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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 12:31
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 11:07
Joewood hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 10:31 Nachdem wir auch geklärt hätten, woher 32-16-8 kommt... Ich zitiere mich nochmal und versuche, die Frage beantwortet zu bekommen:
Joewood hat geschrieben: Mi 3. Jun 2026, 11:24 Aber ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage ernsthaft beantwortet wurde... darf ich das oder muss es einer bestimmten Norm entsprechen?
Ich könnte mir vorstellen das es so ähnliche Verbote gibt wie für Wunschkennzeichen.
Ob es dafür eine Liste gibt weiß ich allerdings nicht.
Eventuell kann Promo oder Gerhard hier weiterhelfen. ;)

Diese Nummern auf Kennzeichen sind verboten.
Damit wurden auch viele Nazi-Codes von den Nummernschildern verbannt, folgende Nummern bzw. Nazi Codes sind seitdem in Österreich verboten:

18 (für "Adolf Hitler", erster und achter Buchstabe im Alphabet)
88 für "Heil Hitler"
28 ("Blood&Honour")
74 ("Großdeutschland")
84 ("Heil dir")
198 ("Sieg Heil")
311 ("Ku Klux Klan")
444 ("Deutschland den Deutschen")
1919 ("SS")
191 ("SA")
420 (für den 20. April, dem Geburtstag von Hitler)
1488 ("Auf Deutschland, Heil Hitler")
Anmerkung Admin:
Österreichische Quelle bitte, sonst fliegen die raus.
Ich möcht da nicht mal in der Verbotsdiskussion dran anstreifen

Von mir auf die Schnelle gefundene ofizielle Quelle in AT:
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... ELmgsARZYV

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 12:55
von AUG-andy
Bitteschön
Die Codes decken sich mit deiner Recherche:

https://www.autorevue.at/ratgeber/lusti ... ennzeichen

5 Kuriositäten von lustigen bis verbotenen Wunschkennzeichen

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 14:33
von Joewood
ok, also abgesehen von halblustigen Codes... 123456789AB könnte ich problemlos auf ein ungekennzeichnetes Ding drauf lasern lassen und die Behörden tragen das ohne zu zicken und nachzufragen ein?

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 15:02
von nils
Gibt es schon neues zur Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus Kunststoff?

Hätte da nämlich einen AUG-NATO-Schaft zum kennzeichnen…

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 15:46
von DOUBLEACTION
nils hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 15:02 Gibt es schon neues zur Kennzeichnung wesentlicher Bestandteile aus Kunststoff?

Hätte da nämlich einen AUG-NATO-Schaft zum kennzeichnen…
Die Behörde sagt zur Kennzeichnung von Gehäusen aus Kunststoff:

*******************************************************************
........darf mitgeteilt werden, dass Waffenfachhändler aktuell nur mehr gekennzeichnete wesentliche Teile, welche erstmals in Verkauf kommen, verkaufen dürfen. Es gibt dazu aber auch Ausnahmen. Diese Ausnahmebestimmungen findet man im

§ 3. Schusswaffenkennzeichungsgesetz
(1)Dieses Bundesgesetz gilt nicht für:
1.Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die bereits im EWR oder in der Schweiz unter Einhaltung der dort einschlägigen Vorschriften gekennzeichnet wurden,
2.das Überlassen von Schusswaffen oder wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen an Gebietskörperschaften,
3.Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die vor dem 1. Jänner 1900 hergestellt wurden,
4.Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen von besonderer historischer Bedeutung,
5.Schusswaffen im Sinne des § 45 WaffG sowie
6.Schusswaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber 6 mm oder mehr beträgt.
(2)Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen sind nur dann von besonderer historischer Bedeutung im Sinne des Abs. 1 Z 4, wenn ihnen insbesondere im Hinblick auf geschichtlich relevante Ereignisse oder Persönlichkeiten eine herausragende Bedeutung zukommt. Die Behörde gemäß § 48 WaffG hat auf Antrag unter Beiziehung des Bundesdenkmalamtes festzustellen, ob eine Ausnahme im Sinne des Abs. 1 Z 4 vorliegt.

