So wie es scheint und aus dem Gesetztestext rauszulesen ist,MUSS die Waffe physisch zum Händler und MUSS auch dort bleiben!eierkopf hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 15:14Das weiß keiner, außerdem, wenn du sagst die Waffe gehört dir dann is es so und wenn ein anderer Interessent Auftritt, ist alles andere deine Entscheidung.kawaz hat geschrieben: Do 16. Okt 2025, 14:58 Wie gehe ich vor, wenn jemand meine Waffe erwerben möchte, aber noch keine Waffen dieser Kategorie besitzt? Wir fahren zum Händler, und dieser teilt mir mit, dass ich die Waffe dem Käufer Max Mustermann erst in vier Wochen überlassen darf (die Wartefrist, die sogenannte 'Abkühlphase').
Bleibt die Waffe in dieser Zeit beim Händler, oder darf ich sie mit nach Hause nehmen und in vier Wochen erneut zum Händler bringen?
Darf ich eine Anzahlung annehmen?
Was passiert, wenn in der Zwischenzeit ein zweiter Interessent auftaucht, der bereits berechtigt ist, diese Kategorie von Waffe zu besitzen, und er mich bittet, mit ihm zum Händler zu fahren? Darf ich in dem Fall die Anzahlung vom ersten Interessenten ohne Gründe einfach zurück überweisen?
Niemand zwingt dich an den ersten zu verkaufen noch an den letzten, das muss man sich ausmachen (und ehrlich gesagt, wenn ich mir mit dem Verkäufer einig bin und bereits eine Anzahlung geleistet habe und der dann sagt "nö weil der andere nimmt sie mir gleich ab" kannst mich getrost am allerwertesten).
DAS is eine Frage des Anstands meines Erachstens nach.
Außerdem sagt keiner das beide zum Händler müssen, es wäre auch eine Option wenn beide ihre waffenrechtlichen Dokumente an den Händler senden, der checkt das und der Versand bzw. alles weitere läuft über diesen ab (höchstwahrscheinlich wird halt der Überlasser beim Händler vorstellig werden müssen weil das Ding halt dann auch an einen anderen Händler versandt werden muss. Das is aber nix neues und war auch schon bei Kat B verkäufen so (wobei die beiden Parteien sich die waffenrechtlichen Dokumente vorab gesendet haben und damit war in dem Fall der Händler aus dem Schneider bis auf den Versand)).
Die Lösung dass man einfach dem Händler die Daten des Interessenten durchgibt,und der sagt ja/nein,ist leider nicht möglich wie es aussieht!
In meinen Augen kann man dann nur so agieren als Verkäufer,dass man die Waffe zum Händler stellt,die volle Summe vom Käufer kassiert,sich den Kaufvertrag unterschreiben lässt und den Rest darf der Käufer dann mit dem Händler machen.
In meinen Augen eine absolute Schwachsinnsregelung,gerade für Leute die öfters mal was kaufen/verkaufen.
Auch die ganzen Kleinigkeiten hat niemand bedacht...
Waffe ist am anderen Ende von Österreich,ich darf dann hinfahren die Waffe besichtigen,wieder heimfahren und dann nach 4 Wochen nochmals hinfahren?
Dh es wird dann sowieso nur mehr der pauschale Händlerversand übrig bleiben,alles andere wäre vollkommen unwirtschaftlich.
Nächster Punkt,90% der Waffen die ich mir nicht von privat direkt hab schicken lassen,habe ich nach 18 Uhr oder Sonntags abgeholt.
Jetzt bist dann als Käufer komplett von den Öffnungszeiten irgendeines Händlers in der Gegend abhängig.
Worauf ich auch noch sehr gespannt bin,wieviele gerade kleinere Händler das überhaupt mitmachen werden...schon jetzt darf man teilweise durchs halbe Bundesland fahren,um überhaupt nen Händler zu finden der einem eine Waffe verschickt oder gar von nem fremden Händler für dich annimmt.
Vorallem wennst dort kein Stammkunde bist.