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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Di 7. Jun 2016, 17:35

Es gibt überhaupt keinen Grund über Entschädigung zu sprechen, meine zurecht erworbenen Waffen gehören mir und das ist mein Grundrecht. Möchte auch gerne sehen wie man eine Enteignung dieser Größenordnung EU weit durchbringen möchte. Hier gehts nicht nur um Grundstücksstreitigkeiten zwischen Staat und einer Einzelperson, hier geht es um Dinge die weitaus mehr Menschen, eventuell sogar auch die Höchstrichter in Straßburg, etwas angeht. Hier wird niemand wegschauen, das wird notfalls auch ganz groß in den Medien kommen da bin ich mir sicher.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von ehrlicherjoe » Di 7. Jun 2016, 17:41

Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der geistigen und moralischen Gesundheit einer Staatsführung und Administratoren und der liberalen Potenz einer Gesellschaft. Strenge Waffengesetzgebung entwaffnet den Bürger und bewaffnet die Unterwelt. Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung der stets Misstrauen entgegengebracht wird
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Di 7. Jun 2016, 17:57

Besonders lustig finde ich immer die Aussage von Politikern "nein, das hat nichts mit den Anschlägen von Paris zu tun..blabla"...und in jedem dieser verdammten EU-Papierln steht dann immer sowas wie "As a response to recent terrorist acts" bevor dann die Litanei an Bullshit-Regelungen beginnt, die nichts anderes macht als mündige Bürger zu gängeln ohne Terroristen in irgendeiner Form zu betreffen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Di 7. Jun 2016, 18:00

BigBen hat geschrieben:Besonders lustig finde ich immer die Aussage von Politikern "nein, das hat nichts mit den Anschlägen von Paris zu tun..blabla"...und in jedem dieser verdammten EU-Papierln steht dann immer sowas wie "As a response to recent terrorist acts" bevor dann die Litanei an Bullshit-Regelungen beginnt, die nichts anderes macht als mündige Bürger zu gängeln ohne Terroristen in irgendeiner Form zu betreffen.


Am allerbesten ist doch noch immer der Satz: "...halbautomatische Waffen, also solche wie Kalaschnikows..." Und im Endeffekt meinen sie eh erst recht wieder alle HA... ;)

edit: Hat nicht in der 1. Sitzung der Kommissionsvertreter gesagt, dass es die Sportwaffen überhaupt nicht betrifft ? Ist ja auch gelogen...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von imbalance » Di 7. Jun 2016, 18:23

Zweitrangig oder nebensächlich ist die Entschädigung eben nicht, weil nur durch eine Entschädigung wird eine Enteignung überhaupt (nach österr. Rsp) verhältnismäßig sein. Ich kann mir eine Enteignung auch nicht vorstellen! Ich denke eher, sie werden versuchen, ein Verbot für Waffen (zB Halbautomaten) auf eine zukunftsgerichtete Beschränkung, dass eben "Hausnummer" ab 1.1.2018 keine bestimmten Halbautomaten (Modelle Aug, OA,...) mehr in der Union verkauft, erworben usw. werden kann/darf.
=> Hier wären wir aber beim Problem der Verhältnismäßigkeit, da das Ziel "Terrorbekämpfung" überschießend ist, wenn es auch die legalen Besitzer, Sportschützen,... betreffen würde. Evtl werden dann die Sportschützen von dieser Regelung ausgenommen werden, um doch noch die Verhältnismäßigkeit argumentieren zu können.

Maddin hat geschrieben: Möchte auch gerne sehen wie man eine Enteignung dieser Größenordnung EU weit durchbringen möchte.

Da hast du recht. Das wäre sicherlich mit viel Aufwand verbunden. Wie immer auch entschieden wird, grundsätzlich wird eine Richtlinie dabei rauskommen, die dann innerhalb von 2 Jahren von dem Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Wie in Österreich so üblich wird die RL, wie immer sie auch aussehen möge, dann sowieso fast 1:1 übernommen.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von savage3000 » Di 7. Jun 2016, 18:25

Gibts wo infos was die FORD VICKI dazu meint?

