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Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Sa 4. Okt 2025, 14:55
von bino71
Ne gewo, net ganz:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... te.1180200

Fristen
Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft

Meldegesetz:
Unterkunft in Wohnungen; An- oder Ummeldung
§ 3. (1)
Wer in einer Wohnung Unterkunft nimmt, ist innerhalb von drei Tagen danach bei der Meldebehörde anzumelden.

Unterkunft in Wohnungen; Abmeldung
§ 4. (1)
Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Sa 4. Okt 2025, 16:00
von panhandle
@bino71

Ich nehme an, gewo bezieht sich auf diesen Passus... siehe: >>> Ausnahmen von der Meldepflicht

Personen, die schon anderswo in Österreich gemeldet sind, sind von der Meldepflicht ausgenommen, wenn sie

in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunft nehmen (z.B. Urlaub bei den Großeltern),
als Pfleglinge in einer Krankenanstalt aufgenommen sind,

als Minderjährige in Kinder-, Schüler-, Studenten-, Jugend- oder Sportheimen untergebracht sind,
als Angehörige des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache oder im Rahmen eines Katastrophenhilfsdienstes in einer Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Kaserne) untergebracht sind.
QUELLE: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen ... te.1180200
oder auch : https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005799
§ 2....

g
Willi

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Sa 4. Okt 2025, 23:16
von edi
Dann lies doch den Par. 2 Abs.2 Z.2 MeldeG doch wirklich mal genau durch - betrifft nur Staatsoberhäupter, Regierungsmiglieder etc. Und schau dir dabei gleich Ziffer 1 genau an !

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Sa 4. Okt 2025, 23:21
von gewo
edi hat geschrieben: Sa 4. Okt 2025, 23:16 Dann lies doch den Par. 2 Abs.2 Z.2 MeldeG doch wirklich mal genau durch - betrifft nur Staatsoberhäupter, Regierungsmiglieder etc. Und schau dir dabei gleich Ziffer 1 genau an !
Nein
Staatsoberhäupter werden normal nicht im urlaub bei der omi untergebracht ….

Nebenwohnsitzmeldung nach acht wochen ausreichend, wenn unentgeltlich.

Und wenn wer fallweise bei seinem
tinderdate nächtigt dann ist das einfach „nix“, nedmal ein nebenwohnsitz …

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Sa 4. Okt 2025, 23:41
von edi
Gewo da liegst daneben, das hat nichts mit Haupt-oder Nebenwohnsitz zu tun. Da geht's darum dass man sich nach drei Tagen anmelden muss. Die Ausnahmen sind genau im MeldeG definiert.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: So 5. Okt 2025, 00:00
von gewo
edi hat geschrieben: Sa 4. Okt 2025, 23:41 Gewo da liegst daneben, das hat nichts mit Haupt-oder Nebenwohnsitz zu tun. Da geht's darum dass man sich nach drei Tagen anmelden muss. Die Ausnahmen sind genau im MeldeG definiert.
Les doch bitte einfach das meldegesetz.

Du musst dich erst nach 8 wochen nebenmelden wenn du wo kostenlos wohnst und einen aufrechten hauptwohnsitz wo anders hast.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: So 5. Okt 2025, 00:07
von panhandle
@edi

Ich habs ja oben schon rot eingefärbt....
Eben die Ausnahme wennst eh schon anderswo in OE gemeldet bist und für 2 Monate unentgeltlich Unterkunft nimmst.

