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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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ebner33
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Do 16. Okt 2025, 15:53

eierkopf hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 15:14
kawaz hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 14:58 Wie gehe ich vor, wenn jemand meine Waffe erwerben möchte, aber noch keine Waffen dieser Kategorie besitzt? Wir fahren zum Händler, und dieser teilt mir mit, dass ich die Waffe dem Käufer Max Mustermann erst in vier Wochen überlassen darf (die Wartefrist, die sogenannte 'Abkühlphase').

Bleibt die Waffe in dieser Zeit beim Händler, oder darf ich sie mit nach Hause nehmen und in vier Wochen erneut zum Händler bringen?
​Darf ich eine Anzahlung annehmen?
​Was passiert, wenn in der Zwischenzeit ein zweiter Interessent auftaucht, der bereits berechtigt ist, diese Kategorie von Waffe zu besitzen, und er mich bittet, mit ihm zum Händler zu fahren? Darf ich in dem Fall die Anzahlung vom ersten Interessenten ohne Gründe einfach zurück überweisen?
Das weiß keiner, außerdem, wenn du sagst die Waffe gehört dir dann is es so und wenn ein anderer Interessent Auftritt, ist alles andere deine Entscheidung.
Niemand zwingt dich an den ersten zu verkaufen noch an den letzten, das muss man sich ausmachen (und ehrlich gesagt, wenn ich mir mit dem Verkäufer einig bin und bereits eine Anzahlung geleistet habe und der dann sagt "nö weil der andere nimmt sie mir gleich ab" kannst mich getrost am allerwertesten).
DAS is eine Frage des Anstands meines Erachstens nach.

Außerdem sagt keiner das beide zum Händler müssen, es wäre auch eine Option wenn beide ihre waffenrechtlichen Dokumente an den Händler senden, der checkt das und der Versand bzw. alles weitere läuft über diesen ab (höchstwahrscheinlich wird halt der Überlasser beim Händler vorstellig werden müssen weil das Ding halt dann auch an einen anderen Händler versandt werden muss. Das is aber nix neues und war auch schon bei Kat B verkäufen so (wobei die beiden Parteien sich die waffenrechtlichen Dokumente vorab gesendet haben und damit war in dem Fall der Händler aus dem Schneider bis auf den Versand)).
So wie es scheint und aus dem Gesetztestext rauszulesen ist,MUSS die Waffe physisch zum Händler und MUSS auch dort bleiben!
Die Lösung dass man einfach dem Händler die Daten des Interessenten durchgibt,und der sagt ja/nein,ist leider nicht möglich wie es aussieht!
In meinen Augen kann man dann nur so agieren als Verkäufer,dass man die Waffe zum Händler stellt,die volle Summe vom Käufer kassiert,sich den Kaufvertrag unterschreiben lässt und den Rest darf der Käufer dann mit dem Händler machen.

In meinen Augen eine absolute Schwachsinnsregelung,gerade für Leute die öfters mal was kaufen/verkaufen.
Auch die ganzen Kleinigkeiten hat niemand bedacht...
Waffe ist am anderen Ende von Österreich,ich darf dann hinfahren die Waffe besichtigen,wieder heimfahren und dann nach 4 Wochen nochmals hinfahren?
Dh es wird dann sowieso nur mehr der pauschale Händlerversand übrig bleiben,alles andere wäre vollkommen unwirtschaftlich.

Nächster Punkt,90% der Waffen die ich mir nicht von privat direkt hab schicken lassen,habe ich nach 18 Uhr oder Sonntags abgeholt.
Jetzt bist dann als Käufer komplett von den Öffnungszeiten irgendeines Händlers in der Gegend abhängig.

Worauf ich auch noch sehr gespannt bin,wieviele gerade kleinere Händler das überhaupt mitmachen werden...schon jetzt darf man teilweise durchs halbe Bundesland fahren,um überhaupt nen Händler zu finden der einem eine Waffe verschickt oder gar von nem fremden Händler für dich annimmt.
Vorallem wennst dort kein Stammkunde bist.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von eierkopf » Do 16. Okt 2025, 16:34

ebner33 hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 15:53
So wie es scheint und aus dem Gesetztestext rauszulesen ist,MUSS die Waffe physisch zum Händler und MUSS auch dort bleiben!
Die Lösung dass man einfach dem Händler die Daten des Interessenten durchgibt,und der sagt ja/nein,ist leider nicht möglich wie es aussieht!
In meinen Augen kann man dann nur so agieren als Verkäufer,dass man die Waffe zum Händler stellt,die volle Summe vom Käufer kassiert,sich den Kaufvertrag unterschreiben lässt und den Rest darf der Käufer dann mit dem Händler machen.

In meinen Augen eine absolute Schwachsinnsregelung,gerade für Leute die öfters mal was kaufen/verkaufen.
Auch die ganzen Kleinigkeiten hat niemand bedacht...
Waffe ist am anderen Ende von Österreich,ich darf dann hinfahren die Waffe besichtigen,wieder heimfahren und dann nach 4 Wochen nochmals hinfahren?
Dh es wird dann sowieso nur mehr der pauschale Händlerversand übrig bleiben,alles andere wäre vollkommen unwirtschaftlich.

Nächster Punkt,90% der Waffen die ich mir nicht von privat direkt hab schicken lassen,habe ich nach 18 Uhr oder Sonntags abgeholt.
Jetzt bist dann als Käufer komplett von den Öffnungszeiten irgendeines Händlers in der Gegend abhängig.

Worauf ich auch noch sehr gespannt bin,wieviele gerade kleinere Händler das überhaupt mitmachen werden...schon jetzt darf man teilweise durchs halbe Bundesland fahren,um überhaupt nen Händler zu finden der einem eine Waffe verschickt oder gar von nem fremden Händler für dich annimmt.
Vorallem wennst dort kein Stammkunde bist.
Wenns um das Thema geht das eine Waffe ans andere Ende von Österreich verkauft wird, dann is es fast wie bisher.

Richtig bescheiden is es wenn du im selben Ort wohnst/im selben Verein bist oder man sich persönlich treffen kann etc. weil das is dann sehr "bescheiden" dem stimme ich mehr als zu.
Das is ein Thema das wehtut und absolut schwachsinnig ist (wobei das bei Kat B schon Ewigkeiten funktioniert mit dem Melden etc., das hätte man auch anders regeln können nach dem nun auch Kat C unter WBK Zwang stehen werden, was ich nicht befürworte)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Gadai » Do 16. Okt 2025, 16:49

ebner33 hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 15:53
Auch die ganzen Kleinigkeiten hat niemand bedacht...
Ich denke es wird die Machthabenden halt "nicht SO VIEL interessieren".
Gesetz durchgebracht, Mehrheit zufrieden, die Minderheit soll ......gehen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Do 16. Okt 2025, 18:06

eierkopf hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 16:34 ..... Das is ein Thema das wehtut und absolut schwachsinnig ist (wobei das bei Kat B schon Ewigkeiten funktioniert mit dem Melden etc., das hätte man auch anders regeln können nach dem nun auch Kat C unter WBK Zwang stehen werden, was ich nicht befürworte)
Wieso bezeichnest du die geplante Regelungen für den Handel mit privaten Kategorie_C-Waffen als schwachsinnig. Dazu würden mich ein paar Begründungen von dir interessieren, nicht bloß die Feststellung, dass du dagegen bist.

