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Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 07:38
von Jupo
Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 07:20
Der Händler kann für eine Platzüberschreitung grundsätzlich nichts weil er das meines Wissens auch überhaupt nicht überprüfen kann.
Ich denke "er" könnte es schon überprüfen.
Als ich meine zweite Kat. B Waffe kaufte, machte mich der Händler darauf aufmerksam dass meine erste doppelt im ZWR eingetragen war.
Und wieviele Stück Kat. B Du besitzen darfst ist hinten auf der WBK vermerkt.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 07:50
von Master-chief1000
Beispiel 1. Du hast 1 eingetragene Kat. B. Kaufst dir privat 1 Kat. B und meldest den Kauf bei der Behörde erst nach 2 Wochen. Dann hast der Händler keine Chance zu erkennen das du keine freien Plätze mehr hast.
Beispiel 2. Du hast die zweite Kat. B sogar bei einem anderen Händler gekauft der sie aus technischen Gründen oder warum auch immer noch nicht im ZWR eingetragen hat. Auch dann hat der Händler keine Chance das zu erkennen.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 07:54
von Glock1768
Wie sieht es mit Eigenverantwortung aus?
Ich weiss, wieviele Waffen ich besitzen darf und besitze … ich mache mich strafbar wenn dies nicht passt
Aber ja, es passt zur Entwicklung: Verbote, Überwachung, Einschränkung und keine freie eigenverantwortliche Gesellschaft mehr
Traurig …
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 09:40
von Jupo
Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 07:50
Beispiel 1. Du hast 1 eingetragene Kat. B. Kaufst dir privat 1 Kat. B und meldest den Kauf bei der Behörde erst nach 2 Wochen. Dann hast der Händler keine Chance zu erkennen das du keine freien Plätze mehr hast.
Beispiel 2. Du hast die zweite Kat. B sogar bei einem anderen Händler gekauft der sie aus technischen Gründen oder warum auch immer noch nicht im ZWR eingetragen hat. Auch dann hat der Händler keine Chance das zu erkennen.
In diesen Fällen hast Du natürlich recht.
Aber dann wäre man auch (verdient) selbst Schuld wenn's "Brösel" gibt.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 09:44
von rider650
Jupo hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 09:40
...
Aber dann wäre man auch (verdient) selbst Schuld wenn's "Brösel" gibt.
Ganz genau. Für Stückzahlüberschreitungen bist immer du verantwortlich, niemand anders. Und schon gar kein Händler.
Weil du nämlich wissen musst, wieviel du haben darfst, wieviel du hast, und was laut Gesetz tagesaktuell grad als 'Waffe im Besitz laut Stückzahlbegrenzung' gilt.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 10:11
von Master-chief1000
rider650 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 09:44
Jupo hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 09:40
...
Aber dann wäre man auch (verdient) selbst Schuld wenn's "Brösel" gibt.
Ganz genau. Für Stückzahlüberschreitungen bist immer du verantwortlich, niemand anders. Und schon gar kein Händler.
Weil du nämlich wissen musst, wieviel du haben darfst, wieviel du hast, und was laut Gesetz tagesaktuell grad als 'Waffe im Besitz laut Stückzahlbegrenzung' gilt.
Sehe ich auch so. Rein hypothetisch der Händler hat keine Lust mehr seine Waffe auf Kommission zu verkaufen, geht Konkurs oder keine Ahnung was. Was dann?
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 10:28
von Poirot
Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 10:11
Sehe ich auch so. Rein hypothetisch der Händler hat keine Lust mehr seine Waffe auf Kommission zu verkaufen, geht Konkurs oder keine Ahnung was. Was dann?
Das sind die Risiken wenn man die Stückzahlenbegrenzungen behördenfrei ausdehnen will.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 11:27
von plainwaviness
Ich habe gerade mit der Firma Seidler telefoniert und die haben die Waffe genau genommen wohl nicht auf Depot, sondern sie wird dort verwahrt und sie wurde quasi angekauft (es wäre wohl eher eine Art Kaufvertrag), aber es wurde noch kein physisches Geld ausgezahlt. Das würde erst beim Verkauf passieren.
Ich habe es ehrlich gesagt nicht 100% verstanden, aber sie wüssten genau von dem Depotverbot 2023 und ihr Vertrag würde dem standhalten und mir keine Probleme verursachen wegen einer Platzüberschreitung, auch wenn ich aktuell 2/2 Waffen habe und eine in der Firma zum Verkauf.
Sie haben auch eine Klausel, dass es bei der vorzeitigen Auflösung vom Vertrag zu einer Platzüberschreitung kommen könnte, worauf ich selber achten muss. Aber derzeit hätte ich wohl keine Probleme.
Also ich weiß jetzt nicht, wie sich die Verträge unterscheiden, aber mir wurde versichert, dass gewusst wurde, dass ich bereits 2/2 Plätzen belegt habe und der Verkauf der alten Waffe mit dem Kauf der neuen Waffe, wäre keine Depotüberschreitung.
Ich bin kein Händler, also ich kann daher nicht mit gewo argumentieren, aber falls er die Firma Seidler anrufen will…
Edit: Falls die Firma pleite geht, könnte man die Waffe einer Privatperson für 100€ (oder 1€) verkaufen, solange sie noch Platz auf der WBK hat. Das wäre halt eine Notlösung.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 11:31
von Master-chief1000
Im Endeffekt kann es dir wahrscheinlich eh keiner zu 100% garantieren. Kein Privater, Händler und vielleicht nicht einmal ein Rechtsanwalt. Schlussendlich ist man am Ende trotzdem eigenverantwortlich für eine mögliche Stückzahlüberschreitung.
Schon allein das man von dem Vertrag anscheinend austreten kann klingt für mich nicht wirklich nach dem Vertrag den die Behörde bei ZWR Austragung gerne hätte. Wie schon erwähnt könnte damit sonst jeder Händler die Depotvorgabe komplett aushebeln.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 11:40
von plainwaviness
Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 11:31
Im Endeffekt kann es dir wahrscheinlich eh keiner zu 100% garantieren. Kein Privater, Händler und vielleicht nicht einmal ein Rechtsanwalt. Schlussendlich ist man am Ende trotzdem eigenverantwortlich für eine mögliche Stückzahlüberschreitung.
Schon allein das man von dem Vertrag anscheinend austreten kann klingt für mich nicht wirklich nach dem Vertrag den die Behörde bei ZWR Austragung gerne hätte. Wie schon erwähnt könnte damit sonst jeder Händler die Depotvorgabe komplett aushebeln.
Das Austreten ist mit diversen Hindernissen verbunden. Ich glaube eine Strafzahlung mindestens. Also man könnte die Stückzahlbegrenzung auch aushebeln, in dem man jedes Mal eine Waffe für 50% vom Neupreis verkauft und dann die andere wieder ankauft für 100% vom Neupreis, wo man jedes Mal 50% vom Waffenwert verliert.
Finanziell wäre das ziemlich dämlich, aber es würde doch genau so die Stückzahlbegrenzung aushebeln. Am Ende kann man ja nur mit einer Waffe gleichzeitig schießen.
Wobei ich habe vor den Preis zu verringern, weil anscheinend will derzeit niemand gebrauchte Glocks, obwohl nur knapp 1.000 Schuss durchgingen.
Außerdem sollte quasi jeder Tag meine neue WBK mit 5 Plätzen kommen, dann wäre ich auf jeden Fall abgesichert, oder?
Aber es ist schon ein scheiß Gefühl, dass sich eventuell jemand irrt, der quasi eine Vertrauensperson in dem Gebiet sein sollte und ich für dessen Fehler haften würde.
Edit: Außerdem weiß ich nur davon, weil ich zufällig in diesem Forum angemeldet und über diesen Thread gestolpert bin. Ich nehme an, ich wäre nicht der einzige, der das Problem hätte bei so vielen Gebrauchtwaffen in den Regalen.
Edit 2:
rider650 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 09:44
Ganz genau. Für Stückzahlüberschreitungen bist immer du verantwortlich, niemand anders. Und schon gar kein Händler.