Weiters besteht eine Übergangsregelung
§ 5. SchKG Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die noch nicht gemäß § 1 gekennzeichnet und ab dem 14. September 2018 erworben wurden, sind innerhalb von sechs Monaten ab dem gemäß § 62 Abs. 23 WaffG kundzumachenden Zeitpunkt gemäß § 1 zu kennzeichnen.

Wie eine nachträgliche Kennzeichnung durchzuführen ist, kann von der hierortigen Behörde nicht mitgeteilt bzw. beurteilt werden.


*******************************************************************

Würde das nicht eine Behörde sein sondern wären das a paar Leut die im Wirtshaus rumsitzen, dann müsste man damit rechnen dass unbeeinflusste Dritte diese Antwort interpretieren als:
"Ich hab keine Ahnung und im übrigen schei** ich auf deine Frage"

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 16:12
von speedy.G
Ich hab mich jetzt hier mal ins Thema einzulesen versucht, bez. der Kennzeichnungspflicht. Aber, so wirklich durchschau ich das ganze nicht. Das mit dem Altbestand bis September 2018 ist mir klar. Aber danach wirds mir zu kompliziert… ich schätze, es wird wohl auf Abgeben rauslaufen…

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 16:14
von Master-chief1000
Alter Schwede.. ich glaube aber das so eine Schriftliche Antwort von der zuständigen Behörde im Zweifelsfall vor Gericht hohen Wert hat. Mehr kannst vom Bürger oder Gewerbetreibenden ja nicht verlangen als sich bei der Behörde zu informieren.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 16:15
von Master-chief1000
speedy.G hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 16:12 Ich hab mich jetzt hier mal ins Thema einzulesen versucht, bez. der Kennzeichnungspflicht. Aber, so wirklich durchschau ich das ganze nicht. Das mit dem Altbestand bis September 2018 ist mir klar. Aber danach wirds mir zu kompliziert… ich schätze, es wird wohl auf Abgeben rauslaufen…
Bitte mach das nicht. Kann ja nicht angehen das man wegen Rechtsunsicherheit in eine "freiwillige" Enteignung getrieben wird.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 16:27
von speedy.G
Ganz so schlimm wärs nicht, würde ja nur 2 Waffen und ein Ar Wechselsystem betreffen.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 18:02
von mikonis
speedy.G hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 16:12 Ich hab mich jetzt hier mal ins Thema einzulesen versucht, bez. der Kennzeichnungspflicht. Aber, so wirklich durchschau ich das ganze nicht. Das mit dem Altbestand bis September 2018 ist mir klar. Aber danach wirds mir zu kompliziert… ich schätze, es wird wohl auf Abgeben rauslaufen…
Dem würde ich zustimmen.

Ich halte den zeitlichen, bürokratischen und technischen Aufwand für die Kennzeichnung für zu hoch. Daher überlege ich, Schaftsysteme für die Kategorie A zuerst zu melden ohne sie gekennzeichnet zu haben und sie anschließend vernichten zu lassen. Meldung muss sein, sonst kann ich sie nicht bei der Polizei abgeben. Aber innerhalb der 1/2-Jahresfrist ist sinngemäß entsprechend den Übergangsregelungen des WaffG eine Abgabe an Berechtigte möglich.

Ein weiterer Punkt ist, dass ich nicht weiß, wie Zubehörsysteme vermerkt werden. Ich möchte nicht für so einen mickrigen Teil eine neue WBK beantragen und zahlen müssen. Das würde allerdings bedeuten, dass ich NICHT melden darf, sonst läuft ja der WBK-Tausch automatisch ab. Mühsam ….

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 18:03
von gewo
speedy.G hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 16:27 Ganz so schlimm wärs nicht, würde ja nur 2 Waffen und ein Ar Wechselsystem betreffen.
Unsinn.
Abgeben brauchst nix.

Nochmal:
Soweit man a Antwort von Behörden bekommt lautet die - inoffiziell - immer

Wenn es sich um eine komplette Waffe handelt die der Endkunde bereits im Besitz hat und es sind mind.
- Hersteller
- Kaliber
- Herstellernummer
drauf, und - aber nur falls feststellbar - auch
- Herstellungsjahr und
- Herstellungsland
dann alles gut.
Wenn nicht müssen die fehlenden Kennzeichnungen von einem Waffengewerbetreibenden ergänzt werden.

