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Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 08:57
von Mag Dump
nerd hat geschrieben: Di 8. Jul 2025, 23:31 Insgesamt ein Inventar, das uns LWB das gute Gefühl gibt, dass keine offensichtlich irren Personen an Schusswaffen können. Und jeder intelligente LWB unterstützt genau diese Absicht des Gesetzgebers.
Nerd, kann es sein, dass wir beide möglicherweise beruflich ein bissl näher mit Testungen beschäftigt sind, in welcher Form auch immer, als wir hier einfach so reinposten?

Mit Argumenten und fachlich fundierten Erklärungen allein kommt man jedenfalls bei einem Teil der hier aktiven user nicht weit.

Umso mehr schätze ich Deine von mir hier zitierte Feststellung. Danke! Und vielen Dank für die umfassende und sehr gut strukturierte Erläuterung - ich bin bei sowas etwas sloppy, so sauber bin ich nicht beim Formulieren ;)

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 09:26
von Mag Dump
rider650 hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 08:39 Ja das war vor 2018. Aber ich habe geschrieben 'gefühlt ein paar hundert Fragen'. Was ist das denn bitte wenn kein Test? Oder was soll ein Test deiner Meinung nach sonst sein? Muss ich da jonglieren oder auf einem Bein stehen?
Ja, die Tests haben einen gewissen Umfang, das ist Teil des Designs. Das geschieht nicht, um Dich zu nerven, sondern um gewisse Aspekte Deiner emotionalen Responsivität zu ermitteln, und das auf einer Ebene, die Du nicht so einfach manipulieren kannst. Es kann natürlich sein, dass Dich das nervt, aber das ist nicht der Zweck dieses Designs. Es sagt aber schon etwas über Dich aus, dass Dich der Test nervt. Nur, was es jetzt spezifisch aussagt, das ist dann aus Deinen Antworten zu ermitteln - ein Test kann sehr wohl eine Unterscheidung ermöglichen, ob Du in narzisstischer Wut tobst, weil sich jemand erfrecht, Dich testen zu wollen, oder ob Deine Prüfungsangst oder demütigende Erfahrungen in der Kindheit angetriggert werden.
Bei all den Missbrauchsfällen in der Vergangenheit und der Willigkeit der Psychobranche, Handlanger für staatliche Repression zu sein, begrüße ich jeden Versuch, ihre Mitglieder von Menschen fernzuhalten, die nichts verbrochen haben und auch keine Hilfe suchen.
Belege bitte, das ist eine pauschale und umfassende Anpöbelung.

Dazu folgendes: Es gibt im Prinzip so gut wie immer eine Verteilung, meistens ist es ein Gauß-Verteilung. Soll heißen: Wo es viele gute gibt, gibt es ein paar besonders gute und ein paar besonders fiese. Und wo es viele Fiese gibt, gibt es ein paar bessere und ein paar extrem fiese.

Meiner Erfahrung nach spricht es sich schnell herum, wenn ein Psychologe bei der WBK-Testung ungut ist. Den meiden die Leute auch bald, weil sehr viele die gleiche Erfahrung gemacht haben. Hier belegt die Statistik, dass das Problem möglicherweise irgendwie beim Psychologenzu verorten ist. Dort landen dann nur mehr die Uninformierten.

Ander ist es mit jenen - und das sind die meisten - von denen 15 Leute gute bis neutrale Dinge berichten, während einer oder zwei ziemlich ablästern. Möglicherweise liegts an den Probanden und nicht am Tester...?

Es bildet sich nämlich auch der mentale Zustand einer Bevölkerung in den Testungen in Form einer Verteilung ab - die ist natürlich etwas differenzierter zu interpretieren, weil die Gruppe der WBK-Anwerber eine gewichtete Untergruppe der Gesamtbevölkerung darstellt, das ist ein vorselektiertes sample. Aber auch hier gilt, dass ein gewisser Prozentsatz an psychisch in irgendeiner Form schwerer instabilen Personen in den Testungen auftauchen wird. Und ich meine jetzt nicht Leute mit einem neurotischen Symptom, wie wir sie alle ein bisschen haben (auch die Tester).

Und woher sollen wir wissen, zu welcher Gruppe Du gehörst? Es ist übrigens ein Phänomen, dass die Betroffenen selbst es nicht unbedingt so wahrnehmen oder wissen, was mit ihnen los ist. Ich sage nur: Narzisstische Persönlichkeitsstörung. Du wüsstest es dann selbst nicht und würdest es vehement und aggressiv abstreiten, ist ja logisch.

Nur: Der Test ist nicht dazu da, jemanden in ein Eck zu treiben, er soll vielmehr helfen, rauszufinden, in welchem Eck ein Mensch sitzt - und der braucht dann Unterstützung, aber nicht unbedingt eine WBK.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 09:30
von Auslandsoester
Und während der Tests unterschreibt man noch ein Non-Disclosure-Agreement, so dass man anschließend nicht mehr darüber reden darf, welche "Stammdaten" auf dem Fragebogen genau abgefragt werden, weil das pösen WBK-Tricksern Erleichterung verschaffen könnte ? ;)

Würde man jemanden, der sich für den Prozess des Führerschein-Machens interessiert (ein Kfz kann in falschen Händen auch zu einer tödlichen Waffe werden), ernsthaft fragen: He! Warum willst du etwaige Prüfungsfragen oder was im Test für Fragen vorkommen können vorab wissen? Erklär das erstmal, du jetzt schon deswegen Verdächtiger! :lol:

Für mich nach wie vor auch die Frage offen, ob vor diesen Tests überhaupt ein Rahmen klar und fest definiert ist, welche Fragen zulässig sind und welche Fragen gar nicht beantwortet werden müssen.
Oder ist das dann im Wesentlichen eine Situation, in der quasi jede Frage zu jedem Lebensbereich zulässig und auch zu beantworten ist, solange sich noch irgendwie ein entfernter Bezug zum Thema Verlässlichkeit herstellen läßt?

Hintergrund: Im Thread über die kommenden möglichen Änderungen lese ich, dass geplant ist (?), dass zukünftig nicht nur ein Psychologe, sondern ein Gremium entscheiden soll.
Läuft das dann auf so eine Art dreiköpfige "Jury" hinaus, deren Fragen sich der WBK-Anwerber in deren "Kreuzverhör" stellen soll?

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 09:34
von AR-15
Also ich hab das psychologische Gutachten für die WBK selbst hinter mir, also hier mal kurz zusammengefasst, was da auf dich zukommt:

Zuerst machst du ein paar schriftliche Tests, meistens sind das der MMPI-2 und der FPI-R. Da geht’s um Aussagen, die du mit „stimmt“ oder „stimmt nicht“ beantworten musst. Die schauen dabei z. B., ob du zur Aggression neigst, ob du stabil bist oder irgendwelche auffälligen Denkmuster hast. Ist nicht sonderlich schwer, aber du solltest ehrlich antworten.

Danach gibt’s ein persönliches Gespräch mit dem Psychologen. Der fragt dich so Dinge wie:

Warum willst du eine Waffe besitzen?
Wie gehst du mit Stress oder Konflikten um?
Was machst du, wenn dich jemand provoziert?
Wie würdest du dich selbst beschreiben?

Falls aus dem Gespräch oder den Tests was nicht ganz klar ist, kommen manchmal noch Zusatzfragen:

Trinkst du regelmäßig Alkohol oder nimmst Drogen?
Hattest du schon mal Probleme mit dem Gesetz?
Wie stehst du zu Autoritäten?