Und das lese ich aus dem § 2 Absatz (3) so heraus....die Staatsoberhäupter usw aus Abs.2 Z2 meinte ich ja eh ned.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005799

g
Willi

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: So 5. Okt 2025, 00:39
von edi
Ja Gewo dein letzter Satz sagt was ich meinte ist, ein Wohnsitz ist Voraussetzung dann kannst 2 Monate nebenbei bei jemanden unentgeltlich Aufenthalt nehmen. Ist aber erst nach Ablauf dieser Frist und nach erfolgter Anmeldung ein Nebenwohnsitz.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: So 5. Okt 2025, 00:48
von gewo
edi hat geschrieben: So 5. Okt 2025, 00:39 Ja Gewo dein letzter Satz sagt was ich meinte ist, ein Wohnsitz ist Voraussetzung dann kannst 2 Monate nebenbei bei jemanden unentgeltlich Aufenthalt nehmen. Ist aber erst nach Ablauf dieser Frist und nach erfolgter Anmeldung ein Nebenwohnsitz.
Hast du evt laune das startposting zu lesen..?

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mo 6. Okt 2025, 08:16
von usu792
Ich würde sagen das Meldegesetz ist das am meisten gebrochene Gesetz in Österreich.

Aber, ist die Verwahrung überhaupt nur an Wohnsitzen möglich?
Man kann ja seine Waffen auch bei manchen Händlern verwahren, ohne Wechsel der Innehabung, sprich die Kat B Plätze bleiben weiterhin belegt...

Da hat man ja in der Regel auch keinen Wohnsitz gemeldet ;)

Ich stelle mir das zb bei größeren Umbauten oder Sanierungen sinnvoll vor, da fällt dann ja eventuell der Außenschutz zeitweise weg wenn Fenster und Türen fehlen und gleichzeitig 5 verschiedene Subfirmen herumirren.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mo 6. Okt 2025, 08:49
von Joewood
usu792 hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 08:16 Aber, ist die Verwahrung überhaupt nur an Wohnsitzen möglich?
Nein, kannst die Kanone ja auch im Banktresor liegen haben. Oder hat sich da was geändert? Und in der Bank ist ja auch keiner gemeldet...

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mo 6. Okt 2025, 08:56
von SectionThree
usu792 hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 08:16 Aber, ist die Verwahrung überhaupt nur an Wohnsitzen möglich?
Nein. Der Banksafe ist in der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung ausdrücklich erwähnt. Überhaupt sind u.a. alle Wohnräume oder Dritträume möglich, wenn die Umstände passen.

Aber hier geht es darum, dass OP und seine Freundin ihre Waffen gemeinsam verwahren möchten. Das ist lt. Judikatur uU zulässig, insb. für Ehepaare. Das kann man mittlerweile wahrscheinlich auf Lebensgemeinschaften ausweiten, aber ohne gemeinsamen Wohnsitz wird es relativ schwer, eine solche erfolgreich zu behaupten.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mo 6. Okt 2025, 12:32
von usu792
Ja, Ehepartner sind ja in der Durchführungsverordnung auch erwähnt, insofern kann man das durchaus riskieren.

Aber ohne Ehegemeinschaft würde ich das nicht riskieren, ein weiterer Schrank kostet nicht die Welt und gerade im Hinblick auf den bevorstehenden WaffG Wahnsinn ist es sicherlich ratsam.

Ansonsten entscheidet im schlimmsten Fall ein Gericht...

Und auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Händen.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Mo 6. Okt 2025, 17:06
von moretti
Warum schreibt man nicht einfach eine eMail an die zuständige Waffenbehörde und fragt nach? Ich habe hier in Wien auf eMails zu anderen Gegebenheiten sehr zeitnah Antwort bekommen. Man sollte aber nicht anrufen, damit man es schriftlich hat.

Re: Verwahrung Wohnsitz

Verfasst: Di 7. Okt 2025, 08:27
von L3MNTRIX
moretti hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 17:06 Warum schreibt man nicht einfach eine eMail an die zuständige Waffenbehörde und fragt nach? Ich habe hier in Wien auf eMails zu anderen Gegebenheiten sehr zeitnah Antwort bekommen. Man sollte aber nicht anrufen, damit man es schriftlich hat.
Wohl die beste und vor allem einfachste Lösung! :clap: