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Re: Vollautomatische Teile?

Verfasst: Di 2. Dez 2025, 18:02
von Vadar
Vollautomatisch bedeutet halt mehr tödliches Potential in der gleichen Zeitspanne im Vergleich zu einer Halbautomatik.
Aus ähnlicher Überlegung waren mitunter Kat.C. auch früher frei im Gegensatz zu den Kat.B. Waffen.
Das die wenigsten Menschen sinnvoll vollautomatisch schießen können interessiert den Gesetzgeber halt nicht.

Re: Vollautomatische Teile?

Verfasst: Di 2. Dez 2025, 21:14
von rider650
Vadar hat geschrieben: Di 2. Dez 2025, 18:02 ...
Das die wenigsten Menschen sinnvoll vollautomatisch schießen können interessiert den Gesetzgeber halt nicht.
Wenn die Waffe dafür gebaut ist geht das schon.

Mit der Uzi mit ihren 4,5kg und der schlappen 9mm konnte eigentlich jeder die Salve ins Ziel bringen, damals bei der Bundeswehr. Nur das Magazin war zu klein, bzw. die Kadenz zu hoch.
Meine einzige Salve mit dem G3 dagegen hat mir gezeigt, dass die 'F' Stellung am Feuerwahlhebel komplett sinnlos war. Die ersten 2 Schuss oder so haben die 'stürmender Schütze' Scheibe niedergehämmert, der Rest ging Richtung Himmel.
Mit 5,56 oder 5,45 Waffen sollte es auch gehen, wenn sie genug wiegen und dafür optimierte Kompensatoren haben, so wie die AK74.

Mit einer Glock dagegen würde ich nicht gegen Geld einen Feuerstoß abgeben wollen - das stelle ich mir nicht nur sinnlos, sondern auch saugefährlich vor..

Re: Vollautomatische Teile?

Verfasst: Di 2. Dez 2025, 22:49
von mpterra96
So ganz kann Ich dieses Bedürfniss Vollauto zu schießen nicht nachvollziehen, das einzige mal wo Ich Vollauto geschossen habe war wie bei einer Leihwaffe AR-15 der Unterbrecher gebrochen ist, trotz überraschung habe Ich das wohl ganz gut gehandelt, waffe aufs ziel und warten bis das Magazin leer ist.

Klar wenn man gerade auf einem Stand ist mit Vollauto Leihwaffen, probiert man die aus und verballert man mal ein paar €€€, wobei die einzige Waffen die mich interessieren würden zum Fullauto schießen wäre eine FN P90 (hab da mal ein Angebot in Las Vegas gesehen.)

Wobei Ich sagen muss dass mich bei vielen "besondereren" Waffen die Waffentechnik mehr interessiert als das Schießen selbst.

Re: Vollautomatische Teile?

Verfasst: Mi 3. Dez 2025, 08:15
von combatmiles
wenn die Politik sich vor "großen" MAgazinen schon ansch****, dann braucht ma net wirklich fragen warums Angst vor Voll-Auto haben..

Re: Vollautomatische Teile?

Verfasst: Mi 3. Dez 2025, 09:38
von Promo
rhodium hat geschrieben: Di 2. Dez 2025, 17:28 Woher kommt eigentlich das Verbot von Vollautomaten, also historisch gesehen? Ging das mit dem "Kriegsmaterialgesetz" einher? In einem Schweizer Waffenforum ist mir letztens ein Österreicher begegnet der offenbar aus Österreich einen legalen Vollautomaten in die Schweiz überführt hat, also mit kantonaler Ausnahmebewilligung. Ich kenne wirklich viele Leute und auch einige Waffenbesitzer, mir wäre aber nicht einer bekannt der in Österreich auf der WBK einen Vollautomaten eingetragen hat.
Ich habe auch nur ein einziges Mal einen Vollautomaten auf der WBK gesehen. War aber natürlich behördlicherseits ein Fehler, weil eine WBK und WP niemals zum Besitz von Kriegsmaterial berechtigen können. Dazu benötigt es eine Ausnahmegenehmigung des BMLV nach § 18 WaffG. Und ja, ich habe in der Vergangenheit bereits mehrere Ausnahmegenehmigungen diesbezüglich gesehen. Wobei ich dazu anmerken muss, dass diese meist vor vielen Jahrzehnten erteilt wurden. So habe ich bereits AK47 und die Steyr MP als Ausnahmegenehmigung gesehen, teilweise auch ungewöhnliche Sachen wie Granatwerfer etc.

rhodium hat geschrieben: Di 2. Dez 2025, 17:28Nebenbei: in der Schweiz ist das Schießen auf den Schießständen mit den Vollautomaten verboten, es gab deshalb zumindest in der Vergangenheit immer wieder spezielle Veranstaltungen dafür.
Das ist es in Österreich nicht. Jemand der Inhaber einer Ausnahmegenehmigung ist kann seine Waffe auch am Schießstand schießen, sofern die Schießstättenverordnung das nicht explizit verbietet. Auch Inhaber einer Gewerbeberechtigung zum Handel oder Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung von militärischen Waffen können rechtmäßig auch vollautomatische Waffen am Schießstand benützen.

Die KM-Vo, welche festlegt, was KM ist, stammt aus dem Jahr 1977. Seither wurde sie nicht geändert. Das sind immerhin praktisch 50 Jahre die gleiche Rechtslage. Es wäre mE grundsätzlich begrüßenswert, wenn man sich einer Novellierung annimmt. Insbesondere die Tatsache, dass etwa halbautomatische Gewehre und Karabiner noch immer Kriegsmaterial iSd KM-Vo iVm KMG darstellen, während diese laut WaffG Schusswaffen der Kategorie B sind, ist eine eklatante Schieflage. Wenn ich hier einen Wunsch anbringen darf, man könnte Kriegsmaterial, welches vor 1945 hergestellt wurde, zu verbotenen Waffen iSd § 17 WaffG Abs 1 als neue Ziffer 12 aufnehmen - diese dafür aus der KM-Vo herausstreichen. Dadurch würde man Sammlern den Zugang erleichtern, da fortan dann die lokalen Waffenbehörden und nicht mehr das Ministerium selbst dafür zuständig wäre; da sie nicht deliktrelevant sind, wäre das auch kein Sicherheitsverlust. Ebenso gehören Lafetten aus der KM-Vo gestrichen und der Begriff Panzerbüchse dahingehend novelliert, als er an die militärischen Tatsachen angepasst wird (also damit alles ab .50 BMG erfasst wird, nicht inklusive .50 BMG).

So ... jetzt bin ich aber mal wieder mit dem Träumen am Ende. Wären aber ohnehin nur vorsichtige Wünsche, nichts über die Maße hinaus.

Re: Vollautomatische Teile?

Verfasst: Mi 3. Dez 2025, 14:11
von spareribs
Sehr gute Vorschläge und Ideen ...aber mit dieser "komischen" Regierung wird es wahrscheinlich nichts...vielleicht liest ein intelligenter Mensch mit, der da Einfluss nehmen kann ...aber ich glaube nicht an Wunder und an den gesunden Menschenverstand derzeit .....Amen !

Re: Vollautomatische Teile?

Verfasst: Mi 3. Dez 2025, 14:28
von titan
In Deutschland ist das Sammeln und Sportschießen bzw Jagen aber auch anderes getegelt als im Rest Europas.