Es wird hier und anderswo permanent die Gefahr durch Islamisten genannt. Jene, die in den Zeitungen beschrieben werden, sind derzeit sehr jung, aber selten völlig planlos. Was nun, wenn dir ein Erwachsener gegenübertritt und eine (deiner) angebotenen C-Waffen kaufen möchte. Wie willst du den Hintergrund erkennen. Ich frage mich schon länger, wieso potentielle Attentäter das nicht bisher schon so gemacht haben. Der Österreicher, der in Deutschland bei der Synagoge geschossen hat, war bloß unfähig. Sein Verkäufer des Karabiners hilflos, unfähig das kriminelle Motiv zu erkennen - wie denn auch. Das wäre mir vmtl. ebenso passiert.

Hättest du vielleicht sogar eine Idee, wie man so ein Szenario hätte ausschalten können?
Ich denke, es war die gelindeste Form der Kontrolle (WBK-C), die die Regierung gefunden hat.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von combatmiles » Do 16. Okt 2025, 18:13

Sorry, einfach nur an autochthone Österreicher verkaufen.. oder nur an Besitzer zumindest eines waffenrechtlichen Dokumentes.. auch bei C...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Do 16. Okt 2025, 18:19

combatmiles hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 18:13 Sorry, einfach nur an autochthone Österreicher verkaufen.. oder nur an Besitzer zumindest eines waffenrechtlichen Dokumentes.. auch bei C...
Hat nicht funktioniert.

Machen sie ja jetzt.
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brookek9
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von brookek9 » Do 16. Okt 2025, 18:23

mikonis hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 18:06
eierkopf hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 16:34 ..... Das is ein Thema das wehtut und absolut schwachsinnig ist (wobei das bei Kat B schon Ewigkeiten funktioniert mit dem Melden etc., das hätte man auch anders regeln können nach dem nun auch Kat C unter WBK Zwang stehen werden, was ich nicht befürworte)
Wieso bezeichnest du die geplante Regelungen für den Handel mit privaten Kategorie_C-Waffen als schwachsinnig. Dazu würden mich ein paar Begründungen von dir interessieren, nicht bloß die Feststellung, dass du dagegen bist.

Es wird hier und anderswo permanent die Gefahr durch Islamisten genannt. Jene, die in den Zeitungen beschrieben werden, sind derzeit sehr jung, aber selten völlig planlos. Was nun, wenn dir ein Erwachsener gegenübertritt und eine (deiner) angebotenen C-Waffen kaufen möchte. Wie willst du den Hintergrund erkennen. Ich frage mich schon länger, wieso potentielle Attentäter das nicht bisher schon so gemacht haben. Der Österreicher, der in Deutschland bei der Synagoge geschossen hat, war bloß unfähig. Sein Verkäufer des Karabiners hilflos, unfähig das kriminelle Motiv zu erkennen - wie denn auch. Das wäre mir vmtl. ebenso passiert.

Hättest du vielleicht sogar eine Idee, wie man so ein Szenario hätte ausschalten können?
Ich denke, es war die gelindeste Form der Kontrolle (WBK-C), die die Regierung gefunden hat.
Warum sollte sich in der Regel ein Extremist egal von welcher Seite eine C- Waffe besorgen, da gibt es im benachbarten Ausland Kriegswaffen zu besseren Preisen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Do 16. Okt 2025, 18:35

brookek9 hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 18:23
mikonis hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 18:06
eierkopf hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 16:34 ..... Das is ein Thema das wehtut und absolut schwachsinnig ist (wobei das bei Kat B schon Ewigkeiten funktioniert mit dem Melden etc., das hätte man auch anders regeln können nach dem nun auch Kat C unter WBK Zwang stehen werden, was ich nicht befürworte)
Wieso bezeichnest du die geplante Regelungen für den Handel mit privaten Kategorie_C-Waffen als schwachsinnig. Dazu würden mich ein paar Begründungen von dir interessieren, nicht bloß die Feststellung, dass du dagegen bist.

