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Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 12. Feb 2013, 11:09
von BigBen
Das Auswerten der bestehenden §30 Meldungen ist ja absolut sinnfrei, da es nur eine Momentaufnahme ist und niemand weiss ob und wann die Waffe an jemanden weiterverkauft wurde und in welchem Aktenordner bei welchem Büchsner/Waffenhändler der Letztstand schlummert. Aber wie wir alle wissen: nur weil etwas keinen Sinn macht, heisst das nicht dass Vater Staat bzw. Beamte das nicht trotzdem für eine tolle Idee halten.
@Stickhead: das auf quasi elektronisch umgestellt und ZENTRALISIERT - d.h. es gibt eine zentrale Datenbank in der alles drinnen steht. Das ist ein gewaltiger Unterschied zum alten System und schreit geradezu nach Missbrauch.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 12. Feb 2013, 11:26
von Stickhead
Ja, wird sich zeigen, ob irgendwann eine Liste mit allen Waffenbesitzern in Österreich auf wikileaks auftaucht

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 12. Feb 2013, 13:24
von M16_
Stickhead hat geschrieben:Die Meldung wurde quasi nur auf elektronisch umgestellt. Dass die Listen jemand auswertet, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Die werden sicher als erstes mit dem EKIS System verbunden. Bei der nächsten Verkehrskontrolle brauchst du dich dann nicht wundern wenn der Polizist dich fragt ob du deine Waffen mitführst.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 12:50
von dpool
apropos Anmeldung. War vor einiger Zeit beim Büchser. Der wollte mal reingucken was ich schon alles gemolden hab. Als er reingeguckt hatte schüttelte er nur den Kopf. Meine Pistole die ich woanders gekauft hatte und auch dort gemolden hatte schien nicht auf. War kurz mal schockiert bis er mir erklärt hat dass es im Moment grad 3 Registriersysteme gibt die nicht mal miteinander synchronisiert sind.

.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 16:20
von Kapselpracker
Hi!
dpool hat geschrieben:...Der wollte mal reingucken was ich schon alles gemolden hab.. .
Ich hatte mir gedacht das der Händler den IST Stand nicht sehen kann?
mfg Andi
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 18:38
von mmeffects
Hi
Mein Händler sagte mir das gleiche. Er konnte ein paar Monate nach der Anmeldung nicht mal die Kat C Waffe sehen, die er selbst gemeldet hatte

Keine Ahnung ob das nur "zufällig" ist, vorübergehend nicht funktioneierte, oder per Design so ist.
Wenn ich mich per "Bürgerkarte" (Handy) am ZWR anmelde sehe ich gar nix

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 19:32
von MikeD
M16_ hat geschrieben:
Die werden sicher als erstes mit dem EKIS System verbunden. Bei der nächsten Verkehrskontrolle brauchst du dich dann nicht wundern wenn der Polizist dich fragt ob du deine Waffen mitführst.
Das ist anscheinend (bei Waffen der Kat. B) jetzt schon vermerkt.
Als ich unlängst einen Verkehrsunfall hatte, stand in der Verkehrsunfall-Bestätigung bei Führerschein/Legitimation:
"Führerschein national,......., Anm.: Berechtigungsumfang: 2 Schusswaffen der Kat. B,..."
Unter Waffenführerschein hatte ich bisher ´was anderes verstanden

Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 19:53
von Thule
Ist es nicht und wird es auch nicht.
Der Grund, dass bei deinem Namen die WBK angeführt ist das PAD.
Bist im Protokollierungsprogramm gespeichert und da sind auch alle Dokumente eingetragen falls sie einmal eingegeben wurden.
Wird der Personensatz in einem Formular verwendet wird dann alles automatisch eingetragen was nicht vom eingebenden Beamten weggeklickt oder markiert wird.
Scheint aber nur in deinem Bezirk (im Fall das du im Bereich einer BH wohnst) oder (ehemaligen) BPD Bereich auf.
Ist einfach wie eine elektronische Karteikarte. Nicht vernetzt.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 20:32
von MikeD
@Thule: Aha, wusste ich nicht, danke für die Info !
VU war in meinem Wohnbezirk, also passt das zu deiner Info.
Trotzdem glaube ich, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis die Register vernetzt sind und die Polizei jederzeit auf die Daten zugreifen kann. Ich hätte damit auch kein Problem, solange es sich nur um die Info über Anzahl und Kategorie(n) handelt.
Schlimm wird es nur, wenn dann z.B. Infos über teure Sammlerwaffen aus dem ZWR an die Unterwelt gelangen...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Sa 1. Jun 2013, 21:01
von Thule
So wie die Dinge derzeit laufen wird "entnetzt" statt vernetzt. Datenschutz. Im PAD wird sich was tun damit Verwaltungs- und kriminalpolizeiliche Datensätze getrennt werden.
Schin jetzt kann man Personensätze nur finden wenn man Namen genau eingibt. Die Suchfunktion wird ständig eingegrenzt.
Da Problem ist nicht die Datenweitergabe durch einzelne Beamte. Anfragen werden alle mitgeloggt und regelmäßig überprüft.
Problem ist die generelle IT Sicherheit der Systeme.
Zur Beruhigung allerdings soviel. Teure Sammlerwaffen interessieren die Unterwelt überhaupt nicht.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 16. Dez 2013, 13:53
von Promo
Vielleicht interessant für diejenigen die mit der ZWR-Meldung bis zum letzten Tag warten ...
Registrierungspflicht der Kat C/D Schusswaffen bis zum und am 30. Juni 2014:
Gemäß § 58 Abs. 2 WaffG müssen Menschen, die am 1.10.2012 bereits im Besitz von Schusswaffen der Kategorie C waren, diese Waffen bis zum 30. Juni 2014 registrieren zu lassen, wobei die Registrierungspflicht als erfüllt anzusehen ist, sobald die geforderten Daten dem Gewerbetreibenden (=Waffenfachhändler) nachweislich bekannt gegeben wurden.
Dies bedeutet insbesondere, dass der WFH am letzten Tag der Frist (30. Juni 2014) die Daten der Bürger sowie die Waffendaten zumindest entgegennehmen sollte. In der Folge arbeitet der WFH die „Rückerfassungsmeldungen“ ab und folgt dem Bürger die Registrierungsbestätigung aus.
Versäumung der Frist zur Registrierung, der bereits am 1.10.2013 besessenen Schusswaffen:
Sollte der Bürger die Frist (30. Juni 2014) versäumt haben und erst nach diesem Zeitpunkt die Schusswaffe registrieren wollen, hat der Waffenfachhändler dennoch die Registrierung durchzuführen. Die Versäumung der Frist stellt zwar eine Verwaltungsübertretung dar, eine Anzeigeverpflichtung an die Waffenbehörde besteht für den Waffenfachhändler aber nicht.
.. und weil es Fragen zur "Austragung" gegeben hat:
Statusänderung von Waffen (vernichtet, storniert, usw):
Statusänderungen von Waffen können ausschließlich von der zuständigen Waffenbehörde des Bürgers durchgeführt werden.
Die zuständige Waffenbehörde des Bürgers ist bei der Registerkarte „Personendaten“ unter „Behörde“ ausgewiesen.
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Mo 16. Dez 2013, 14:27
von rhodium
Was drin ist bleibt auch drin ...
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 17. Dez 2013, 11:09
von GSchoenbauer
@ Promo
interessant; woher ist des, ist des ein Erlass oder ein Rundschreiben an Gewerbeberechtigte?
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 17. Dez 2013, 14:00
von joe77
rhodium hat geschrieben:Was drin ist bleibt auch drin ...
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Ich kann dir mit 100%iger Sicherheit sagen, Waffen können gelöscht werden.
Nur ists nicht so einfach,... ( Behörde )
Vermutlich können auch Datensätze genau so leicht geändert werden,...
Re: Waffenrechtsnovelle 2010, Inkrafttreten
Verfasst: Di 17. Dez 2013, 19:08
von Promo
Handbuch zum ZWR