Seite 3 von 6

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Di 1. Sep 2026, 00:01
von Master-chief1000
Das heißt ja dann zumindest das man mit Glück noch vor dem Ende der Frist zumindest mit einem Urteil in der Ersten Instanz rechnen kann.

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Di 1. Sep 2026, 07:57
von eierkopf
Was is jetz aus dem geworden?
Wir kennen das genaue Szenario nicht, kann mir aber vorstellen das dieses Urteil auch nicht egal ist.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 011_005_00

Zahl: E 050/07/2024.011/005   Eisenstadt, am 10.12.2025

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Di 1. Sep 2026, 08:37
von rider650
eierkopf hat geschrieben: Di 1. Sep 2026, 07:57 Was is jetz aus dem geworden?
Wir kennen das genaue Szenario nicht, kann mir aber vorstellen das dieses Urteil auch nicht egal ist.
...
Das hätte ein anderer Richter auch komplett anders entscheiden können, war alles andere als eindeutig. Und kein Richter ist im österreichischen Verwaltungsrecht an die Urteile anderer Richter gebunden.

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 11:15
von Paddy91
masterman04 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 23:18 Geht nicht auf legalem Weg ein nicht registriertes Griffstück zu verkaufen. Verkauf geht nur noch, wenn das Griffstück bzw. der Lower bereits gemeldet ist, weil es eben wesentliche Teile sind.
Tatsächlich nichtmal übers Ausland...

Raoul Gregor Wagner auf Facebook:
Zu meinem Post vom 30.08. zu Griffstücken, dazu passenden Oberteilen und Strafverfahren noch ein Hinweis:
Vielleicht ist für Manche § 50 Abs 3 WaffG eine Lösung: Es reicht vielleicht aus, die „Griffstücke“ bei der Waffenbehörde abzugeben, bevor die Staatsanwaltschaft Kenntnis das Sachverhalts erlangt:
[WaffG § 50] „(3) Nach Abs. 1 und Abs. 1a ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor eine zur Strafverfolgung berufene Behörde (§ 151 Abs. 3 StGB) von seinem Verschulden erfahren hat, die Waffen oder Munition der Behörde (§ 48) abliefert.“

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 11:49
von Poirot
Warum eigentlich die Aufregung.
Frist zum nachmelden ist doch bis 28. April 2027 oder ?
Und damit das Griffstück nicht die selbe SN wie das Hauptteil hat: dafür gibt es den Büchsenmacher der das gemäß Schusswaffenbeschriftungsverordnung anpassen kann.

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 11:51
von AUG-andy
Poirot hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 11:49 Warum eigentlich die Aufregung.
Frist zum nachmelden ist doch bis 28. April 2027 oder ?
Ich möchte trotzdem für jedes nicht gemeldete Griffstück einen Euro. :whistle:
Wäre sicherlich eine schöne Summe.........

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 12:21
von gewo
Poirot hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 11:49 Und damit das Griffstück nicht die selbe SN wie das Hauptteil hat: dafür gibt es den Büchsenmacher der das gemäß Schusswaffenbeschriftungsverordnung anpassen kann.
Bezweifele ich

Das abändern einer vorhandenen Seriennummer ist wohl unstatthaft.
ich wüsste zwar jetzt nicht nach welchem Paragraphen, aber ich zb würde einen solchen Auftrag nicht annehmen.

Wer VOR DEM 28.04.2026 eine Seriennummer an seinem Griffstück angebracht oder eine bestehend abgeändert hat ... anders Thema.
Da fällt mir jetzt mal nix ein dazu.

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 12:25
von botschinger
masterman04 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 23:18
Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 16:16 Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen
Geht nicht auf legalem Weg ein nicht registriertes Griffstück zu verkaufen. Verkauf geht nur noch, wenn das Griffstück bzw. der Lower bereits gemeldet ist, weil es eben wesentliche Teile sind.
Wie verkauft man jetzt ein Griffstück wenn man keine WBK hat ?
Wenn man es vorher melden muss, wie meldet man ein Griffstück wenn man keine WBK hat und auch keine will ?

Frag´ ja nur für einen Freund :roll:

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 12:30
von gewo
botschinger hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 12:25
masterman04 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 23:18
Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 31. Aug 2026, 16:16 Andernfalls werden viele sicher eher vor der Frist verkaufen
Geht nicht auf legalem Weg ein nicht registriertes Griffstück zu verkaufen. Verkauf geht nur noch, wenn das Griffstück bzw. der Lower bereits gemeldet ist, weil es eben wesentliche Teile sind.
Wie verkauft man jetzt ein Griffstück wenn man keine WBK hat ?
Wenn man es vorher melden muss, wie meldet man ein Griffstück wenn man keine WBK hat und auch keine will ?

Frag´ ja nur für einen Freund :roll:
bin grad a bisserl im stress
aber lautet die formulierung nicht "innerhalb frist melden ODER an einen berechtigten abgeben?"
wenn ja dann nimmst jeder haendler
zahlen wird dir kaum einer was dafür fuerchte ich

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 12:31
von ASCO
Wenn das jetzt so gehandhabt wird, dass Griffstücke mit gleicher Seriennummer wie das Wechselsystem plötzlich illegal werden, trifft das dann den Eigentümer, der das im guten Glauben gekauft hat oder den Händler der das so verkauft hat, weil es ja damals legal war?