Es wird hier und anderswo permanent die Gefahr durch Islamisten genannt. Jene, die in den Zeitungen beschrieben werden, sind derzeit sehr jung, aber selten völlig planlos. Was nun, wenn dir ein Erwachsener gegenübertritt und eine (deiner) angebotenen C-Waffen kaufen möchte. Wie willst du den Hintergrund erkennen. Ich frage mich schon länger, wieso potentielle Attentäter das nicht bisher schon so gemacht haben. Der Österreicher, der in Deutschland bei der Synagoge geschossen hat, war bloß unfähig. Sein Verkäufer des Karabiners hilflos, unfähig das kriminelle Motiv zu erkennen - wie denn auch. Das wäre mir vmtl. ebenso passiert.

Hättest du vielleicht sogar eine Idee, wie man so ein Szenario hätte ausschalten können?
Ich denke, es war die gelindeste Form der Kontrolle (WBK-C), die die Regierung gefunden hat.
Warum sollte sich in der Regel ein Extremist egal von welcher Seite eine C- Waffe besorgen, da gibt es im benachbarten Ausland Kriegswaffen zu besseren Preisen.
Ja, das macht Sinn, wenn es einfacher zu bewerkstelligen ist. Reicht das als Begründung für unterlassene Kontrollen der Regierung beim Waffenbesitz ? Heute vermutlich nicht mehr, wo alle nach staatlicher Unterstützung und Hilfe rufen.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von combatmiles » Do 16. Okt 2025, 18:41

Socken, Geschirr, Autoteile verkaufe ich an JEDEN...
Aber bei Waffen war ich schon vorher immer sehr "besonders".. da lass ich den Deal lieber platzen als dass ich nur einen Krümel Zweifel hab.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Do 16. Okt 2025, 19:14

mikonis hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 18:06
eierkopf hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 16:34 ..... Das is ein Thema das wehtut und absolut schwachsinnig ist (wobei das bei Kat B schon Ewigkeiten funktioniert mit dem Melden etc., das hätte man auch anders regeln können nach dem nun auch Kat C unter WBK Zwang stehen werden, was ich nicht befürworte)
Wieso bezeichnest du die geplante Regelungen für den Handel mit privaten Kategorie_C-Waffen als schwachsinnig. Dazu würden mich ein paar Begründungen von dir interessieren, nicht bloß die Feststellung, dass du dagegen bist.

Es wird hier und anderswo permanent die Gefahr durch Islamisten genannt. Jene, die in den Zeitungen beschrieben werden, sind derzeit sehr jung, aber selten völlig planlos. Was nun, wenn dir ein Erwachsener gegenübertritt und eine (deiner) angebotenen C-Waffen kaufen möchte. Wie willst du den Hintergrund erkennen. Ich frage mich schon länger, wieso potentielle Attentäter das nicht bisher schon so gemacht haben. Der Österreicher, der in Deutschland bei der Synagoge geschossen hat, war bloß unfähig. Sein Verkäufer des Karabiners hilflos, unfähig das kriminelle Motiv zu erkennen - wie denn auch. Das wäre mir vmtl. ebenso passiert.

Hättest du vielleicht sogar eine Idee, wie man so ein Szenario hätte ausschalten können?
Ich denke, es war die gelindeste Form der Kontrolle (WBK-C), die die Regierung gefunden hat.

Gesetze ändert man nach Bedarf,und der Bedarf war schlichtweg nicht da!
Wann ist der letzte solcher Fälle in Österreich passiert?

Zumal man in Österreich recht einfach auch so an Waffen kommt....dazu musst nichtmal ins Ausland fahren.

Außerdem geht es hier nicht um das Thema WBK für KatC ,damit habe ich persönlich gar kein wirklich großes Problem.
Das Problem liegt im defacto Verbot des Privatverkaufs in bisheriger Form.
Vorallem nachdem man jetzt eh ne WBK für KatC benötigt,macht die Änderung noch weniger Sinn!
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Do 16. Okt 2025, 20:16

ebner33 hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 19:14 .... Das Problem liegt im defacto Verbot des Privatverkaufs in bisheriger Form.
Vorallem nachdem man jetzt eh ne WBK für KatC benötigt, macht die Änderung noch weniger Sinn!
Da stimme ich dir zu, dass die geplante Regelung ein mögliches Problem bei der Waffenweitergabe gleich doppelt lösen will.

