Re: Hohlspitzmunition
Verfasst: Mi 16. Mär 2016, 13:48
sagmal hast du den Thread von 2011 extra ausgegraben um zu stänkern ?
Na dann poste mal eine einzige zuverlässige, aktuelle Rechtsquelle...no0ne hat geschrieben: PER GESETZ ist die Anzahl mit ZWEI limitiert und fertig.
Glaubt es oder lasst es. Es war meinerseits nur ein gut gemeinter Tipp.
Also rennt meinetwegen mit euren Expansivgeschossen mit WP herum und gut ist's.
Ihr werdet die Justiz von eurer Auslegung der Rechtslage dann auch sicher überzeugen können.
Wenn das so wäre würdest du auch keine Erweiterung der WBK bekommen können. Was du meinst, aber nicht in der Lage bist auszudrücken, ist, dass die Waffenbehörden in der Regel nicht mehr als zwei Waffen auf den WP bewilligen, mit der Begründung, dies reiche für die SV aus. Ein gesetzliches Verbot existiert aber nicht.no0ne hat geschrieben: PER GESETZ ist die Anzahl mit ZWEI limitiert und fertig.
IRRTUM - "per Gesetz - korr.: per Verordnung untersagt" sollte eigentlich unmissverständlich wahrgenommen werden können.Martin P hat geschrieben:Wenn das so wäre würdest du auch keine Erweiterung der WBK bekommen können. Was du meinst, aber nicht in der Lage bist auszudrücken, ist, dass die Waffenbehörden in der Regel nicht mehr als zwei Waffen auf den WP bewilligen, mit der Begründung, dies reiche für die SV aus. Ein gesetzliches Verbot existiert aber nicht.no0ne hat geschrieben: PER GESETZ ist die Anzahl mit ZWEI limitiert und fertig.
Ein letztes Mal: QUELLE?!?no0ne hat geschrieben:IRRTUM - "per Gesetz - korr.: per Verordnung untersagt" sollte eigentlich unmissverständlich wahrgenommen werden können.Martin P hat geschrieben:Wenn das so wäre würdest du auch keine Erweiterung der WBK bekommen können. Was du meinst, aber nicht in der Lage bist auszudrücken, ist, dass die Waffenbehörden in der Regel nicht mehr als zwei Waffen auf den WP bewilligen, mit der Begründung, dies reiche für die SV aus. Ein gesetzliches Verbot existiert aber nicht.no0ne hat geschrieben: PER GESETZ ist die Anzahl mit ZWEI limitiert und fertig.
Das hat nichts mit Ermessen oder Sonstigem zu tun!
Einige können, wollen oder dürfen es einfach nicht glauben.
"WBK ist nicht gleich WP" was die zu genehmigenden Stückzahlen betrifft!
Code: Alles auswählen
(2) Waffenpass
1. Ausstellung eines Waffenpasses (§ 21 Abs. 2 WaffG) ........................... 118,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG),
zusätzlich ................................................................................................... 87 Euro
Ich vermute, du weißt nicht was ein Gesetz, was eine Verordnung und was ein Erlass ist. Wenn du schreiben würdest, dass das mit maximal zwei Waffen auf den WP im Erlass 2014 auf Seite 30 im ersten Absatz steht, würde ich dir sogar zustimmen. Im Gesetz steht das aber nie und nimmer ...no0ne hat geschrieben: IRRTUM - "per Gesetz - korr.: per Verordnung untersagt" sollte eigentlich unmissverständlich wahrgenommen werden können.
Das hat nichts mit Ermessen oder Sonstigem zu tun!
Einige können, wollen oder dürfen es einfach nicht glauben.
"WBK ist nicht gleich WP" was die zu genehmigenden Stückzahlen betrifft!
Forumsregeln
ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen.
Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen.
Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Damit hätten wir ja dann schon mal den FehlerMartin P hat geschrieben:Ich vermute, du weißt nicht was ein Gesetz, was eine Verordnung und was ein Erlass ist. Wenn du schreiben würdest, dass das mit maximal zwei Waffen auf den WP im Erlass 2014 auf Seite 30 im ersten Absatz steht, würde ich dir sogar zustimmen. Im Gesetz steht das aber nie und nimmer ...no0ne hat geschrieben: IRRTUM - "per Gesetz - korr.: per Verordnung untersagt" sollte eigentlich unmissverständlich wahrgenommen werden können.
Das hat nichts mit Ermessen oder Sonstigem zu tun!
Einige können, wollen oder dürfen es einfach nicht glauben.
"WBK ist nicht gleich WP" was die zu genehmigenden Stückzahlen betrifft!