Weil du nämlich wissen musst, wieviel du haben darfst, wieviel du hast, und was laut Gesetz tagesaktuell grad als 'Waffe im Besitz laut Stückzahlbegrenzung' gilt.
Heißt das, dass ein Händler mich einfach anlügen könnte, wenn ich ihn komplett aufgeklärt habe über wie viele Waffen ich besitze und wie viele ich besitzen darf?
Es scheint keiner zu 100% zu wissen was gilt bzw. es gibt keinen Konsensus. Also kann ich doch nur nach besten Wissen und Gewissen handeln und eben annehmen, dass ein Händler nicht seine Lizenz (?) aufs Spiel setzt um eine Waffe mehr zu verkaufen.
Würde er nicht genau so rechtliche Konsequenzen erfahren?
Außerdem steht das „Depotverbot 2023“ nicht im Waffengesetz, sondern ist ein separates Dokument, was ich nur finde, wenn ich davon weiß. Also das Wort „Depot“ kommt nicht vor im Waffengesetz.
Gefühlt müsste ich Rechtsanwalt werden um das Gesetz korrekt zu interpretieren.
Ich habe übrigens schon bei gewo (in der Wiener Filiale) und beim Seidler mehrfach eingekauft. Also ich habe nichts zu gewinnen. Nur einer von beiden kauft halt gebrauchte Waffen an. Als Leihe kann ich nicht sagen wer das Gesetz korrekt interpretiert, da die Verträge wohl auch unterschiedlich sind.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 12:48
von rider650
plainwaviness hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 11:40
...
Heißt das, dass ein Händler mich einfach anlügen könnte, wenn ich ihn komplett aufgeklärt habe über wie viele Waffen ich besitze und wie viele ich besitzen darf?
Es scheint keiner zu 100% zu wissen was gilt bzw. es gibt keinen Konsensus. Also kann ich doch nur nach besten Wissen und Gewissen handeln und eben annehmen, dass ein Händler nicht seine Lizenz (?) aufs Spiel setzt um eine Waffe mehr zu verkaufen.
Würde er nicht genau so rechtliche Konsequenzen erfahren?
Außerdem steht das „Depotverbot 2023“ nicht im Waffengesetz, sondern ist ein separates Dokument, was ich nur finde, wenn ich davon weiß. Also das Wort „Depot“ kommt nicht vor im Waffengesetz.
Gefühlt müsste ich Rechtsanwalt werden um das Gesetz korrekt zu interpretieren.
...
So ist das mit Recht - der grobe Rahmen wird vom Gesetzestext vorgegeben, die Details werden dann mit Verordnungen, Erlässen und den Meinungen von entscheidenden Beamten und Richtern geregelt. Und du kannst unmöglich alles davon wissen, kannst aber trotzdem belangt werden, wenn du gegen irgendwas verstößt. Ist nicht fair, aber ist so.
Waffenhändler haben Handelsbücher, die keine Stückzahlbeschränkung haben, sie haben keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Sie können dir auch nicht irgendwas 'erlauben', dich von irgendwelchen Pflichten entbinden etc. Sie führen auch keine Rechtsberatung durch, sind rechtlich genau so Laien wie du und ich.
Ich persönlich würde Arrangements wie du sie beschreibst nicht machen, ich würde die Waffe selber verkaufen, entweder an privat oder an einen Händler. Falls ich eine andere Waffe dringendst haben will und keinen Platz frei habe würde ich halt eine Anzahlung machen, damit sie mir niemand anders wegschnappt, bzw. falls das nicht möglich ist den Preis der zu verkaufenden Waffe entsprechend senken, um die Sache zu beschleunigen, wie du es schon gemacht hast.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 12:56
von Poirot
Gummi § nennt man das. Davon leben Anwälte und die Kosten der anklagenden Seite zahlt der Steuerzahler.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 13:07
von kawaz
Früher war es bei Springer üblich, dass man eine Waffe zur Versteigerung brachte und diese sofort aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) ausgetragen wurde. Die Waffe wurde versteigert und man erhielt den Erlös überwiesen.