- Die WBK-C oder ein irgendwann absolvierter Jagdkurs alleine hätten gereicht, die Eignung abzuklären. Weitergabe wie bisher und Registrierung mittels Meldung. Es wäre allerdings manchen Personen trotz vorläufigem Waffenverbot (.... häusliche Gewalt oder so ähnlich) möglich gewesen, eine Langwaffe zu erwerben.
- Alternativ hätte eine immer über den Handel durchzuführende Weitergabe, die Kontrolle auf ein allfälliges Waffenverbot gelöst, wo auch immer das vermerkt ist. Es wäre allerdings ohne WBK weiterhin allen unbescholtenen Personen jedweder Motivation möglich gewesen, eine Langwaffe zu kaufen.

Wie hättest du es gelöst?

Edit:

Was ich nicht nachvollziehen kann, ist die strikte Ablehnung der Weitergabe einer Waffe über den Händler. Man hat sich doch bisher auch bei Käufer oder Verkäufer getroffen, hat also einiges an km zurückgelegt. Und der Versand zu einem Händler wird mE weiterhin zulässig sein: Händler A kontrolliert Kaufer und Händler B kontrolliert Verkäufer. Ich kann nirgends im Entwurf lesen, dass beide gleichzeitig und am selben Ort sein müssen. Da werden halt die Händler kooperieren müssen, wenn sie im Geschäft bleiben wollen.
Zuletzt geändert von mikonis am Do 16. Okt 2025, 20:32, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Joewood » Do 16. Okt 2025, 20:27

Promo hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 12:52
rhodium hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 12:26 Ok, ja mir ging es jetzt mal um die erste Frist. Die zweite betrifft mich nicht.

Wie sieht es eigentlich mit Leuchtpistolen aus, da wurde mal diskutiert diese seien in Zukunft nicht mehr frei erhältlich.
Pyrotechnikgesetz wurde geändert, ganz grob vereinfacht sind diese als Waffen iSd WaffG anzusehen. D.h. zukünftig erst ab 18. Und wenn du ein Waffenverbot hast, dann darfst du auch keine LP mehr haben.
Wovon reden wir da? Die ca. 15mm ( ? ) Aufsätze für die Schreckschusspistolen oder die mehrer cm dicken Leuchtpistolen für Seenot u.Ä?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 16. Okt 2025, 20:30

mikonis hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 20:16 Weitergabe, die Kontrolle auf ein allfälliges Waffenverbot
Hätte man einfacher lösen können.
Erst ZWR Ummeldung - dann physische Weitergabe.
So wäre es auch egal ob von Privat zu Privat oder über Händler.

Hier geht es aber nicht um Logik sondern ausschließlich um Politik, Schikane und Machtausübung.
Die Grundprinzipien der Verhältnismäßigkeit wurden beim Gesetzgebungsprozess wieder einmal mit Füßen getreten.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Do 16. Okt 2025, 20:53

mikonis hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 18:06 Der Österreicher, der in Deutschland bei der Synagoge geschossen hat, war bloß unfähig. Sein Verkäufer des Karabiners hilflos, unfähig das kriminelle Motiv zu erkennen - wie denn auch. Das wäre mir vmtl. ebenso passiert.
"Normaler" Jugendlicher aus dem Nachbarort..vermutlich hätten viele an den verkauft.. die Munition hät er ihm hald ned geben dürfen, dann hättens wahrscheinlich seine Ordonanzler auch ned einkassiert.