Wenn du psychisch stabil bist, kein Drogenproblem hast und normal sozial integriert bist, bekommst du das Gutachten eigentlich problemlos.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 09:40
von Mag Dump
Pirker hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 08:23
nerd hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 07:03 Und, um diese leidige Diskussion, ob Schikane oder nicht, abzukürzen: bei all den psychischen Auffälligkeiten, welche mir täglich auf der Straße begegnen, begrüße ich jeden Versuch, psychisch Unauffällige von psychisch beeinträchtigten Personen zu unterscheiden. Jeder LWB der sich für zuverlässig und für unauffällig hält sollte das ebenso tun.
Da muß ich dir Beipflichten, das einzige was mich stört sind die Kosten für diesen Test, den über dieses Mittel, gemeinsam mit den restlichen Gebühren wird aus dem Grundrecht, dass den freien Mann vom Sklaven unterscheidet, Waffen tragen zu dürfen, ein Privileg für finanziell besser Stehende.
Der private Waffenbesitz ist per se ein Privileg - alles, was nicht in die Verfassung geschrieben ist, ist im Grunde ein Privileg. Es kann sehr viel leichter verändert werden, Rechte können per Gesetz recht einfach zugestanden oder entzogen werden. Das wird im Alltag nicht sonderlich spürbar, weil dort einfach bestehendes Recht exekutiert wird, es entsteht (abgesehen von spektakulären Ausnahmen) die Illusion, dass vor dem Recht alle gleich seien. Wir haben ja auch eine Flut an Gesetzen und dauernd Änderungen, während die Verfassung (mit gutem Grund!) selten und vorsichtig aufgeschnürt wird.

Wenn ich jetzt anfangen würde, hier aufzuzählen, wie per Gesetz Privilegien geschaffen und entzogen werden, und was das beispielsweise für Privilegien wären... hätten wir sofort den thread verlassen ;)

Und was das "Grundrecht" betrifft: So kann man das natürlich sehen, nur ist diese Argumentation vor dem Gesetzgeber irrelevant. Versuch mal, mit jemandem, der befugt ist, Dir ein Waffenverbot zu erteilen, mit dem "Grundrecht" zu kommen. Du wirst Dir damit gleich noch viel mehr Ärger einhandeln.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 09:58
von Mag Dump
Auslandsoester hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 09:30 Und während der Tests unterschreibt man noch ein Non-Disclosure-Agreement, so dass man anschließend nicht mehr darüber reden darf, welche "Stammdaten" auf dem Fragebogen genau abgefragt werden, weil das pösen WBK-Tricksern Erleichterung verschaffen könnte ? ;)
Jein.

Der Punkt ist: Testungen sind nicht einfach zusammengeschusterte Fragebögen, die sich der Psychologe bei einem Häferlkaffee aus dem Allerwertesten zieht. Es sind normierte Instrumente, die entworfen und validiert sind. Sie kosten (viel) Geld in der Anschaffung, und man muss qualifiziert sein, sie auszuwerten - ja, das muss man lernen, das geht nicht nach Lust und Laune oder nach Bauchgefühl. Üblicherweise erhalten Psychologen Lizenzen für gewisse Tests.

Wenn sich Teile der Testfragen rumsprechen, dann funktioniert der Test nicht mehr. Das ist natürlich ein Problem, weil dann die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Menschen durch den Test kommen, die besser keine Waffen haben sollten.

Persönliche Erfahrung: Ich hatte damit insofern kein Problem, als ich unwichtige Dinge ohnehin schnell vergesse (leider manchmal auch wichtige Dinge, aber das ist ein anderes Thema) - ich wusste am Ende des Tests die Fragen nicht mehr, die ich am Anfang beantwortet hatte. Und wenn man mich jetzt fragen würde, was da gefragt wurde, könnte ich nur sagen: "Ich hab wirklich und ehrlich NULL Erinnerung."

Und das ist GUT so.

;)

Ach ja, und um noch eins draufzusetze:

Ich wäre für eine Psychologische Testung für JEDEN Schusswaffenbesitz, und für JEDEN Schusswaffenbesitzer (Waidmannsgruß an die Jäger hier).

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 10:00
von Auslandsoester
AR-15 hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 09:34 Also ich hab das psychologische Gutachten für die WBK selbst hinter mir, also hier mal kurz zusammengefasst, was da auf dich zukommt:

Zuerst machst du ein paar schriftliche Tests, meistens sind das der MMPI-2 und der FPI-R. Da geht’s um Aussagen, die du mit „stimmt“ oder „stimmt nicht“ beantworten musst. Die schauen dabei z. B., ob du zur Aggression neigst, ob du stabil bist oder irgendwelche auffälligen Denkmuster hast. Ist nicht sonderlich schwer, aber du solltest ehrlich antworten.

Danach gibt’s ein persönliches Gespräch mit dem Psychologen. Der fragt dich so Dinge wie:

Warum willst du eine Waffe besitzen?
Wie gehst du mit Stress oder Konflikten um?
Was machst du, wenn dich jemand provoziert?
Wie würdest du dich selbst beschreiben?