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von maggus » Di 7. Jun 2016, 18:43

Maddin hat geschrieben:Es gibt überhaupt keinen Grund über Entschädigung zu sprechen, meine zurecht erworbenen Waffen gehören mir und das ist mein Grundrecht. Möchte auch gerne sehen wie man eine Enteignung dieser Größenordnung EU weit durchbringen möchte. Hier gehts nicht nur um Grundstücksstreitigkeiten zwischen Staat und einer Einzelperson, hier geht es um Dinge die weitaus mehr Menschen, eventuell sogar auch die Höchstrichter in Straßburg, etwas angeht. Hier wird niemand wegschauen, das wird notfalls auch ganz groß in den Medien kommen da bin ich mir sicher.


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Auf die Klagewelle und die dadurch Kollabierenden Gerichte bin ich scho gespannt...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von ehrlicherjoe » Di 7. Jun 2016, 18:47

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... V%3Al14548

EU Recht steht über dem Nationalrecht



im Namen der "Terrorbekämpfung" kann die EU Maßenweiße Gesetzte verabschieden und tut es auch.
die Nationalen Gesetzte werden ausgehebelt. Die meisten Bürger freßen diese Änderung, haben diese ja den Anschein dass sie uns , die Bürger, vor Terror bewahren. Ganz besonders was Waffen betrifft. Das dies nicht der Fall ist , liegt irgendwie auf der Hand
" aus Meerjungfrauen mache ich Meerfrauen, gleich nach dem ich zweimal bis Unendlich gezählt habe " Chuck Norris

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Di 7. Jun 2016, 18:52

ehrlicherjoe hat geschrieben:http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=URISERV%3Al14548

EU Recht steht über dem Nationalrecht



im Namen der "Terrorbekämpfung" kann die EU Maßenweiße Gesetzte verabschieden und tut es auch.
die Nationalen Gesetzte werden ausgehebelt. Die meisten Bürger freßen diese Änderung, haben diese ja den Anschein dass sie uns , die Bürger, vor Terror bewahren. Ganz besonders was Waffen betrifft. Das dies nicht der Fall ist , liegt irgendwie auf der Hand


Es gibt aber noch sowas wie eine EMRK und eine EU-GRC. Und Grundrechte sind hier verletzt, das ist sonnenklar ! Der Eingriff ist im Rahmen der Terrorbekämpfung oder der allgemeinen Sicherheit (viel größerer Schwarzmarkt) einfach nicht gerechtfertigt.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von ehrlicherjoe » Di 7. Jun 2016, 18:56

ja klar, aber es steht eindeutig dort was Sache ist

"Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden"

"Der Vorrang des EU-Rechts über das nationale Recht ist absolut / unumschränkt. Er gilt für alle EU-Rechtsakte, unabhängig davon, ob sie aus dem Primärrecht oder dem abgeleiteten Recht hervorgegangen sind."

Es ist auch so dass die EMRK ein Primärrecht ist
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Di 7. Jun 2016, 18:59

ehrlicherjoe hat geschrieben:ja klar, aber es steht eindeutig dort was Sache ist

"Das EU-Recht hat also Vorrang vor dem nationalen Recht. Steht eine nationale Rechtsvorschrift im Widerspruch zu einer EU-Rechtsvorschrift, so müssen die Behörden der Mitgliedstaaten die EU-Rechtsvorschrift anwenden"

"Der Vorrang des EU-Rechts über das nationale Recht ist absolut / unumschränkt. Er gilt für alle EU-Rechtsakte, unabhängig davon, ob sie aus dem Primärrecht oder dem abgeleiteten Recht hervorgegangen sind."

Es ist auch so dass die EMRK ein Primärrecht ist


Die EMRK kann gar kein Primärrecht sein, weil die hat mit der EU nichts zu tun. Das ist ein völkerrechtliches Übereinkommen.

Und außerdem bedeutet ein EU-Recht nicht automatisch ein Aushebeln der Grundrechte, schongar nicht wenn die EU-GRC das Eigentum in Artikel 17 garantiert.

