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Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 21:03
von franky111
Ja, fahr zB zum Seidler, zahl die Stand und Leihgebühr, und natürlich die Mun und die Schusspickerl :lol: :lol: :lol:

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Mi 5. Okt 2011, 21:15
von mr_bene
wenn das auch ohne WBK geht ist das ein guter Tipp

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Do 6. Okt 2011, 20:58
von sandman
franky111 hat geschrieben:Ja, fahr zB zum Seidler, zahl die Stand und Leihgebühr, und natürlich die Mun und die Schusspickerl :lol: :lol: :lol:
Genau der Seidler verlangt von jedem Standbesucher eine WBK, da es keine Standaufsicht gibt, steht auch in den Regeln. Also einfach hingehen, Waffe ausborgen & ballern ist nicht! (Mal abgesehen davon, dass man die Schusspflaster dort nicht zu zahlen hat)

Grüße

Sandman

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Do 6. Okt 2011, 21:48
von BigBen
sandman hat geschrieben:
franky111 hat geschrieben:Ja, fahr zB zum Seidler, zahl die Stand und Leihgebühr, und natürlich die Mun und die Schusspickerl :lol: :lol: :lol:
Genau der Seidler verlangt von jedem Standbesucher eine WBK, da es keine Standaufsicht gibt, steht auch in den Regeln. Also einfach hingehen, Waffe ausborgen & ballern ist nicht! (Mal abgesehen davon, dass man die Schusspflaster dort nicht zu zahlen hat)

Grüße

Sandman
nein, man zahlt entweder die scheiben oder nimmt selber welche mit...am stand sind zumindest früher nie welche aufgelegen.

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Do 6. Okt 2011, 22:07
von gewo
BigBen hat geschrieben: nein, man zahlt entweder die scheiben oder nimmt selber welche mit...am stand sind zumindest früher nie welche aufgelegen.
hi

das was du sagst scheint zu stimmen

http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... er#p112964" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Fr 7. Okt 2011, 20:19
von sandman
Das muss aber ziemlich neu sein, bisher habe ich nur die Scheiben gezahlt (0,50€) und natürlich die Standgebühr. für Schusspflaster hat noch nie wer etwas verlangt.

Grüße

Sandman

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Fr 7. Okt 2011, 23:35
von eXistenZ
mr_bene hat geschrieben: jungs, habts ihr eine Ahnung wo ich auch jetzt mal ohne WBK eine Glock 19 od 26 ausprobieren kann?
Am Besten einen Thread aufmachen "Will Glock 19 und/oder 26 ausprobieren - wer hilft mir?"
Wird sich vermutlich ein netter Forumuser finden der dir das ermöglicht.
(Ich habe keine Glock 19 od. 26, sorry)

Jagdprüfung machen NUR um den Psychotest nicht machen zu müssen? Der Aufwand und die Kosten sind dafür wohl extrem übertrieben.
Aber manche Leute lassen sich ihre Prinzipien gerne etwas kosten. So gesehen wäre es eine Möglichkeit.
(Ich gehe mal davon aus das es sich um eine Prinzipiengeschichte handelt und das keine psychische Problematik vorliegt)

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Sa 8. Okt 2011, 01:05
von mr_bene
Danke, da hast du recht. Sollte also im Kopf halbwegs ok sein :-) mir war nicht bewusst das die jagdprüfung so einen Aufwand darstellt, also wird sie es nicht werden.
Danke auch noch wegen dem Tip!
Vielleicht findet sich aber auch noch eine Idee wo man ohne diverse Vorkenntnis eine 19er ausborgen kann, weiß ja auch nicht ob mir das ganze so viel Spaß macht wie angenommen.

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Sa 8. Okt 2011, 11:03
von eXistenZ
mr_bene hat geschrieben: Vielleicht findet sich aber auch noch eine Idee wo man ohne diverse Vorkenntnis eine 19er ausborgen kann, weiß ja auch nicht ob mir das ganze so viel Spaß macht wie angenommen.
Auf einem öffentlich zugelassenen Schießstand darfst du mit der Erlaubnis und unter Aufsicht eines legalen Glockbesitzers auch ohne WBK schießen.
Daher am besten mal freundlich fragen ob vielleicht jemand in deiner Nähe regelmäßig Glock schießt.

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 20:04
von Fangschuss
Hallo Leute!

Was fragen die denn da so beim Psychotest für die WBK? Wird da nachgefragt, beispielsweise beim Bundesherr? Wie glauben die denn zu erkennen, wenn jemand nicht zuverlässig sein soll?

Danke & LG!

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Mo 31. Okt 2011, 20:36
von santiago
Der vogeldoc bei dem ich war hat mir das so erklärt das der test eigentlich dazu verwendet wird um rauszufinden welches radl blockiert und ned um nachzuweisen dast ned teppert bist. Er hat selber gesagt das das gespräch mehr sinn macht als der test am pc und am papier. Aber die behörde oder was weis ich wer sich hald das so eingebildet hat wurscht obs sinn macht oder ned . Aber is des echt was neues bei unserm waffengesetz . "pumpe"

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Fr 4. Nov 2011, 11:24
von raptor
Fangschuss hat geschrieben:Hallo Leute!