Wenn es sich um wesentliche Waffenteile handelt die der Endkunde bereits im Besitz hat, dann sollte
- Hersteller (kann tricky sein. Wenn nichts feststellbar dann darf KEINE Herstellerkennzeichnung vorgenommen werden)
- Kaliber (falls eindeutig und zutreffend) und
- Herstellernummer (frei zu vergeben)
angebracht sein.
Wenn keine angebracht ist:
Seit 28.04.2026 darf das nur ein Waffengewerbetreibender anbringen.
Vorher durfte man selber.

Achtung beim Trennen von Waffen auf wesentliche Teile:
Hier muss zwingend eine Kennzeichnung aller Teile erfolgen.
So wie oben beschrieben:
- Hersteller
- Kaliber (wenn zutreffend und eindeutig)
- Herstellernummer
und - aber nur falls feststellbar - auch
- Herstellungsjahr und
- Herstellungsland


Da offenbar auch die Behörde nicht weiss wie man in Kunststoffgehäuse nachträglich ein Metallplättchen einbauen soll welches beim entfernen das Gehäuse unbrauchbar macht wird man die Kennzeichnung wohl auf einem geeigneten Bereich des Kunststoffgehäuses anzubringen haben.

Der Endkunden muss in keinem Fall wegen einer fehlerhaften oder falsch vorgenommenen Kennzeichnung Konsequenzen fürchten. Verantwortlich dafür ist der Waffengewerbetreibende.

Was wohl auch der Grund ist weshalb es derzeit die wenigsten anbieten.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 18:11
von speedy.G
Danke.
Hiesse dann konkret? Ich besitze ein zb ein Ar Wechselsystem ( als solches gekauft 2021) dieses trägt sowohl am Lauf als auch am Gehäuse sowohl Hersteller als auch Seriennummer. Müsste hier noch etwas gekennzeichnet werden?
Bzw was mich noch interessieren würde, wie verhät es sich dann mit der Sig P320? Ich meine, hier im Forum gelesen zu haben, das bei dieser der Rahmen mit demAbzug als wesentliches Teil gilt. Und somit Kennzeichnungspflichtig.
Ich entschuldige mich für die vielleicht dummen Fragen. Aber zu meinem 'Büchser‘ brauch ich damit nicht gehen. Für den ist alles was keine Jagdwaffe ist Teufelszeug…

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 18:17
von titan
Lauf und Gehäuse sind ein Teil (nicht leicht zerlegbar) 1x Daten nachvollziehbar vorhanden reicht. Verschluss muss extra gekennzeichnet werden. Aber nachdem das Teil schon vorher gewissen Kennzeichnungspflichten unterlegen ist, würde ich vor überschießenden Sinnlosaktionen Abstand nehmen. Das Kennzeichnungsgesetz geht an der Realität vorbei.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 18:20
von gewo
speedy.G hat geschrieben: Fr 5. Jun 2026, 18:11 Hiesse dann konkret? Ich besitze ein zb ein Ar Wechselsystem ( als solches gekauft 2021) dieses trägt sowohl am Lauf als auch am Gehäuse sowohl Hersteller als auch Seriennummer. Müsste hier noch etwas gekennzeichnet werden?
Kaliber muss schon seit langem wo draufstehen laut Höchstbelastungsverordnung.
Das sollte schon nachgekennzeichnet werden ggf.

und wenn du SICHER weisst wo und wann hergstellt dann nachkennzeichnen.
zur not beim importeur nachfragen.

die zu erwartende standardantwort des importeurs "..können leider nicht mit ausreichender Sicherheit beauskunften in welchem Jahr und in welchem Land die angefragte Waffe hergestellt wurde..."
abspeichern bzw ausdrucken und zu dem Unterlagen der Waffe nehmen.

SchK feddich.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Fr 5. Jun 2026, 18:47
von speedy.G
Wenn, dann muss ich es sowieso in Wien machen lassen. Ausserdem erscheint mir das Angebot von doubleaction fair.