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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 14:04
von Incite
gewo hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 11:14
frankydean hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 11:02
weiß jemand genau bescheid....?
wenn ich bis am 29.10.26 als wbk besitzer eine kategorie b waffen an einen anderen wbk besitzer eine kategorie b waffe verkaufe kann ich das noch als privat an privat ohne abkühphase? und wenn der käufer die wbk erst seit juli 2025 besitzt, was gilt dann....
i kenn mi bald nimma aus........
Frag bei deiner behörde an, aber der Herr Innenminister hat gestern frühmorgens mittels Presseaussendung mitgeteilt dass die neuen Bestimmungen ab sofort in Kraft sind.
Hi Gerhard,
Ich hätte noch einen Kat B Verkauf geplant (Privat - Privat) aber schließe ich aus deinem Beitrag - nix mit erst ab 1.11.2025 sondern besser Montags bei der Behörde nachfragen?
lg
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 14:37
von panhandle
Sodale.......
Da hier auch der Hr Innenminister bzgl. einer Presseaussendung seinerseits erwähnt wird.....
Hier einmal die "Fassung" auf die man sich bezieht/bezogen hat.... gewo, hast vielleicht das gemeint ?
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... engesetzes
Und hier die ( event. berichtigte/korrigierte Fassung !!?? )...
KORREKTUR ZU OTS_20251017_OTS0009
KORREKTUR-HINWEIS
Inkrafttreten der Gesetzesnovelle am 1. November 2025; Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen von 18 auf 21 Jahre bei Kategorie C
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... engesetzes
Somit Stichtag der 1. Änderung/Inkrafttreten 01.November 2025
g
Willi
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 14:37
von gewo
Incite hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 14:04
gewo hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 11:14
frankydean hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 11:02
weiß jemand genau bescheid....?
wenn ich bis am 29.10.26 als wbk besitzer eine kategorie b waffen an einen anderen wbk besitzer eine kategorie b waffe verkaufe kann ich das noch als privat an privat ohne abkühphase? und wenn der käufer die wbk erst seit juli 2025 besitzt, was gilt dann....
i kenn mi bald nimma aus........
Frag bei deiner behörde an, aber der Herr Innenminister hat gestern frühmorgens mittels Presseaussendung mitgeteilt dass die neuen Bestimmungen ab sofort in Kraft sind.
Hi Gerhard,
Ich hätte noch einen Kat B Verkauf geplant (Privat - Privat) aber schließe ich aus deinem Beitrag - nix mit erst ab 1.11.2025 sondern besser Montags bei der Behörde nachfragen?
lg
Ja würde ich Dir empfehlen, vor allem weil ja nicht sichergestellt ist ob und wer ab 1.11. dieses Service „Privat an Privat“ anbieten wird und zu welchem Preis.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 16:57
von makirsch
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 19:03
von gewo
makirsch hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 16:57
Eh nett.
Was ich nicht gehört hab ist ob Privat an Privat jetzt ab 1.11. über Händler gehen muss oder erst im Frühjahr.
Hat es wer dem Video entnehmen können?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 19:59
von Scout17
gewo hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 19:03
makirsch hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 16:57
Eh nett.
Was ich nicht gehört hab ist ob Privat an Privat jetzt ab 1.11. über Händler gehen muss oder erst im Frühjahr.
Hat es wer dem Video entnehmen können?
Das Datum hat er nicht genannt! Er hat aber gesagt, dass irgendwann im Februar die Händler geschult werden.
Über Privatkauf hat er in der Phase 1 nichts erwähnt. Er ist auf dieses Thema erst am Schluss des Videos gekommen, als er mit Phase 2, die wahrscheinlich Anfang April in Kraft tritt, fertig war.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 20:21
von panhandle
Gleich innerhalb der ersten Minute wird aber sehr wohl die erweiterte Wartefrist mit 01. November 2025 genannt!!
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung" eines Händlers...
g
Willi
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 20:25
von gewo
panhandle hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 20:21
Gleich innerhalb der ersten Minute wird aber sehr wohl die erweiterte Wartefrist mit 01. November 2025 genannt!!
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung" eines Händlers...
g
Willi
Deshalb frag ich.
Wie soll abkühlphase 4 wochen ohne händler gehen?
Ob die abkühlphase nötig ist kann der verkäufer garned wissen…
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 20:33
von fast12
Naja - wie die Abkühlphase von 4 Wochen ohne Händler funktionieren soll weiß ich jetzt auch net - aber prinzipiell kann ich ja eine Kat C Waffe an jemanden ohne Abkühlphase verkaufen der mir nachweist, dass aktuell eine Kategorie C Waffe auf ihn registriert ist - zB mit einem tagesaktuellen ZWR Auszug
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 20:38
von panhandle
gewo hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 20:25
panhandle hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 20:21
Gleich innerhalb der ersten Minute wird aber sehr wohl die erweiterte Wartefrist mit 01. November 2025 genannt!!
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung" eines Händlers...
g
Willi
Deshalb frag ich.
Wie soll abkühlphase 4 wochen ohne händler gehen?
Ob die abkühlphase nötig ist kann der verkäufer garned wissen…
Ja....schon klar.....und bei vielen Dingen hier im Waffg. werden nun einige Verkäufer oder Käufer von jetzt auf gleich nix wissen.
