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Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Do 20. Aug 2026, 23:15
von m_a_d
ich sende seit Jahren nach physischem Erhalt der Ware immer die PDF-Rechnung des ausländischen Shops für Magazine an die BH mit der Bitte um Eintragung - hat jedesmal problemlos ohne leglicher Nachfrage funktioniert, weil es gesetzeskonform ist und meine BH gesetzeskonform agiert und keine nicht im Gesetz geforderten Handstände fordert

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Fr 21. Aug 2026, 09:22
von Webley455
m_a_d hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 23:15 ich sende seit Jahren nach physischem Erhalt der Ware immer die PDF-Rechnung des ausländischen Shops für Magazine an die BH mit der Bitte um Eintragung - hat jedesmal problemlos ohne leglicher Nachfrage funktioniert, weil es gesetzeskonform ist und meine BH gesetzeskonform agiert und keine nicht im Gesetz geforderten Handstände fordert
Genau. Und gibt es eine BH die meint, dass wäre so nicht in Ordnung, dann wäre meine erste und einzige Frage - wie schon erwähnt: Wo steht das ?
:-?

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Fr 21. Aug 2026, 12:15
von Promo
Poirot hat geschrieben: Do 20. Aug 2026, 20:16 Dafür braucht man normalerweise ein IIC:
https://www.bmwet.gv.at/Themen/Exportko ... fikat.html
nö .. steht ja sogar auf der betreffenden Website:
Das Internationale Importzertifikat (International Import Certificate - IIC) ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Exportkontrollbehörde des Exportlandes eine Genehmigung für eine Lieferung nach Österreich erteilt. Dieses Dokument ist vom österreichischen Importeur nur dann beim BMWET zu beantragen, wenn ein IIC durch die ausländische Exportkontrollbehörde angefordert wird.
Zu deutsch: wenn du es nur dann bekommst wenn du den Zettel vorlegst, dann bekommst halt einen.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Fr 21. Aug 2026, 14:37
von Poirot
Promo hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 12:15
Zu deutsch: wenn du es nur dann bekommst wenn du den Zettel vorlegst, dann bekommst halt einen.
Es wird halt nicht viele Länder geben die es einfach mal so ohne vorige Einwilligung erlauben eine Waffe nach Österreich zusenden ;)
Ist ja nicht mal innerhalb der EU möglich.

Re: Schießen ohne Beschuss

Verfasst: Fr 21. Aug 2026, 16:57
von Webley455
Poirot hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 14:37
Promo hat geschrieben: Fr 21. Aug 2026, 12:15
Zu deutsch: wenn du es nur dann bekommst wenn du den Zettel vorlegst, dann bekommst halt einen.
Es wird halt nicht viele Länder geben die es einfach mal so ohne vorige Einwilligung erlauben eine Waffe nach Österreich zusenden ;)
Ist ja nicht mal innerhalb der EU möglich.
Das ist ja wieder ganz ein anderes Thema. Wenn Du die Waffe nicht selbst mitnimmst und importierst, kannst Du sie nur durch einen gewerblichen BüMa importieren lassen. Wir sind davon ausgegangen, dass Du die Waffe nach Österreich bringst und dann unverzüglich der BH meldest. Sofern Du eine Berechtigung dafür hast, ist alles in Ordnung.