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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Do 22. Okt 2026, 17:47
von MK188
Ich find's super - mag hier recht haben, wer will (entweder die eine oder die andere Hälfte; gefühlt ist das nämlich die Verteilung), aber alleine, dass es hier die Diskussionen in diesem Ausmaß gibt, zeigt, dass das SchKG Gesetz und auch die anderen bloß tangierenden bzw. daran anknüpfenden Gesetze in ihrer Weise nicht dazu geeignet sind, von der Mehrheit ihrer Adressaten klar verstanden zu werden. Nämlich der Normalbevölkerung.
Ich habe mir jetzt jedenfalls ein Schreiben der für mich zuständigen Behörde geholt, die meine Konstellation (Welche Waffe, wann gekauft, welche Teile beschriftet sind und womit) auflistet und mir darin bestätigt, dass ich gar nichts tun muss, solange ich nichts in Teile zerlege und anschließend weiterverkaufe.
Das zeige ich im Bedarfsfall bei einer Überprüfung vor und damit hat sich's für mich.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Do 22. Okt 2026, 17:56
von gewo
Als einzelne Behörden beim beginn der Überprüfungen begonnen haben anlässlich der Kat B Waffenüberprüfungen auch Kat C zu überprüfen, wurde das abgestellt, weil die Berechtigung dazu nicht vorlag.
Das jetzt mit den Nummern erscheint mir sehr vergleichbar.
Genauso wie man "logischerweise" gleich die Kennzeichnungen mit kontrollieren könnte, hätte man damals auch "logischerweise" gleich den kat C besitz mitkontrollieren können.
durften sie damals auch nicht ...
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Do 22. Okt 2026, 19:40
von Poirot
twin2000 hat geschrieben: Do 22. Okt 2026, 16:17
Der Umfang dieser Überprüfungen ist taxativ umrissen. Herstellerkennzeichnungen kommen darin nicht vor.
Bei mir wurde jedesmal akribisch jede B Seriennummer überprüft.
Und da bei einem S+W Revolver die SN am Rahmen ist und ein Hogue Griff diese verdeckt, darf ich den auch jedesmal abschrauben.
Aber warten wir einfach ab. Wie bei den Wechselsystemen

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Fr 23. Okt 2026, 09:05
von Joewood
MK188 hat geschrieben: Do 22. Okt 2026, 17:47
Ich habe mir jetzt jedenfalls ein Schreiben der für mich zuständigen Behörde geholt, die meine Konstellation (Welche Waffe, wann gekauft, welche Teile beschriftet sind und womit) auflistet und mir darin bestätigt, dass ich gar nichts tun muss, solange ich nichts in Teile zerlege und anschließend weiterverkaufe.
Das zeige ich im Bedarfsfall bei einer Überprüfung vor und damit hat sich's für mich.
Wie hast du das Schreiben geholt? Email? Welcher Wortlaut?
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Fr 23. Okt 2026, 10:59
von mikonis
MK188 hat geschrieben: Do 22. Okt 2026, 17:47
…. Ich habe mir jetzt jedenfalls ein Schreiben der für mich zuständigen Behörde geholt, die meine Konstellation (Welche Waffe, wann gekauft, welche Teile beschriftet sind und womit) auflistet und mir darin bestätigt, dass ich gar nichts tun muss, solange ich nichts in Teile zerlege und anschließend weiterverkaufe.
Das zeige ich im Bedarfsfall bei einer Überprüfung vor und damit hat sich's für mich.
Selbstverständlich kann jeder nach seiner Version handeln und es hat für dich gut funktioniert, aber ich halte dieses Prozedere für problematisch.
Sobald man beginnt, etwas für Sachverständige detailliert aufzubereiten - in diesem Fall eine verbindliche Liste (Meldung an die Behörde) aller beschrifteten wesentlichen Teile aller im Besitz befindlichen Schusswaffen - kann es zukünftig schwierig oder sogar problematisch werden, einzelne Teile auszutauschen oder zu ergänzen. Hast du ausreichend Zubehörplätze etc? Sind neu zugekaufte Teile ordentlich beschriftet? Sind alte richtig beschriftet? Usw.