Das jetzt alles über Händler laufen muss, befürworte ich nicht, allein schon weil manche für doe Abwicklung wieder voll abkassieren werden und weil ich dazu extra herum fahren muss...bis jetzt war Privat an Privat einfach unkompliziert abzuwickeln..
WBK für C hätte ausgereicht, somit weiß ich als Verkäufer das kein Waffenverbot vorliegt und fertig..

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Do 16. Okt 2025, 21:19

mikonis hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 20:16
ebner33 hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 19:14 .... Das Problem liegt im defacto Verbot des Privatverkaufs in bisheriger Form.
Vorallem nachdem man jetzt eh ne WBK für KatC benötigt, macht die Änderung noch weniger Sinn!
Da stimme ich dir zu, dass die geplante Regelung ein mögliches Problem bei der Waffenweitergabe gleich doppelt lösen will.

- Die WBK-C oder ein irgendwann absolvierter Jagdkurs alleine hätten gereicht, die Eignung abzuklären. Weitergabe wie bisher und Registrierung mittels Meldung. Es wäre allerdings manchen Personen trotz vorläufigem Waffenverbot (.... häusliche Gewalt oder so ähnlich) möglich gewesen, eine Langwaffe zu erwerben.
- Alternativ hätte eine immer über den Handel durchzuführende Weitergabe, die Kontrolle auf ein allfälliges Waffenverbot gelöst, wo auch immer das vermerkt ist. Es wäre allerdings ohne WBK weiterhin allen unbescholtenen Personen jedweder Motivation möglich gewesen, eine Langwaffe zu kaufen.

Wie hättest du es gelöst?

Edit:

Was ich nicht nachvollziehen kann, ist die strikte Ablehnung der Weitergabe einer Waffe über den Händler. Man hat sich doch bisher auch bei Käufer oder Verkäufer getroffen, hat also einiges an km zurückgelegt. Und der Versand zu einem Händler wird mE weiterhin zulässig sein: Händler A kontrolliert Kaufer und Händler B kontrolliert Verkäufer. Ich kann nirgends im Entwurf lesen, dass beide gleichzeitig und am selben Ort sein müssen. Da werden halt die Händler kooperieren müssen, wenn sie im Geschäft bleiben wollen.
Hast du dir die ganzen Details bzgl Privatverkauf überhaupt durchgelesen?

1: Nein,man hat sich nicht zwangsläufig getroffen,ich habe mir zig Ordonanzler in den letzten Jahrzehnten einfach direkt schicken lassen,oder anderen geschickt.
Einfach,simpel und effektiv.

2: Warum sollte ich für etwas das Jahrzehnte einwandfrei funktioniert hat,nun einen Händler mitinvolvieren müssen?
Von dessen Öffnungszeiten ich abhängig bin und der für den Zwangsservice natürlich auch die Hand aufhalten wird.
Und logischerweiße ein zusätzlicher Weg,weil irgendwie muss die Waffe ja auch zum Händler kommen.

Wie stellst dir das in der Praxis denn vor?
Vorher bist in alle Ruhe Sonntags zu jemanden hingefahren,und hast bei nem Kaltgetränk alles in Ruhe geklärt,und bist mit dem Neuerwerb direkt wieder heim gefahren.
Jetzt musst dich zur Besichtigung ja schon quasi beim Händler treffen,weil sonst kannst von dir daheim dann zusammen mit dem Käufer weiter zum Händler fahren.
Wo wir wieder bei den Öfffnungszeiten wären...

3: Die Händler müssen gar nichts.
Gerade hier im ländlichen Bereich hast teilweise maximal 1-2 kleine Händler,die nehmen nichtmal Waffen von fremden Händlern an,geschweige verschicken sie es für irgendwen.
Und schon gar nicht wennst nicht Stammkunde bist.
Ich muss jetzt schon teilweise 30-40km fahren,bis zu nem Händler bei dem Empfang/Versand halbwegs entspannt möglich ist.
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