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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Di 27. Nov 2012, 12:30
von Varminter
woolf hat geschrieben:@ Varminter:
Interessant in diesem Zusammenhang ist vlt. folgendes
§ 34. (5) Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde
auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache
nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch
nicht abgelaufen ist.
Wenn ich eine Waffe gar nicht mehr besitze (zB innerhalb der 6 Wochen bereits weiterverkauft habe) brauche ich also auch die Erfüllung der Registrierungspflicht nicht mehr nachweisen?

Im Prinzip hatten wir die selbe Frage... gewo hat´s (nach Logik und ohne rechtliches Gewähr) ja auch schon beantwortet.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Di 27. Nov 2012, 16:28
von therion
Wer innerhalb von 6 Wo nach der Registreirung gefragt wird, kann diese nachweise oder eben darauf verweisen, dass man noch keine 6 Wo besitzt. Wer vor Ablauf der Frist verkauft muss e contrario auch nicht melden bzw gemeldet haben.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Di 27. Nov 2012, 17:13
von Robert
So habe ich es bisher auch gehalten in den zwei faellen wo das zutraf und ich die nur zwei-drei Wochen besass.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Di 27. Nov 2012, 18:15
von gewo
therion hat geschrieben:Wer innerhalb von 6 Wo nach der Registreirung gefragt wird, kann diese nachweise oder eben darauf verweisen, dass man noch keine 6 Wo besitzt.
hi

fast

in wirklichkeit musst du das NACHweisen
zB durch eine rechnung falls vorhanden

durch die formulierung im gesetz bist du nachweispflichtig

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 20:50
von Das_Frettchen
Kann man Waffen jetzt eigentlich auch noch Neumelden, sprich wenn die C Waffe so ein Dachbodenfund ist und es keine Vormeldung gibt bzw. man nicht mehr weiß wo die Waffe zuletzt gemeldet war?

War ja vor Oktober kein Problem, aber funktioniert das jetzt auch noch?

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 22:20
von Starfox
Das_Frettchen hat geschrieben:Kann man Waffen jetzt eigentlich auch noch Neumelden, sprich wenn die C Waffe so ein Dachbodenfund ist und es keine Vormeldung gibt bzw. man nicht mehr weiß wo die Waffe zuletzt gemeldet war?

War ja vor Oktober kein Problem, aber funktioniert das jetzt auch noch?
Das ist sogar vorgeschrieben! Du hast aber bis Ende Juni 2014 dafür Zeit.

Grüße,
Starfox

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mi 12. Dez 2012, 22:33
von yoda
Das_Frettchen hat geschrieben:Kann man Waffen jetzt eigentlich auch noch Neumelden, sprich wenn die C Waffe so ein Dachbodenfund ist und es keine Vormeldung gibt bzw. man nicht mehr weiß wo die Waffe zuletzt gemeldet war?

War ja vor Oktober kein Problem, aber funktioniert das jetzt auch noch?
Das geht nacher auch noch problemlos, du gehst zur Polizei und meldest die Waffe am Dachboden gefunden zu haben. Sofern sich kein Besitzer ermitteln lässt gehört die Waffe dann dir wenn du berechtigt bist diese zu besitzen. Nachzulesen im §42 vom Waffengesetz -> Finden von Waffen oder Kriegsmaterial

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Do 13. Dez 2012, 18:36
von Das_Frettchen
yoda hat geschrieben:
Das geht nacher auch noch problemlos, du gehst zur Polizei und meldest die Waffe am Dachboden gefunden zu haben. Sofern sich kein Besitzer ermitteln lässt gehört die Waffe dann dir wenn du berechtigt bist diese zu besitzen. Nachzulesen im §42 vom Waffengesetz -> Finden von Waffen oder Kriegsmaterial

Zur Polizei? Des hat man doch vorher über den Büchser erledigen können oder hab ich da mal was falsch verstanden?

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Do 13. Dez 2012, 18:38
von Dextera
Hat sich eigentlich am nationalen Versand etwas verändert? Ich kann dazu überhaupt nix finden, nur dass es vorher ganz normal mit der Post zu verschicken war, einfach gut verpackt.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Do 13. Dez 2012, 20:38
von Maggo
Dextera hat geschrieben:Hat sich eigentlich am nationalen Versand etwas verändert? Ich kann dazu überhaupt nix finden, nur dass es vorher ganz normal mit der Post zu verschicken war, einfach gut verpackt.
Man kann alles bis auf Munition (da Gefahrengut) normal mit der Post versenden.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 11. Feb 2013, 21:07
von Bonfire
Kann mir wer kurz denn Sinn und Zweck des ZWR erklären? Man musste seine KAT C ja bisher auch melden, laut §30. Also weiss der Staat doch ohnehin schon was wer besitzt.
Gibt es diese §30 Meldung eigentlich weiterhin oder wurde das mit dem ZWR hinfällig?

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Mo 11. Feb 2013, 21:47
von BigBen
die §30 meldung war ein zettel in einem aktenordner beim waffenhändler und der staat hatte keine ahnung wer was besitzt. das zwr ist die verpflichtende umsetzung einer eu richtlinie

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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Di 12. Feb 2013, 08:56
von Stickhead
Die Meldung wurde quasi nur auf elektronisch umgestellt. Dass die Listen jemand auswertet, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten

Verfasst: Di 12. Feb 2013, 10:47
von slow42
Ich schon!