Erfahrungsgemäß ist es einfacher generell-gesetzeskonform zu handeln, als detailverliebt korrekt. Da öffnet man viel zu viel Diskussionsmöglichkeiten.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Fr 23. Okt 2026, 12:01
von FdH22
mikonis hat geschrieben: Fr 23. Okt 2026, 10:59
Erfahrungsgemäß ist es einfacher generell-gesetzeskonform zu handeln, als detailverliebt korrekt. Da öffnet man viel zu viel Diskussionsmöglichkeiten.
Absolut richtig!
Berühmtes Zitat:
"Gehe nicht zu deinem Fürsten wenn du nicht gerufen wirst"
(stammt angeblich von Niccolo Machiavelli)
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Fr 23. Okt 2026, 12:11
von Promo
Poirot hat geschrieben: Do 22. Okt 2026, 15:52
Hast du schon mal eine Waffenüberprüfung gehabt ?
Wenn ja weist du, dass dabei auch die Seriennummern überprüft werden.
Und nachdem alle Hauptbauteile jetzt laut WaffG mit einer Schusswaffe gleichgestellt sind, wird man logischerweise nicht nur eine Seriennummer sondern alle kontrollieren - wenn das Erwerbsdatum laut ZWR nach 2018 ist.
Nach der Logik hätte man auch bisher bei Kat.B Waffen alle Hauptbauteile und alle Seriennummer und SchKG (welches letztlich keine "neue Erfindung", sondern lediglich ein novelliertes Gesetz ist) kontrollieren müssen. Denn, wie erwähnt, das SchKG gab es bereits, auch die Regelungen sind bis auf einige Bestimmungen gleich. Dies wurde aber - zumindest nach meinem Kenntnisstand und in meinem Bezirk - nicht gemacht, und wird auch aktuell nicht gemacht. Bereits in der Vergangenheit hat sich nie ein Beamter daran gestört, wenn auf einer Waffe drei verschiedene Seriennummern drauf waren, solange zumindest eine davon mit dem ZWR übereingestimmt hat. Letztlich, wer beurteilt auch, ob etwas eine "Seriennummer" ist, oder z.B. eine Modellbezeichnung (z.B. im Falle des Ruger 10/22 könnte doch jemand die 10/22 als Seriennummer missverstehen), ein Patentdatum (Stichwort Colt 1911....) oder eine Herstellerkennzeichnung (z.B. bei Mosin Nagant Gewehre, Herstellercode 11 im Kreis, etc.), oder ein Herstellungsjahr.
Wenn im Zuge der Verwahrungskontrollen von Beamten erwartet wird jede zu kontrollierende Waffe zu zerlegen und jedwede Seriennummer zu dokumentieren, dann kann man für die nächsten 5 Jahre (bis alle durch sind) mal ca. 10-20% der in Österreich verfügbaren Exekutivkräfte dafür abstellen. Bei den Sammlern wird es wohl Tage und Wochen dauern, bis sie fertig sind.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Fr 23. Okt 2026, 12:39
von Poirot
Promo hat geschrieben: Fr 23. Okt 2026, 12:11
Nach der Logik hätte man auch bisher bei Kat.B Waffen alle Hauptbauteile und alle Seriennummer und SchKG (welches letztlich keine "neue Erfindung", sondern lediglich ein novelliertes Gesetz ist) kontrollieren müssen. Denn, wie erwähnt, das SchKG gab es bereits, auch die Regelungen sind bis auf einige Bestimmungen gleich. Dies wurde aber - zumindest nach meinem Kenntnisstand und in meinem Bezirk - nicht gemacht, und wird auch aktuell nicht gemacht.
Du hast die 28 Oktober 2026 (Frist) vergessen.
Und nachdem Geldstrafen für diese Verwaltungsübertretungen vorgesehen sind ist die Frage, ob die Cops wegschauen und eine Dienstpflichtverletzung riskieren oder versuchen Geld in die Staatskassen zu spülen um sich zu profilieren.
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Fr 23. Okt 2026, 16:09
von GoodReason
Die hat keiner vergessen. Ist, meiner Meinung nach, dieselbe Panik wie bei den Wechselsystemen. Außerdem, wie hoch ist der Prozentsatz der Waffenbesitzer, die von diesem tollen Gesetz gar nix mitbekommen?
Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler
Verfasst: Fr 23. Okt 2026, 19:45
von Poirot
GoodReason hat geschrieben: Fr 23. Okt 2026, 16:09
Außerdem, wie hoch ist der Prozentsatz der Waffenbesitzer, die von diesem tollen Gesetz gar nix mitbekommen?
Schützt bekanntlich vor Strafe
