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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 17:16
von Incite
Mein erster Gedanke war halt gleich der Schimmelbrief aus Italien
Ich bin ein Mensch der gerne Fakten präsentiert bekommt und nicht immer nur wischi waschi...
Aber die ersten Infos sollte es Mitte März geben und ein erstes proposal (Vorschlag) Ende März. Abstimmung Juni oder später wenns länger dauert.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 17:21
von chrystal
Ist die EU nicht ohnehin ein bisserl spät dran?
Heute haben ein paar Nerds einen 3D-Drucker, der Tupperware "druckt", morgen jeder Haushalt.
Und übermorgen wird in jedem Haus Metall ge"druckt"(sintert). Airbus macht das jetzt schon.
Schon klar, den braven Bürger wird man dann eben verbieten einen Drucker für Eislöffel zu besitzen, aber den internationalen bösen Buben? Und dann ohne Beschuß, Seriennummer, Typenmerkmalen... Viel Spaß an die Ermittler! Da wäre es klüger, registrierte Waffen zu erlauben und billiger abzugeben um den Markt zu sättigen, denn die lassen sich zumindest ansatzweise nachverfolgen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 17:29
von Odysseus
chrystal hat geschrieben:Ist die EU nicht ohnehin ein bisserl spät dran?
Heute haben ein paar Nerds einen 3D-Drucker, der Tupperware "druckt", morgen jeder Haushalt.
Und übermorgen wird in jedem Haus Metall ge"druckt"(sintert). Airbus macht das jetzt schon.
Schon klar, den braven Bürger wird man dann eben verbieten einen Drucker für Eislöffel zu besitzen, aber den internationalen bösen Buben? Und dann ohne Beschuß, Seriennummer, Typenmerkmalen... Viel Spaß an die Ermittler! Da wäre es klüger, registrierte Waffen zu erlauben und billiger abzugeben um den Markt zu sättigen, denn die lassen sich zumindest ansatzweise nachverfolgen.
+1
Das sehe ich auch so.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 17:50
von diver99
Incite hat geschrieben:Mein erster Gedanke war halt gleich der Schimmelbrief aus Italien
Ich bin ein Mensch der gerne Fakten präsentiert bekommt und nicht immer nur wischi waschi...
Aber die ersten Infos sollte es Mitte März geben und ein erstes proposal (Vorschlag) Ende März. Abstimmung Juni oder später wenns länger dauert.
+1 Incite
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 20:03
von Joker 5
Mal was ganz anderes: Denkt ihr, dass 140.000 Euro instanzenungebunde Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung reichen,um Papa Staat einmal ein wenig zu ärgern, wenn er wirklich denkt, dass er mein Eigentum einfah so mir nichts dir nichts von mir übergeben bekommt, wenn wirklich das worst case szenario eintreffen sollte. Oder soll ich wenn möglich die Deckung erhöhen?
Ich bin bereit und werde streiten, von mir gibts einmal genau gar nix außer die erste kleine Rechnung bei der nächsten Wahl, sollte der Blödsinn wirklich kommen.
“Wer in der Demokratie schläft, erwacht in der Diktatur”.......ich bin jetzt hellwach!
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 20:18
von yoda
Joker 5 hat geschrieben:Mal was ganz anderes: Denkt ihr, dass 140.000 Euro instanzenungebunde Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung reichen,um Papa Staat einmal ein wenig zu ärgern, wenn er wirklich denkt, dass er mein Eigentum einfah so mir nichts dir nichts von mir übergeben bekommt, wenn wirklich das worst case szenario eintreffen sollte. Oder soll ich wenn möglich die Deckung erhöhen?
Ich bin bereit und werde streiten, von mir gibts einmal genau gar nix außer die erste kleine Rechnung bei der nächsten Wahl, sollte der Blödsinn wirklich kommen.
“Wer in der Demokratie schläft, erwacht in der Diktatur”.......ich bin jetzt hellwach!
Ja das reicht vollkommen um den Staat massiv zu beschäftigen, bei den Kat. B Pistolen, wenn man da mal 10.000 Leute zusammenbekommt sind es nämlich nicht 140.000 € sondern in Summe 1.400.000.000 €.