Falls aus dem Gespräch oder den Tests was nicht ganz klar ist, kommen manchmal noch Zusatzfragen:

Trinkst du regelmäßig Alkohol oder nimmst Drogen?
Hattest du schon mal Probleme mit dem Gesetz?
Wie stehst du zu Autoritäten?

Wenn du psychisch stabil bist, kein Drogenproblem hast und normal sozial integriert bist, bekommst du das Gutachten eigentlich problemlos.
Danke für die Infos!

Und jetzt dazu meine ganze konkrete Frage: Was wird denn auf dem Fragebogen bei den "Stammdaten" des WBK-Werbers genau abgefragt? Wie ich vorher geschrieben hatte: Auch Ausbildung, Beruf, Familienstand, Anzahl Kinder...?
Hier im Thread schrieb jemand z.B. "Lebenslauf" sei ein zu besprechendes Thema. Das heisst, man soll da stichpunktartig seinen "Lebenslauf" aufschreiben oder wie? Oder das soll gar nicht auf Papier geschrieben werden, sondern ist nur bei dem anschließenden Gespräch dann Thema und wird dort rein mündlich vorgetragen?

Und eben meine bisherige Frage: Gibt es irgendeine Art von Belehrung zu den gestellten Fragen allgemein?

Wie zum Beispiel: "Sie müssen keine der gestellten Fragen beantworten. Wenn Sie allerdings Fragen nicht beantworten, kann/wird das dazu führen, dass sich das negativ auf das Testergebnis auswirkt. Fragen zu Thema xyz brauchen Sie generell nicht beantworten."
So in der Art...

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 10:10
von nerd
Mag Dump hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 08:57
nerd hat geschrieben: Di 8. Jul 2025, 23:31 Insgesamt ein Inventar, das uns LWB das gute Gefühl gibt, dass keine offensichtlich irren Personen an Schusswaffen können. Und jeder intelligente LWB unterstützt genau diese Absicht des Gesetzgebers.
Nerd, kann es sein, dass wir beide möglicherweise beruflich ein bissl näher mit Testungen beschäftigt sind, in welcher Form auch immer, als wir hier einfach so reinposten?

Mit Argumenten und fachlich fundierten Erklärungen allein kommt man jedenfalls bei einem Teil der hier aktiven user nicht weit.

Umso mehr schätze ich Deine von mir hier zitierte Feststellung. Danke! Und vielen Dank für die umfassende und sehr gut strukturierte Erläuterung - ich bin bei sowas etwas sloppy, so sauber bin ich nicht beim Formulieren ;)
Danke für die Blumen. Und ja, schon möglich, dass wir Kollegen sind.

Ich gebe dennoch die Hoffnung nicht auf, für Verständnis nach intelligenter Regulierung zu werben. Denn ich will weder amerikanische Verhältnisse, noch britische.

Psychotests richtig angewandt sind sinnvoll. Falsch oder nachlässig durchgeführt sind sie so schlimm wie ein Sicherheitsgurt, den ich nur umhänge, aber nicht richtig anschnallen. Ebenso traurigerweise gesehen beim Amoklauf in Graz, wo das BH etwas rausfand, was der WaffPsy Begutachter nicht fand. Glaubt mir, ich hätte lieber gesehen, dem Typen hätten sie aufgrund des Psychotests die WBK verwehrt. Das kann man einfach nicht anders sehen.

Danke übrigens für deine sachliche Weiterführung der Diskussion hier. Bin soweit bei dir.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 10:12
von Mag Dump
Auslandsoester hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 10:00 Und eben meine bisherige Frage: Gibt es irgendeine Art von Belehrung zu den gestellten Fragen allgemein?

Wie zum Beispiel: "Sie müssen keine der gestellten Fragen beantworten. Wenn Sie allerdings Fragen nicht beantworten, kann/wird das dazu führen, dass sich das negativ auf das Testergebnis auswirkt. Fragen zu Thema xyz brauchen Sie generell nicht beantworten."
So in der Art...
Nein - Du allein entscheidest, was Du mit Deinem Test anstellst.

