Seite 3 von 4
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Mo 2. Feb 2026, 09:19
von twin2000
Wenn Deine behörde zu denen gehört die nicht zusammenführen wollen:
Möglichkeit 1:
Antrag auf Zusammenlegung auf eine ganze Waffe zu stellen weil du VORHAST dein Wechselsystem um ein Griffstueck zu ergänzen.
Bei telefonischer Kontaktaufnahme auf einen Bescheid bestehen.
Es gibt Behörden südlich von Wien die behaupten ein ablehnender Bescheid wäre kostenpflichtig und es werden beträge im bereich von € 200,- genannt. Das ist Unsinn. Die Gebührenordnung steht im Internet. Ein Antrag darf die Eingabegebühr kosten und ggf Beilagegebühren, wir reden da von irgendwas um die € 20,-. Damit ist alles abgedeckt, egal ob ablehnung oder genehmigung.
Damit sollte es funktionieren weil es keinen Ablehnungsgrund gibt.
Du solltest NICHT angeben dass du bereits zusammengebaut HAST. Soweit mir bekannt hat eine BH nördlich von Wien nach so einem Anbringen eines Bürgers ein Entzusgverfahren gegen ihn eingeleitet wegen Besitz einer nicht in der Informationssammlung registrierten Waffe. Sind aber damit glaub ich nicht durchgekommen.
Möglichkeit 2:
Du gehst zum Händler und der legt zusammen.....
je nach dem wie abenteuerlustig du bist
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Mo 2. Feb 2026, 10:24
von Promo
twin2000 hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 09:19
Du solltest NICHT angeben dass du bereits zusammengebaut HAST. Soweit mir bekannt hat eine BH nördlich von Wien nach so einem Anbringen eines Bürgers ein Entzusgverfahren gegen ihn eingeleitet wegen Besitz einer nicht in der Informationssammlung registrierten Waffe. Sind aber damit glaub ich nicht durchgekommen.
Die nichtgewerbliche Herstellung von Schusswaffen ("Eigenfertigung") ist in Österreich nicht untersagt und funktioniert ebenfalls nach genau dem Muster - man meldet der Behörde den Erwerb einer entsprechenden Waffe. Insoweit sehe ich hier absolut keinen Unterschied zur Anzeige, dass man ein Wechselsystem zu einer kompletten Waffe umgebaut hat. Mehr noch, ich kann nicht den beabsichtigten Zusammenbau sondern eben nur das faktische Vorhandensein einer kompletten Waffe (welche durch den Zusammenbau entstanden ist) anzeigen.
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Mo 2. Feb 2026, 10:27
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 10:24
twin2000 hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 09:19
Du solltest NICHT angeben dass du bereits zusammengebaut HAST. Soweit mir bekannt hat eine BH nördlich von Wien nach so einem Anbringen eines Bürgers ein Entzusgverfahren gegen ihn eingeleitet wegen Besitz einer nicht in der Informationssammlung registrierten Waffe. Sind aber damit glaub ich nicht durchgekommen.
Die nichtgewerbliche Herstellung von Schusswaffen ("Eigenfertigung") ist in Österreich nicht untersagt und funktioniert ebenfalls nach genau dem Muster - man meldet der Behörde den Erwerb einer entsprechenden Waffe. Insoweit sehe ich hier absolut keinen Unterschied zur Anzeige, dass man ein Wechselsystem zu einer kompletten Waffe umgebaut hat. Mehr noch, ich kann nicht den beabsichtigten Zusammenbau sondern eben nur das faktische Vorhandensein einer kompletten Waffe (welche durch den Zusammenbau entstanden ist) anzeigen.
theoretisch muessten die selben 6 wochen gelten wie beim erwerb.
theoeretisch
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Mo 2. Feb 2026, 10:46
von Promo
gewo hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 10:27
theoretisch muessten die selben 6 wochen gelten wie beim erwerb.
theoeretisch
... immer wenn die Behörde die illegale Kat.B findet, "
hab ich gerade letzte Woche gebaut, wollte ich diese Woche melden .."

. Spaß beiseite: wenn man eine Eigenfertigung vor hat, dann würde ich das spätestens bei Kat.B, wo es nicht bloß eine Verwaltungsübertretung wie bei Kat.C ist, dies vielleicht präventiv bei der Behörde ankündigen.
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Mo 2. Feb 2026, 11:15
von titan
Wenn der Platz frei ist, wäre es nach dem Runderlass eine Verwaltungsübertretung wobei das in dieser Situation nicht ausjudiziert ist und der Besitz der wesentlichen Teile ja ohnehin genehmigt ist.
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Mo 2. Feb 2026, 22:04
von yoda
Promo hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 10:46
gewo hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 10:27
theoretisch muessten die selben 6 wochen gelten wie beim erwerb.
theoeretisch
... immer wenn die Behörde die illegale Kat.B findet, "
hab ich gerade letzte Woche gebaut, wollte ich diese Woche melden .."

. Spaß beiseite: wenn man eine Eigenfertigung vor hat, dann würde ich das spätestens bei Kat.B, wo es nicht bloß eine Verwaltungsübertretung wie bei Kat.C ist, dies vielleicht präventiv bei der Behörde ankündigen.
Angenommen jemand hat eine WBK, hat freie Plätze und baut wirklich eine Kat. B von 0 weg, die er dann NICHT meldet/registriert, welche gerichtlich strafbare Handlung wäre das dann ?
Ist es unbefugt wenn man eine WBK hat, oder ist es nur eine Verwaltungsübertretung die vielleicht den Verlust der Zuverlässigkeit zur Folge hat ?
Urteile wird es wahrscheinlich aufgrund der Unwahrscheinlichkeit der Situation nicht geben, aber die theoretische Überlegung ist interessant. In Wahrheit müsste man sowieso die relevanten Einzelteile schon melden, bevor man mit dem gesamten Ding fertig ist, wenn man nicht alles binnen 6 Wochen fertigstellt.
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Mo 2. Feb 2026, 22:19
von titan
Eine nicht gemeldete Waffe, zu deren Besitz man berechtigt ist, ist eine Verwaltungsübertretung. Berechtigt, ist bei Kat B, unter der Voraussetzung eines freien Platzes, zu verstehen. Im Bezug auf das WS ist der Begriff der Waffe jedoch eine reines Gedankenkonstrukt. Denn nach dem Gesetz werden ganze Waffen keine Einzelteile, wenn man sie zerlegt, andererseits die Einzelteile umgekehrt schon zu einer ganzen Waffe, sofern man dies außerhalb von Schießstätten macht... aber "natürlich" ist das in diesem Fall umkehrbar. Man finde die Logik, nach der man dafür belangt werden soll.
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Di 3. Feb 2026, 00:55
von offroad-fun
Kurze Frage: Warum sollte man ein Wechselsystem auf eine ganze Waffe ummelden. Welche Vorteile erhofft man sich hiermit?
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Di 3. Feb 2026, 01:45
von m_a_d
zB Nutzung ausserhalb behördlich genehmigter Schiess-Stätten - sonst wäre auch Trockentraining zuhause (oder in allen Fällen, wo es sich nicht um eine genehmigte Schiesstätte handelt) verboten, weil der Zusammenbau ausserhalb des Schiesstsättenprivilegs untersagt ist
zB Eintragung als Waff Kat A (auch im EUFWP) weil man öfter auf Bewerben im EU Ausland unterwegs ist und das für den Transport langer Magazine in manchen Ländern einfacher / dien einzige Option ist
zB just because you can

etc
man muss nicht immer hinterfragen, warum jemand eine Auskunft (vor allem alles nahe an einer Rechtsauskunft) will, sondern kann sie a) geben wenn man Erfahrung hat oder b) nichts schreiben und maximal aus Interesse weiter an dem Thread mitlesen, denn man hat inhaltlich nichts beizutragen

Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Di 3. Feb 2026, 09:24
von yoda
offroad-fun hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 00:55
Kurze Frage: Warum sollte man ein Wechselsystem auf eine ganze Waffe ummelden. Welche Vorteile erhofft man sich hiermit?
Man kann die Waffe als Ganzes im Tresor liegen haben oder zur SV bereithalten ?
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Di 3. Feb 2026, 09:29
von Promo
yoda hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 22:04
Angenommen jemand hat eine WBK, hat freie Plätze und baut wirklich eine Kat. B von 0 weg, die er dann NICHT meldet/registriert, welche gerichtlich strafbare Handlung wäre das dann ?
