Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...
Verfasst: Di 1. Sep 2026, 00:01
Das heißt ja dann zumindest das man mit Glück noch vor dem Ende der Frist zumindest mit einem Urteil in der Ersten Instanz rechnen kann.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Das hätte ein anderer Richter auch komplett anders entscheiden können, war alles andere als eindeutig. Und kein Richter ist im österreichischen Verwaltungsrecht an die Urteile anderer Richter gebunden.eierkopf hat geschrieben: Di 1. Sep 2026, 07:57 Was is jetz aus dem geworden?
Wir kennen das genaue Szenario nicht, kann mir aber vorstellen das dieses Urteil auch nicht egal ist.
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Tatsächlich nichtmal übers Ausland...masterman04 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 23:18 Geht nicht auf legalem Weg ein nicht registriertes Griffstück zu verkaufen. Verkauf geht nur noch, wenn das Griffstück bzw. der Lower bereits gemeldet ist, weil es eben wesentliche Teile sind.
Ich möchte trotzdem für jedes nicht gemeldete Griffstück einen Euro.Poirot hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 11:49 Warum eigentlich die Aufregung.
Frist zum nachmelden ist doch bis 28. April 2027 oder ?
Bezweifele ichPoirot hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 11:49 Und damit das Griffstück nicht die selbe SN wie das Hauptteil hat: dafür gibt es den Büchsenmacher der das gemäß Schusswaffenbeschriftungsverordnung anpassen kann.
Wie verkauft man jetzt ein Griffstück wenn man keine WBK hat ?masterman04 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 23:18Geht nicht auf legalem Weg ein nicht registriertes Griffstück zu verkaufen. Verkauf geht nur noch, wenn das Griffstück bzw. der Lower bereits gemeldet ist, weil es eben wesentliche Teile sind.Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 16:16 Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen
bin grad a bisserl im stressbotschinger hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 12:25Wie verkauft man jetzt ein Griffstück wenn man keine WBK hat ?masterman04 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 23:18Geht nicht auf legalem Weg ein nicht registriertes Griffstück zu verkaufen. Verkauf geht nur noch, wenn das Griffstück bzw. der Lower bereits gemeldet ist, weil es eben wesentliche Teile sind.Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 16:16 Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen
Wenn man es vorher melden muss, wie meldet man ein Griffstück wenn man keine WBK hat und auch keine will ?
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Ich denke wenn der Kauf vor der geänderten Rechtsansicht erfolgt ist kann man aufgrund der zahlreichen bisherigen Einstellungen (eigentlich nicht eröffnungen) von strafverfahren durch die div STAs davon ausgehen dass ein Ausdruck der alten Rechtsansicht deine "ich-werd-hier-nicht-verurteil" karte ist.ASCO hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 12:31 Wenn das jetzt so gehandhabt wird, dass Griffstücke mit gleicher Seriennummer wie das Wechselsystem plötzlich illegal werden, trifft das dann den Eigentümer, der das im guten Glauben gekauft hat oder den Händler der das so verkauft hat, weil es ja damals legal war?
Was ist. wenn ich in ein zerlegtes WS gekauft und 3 Wochen später zufällig und dazumals völlig legal das passende Griffstück erworben habe weil der Händler das zwischenzeitlich nicht verkaufen konnte?
Die privaten Überlassungen kannst eh nie und nimmer tracken. Die Kaufverträge für mein meldepflichtiges Zeugs behalte ich mir natürlich auf aber für Zeugs, das weder meldepflichtig noch sonstwas ist, habe ich in meinem Leben keine Nachweise aufbehalten. Wozu auch?. Oder gibt es auch nur einen einzigen von euch, der sich beim Kauf eines gebrauchten Rucksacks auf willhaben was aufhebt? Garantie/Gewährleistung hast von privat zu privat eh nicht und damit ist das nur noch Papierverschwendung... Sprich: die Beweislast, wann du das gekauft hast, liegt sowieso beim Ankläger. Sofern es nicht gerade ein Griffstück von einer Glock Gen 6 ist (lt. google erst seit 01/2026 zu haben; somit schwer wem klar zu machen, dass man das passende Griffstück schon seit z.B. 2020 daheim liegen habe)
Na ja, wenn Du nach dem Stichtag an dem es lt. Rechtsansicht BMI nicht mehr gestattet war, ein Wechselsystem mit Griffstück erworben hast (und dieses Datum ist im ZWR gespeichert) und Du jetzt ein nummerngleiches Griffstück nachmeldest, wird es mit der Argumentation recht schwer....Joewood hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 13:12Die privaten Überlassungen kannst eh nie und nimmer tracken. Die Kaufverträge für mein meldepflichtiges Zeugs behalte ich mir natürlich auf aber für Zeugs, das weder meldepflichtig noch sonstwas ist, habe ich in meinem Leben keine Nachweise aufbehalten. Wozu auch?. Oder gibt es auch nur einen einzigen von euch, der sich beim Kauf eines gebrauchten Rucksacks auf willhaben was aufhebt? Garantie/Gewährleistung hast von privat zu privat eh nicht und damit ist das nur noch Papierverschwendung... Sprich: die Beweislast, wann du das gekauft hast, liegt sowieso beim Ankläger. Sofern es nicht gerade ein Griffstück von einer Glock Gen 6 ist (lt. google erst seit 01/2026 zu haben; somit schwer wem klar zu machen, dass man das passende Griffstück schon seit z.B. 2020 daheim liegen habe)
Absolut Richtig. Entweder tauschen oder sich ein passendes Griffstück jetzt kaufen und das Nummerngleiche abgeben. Ist noch immer billiger als ein Verfahren mit möglichem Waffen- und / oder Berechtigungsentzug.ASCO hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 13:35 Nachdem ja Überlassung an Berechtigte erlaubt ist und die Frist noch läuft, könnte man ja eine Tauschbörse ins Leben rufen, damit die Seriennummern gut durchgemischt werden![]()