Ob Du die Fragen, ohne sie zu lesen, nach einem schamanistischen Muster ankreuzt oder per Würfel entscheidest, was Du ankreuzt und was nicht, das ist dem Psychologen egal - er füttert in den Computer, was Du ihm abgibst, und der Computer spuckt ohne Ansehen Deiner Person aus, was er aus dem macht, was er gefüttert bekommen hat. Das ist kein einfaches Abzählen, da steckt eine ganze Menge an Theorie drin.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 10:14
von kapfe
nerd hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 07:03 Und, um diese leidige Diskussion, ob Schikane oder nicht, abzukürzen: bei all den psychischen Auffälligkeiten, welche mir täglich auf der Straße begegnen, begrüße ich jeden Versuch, psychisch Unauffällige von psychisch beeinträchtigten Personen zu unterscheiden. Jeder LWB der sich für zuverlässig und für unauffällig hält sollte das ebenso tun.
Ja Klar, das hat man ja, bei dem Wahnsinnigen in Graz gesehen, wie gut diese Tests dazu geeignet sind.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 10:23
von Auslandsoester
Mag Dump hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 10:12 Nein - Du allein entscheidest, was Du mit Deinem Test anstellst.

Ob Du die Fragen, ohne sie zu lesen, nach einem schamanistischen Muster ankreuzt oder per Würfel entscheidest, was Du ankreuzt und was nicht, das ist dem Psychologen egal - er füttert in den Computer, was Du ihm abgibst, und der Computer spuckt ohne Ansehen Deiner Person aus, was er aus dem macht, was er gefüttert bekommen hat. Das ist kein einfaches Abzählen, da steckt eine ganze Menge an Theorie drin.
Nach meinem Eindruck polemisiert Du unnötig, beantwortest dabei aber die Frage nicht konkret, ob es nun eine Belehrung gibt, wenn ja in welcher Form und wie diese genau formuliert ist.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 10:28
von Auslandsoester
Mag Dump hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 09:58 Jein.

Der Punkt ist: Testungen sind nicht einfach zusammengeschusterte Fragebögen, die sich der Psychologe bei einem Häferlkaffee aus dem Allerwertesten zieht. Es sind normierte Instrumente, die entworfen und validiert sind. Sie kosten (viel) Geld in der Anschaffung, und man muss qualifiziert sein, sie auszuwerten - ja, das muss man lernen, das geht nicht nach Lust und Laune oder nach Bauchgefühl. Üblicherweise erhalten Psychologen Lizenzen für gewisse Tests.

Wenn sich Teile der Testfragen rumsprechen, dann funktioniert der Test nicht mehr. Das ist natürlich ein Problem, weil dann die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Menschen durch den Test kommen, die besser keine Waffen haben sollten.

Persönliche Erfahrung: Ich hatte damit insofern kein Problem, als ich unwichtige Dinge ohnehin schnell vergesse (leider manchmal auch wichtige Dinge, aber das ist ein anderes Thema) - ich wusste am Ende des Tests die Fragen nicht mehr, die ich am Anfang beantwortet hatte. Und wenn man mich jetzt fragen würde, was da gefragt wurde, könnte ich nur sagen: "Ich hab wirklich und ehrlich NULL Erinnerung."

Und das ist GUT so.

;)

Ach ja, und um noch eins draufzusetze:

Ich wäre für eine Psychologische Testung für JEDEN Schusswaffenbesitz, und für JEDEN Schusswaffenbesitzer (Waidmannsgruß an die Jäger hier).
Auch hier wieder: Eine Menge Text aber keine Antwort auf die konkreten Fragen danach, welche "Stammdaten" denn nun konkret abgefragt werden.

