Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Verfasst: Sa 13. Sep 2025, 17:35
Greifvogel auf Drohnen abrichten, fertig. Er will ja nur spielen.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
SectionThree hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 14:52 Wie ich schon weiter oben geschrieben habe: Viel Glück mit § 344. Da geht es regelmäßig um Fälle wo ein unwiederbringlicher Schade droht und richterliche Hülfe (sic!) zu spät kommen würde. Im Zusammenhang mit Drohnen hat das mE und soweit ersichtlich noch niemand probiert; ausgeschlossen ist es natürlich nicht, aber uneingeschränkt kann man es jedenfalls nicht empfehlen.
So wie ich das sehe, wäre der Ausgang des von mir verlinkten Falls auch in Österreich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit so erfolgt.https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/4051532 hat geschrieben: Bei einem einmaligen Überflug mit einer Drohne, die mit einer Kamera ausgestattet ist,
wird die Angemessenheit der Selbsthilfe zu verneinen sein. Zum einen wird die Pri-
vatsphäre der fotografierten oder gefilmten Person dadurch keineswegs schwerwiegend
und unmittelbar geschädigt. Zum anderen ist Interesse des „Piloten“ an der Unversehrt-
heit der Drohne (seines Eigentums) als höherwertig einzustufen.
Dagegen wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn der „Steuerer“ beim Drohnenüberflug
gezielt und regelmäßig Fotografien oder Videoaufnahmen vom Betroffenen anfertigt
und dadurch in das Recht auf Privatsphäre eingreift. Hierbei sind wiederum die konkre-
ten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und zu prüfen, ob eine schwerwiegende und unmittelbare Schädigung des Betroffenen eingetreten ist oder nicht.
Und ja: Ich weiß: Das ist eine Diplomarbeit und kein OGH-Urteil...
Genau. Abgesehen davon, dass Kollegin Strubreiter nach meinem Verständnis nicht das schreibt, was du herauszulesen scheinst (sie differenziert nämlich sehr wohl nach den „konkreten Umständen des Einzelfalls“ und dem „Eintritt einer schwerwiegenden und unmittelbaren Schädigung des Betroffenen“) hat sich einer entsprechenden Auffassung in der Literatur, soweit ersichtlich, auch niemand angeschlossen. RA Höhne, Feuer frei auf ungeliebte Drohnen? jedenfalls widerspricht vehement:Grerdinger hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 19:31 Und ja: Ich weiß: Das ist eine Diplomarbeit und kein OGH-Urteil...
Höhne, Die Presse (30.09.2019), Rechtspanorama, S. 25 hat geschrieben:Wir können also mit einiger Sicherheit annehmen, dass der Abschuss einer Drohne [nur dann, Anm.] gerechtfertigt wäre, wenn diese Attacken gegen eine Person fliegt […]
Bei rechtswidrigen Handlungen, die unterhalb dieser Schwelle liegen – wie eben der Eingriff in die Privatsphäre – würden die Gerichte die Zerstörung des Flugobjekts wohl als unangemessenes Mittel qualifizieren. [meine Hervorhebungen]
Konsequenz: natürlich Schadenersatz, aber auch ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung. Das Gewaltmonopol hat eben grundsätzlich der Staat, an den sich der in seinen Rechten Verletzte zu wenden hat, sei es mit Unterlassungsklage oder mit Anzeige.
Das glaube ich nicht. Der letzte Jäger, der eine Drohne vom Himmel geholt hat, hat dafür jedenfalls ein vom VwGH bestätigtes (Ra 2019/03/0023) Waffenverbot bekommen.Grerdinger hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 19:31 So wie ich das sehe, wäre der Ausgang des von mir verlinkten Falls auch in Österreich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit so erfolgt.