw verkauft,wird das ewig umständlich und vorallem teuer werden!

Und was zusätzlich noch dazukommt,sobald die Waffe über nen Händler läuft,wird dann vermutlich auch die 4 Wochen Abkühlfrist zum tragen kommen.
Sprich dann ist jegliche Selbstabholung auch hinfällig,weil dann hinfährst,die Waffe vom Verkäufer dir im Waffengeschäft verkauft und registriert wird,aber mitnehmen darfst sie wegen der neuen Frist dann erst 4 Wochen später??

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:53
von GoodReason
Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 12:57
von Maria
Befristung laut Babler nur bei zukünftiger Erstausstellung der WBK
So habe ich es auch heute im Radio gehört, diese ganzen Änderungen sollen neue WBK Antragsteller und Besitzer betreffen
für die bereits bestehenden WBK Besitzer soll sich nichts ändern.
Das mit der Ausnahme von Jäger verstehe ich nicht so recht, Jäger haben doch kein Psychotest nur einen Amtsarzt Bericht
trotzdem gibt´s da mehr ausnahmen?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:01
von ebner33
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:53 Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler nicht,aber der Private kanns dir einfach direkt schicken!

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Mi 18. Jun 2025, 13:03
von GoodReason
ebner33 hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 13:01
GoodReason hat geschrieben: Mi 18. Jun 2025, 12:53 Seit wann darf ein Händler direkt nach Hause schicken? Ist auch jetzt schon nicht möglich.
Der Händler nicht,aber der Private kanns dir einfach direkt schicken!
Das stimmt.