Was ist. wenn ich in ein zerlegtes WS gekauft und 3 Wochen später zufällig und dazumals völlig legal das passende Griffstück erworben habe weil der Händler das zwischenzeitlich nicht verkaufen konnte?

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 12:46
von twin2000
ASCO hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 12:31 Wenn das jetzt so gehandhabt wird, dass Griffstücke mit gleicher Seriennummer wie das Wechselsystem plötzlich illegal werden, trifft das dann den Eigentümer, der das im guten Glauben gekauft hat oder den Händler der das so verkauft hat, weil es ja damals legal war?

Was ist. wenn ich in ein zerlegtes WS gekauft und 3 Wochen später zufällig und dazumals völlig legal das passende Griffstück erworben habe weil der Händler das zwischenzeitlich nicht verkaufen konnte?
Ich denke wenn der Kauf vor der geänderten Rechtsansicht erfolgt ist kann man aufgrund der zahlreichen bisherigen Einstellungen (eigentlich nicht eröffnungen) von strafverfahren durch die div STAs davon ausgehen dass ein Ausdruck der alten Rechtsansicht deine "ich-werd-hier-nicht-verurteil" karte ist.
Was die Händler straffrei gemacht hat muss auch für den Endkunden straffreiheit bewirken - falls der Käufer diese Rechtsansicht zum Kaufzeitpunkt kannte und sich in seinem Verhalten auf diese alte Rechtsansicht gestützt hat.

Für An- oder Verkäufe nach Herausgabe der neue Rechtsansicht wird diese Rechtfertigung nicht anwendbar sein.
Vermutlich gilt das aber nicht nur für Händler (es gab eh nur zwei die auch nach dem Stichtag munter weitergemacht haben) sondern auch für private Überlassungen.

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 13:12
von Joewood
twin2000 hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 12:46 [...] sondern auch für private Überlassungen.
Die privaten Überlassungen kannst eh nie und nimmer tracken. Die Kaufverträge für mein meldepflichtiges Zeugs behalte ich mir natürlich auf aber für Zeugs, das weder meldepflichtig noch sonstwas ist, habe ich in meinem Leben keine Nachweise aufbehalten. Wozu auch?. Oder gibt es auch nur einen einzigen von euch, der sich beim Kauf eines gebrauchten Rucksacks auf willhaben was aufhebt? Garantie/Gewährleistung hast von privat zu privat eh nicht und damit ist das nur noch Papierverschwendung... Sprich: die Beweislast, wann du das gekauft hast, liegt sowieso beim Ankläger. Sofern es nicht gerade ein Griffstück von einer Glock Gen 6 ist (lt. google erst seit 01/2026 zu haben; somit schwer wem klar zu machen, dass man das passende Griffstück schon seit z.B. 2020 daheim liegen habe)

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 13:35
von ASCO
Nachdem ja Überlassung an Berechtigte erlaubt ist und die Frist noch läuft, könnte man ja eine Tauschbörse ins Leben rufen, damit die Seriennummern gut durchgemischt werden 😂

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 13:50
von DumbDummy
Joewood hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 13:12
twin2000 hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 12:46 [...] sondern auch für private Überlassungen.
Die privaten Überlassungen kannst eh nie und nimmer tracken. Die Kaufverträge für mein meldepflichtiges Zeugs behalte ich mir natürlich auf aber für Zeugs, das weder meldepflichtig noch sonstwas ist, habe ich in meinem Leben keine Nachweise aufbehalten. Wozu auch?. Oder gibt es auch nur einen einzigen von euch, der sich beim Kauf eines gebrauchten Rucksacks auf willhaben was aufhebt? Garantie/Gewährleistung hast von privat zu privat eh nicht und damit ist das nur noch Papierverschwendung... Sprich: die Beweislast, wann du das gekauft hast, liegt sowieso beim Ankläger. Sofern es nicht gerade ein Griffstück von einer Glock Gen 6 ist (lt. google erst seit 01/2026 zu haben; somit schwer wem klar zu machen, dass man das passende Griffstück schon seit z.B. 2020 daheim liegen habe)
Na ja, wenn Du nach dem Stichtag an dem es lt. Rechtsansicht BMI nicht mehr gestattet war, ein Wechselsystem mit Griffstück erworben hast (und dieses Datum ist im ZWR gespeichert) und Du jetzt ein nummerngleiches Griffstück nachmeldest, wird es mit der Argumentation recht schwer....

Re: Thema Griffstücke: BH legt mit Anklagen los...

Verfasst: Mi 2. Sep 2026, 13:54
von Mr. Danger
ASCO hat geschrieben: Mi 2. Sep 2026, 13:35 Nachdem ja Überlassung an Berechtigte erlaubt ist und die Frist noch läuft, könnte man ja eine Tauschbörse ins Leben rufen, damit die Seriennummern gut durchgemischt werden 😂
Absolut Richtig. Entweder tauschen oder sich ein passendes Griffstück jetzt kaufen und das Nummerngleiche abgeben. Ist noch immer billiger als ein Verfahren mit möglichem Waffen- und / oder Berechtigungsentzug.