Was fragen die denn da so beim Psychotest für die WBK? Wird da nachgefragt, beispielsweise beim Bundesherr? Wie glauben die denn zu erkennen, wenn jemand nicht zuverlässig sein soll?

Danke & LG!
Puh, weites Feld. Zunächst einmal hat das nichts mit den Psychotests zu tun, die man beim ÖBH bei der Stellung, (U)OA-Anwärtertestung, Auslandseinsatz etc macht. Im Fall einer negativen Testung kann man sich auch nicht auf Bundesheertests berufen. Grundsätzlich besteht die Psychotestung für WBK/WP aus dem "Minnesota Multiphasic Personality Inventory (MMPI)" Kreuzerltest und einem Stressverarbeitungsfragebogen, auf dem man sein Verhalten auf Skalen einschätzt.

Typische Frage MMPI:
* Ohne warme Füße wird einem gesamt einfach nicht warm? Ja/Nein
* Ich wäre in meiner Jugend gerne ein Mädchen gewesen? Ja/Nein

Typische Frage Stressverarbeitung:
* Wenn in der Arbeit was negtives passiert ist, dann verwöhne ich mich mit einem guten Essen? 1-immer 2-oft .... 5-nie.

Beide Tests sind total veraltet, eine Frechheit gegenüber den Probanden und überhaupt Mumpitz. In Wirklicheit machen sich die Tester beim Gespräch ihr Bild und berufen sich im Notfall auf den Test. Manche machen auch, je nachdem welcher Psychologensekte sie angehören, gesetzl. nicht vorgesehene Tests wie z.B. den Rorschach-Test. :tipphead:

Am besten man macht sich deswegen keinen Stress und geht ausgeruht zu einem Psycho, mit dem andere Schützen gute Erfahrungen gemacht haben. z.B. http://www.waffentest.at" onclick="window.open(this.href);return false;

Auf keinen Fall geht man zum Kuratorium für Verkehrssicherheit oder zu einem bestimmten Niedergelassenen im 5. Wr. Gemeindebezirk.

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Fr 4. Nov 2011, 11:56
von Expat
Für einen Bekannten, der bei den Jägern im Bundesheer dient (Hauptwohnsitz in Wien):
Gibt es eine Art Formblatt für Soldaten, das sie vom Dienstheeren abzeichnen lassen müssen, um das psych. Gutachten einzusparen?
Habe die Formalitäten für Dienstwaffenträger gerade nicht im Kopf und auf Anhieb nicht gefunden.

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Sa 5. Nov 2011, 10:40
von raptor
Expat hat geschrieben:Für einen Bekannten, der bei den Jägern im Bundesheer dient (Hauptwohnsitz in Wien):
Gibt es eine Art Formblatt für Soldaten, das sie vom Dienstheeren abzeichnen lassen müssen, um das psych. Gutachten einzusparen?
Habe die Formalitäten für Dienstwaffenträger gerade nicht im Kopf und auf Anhieb nicht gefunden.
Nein, für das zivile Dokument ist der zivile Psychotest zu machen. Die einzigen, die keinen Psychotest brauchen, sind Jagdscheinbesitzer.

Re: Psychologisches Gutachten

Verfasst: Sa 5. Nov 2011, 18:06
von Steira
raptor hat geschrieben:
Expat hat geschrieben:Für einen Bekannten, der bei den Jägern im Bundesheer dient (Hauptwohnsitz in Wien):
Gibt es eine Art Formblatt für Soldaten, das sie vom Dienstheeren abzeichnen lassen müssen, um das psych. Gutachten einzusparen?
Habe die Formalitäten für Dienstwaffenträger gerade nicht im Kopf und auf Anhieb nicht gefunden.
Nein, für das zivile Dokument ist der zivile Psychotest zu machen. Die einzigen, die keinen Psychotest brauchen, sind Jagdscheinbesitzer.
Das stimmt so nicht.

Siehe § 47 (4)
Auf Menschen, die nachweisen, dass ihnen im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft von dieser genehmigungspflichtige Schusswaffen als Dienstwaffen zugeteilt worden sind, oder denen im Rahmen einer völkerrechtlichen Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten gemäß Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG), ABl. Nr. L 256 vom 13.09.1991 S 51, ein waffenrechtliches Dokument ausgestellt worden ist, ist § 8 Abs. 7 nur anzuwenden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, der Berechtigte könnte aus einem der in § 8 Abs. 2 genannten Gründe nicht verlässlich sein oder insbesondere unter psychischer Belastung dazu neigen, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
Und der § 8 (7) ist der Psychotest.

Hast du also seitens einer Gebietskörperschaft eine Dienstwaffe zugeteilt (was z.B. bei einem Soldaten zutrifft) stellt dir der Dienstgeber ein entsprechendes Formular aus. Dieses muss bei der Antragstellung beigelegt werden und schon ist der Psychotest gespart!