Ist es unbefugt wenn man eine WBK hat, oder ist es nur eine Verwaltungsübertretung die vielleicht den Verlust der Zuverlässigkeit zur Folge hat ?
Urteile wird es wahrscheinlich aufgrund der Unwahrscheinlichkeit der Situation nicht geben, aber die theoretische Überlegung ist interessant. In Wahrheit müsste man sowieso die relevanten Einzelteile schon melden, bevor man mit dem gesamten Ding fertig ist, wenn man nicht alles binnen 6 Wochen fertigstellt.
... dann hast du eine illegale Kat.B und bist dazu gerichtlich zu belangen, siehe Strafbestimmungen des § 50 Abs 1 Z 1 (unbefugter Besitz von Kat.B). Nein, Einzelteile sind nicht zu melden (sonst würdest du ja mehrere Meldungen machen, mal Lauf, mal Verschluss, ...). Empfehle aber wie erwähnt im Idealfall vorher der Behörde Bescheid geben. Und natürlich auch Beschuss sowie Kennzeichnung nach SchKG.
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Di 3. Feb 2026, 09:30
von Evilcannibal79
Wenn du dadurch keine Stückzahlüberschreitung hast........
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Di 3. Feb 2026, 09:37
von yoda
Promo hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 09:29... dann hast du eine illegale Kat.B und bist dazu gerichtlich zu belangen, siehe Strafbestimmungen des § 50 Abs 1 Z 1 (unbefugter Besitz von Kat.B). Nein, Einzelteile sind nicht zu melden (sonst würdest du ja mehrere Meldungen machen, mal Lauf, mal Verschluss, ...). Empfehle aber wie erwähnt im Idealfall vorher der Behörde Bescheid geben. Und natürlich auch Beschuss sowie Kennzeichnung nach SchKG.
Warum unbefugt ? die WBK ist doch die Befugnis eine Kat. B zu haben oder ? Es ist eine sehr theoretische unwahrscheinliche Frage, aber wie kann ein Besitz unbefugt sein wenn ein Bescheid/WBK genau für das Teil vorliegt.
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Di 3. Feb 2026, 10:07
von gewo
Promo hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 09:29
yoda hat geschrieben: Mo 2. Feb 2026, 22:04
Angenommen jemand hat eine WBK, hat freie Plätze und baut wirklich eine Kat. B von 0 weg, die er dann NICHT meldet/registriert, welche gerichtlich strafbare Handlung wäre das dann ?
Ist es unbefugt wenn man eine WBK hat, oder ist es nur eine Verwaltungsübertretung die vielleicht den Verlust der Zuverlässigkeit zur Folge hat ?
Urteile wird es wahrscheinlich aufgrund der Unwahrscheinlichkeit der Situation nicht geben, aber die theoretische Überlegung ist interessant. In Wahrheit müsste man sowieso die relevanten Einzelteile schon melden, bevor man mit dem gesamten Ding fertig ist, wenn man nicht alles binnen 6 Wochen fertigstellt.
... dann hast du eine illegale Kat.B und bist dazu gerichtlich zu belangen, siehe Strafbestimmungen des § 50 Abs 1 Z 1 (unbefugter Besitz von Kat.B). Nein, Einzelteile sind nicht zu melden (sonst würdest du ja mehrere Meldungen machen, mal Lauf, mal Verschluss, ...). Empfehle aber wie erwähnt im Idealfall vorher der Behörde Bescheid geben. Und natürlich auch Beschuss sowie Kennzeichnung nach SchKG.
Beschuss?
Weiss garned
Hängt der rechtlich ned an der in umlauf bringung bzw lagerhaltung zum verkauf?
Re: Wechselsystem auf ganze Waffe ummelden?
Verfasst: Di 3. Feb 2026, 13:57
von yoda
gewo hat geschrieben: Di 3. Feb 2026, 10:07Beschuss?
Weiss garned
Hängt der rechtlich ned an der in umlauf bringung bzw lagerhaltung zum verkauf?
Sowohl der Beschuss als auch die Kennzeichnung gemäß Schusswaffenkennzeichnungsgesetz sind vor dem in Verkehr bringen zu machen, alles andere ginge ja gar nicht, ein Hersteller kann die Dinge ja auch nicht beschriften oder beschießen lassen, bevor sie fertiggestellt sind.