Könnte man nun auch als "Zwickmühle" sehen.... letztendlich - so zumindest meine Erfahrungen bzw. Vorgehensweise - sich auf alle Fälle selbst schlau machen.....( und hier dürften die "Pulverdampfler" klar im Vorteil sein )
Der beste Weg wohl über das RIS, damit einmal die Wurzeln des neuen Gesetzes bekannt werden, und in weiterer Folge dann den Händler zusätzlich befragen. Haben wir uns ja auch die letzten Jahrzehnte so beholfen.
Das sollte ja wohl eine Lösung darstellen.
g
Willi
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 21:25
von Scout17
gewo hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 20:25
panhandle hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 20:21
Gleich innerhalb der ersten Minute wird aber sehr wohl die erweiterte Wartefrist mit 01. November 2025 genannt!!
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung" eines Händlers...
g
Willi
Deshalb frag ich.
Wie soll abkühlphase 4 wochen ohne händler gehen?
Ob die abkühlphase nötig ist kann der verkäufer garned wissen…
Bis jetzt hat es ja ach eine Abkühlphase von 3 Tagen gegeben und das hat halt bei Privat zu Privat nicht gezählt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 21:51
von panhandle
Scout17 hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 21:25
gewo hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 20:25
panhandle hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 20:21
Gleich innerhalb der ersten Minute wird aber sehr wohl die erweiterte Wartefrist mit 01. November 2025 genannt!!
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung" eines Händlers...
g
Willi
Deshalb frag ich.
Wie soll abkühlphase 4 wochen ohne händler gehen?
Ob die abkühlphase nötig ist kann der verkäufer garned wissen…
Bis jetzt hat es ja ach eine Abkühlphase von 3 Tagen gegeben und das hat halt bei Privat zu Privat nicht gezählt.
Ja, korrekt...... aber auch nur bei KAT C.....die nun 4 Wochen beziehen sich auch nur auf einen "Ersterwerb" einer Waffe.
So man schon eine Waffe der entsprechenden Kategorie besitzt, wird aber auch keine Abkühlphase erforderlich sein.
Die ehemaligen 3 Tage sind in der neuen Fassung nimmer zu finden. ( War bis jetzt im § 34 (2) zu finden und bezog sich auf KAT C )
Für KAT B war ja eh ein Wp bzw. eine WBK erforderlich......somit eh keine Wartefrist generell....nun aber wiederum bei "Ersterwerb" die 4 Wochen.
Und ja, Du brauchst nun eben immer einen Händler, der diese einzelnen "Erfordernisse" abklärt.
g
Willi
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 22:02
von Scout17
panhandle hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 21:51
Scout17 hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 21:25
gewo hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 20:25
panhandle hat geschrieben: Sa 18. Okt 2025, 20:21
Gleich innerhalb der ersten Minute wird aber sehr wohl die erweiterte Wartefrist mit 01. November 2025 genannt!!
Und da diese Wartefrist im § 41f näher ausgeführt ist und besagter § 41 mit 01. November 2025 schlagend wird...... mit allen seinen "Verbindungen"...eben auch die "Einbindung" eines Händlers...
g
Willi
Deshalb frag ich.
Wie soll abkühlphase 4 wochen ohne händler gehen?
Ob die abkühlphase nötig ist kann der verkäufer garned wissen…
Bis jetzt hat es ja ach eine Abkühlphase von 3 Tagen gegeben und das hat halt bei Privat zu Privat nicht gezählt.
Ja, korrekt...... aber auch nur bei KAT C.....die nun 4 Wochen beziehen sich auch nur auf einen "Ersterwerb" einer Waffe.
So man schon eine Waffe der entsprechenden Kategorie besitzt, wird aber auch keine Abkühlphase erforderlich sein.
Die ehemaligen 3 Tage sind in der neuen Fassung nimmer zu finden. ( War bis jetzt im § 34 (2) zu finden und bezog sich auf KAT C )
Für KAT B war ja eh ein Wp bzw. eine WBK erforderlich......somit eh keine Wartefrist generell....nun aber wiederum bei "Ersterwerb" die 4 Wochen.
Und ja, Du brauchst nun eben immer einen Händler, der diese einzelnen "Erfordernisse" abklärt.
g
Willi
Ja, dass man einen Händler brauchen wird ist klar. Jedoch ist die Frage ab wann - 1.11. oder 1.04.
Wenns schon ab 01.11. ist, ist halt die Frage wieso die Waffenhändler erst irgendwann im Februar eingeschult werden. Dann sollte es ja zumindest zeitnah im November sein. Und bei so einer gravierenden Veränderung könnte man ja die Waffenhändler und die Zivilbevölkerung mit einem kurzen Zweizeiler informieren.
Sind ja schon Zustände wie bei den Quereinsteigern bei den Lehrern mit Sondervertrag. Erst mal 2 Jahre ohne irgendeine Ausbildung unterrichten und dann nach 2 Jahren erst mit der Ausbildung beginnen ...

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 22:20
von panhandle
Ich versteh Dich schon, aber was willst machen...... das hier auch die Händler - zur Zeit zumindest - auch im Regen stehen....
Aber vielleicht macht die ARGE Sicherheit noch was in der Richtung...zumindest für die Phase I einen 2/3/4 Zeiler... was auch immer für die Händler. ( Bis zum 01. November... weil diesen "Termin" sehe ich einmal manifestiert )
Wir als "Endverbraucher" müssen uns halt wie immer selbst versuchen zu informieren....... lief ja in der Vergangenheit ja auch ned anders ab.
g
Willi
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 18. Okt 2025, 22:34
von moretti
Interessant wird auch ob die Händler sich auf eine Gebühr einigen. Ansonsten würde ich wahrscheinlich meine neuen Waffen dort kaufen, wo ich meine "alten" verkaufe.