Es erschließt sich nicht, wieso darüber nicht gesprochen werden düfte, selbst unter dem von Dir aufgebrachten Aspekt, dass wenn die Testfragen zu publik würden, WBK-Trickser Erleichterung hätten.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 10:41
von AR-15
Auslandsoester hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 10:00 Und jetzt dazu meine ganze konkrete Frage: Was wird denn auf dem Fragebogen bei den "Stammdaten" des WBK-Werbers genau abgefragt? Wie ich vorher geschrieben hatte: Auch Ausbildung, Beruf, Familienstand, Anzahl Kinder...?
Hier im Thread schrieb jemand z.B. "Lebenslauf" sei ein zu besprechendes Thema. Das heisst, man soll da stichpunktartig seinen "Lebenslauf" aufschreiben oder wie? Oder das soll gar nicht auf Papier geschrieben werden, sondern ist nur bei dem anschließenden Gespräch dann Thema und wird dort rein mündlich vorgetragen?
Was ich noch weiß sind es halt die 0815 Standardinfos wie:

- Name, Geburtsdatum, Adresse
- Familienstand und Anzahl der Kinder
- Ausbildung und aktueller Beruf
- Wohnsituation

Das mit dem Lebenslauf wäre mir neu.
Auslandsoester hat geschrieben: Mi 9. Jul 2025, 10:00 Und eben meine bisherige Frage: Gibt es irgendeine Art von Belehrung zu den gestellten Fragen allgemein?

Wie zum Beispiel: "Sie müssen keine der gestellten Fragen beantworten. Wenn Sie allerdings Fragen nicht beantworten, kann/wird das dazu führen, dass sich das negativ auf das Testergebnis auswirkt. Fragen zu Thema xyz brauchen Sie generell nicht beantworten."
So in der Art...
Normalerweise wird dir gesagt, dass du nicht verpflichtet bist, jede einzelne Frage zu beantworten. Dass nicht beantwortete oder verweigerte Fragen Einfluss auf das Ergebnis haben können, weil sie dann kein vollständiges Bild von dir bekommen, ist natürlich logisch.


Solange du beim Endergebnis in der Normalverteilung innerhalb der Norm – also im mittleren Bereich bist, sollte alles passen.
Beide Tests (MMPI-2 oder FPI-R) schlagen an, wenn du zu auffällig oder zu „perfekt“ antwortest.

