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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 31. Okt 2025, 11:33
von euvassal
Amorphous hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 10:31
Im Zuge der Erweiterungen wird das aber anscheinend so gehandhabt werden, vielleicht weil eine Abfrage bei fehlender Erforderlichkeit schwer rechtfertigbar ist. Und um es möglichst mühsam zu machen natürlich.
Das Waffengesetz gibt 2 Fälle von Verlässlichkeitsüberprüfung vor. Nach 5 Jahren oder wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen. Von einer Erweiterung steht hier nichts. Ich weiß es nicht, bezweifle aber, dass die Behörde von sich aus einfach so tätig werden darf.
Musste auch nach 2009 (?) eine Bestätigung des Wehrdienstes bei WBK Antrag beigebracht werden? Eine Abfrage der Behörde war ja nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 31. Okt 2025, 12:25
von Amorphous
euvassal hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 11:33
Amorphous hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 10:31
Im Zuge der Erweiterungen wird das aber anscheinend so gehandhabt werden, vielleicht weil eine Abfrage bei fehlender Erforderlichkeit schwer rechtfertigbar ist. Und um es möglichst mühsam zu machen natürlich.
Das Waffengesetz gibt 2 Fälle von Verlässlichkeitsüberprüfung vor. Nach 5 Jahren oder wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen. Von einer Erweiterung steht hier nichts. Ich weiß es nicht, bezweifle aber, dass die Behörde von sich aus einfach so tätig werden darf.
Musste auch nach 2009 (?) eine Bestätigung des Wehrdienstes bei WBK Antrag beigebracht werden? Eine Abfrage der Behörde war ja nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Eine Deckung dieser Vorgehensweise gibt das Gesetz wahrscheinlich nicht her, ja. Aber wer wird sich mit seiner Behörde anlegen, wenn er eine Erweiterung möchte? Höchstwahrscheinlich niemand, auch wenn es anders sein sollte..
Also ich habe meine WBK nach 2009 beantragt und wurde nicht nach einer Bestätigung gefragt, hatte sie aber dabei. Als ich dann nicht danach gefragt wurde, habe ich mich erkundigt, ob ich sie zusätzlich abgeben soll (wollte mir das eventuelle Nachreichen ersparen). Daraufhin bekam ich nur die Antwort, dass man sich bei mir melden würde, wenn etwas nicht in Ordnung wäre..
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 31. Okt 2025, 19:01
von INDIGO
Vorab - ich hab noch nicht alle 218 Seiten hier durchgelesen, sollte meine Frage schon beantwortet worden sein, mein Posting bitte löschen oder ignorieren - Danke
Nun zu meiner Frage - nachdem ja nach dem neuen Waffengesetz nun Shaft und Griff angeblich als meldepflichtiger Waffenteil gehandhabt wird - wie soll das funktionieren? Darf man dann z.B. einen neuen MagPul Shaft oder ein Griffstück für den Handguard nur mehr unter Vorlage der WBK kaufen, oder muss ich dann beim Kauf die Behörde extra darüber informieren?
Ich tu mir da mit der Vorstellung wie das gehen soll ein wenig schwer, da ja die Teile alle keine Seriennummer haben soweit mir bekannt!?!
Was macht man dann z.B. bei einer Überprüfung, wenn man sich für seine Painball Knarre verschiedene Shäfte/Griffe etc. zugelegt hat, die dann zuhause umliegen, aber der Behörde nicht gemeldet wurden, weil man sie ja z.B. auf seiner AR15 nicht verwendet!?!
Gibt´s dazu schon diverse Regelungen, oder einfach mal Füße still halten und warten ob es nicht genauso wegen Schwachsinnigkeit gekippt wird wie das Corona Gesetz?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 31. Okt 2025, 19:43
von FdH22
Mach dir nicht zu viel Hoffnung das dieses vertrottelte Gesetz gekippt wird.
Wegen Schaft u. Griff usw werde ich abwarten bis zum endgültigen Inkrafttreten u. die enspr. Durchführbestimmungen/Runderlass.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 31. Okt 2025, 23:51
von titan
Ein Schubschaft und ein anschraubbarer Griff sind wohl nicht das, was das Gesetz als wesentliches Teil vorsieht. Gehäuseunterteile (AR und vergleichbares) sowie Griffstücke von Pistolen (Griff mit Abzugseinheit) fallen wohl unter das Gesetz. Daneben gibt es allerdings Schäfte, die die Funktion eines Griffstücks oder eines Gehäuseunterteils erfüllen oder die nicht eindeutig davon abgegrenzt werden können.
Zb
- Steyr AUG Kolben und vergleichbare Teile.
- Abzugseinheiten die nicht direkt ein Gehäuseteil darstellen, aber auch nicht eindeutig davon abzugrenzen sind (?? Grand, M1A, M1 Carbine..??)
- Kat C Systemkasten mit Stecherabzug ??
- HK G3 / MP5 Griff mit eigener Abzuseinheit, kein vollstandiges Gehäuseunterteil wie beim AR.
- Mehrteilige Griffstücke von Pistolen mit anschraubbarem Griff (gewisse 1911er)
- etc
Das BMI hat es wieder mal verabsäumt, eine Legaldefinition ins Gesetz zu schreiben oder sich überhaupt dmait zu beschäftigen. Stattdessen hat man den Gummitext aus der EU Vorlage übernommen, ohne sich wieder mal Gedanken über die Konsequenzen zu machen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 1. Nov 2025, 04:21
von INDIGO
titan hat geschrieben: Fr 31. Okt 2025, 23:51
Ein Schubschaft und ein anschraubbarer Griff sind wohl nicht das, was das Gesetz als wesentliches Teil vorsieht.
Das mag schon sein, aber solange das nicht vernünftig definiert ist, obliegt es dem vielleicht zwiederen Beamten der Behörde - ob, oder ob nicht - befürchte ich. Mit der schwammigen Definition sind wahrscheinlich jede Menge Probleme vorprogrammiert
Und in manchen Bereichen Österreichs sind sie ja recht schnell mit dem Entzug der WBK bei durch den Beamten ausgelegtem Fehlverhalten^^