(1)
Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen,
darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei
denn aus Gründen des öffentlichen Interesses in den
Fällen und unter den Bedingungen, die in einem
Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust
des Eigentums. Die Nutzung des Eigentums kann
gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das
Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist


So und jetzt meine Frage, wie will man anhand der aktuellen Grundrechtsformeln das Gesetz unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung durchbringen ? Öffentliches Interesse ja wird man finden, Eignung wird man wohl auch finden, aber wie sieht es mit dem gelindetsten Mittel oder der Gesamtabwägung (Verhältnismäßigkeit) aus ? Ein Richter muss blind sein wenn er das anders sieht...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von ehrlicherjoe » Di 7. Jun 2016, 19:09

https://www.jura.uni-frankfurt.de/43679924/Skript_5.pdf

"Der EuGH stellte in einem Gutachten 1996 fest, dass hierfür zunächst eine primärrechtliche Grundlage
geschaffen werden müsse"

Da die EU nicht beitretten konnte ( weil nur einzelne Länder Beitreten können, keine Länder bunde) wurde ein Primärrecht in der EU geschaffen welches dies ermöglicht.

Somit ist es Inerhalb der EU ein Primärecht.
Inerhalb einzelner Länder sieht das anders aus, jedoch kommt dann wieder zu tragen dass EU Recht über nationalen Recht steht
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Di 7. Jun 2016, 19:14

ehrlicherjoe hat geschrieben:https://www.jura.uni-frankfurt.de/43679924/Skript_5.pdf

"Der EuGH stellte in einem Gutachten 1996 fest, dass hierfür zunächst eine primärrechtliche Grundlage
geschaffen werden müsse"

Da die EU nicht beitretten konnte ( weil nur einzelne Länder Beitreten können, keine Länder bunde) wurde ein Primärrecht in der EU geschaffen welches dies ermöglicht.

Somit ist es Inerhalb der EU ein Primärecht.
Inerhalb einzelner Länder sieht das anders aus, jedoch kommt dann wieder zu tragen dass EU Recht über nationalen Recht steht


Aber wie soll das EU Recht jetzt höher gewichtet sein als die EMRK ? Das geht ja gar nicht, kein EU-Recht kann die EMRK aushebeln. Darüber kann sich auch die EU nicht wegsetzen bei ihrer Gesetzgebung. Die sind ebenfalls an die Grundrechte der EMRK und der GRC gebunden. Und im Endeffekt entscheidet der VfGH oder der EGMR darüber.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von emanuel2408 » Di 7. Jun 2016, 19:20

ehrlicherjoe hat geschrieben:https://www.jura.uni-frankfurt.de/43679924/Skript_5.pdf

"Der EuGH stellte in einem Gutachten 1996 fest, dass hierfür zunächst eine primärrechtliche Grundlage
geschaffen werden müsse"

Da die EU nicht beitretten konnte ( weil nur einzelne Länder Beitreten können, keine Länder bunde) wurde ein Primärrecht in der EU geschaffen welches dies ermöglicht.

Somit ist es Inerhalb der EU ein Primärecht.
Inerhalb einzelner Länder sieht das anders aus, jedoch kommt dann wieder zu tragen dass EU Recht über nationalen Recht steht


Nein die EMRK ist nicht Teil des Primärrechts. Die EMRK war Teil der allgemeinen Rechtsgrundsätze. Diese allgemeinen Rechtsgrundsätze dienen zur Lückenschließung. Da aber inzwischen die Grundrechte der Grundrechtecharta unmittelbar geltendes Primärrecht ist, fehlt es nunmehr an einer Lücke.

Für die Grundrechtsprechung des EuGH ist sie nach wie vor wichtig...

Die Union kann der Konvention auch beitreten (Art 6 Abs 2 EUV).


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von ehrlicherjoe » Di 7. Jun 2016, 19:26

das passiert wenn man ein Dokument aus dem Jahr 2012 als Baustein seiner Argumentation verwendet :tipphead:
Mein Fehler sorry !

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... V%3Al14533

emanuel2408 hat geschrieben:Die Union kann der Konvention auch beitreten (Art 6 Abs 2 EUV).


Absolut richtig, es wurde eine Klausel eingebaut welche es Länderbunden erlaubt beizutreten.
2012 war das noch anders, was wiederum beweist wie schnell sich GANZ grundlegende Gesetzte ändern können.
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