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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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euvassal
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Fr 31. Okt 2025, 11:33

Amorphous hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 10:31 Im Zuge der Erweiterungen wird das aber anscheinend so gehandhabt werden, vielleicht weil eine Abfrage bei fehlender Erforderlichkeit schwer rechtfertigbar ist. Und um es möglichst mühsam zu machen natürlich.
Das Waffengesetz gibt 2 Fälle von Verlässlichkeitsüberprüfung vor. Nach 5 Jahren oder wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen. Von einer Erweiterung steht hier nichts. Ich weiß es nicht, bezweifle aber, dass die Behörde von sich aus einfach so tätig werden darf.
Musste auch nach 2009 (?) eine Bestätigung des Wehrdienstes bei WBK Antrag beigebracht werden? Eine Abfrage der Behörde war ja nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Amorphous
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Amorphous » Fr 31. Okt 2025, 12:25

euvassal hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 11:33
Amorphous hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 10:31 Im Zuge der Erweiterungen wird das aber anscheinend so gehandhabt werden, vielleicht weil eine Abfrage bei fehlender Erforderlichkeit schwer rechtfertigbar ist. Und um es möglichst mühsam zu machen natürlich.
Das Waffengesetz gibt 2 Fälle von Verlässlichkeitsüberprüfung vor. Nach 5 Jahren oder wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen. Von einer Erweiterung steht hier nichts. Ich weiß es nicht, bezweifle aber, dass die Behörde von sich aus einfach so tätig werden darf.
Musste auch nach 2009 (?) eine Bestätigung des Wehrdienstes bei WBK Antrag beigebracht werden? Eine Abfrage der Behörde war ja nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Eine Deckung dieser Vorgehensweise gibt das Gesetz wahrscheinlich nicht her, ja. Aber wer wird sich mit seiner Behörde anlegen, wenn er eine Erweiterung möchte? Höchstwahrscheinlich niemand, auch wenn es anders sein sollte..

Also ich habe meine WBK nach 2009 beantragt und wurde nicht nach einer Bestätigung gefragt, hatte sie aber dabei. Als ich dann nicht danach gefragt wurde, habe ich mich erkundigt, ob ich sie zusätzlich abgeben soll (wollte mir das eventuelle Nachreichen ersparen). Daraufhin bekam ich nur die Antwort, dass man sich bei mir melden würde, wenn etwas nicht in Ordnung wäre..

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von INDIGO » Fr 31. Okt 2025, 19:01

Vorab - ich hab noch nicht alle 218 Seiten hier durchgelesen, sollte meine Frage schon beantwortet worden sein, mein Posting bitte löschen oder ignorieren - Danke ;)

Nun zu meiner Frage - nachdem ja nach dem neuen Waffengesetz nun Shaft und Griff angeblich als meldepflichtiger Waffenteil gehandhabt wird - wie soll das funktionieren? Darf man dann z.B. einen neuen MagPul Shaft oder ein Griffstück für den Handguard nur mehr unter Vorlage der WBK kaufen, oder muss ich dann beim Kauf die Behörde extra darüber informieren?

Ich tu mir da mit der Vorstellung wie das gehen soll ein wenig schwer, da ja die Teile alle keine Seriennummer haben soweit mir bekannt!?!

Was macht man dann z.B. bei einer Überprüfung, wenn man sich für seine Painball Knarre verschiedene Shäfte/Griffe etc. zugelegt hat, die dann zuhause umliegen, aber der Behörde nicht gemeldet wurden, weil man sie ja z.B. auf seiner AR15 nicht verwendet!?!

Gibt´s dazu schon diverse Regelungen, oder einfach mal Füße still halten und warten ob es nicht genauso wegen Schwachsinnigkeit gekippt wird wie das Corona Gesetz?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Fr 31. Okt 2025, 19:43

Mach dir nicht zu viel Hoffnung das dieses vertrottelte Gesetz gekippt wird.

Wegen Schaft u. Griff usw werde ich abwarten bis zum endgültigen Inkrafttreten u. die enspr. Durchführbestimmungen/Runderlass.

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