Der MMPI-2 Test hat mehr Gewicht wegen seiner vielen Validitäts-Skalen, da er Lügen, soziale Erwünschtheit oder Simulieren (meistens) erkennen kann.
Der FPI-R Test dient eher dazu, das Gesamtbild zu ergänzen, also wie du im Alltag tickst oder mit Stress umgehst.
Der Computertest ist der VPT3.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 10:46
von Promo
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind wie zuvor genannt in der 1. WaffG Durchführungsverordnung festgelegt:
§ 3. Gutachten
(1)Das Gutachten muß unter Bezeichnung des angewendeten Tests Aufschluß darüber geben, ob der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
(2)Das Gutachten ist auf Grund eines Mehrfachwahltests, und zwar des „Minnesota Multiphasic Personality Inventory 2, Basisskalen (MMPI-2, Basisskalen)“ samt Streßverarbeitungsfragebogens (S-V-F) oder des „Verläßlichkeitsbezogenen Persönlichkeitstests – Version 3 (VPT.3)“ samt Fragebogen für Risikobereitschaftsfaktoren (F-R-F) und einer allenfalls erforderlichen weitergehenderen Untersuchung des Betroffenen zu erstellen.
(2a)An Stelle des „MMPI-2, Basisskalen“ kann auch das „Eppendorfer Schizophrenie-Inventar (ESI)“ gemeinsam mit dem „Kurzfragebogen zur Erfassung von Aggressivitätsfaktoren (K-FAF)“, dem „Fragebogen zu Kontrollüberzeugungen (IPC)“ und dem S-V-F verbunden mit
1. „Persönlichkeits-Stil- und Störungs- Inventar (PSSI)“ oder
2. „Inventar Klinischer Persönlichkeitsakzentuierungen (IKP)“ oder
3. „NEO-Fünf-Faktoren-Inventar (NEO-FFI)“ oder
4. „Big Five Plus One Persönlichkeitsinventar (B5PO)“
Verwendung finden. Im Falle der Anwendung des NEO-FFI oder des B5PO sind diese jeweils mit einer „Allgemeinen Depressionsskala (ADS)“ oder „Beck-Depressions-Inventar Revision (BDI-II)“ zu verbinden. An Stelle des S-V-F kann auch der Mehrfachwahltest „Coping Inventory for Stressful Situations (CISS)“ oder „Differentielles Stressinventar (DSIHR)“ eingesetzt werden.
(3)Gelangt die Begutachtungsstelle bereits auf der Grundlage eines Tests gemäß Abs. 2 oder 2a zum Ergebnis, daß keine Anzeichen dafür bestehen, daß der Betroffene dazu neigt, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, ist das Gutachten auf Grund dieses Tests zu erstellen.
(4)Kann auf Grund des Tests eine Neigung des Betroffenen nicht ausgeschlossen werden, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig oder leichtfertig umzugehen, ist auf Verlangen des Betroffenen mit einer weitergehenderen Untersuchung nach den allgemein anerkannten Regeln und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen.
Grosinger/Siegert/Szymanski führen in "Das neue österreichische Waffenrecht" in der 5. Auflage mit Stand 01.01.2020 weiters aus:
Anmerkungen zu den Änderungen auf Grund der Novelle 2012:
Die Weiterentwicklung der psychologischen Untersuchungsmethoden macht eine Überarbeitung der in der 1. WaffV normierten Verfahren unumgänglich. Die in § 3 der 1. WaffV vorgeschlagenen Testkombinationen entsprechen dem Stand der psychologischen Wissenschaft und erhöhen damit die Treffsicherheit bei der Aussage des Gutachtens. Die Formulierung der Fragestellungen der vorgeschlagenen neuen Testverfahren ist im Vergleich zu den zurzeit noch angewandten Tests auch in Sprache und Inhalt zeitgemäß und dem heutigen Lebensstil unserer Gesellschaft angepasst. So wird in den Tests auf als zu intim empfundene Fragestellungen verzichtet. Durch die erhöhte Anzahl an verschiedenen Testkombinationen soll den Begutachtungsstellen eine breite Palette an erstellten Gutachten zugrunde liegen geben diese auch künftig darüber Aufschluss, ob der Betroffene in Stresssituationen dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.[..]
Es besteht eine daher eine sehr weite Möglichkeit an Testkombinationen, die noch dazu zuletzt 2012 unter Einbeziehung der entsprechenden Fachstellen adaptiert und modernisiert wurde. Theoretisch könnte eine Person natürlich missbräuchlich alle Tests erwerben und diese zuvor zuhause absolvieren; der Kostenaufwand dafür ist allerdings sehr hoch (da eben diese Tests käuflich erworben werden müssten; vermutlich im vierstelligen Bereich), zudem die Auswertung und Interpretation jedenfalls aber einer psychologischen Ausbildung bedarf (nicht umsonst brauchen Psychologen, die diese Gutachten durchführen wollen, zuvor vom Bundesministerium für Inneres eine Freigabe dafür) und daher dies ausdrücklich eben nicht das ein positives Gutachten garantieren würde sondern weiterhin offen wäre. Abseits davon bezweifle ich, dass man ohne monatelange tagtägliche Vorbereitung in der Lage wäre, sämtliche (gemäß eigener Auffassung) "richtige" Antworten für alle zuvor genannten Tests zu erlernen.

Sollte der Gesetzgeber erwägen weitere Testungen hinzuzufügen, so würde ich mich dem nicht verschließen. Das muss allerdings unter Einbindung von Experten geschehen. Im Übrigen ist es eine Durchführungsverordnung, insoweit kann der Bundesminister für Inneres dies - zumindest theoretisch - im eigenen Ermessen modifizieren.

Re: Liste von Fragen des waffenrechtlichen psychologischen Tests online irgendwo abrufbar?

Verfasst: Mi 9. Jul 2025, 11:11
von Poirot
Steppenwolf hat geschrieben: Di 8. Jul 2025, 23:13 Sehr cool, ein Psychologe auf LSD der durchdreht ..... Naja wenns in der Wirtschaft dann nicht mehr funktioniert kann er ja dann Experte und waffenrechtliche Gutachten erstellen....
Während Legalwaffenbesitzer übervorsichtig und rechtstreu sein müssen um ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht zu verlieren, hat der Normalbürger ganz andere Grenzen und meist bei kleinen bis mittleren Vergehen nichts zu verlieren.
Deshalb ist die kleine elitäre Gruppe der Legalwaffenbesitzer auch statistisch sehr unauffällig was die Hetze seitens der Gesellschaft (und des Staates) auch so verrückt und unfair macht.