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Erweiterung der WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von gewo » Sa 23. Aug 2025, 19:22

m_a_d hat geschrieben: Sa 23. Aug 2025, 14:46 vorab: bin nicht aus Wien!

Bei meinen letzten Erweiterungen habe ich vom jeweiligen SB immer eine schriftliche Bestätigung freundlich eingefordert und erhalten, damit ich auch in der Zeit von Abgabe der alten WBK bis zur Zustellung der neuen WBK problemlos mit den Waffen (in Österreich) unterwegs sein kann.

Es gibt dazu seines und meines Wissens nach kein Formular, aber er hat beide Seiten der WBK auf einen A4 Zettel kopiert, dazu eine handschriftliche Anmerkung bzgl. der laufenden Erweiterung gemacht und dass diese Bestätigung bis zur Zustellung der neuen WBK maximal jedoch 10 Tage Gültigkeit hat. Das Ganze unterschrieben und mit dem Amtsstempel versehen.

Eventuell kann sich einer der juristisch versierten hier im Forum dazu äußern - lt meinem Verständnis des WaffG darf ich ohne die WBK (bzw WP) bei mir zu haben, nicht mit den Waffen unterwegs sein!
Ja das mit dem ersatzdokument ist üblich. Kostet ca 35,- und kann man beantragen wenn man sein waffendokument beim antrag auf eine berechtigungsänderung dort lassen will weil man dann das neue dokument per post erhalten kann und zur abholung nicht nochmal aufs amt muss.
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Re: Erweiterung der WBK

Beitrag von m_a_d » So 24. Aug 2025, 11:39

in meinem Fall war es jeweils kostenfrei, vermutlich weil es nur ein kopierter Zettel mit Stempel und Unterschrift war und kein offizielles Formular. Gibt es dazu (Ersatzdokument / Interimsdokument) eines?
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dvc & AA
:at1:

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