Jetzt gibt es folgende Änderungen:
Die Waffe verbleibt bis zur Versteigerung im ZWR oder man kann die Waffe direkt an Springer verkaufen, allerdings kauft Springer die Waffe nur zum geschätzten Preis an.
Einem Bekannten von mir hat Springer für eine Glock 17 Gen 4 lediglich 100 Euro geboten.
Wenn man dringend ein Platz braucht muss der Preis einer Glock unter 450€ sein
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 13:10
von plainwaviness
rider650 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 12:48
Ich persönlich würde Arrangements wie du sie beschreibst nicht machen, ich würde die Waffe selber verkaufen, entweder an privat oder an einen Händler. Falls ich eine andere Waffe dringendst haben will und keinen Platz frei habe würde ich halt eine Anzahlung machen, damit sie mir niemand anders wegschnappt, bzw. falls das nicht möglich ist den Preis der zu verkaufenden Waffe entsprechend senken, um die Sache zu beschleunigen, wie du es schon gemacht hast.
Eines der Hauptprobleme war, dass die meisten Händler keine Waffen ankaufen wollten. Manche boten nur Versteigerung an (was total in die Hose gehen könnte) und andere nur so Verkäufe an andere Privatpersonen um Umwege über den Händler, für was er eine Provision erhält. Keiner wollte Waffen direkt kaufen und sie meinten, das wäre üblich so. Daher habe ich dem halt geglaubt.
Also ich hatte damals keine Ahnung davon, dass das eventuell ein Problem ist, weil ich dachte der lange Vertrag und was mir gesagt wurde, ist korrekt. Ich hätte das Gesetz vorher nochmals durchlesen können, aber das hätte mir nicht geholfen. Das „Depotverbot 2023“ ist ein extra Dokument von dem ich gestern das erste Mal gehört habe. Nun meint der Händler, sein Vertrag hält dem stand.
Also angenommen, es ist schon lange zu spät für mich (rein hypothetisch natürlich), sollte ich die Waffe so schnell wie möglich verkaufen?
Wobei ich kann sie nicht mehr zurücknehmen, weil dann wäre ich im ZWR auf 3/2, falls möglich und müsste die Provision glaub trotzdem dem Händler auszahlen. Das wäre wahrscheinlich die dümmste Idee, denn da mache ich mich definitiv strafbar.
Also die einzige Möglichkeit wäre dann den Verkaufspreis weiter zu senken? Falls der Vertrag jedoch gültig ist, würde ich mich quasi selber abzocken. Ich weiß nicht, ob der Händler jemals eine Waffe direkt kauft, vielleicht für 1€…
Edit:
kawaz hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 13:07
Einem Bekannten von mir hat Springer für eine Glock 17 Gen 4 lediglich 100 Euro geboten.
Wenn man dringend ein Platz braucht muss der Preis einer Glock unter 450€ sein
Ja, 100€ wäre eben so eine Befürchtung gewesen. Vor allem, weil der Zustand als fast perfekt eingestuft wurde. Sie war zwar mehrere Jahre alt, aber ich ging nur die ersten paar Monate auf den Schießstand, daher unter 1.000 Schuss. Aber im Nachhinein ist sie wohl zu Nahe an Neuwaffen dran.
So um die 450€ (oder niedriger) wäre der Plan. Aber meinst du auch über einen Händler oder privat? Wobei das würde eh nur noch diese Woche gehen.
Re: Depotwaffen und neues Waffenrecht
Verfasst: Mo 27. Okt 2025, 13:37
von kawaz
Ich beziehe mich hier auf den privaten Markt.
Auf Waffengebraucht findet man regelmäßig Glock 17/19 der Gen 4 und sogar der Gen 5 für unter 450 Euro.
Du hast zwei Möglichkeiten: du kannst abwarten oder in den sauren Apfel beißen und Seidler bitten, mit dem Preis um 100 Euro herunterzugehen.
Aktuell ist beispielsweise eine Glock 17 Gen 4 in FDE seit August auf Waffengebraucht für 600 Euro inseriert. Dieser Preis ist anscheinend zu hoch, da sie noch nicht verkauft wurde.