Das BMLVS war mit den paar Anträgen betreffend Kat.A Ausnahmegenehmigungen für Dekos überfordert, wenn da auf einmal 10.000 Berufungen daherkommen wird das die Beamten zur Verzweiflung bringen. Laut Gesetz ist das alles aber binnen 6 Monaten zu bearbeiten, da kommen dann die nächsten Briefe einer Heerschar von Anwälten. Genau so müsste man es machen...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 20:22
von Joker 5
Dann lasset die Spiele beginnen!
Bis zum EUGH auch, wenn es unbedingt gewünscht wird

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 20:29
von Joker 5
yoda hat geschrieben: Ja das reicht vollkommen um den Staat massiv zu beschäftigen, bei den Kat. B Pistolen, wenn man da mal 10.000 Leute zusammenbekommt sind es nämlich nicht 140.000 € sondern in Summe 1.400.000.000 €.
Das BMLVS war mit den paar Anträgen betreffend Kat.A Ausnahmegenehmigungen für Dekos überfordert, wenn da auf einmal 10.000 Berufungen daherkommen wird das die Beamten zur Verzweiflung bringen. Laut Gesetz ist das alles aber binnen 6 Monaten zu bearbeiten, da kommen dann die nächsten Briefe einer Heerschar von Anwälten. Genau so müsste man es machen...
Gemütlich war gestern! Wenns nimmer verstehen, was Demokratie eigentlich bedeuten soll und wieviele dafür in der Vergangenheit gekämpft haben.......
Na Leutln so nicht mehr! Brüssel hat genug Blödsinn aus dem Hut gezaubert! Montag klär ich das mit dem Rechtsschutz, ob sie im Fall der Fälle wirklich bis 140.000 mitgehen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 20:34
von maggus
Ich werde im falle des falles einer Enteignung auch alle Rechtsmittel einsetzen die zur Verfügung stehen, und wenn es sein muss Gott und die Welt verklagen...
Werde die kommenden Tage auch mit meiner Rechtsschutzversicherung Rücksprache halten.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 23:38
von Maddin
Jetzt bringts mich bitte auf den neuesten Stand, warum flippen alle in Panik aus ? Ist schon was neues durchgesickert ?
Danke !
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Fr 12. Feb 2016, 23:51
von Joker 5
Nö, net wirklich viel neues. Aber jede Neuigkeit klingt eigentlich mieser. Und nachdem ich immer steitlustiger werde, und darin ein weiteres Hobby gefunden hab und einen guten Rechtsschutz habe, wollte ich mal anklingen lassen, dass ich den sehr gerne beschäftigen werde, solltens wirklich enteignen oder rückkaufen wollen.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 00:03
von Octopus
Hat jemand eine gute Empfehlung bzgl. Rechtsschutz?
Dürfte ja ein heikles Thema sein in Bezug auf viel Geld für A&F.
Gerne per PN.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 00:15
von Maddin
Joker 5 hat geschrieben:Nö, net wirklich viel neues. Aber jede Neuigkeit klingt eigentlich mieser. Und nachdem ich immer steitlustiger werde, und darin ein weiteres Hobby gefunden hab und einen guten Rechtsschutz habe, wollte ich mal anklingen lassen, dass ich den sehr gerne beschäftigen werde, solltens wirklich enteignen oder rückkaufen wollen.
Also im Internet finde ich jetzt nichtmal auf die Schnelle eine Rechtschutzversicherung die Verfahren in Enteignungsangelegenheiten abdeckt. Na hoffentlich wird das kein teurer Spaß, kann ich für ein ungewisses Ereignis einen Kredit aufnehmen...
Nein jetzt mal im Ernst, dass man für die Erhaltung des eigenen Eigentums blechen muss ist der eigentliche Witz dabei. Kann mir sowas einfach nicht vorstellen, nicht in solchen Zeiten...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 00:30
von Joker 5
Du wirst das Enteignungsverfahren so auch nicht bei einer Versicherung im Angebot finden, da es sich grundsätzlich um ein normales Verwaltungsrechtsverfahren wie auch zb. bei einem Waffenverbot handeln würde (wo halt auch noch ein direktes Zwangsmittel gesetzt wurde). In dem Verfahren kannst du dann die Instanzen durchgehen LVWGH (ehemals UVS), VWGH evt. EUGH. Eine Verfahrensrechtsschutz (straf und Verwaltungsverfahren) sollte das abdecken. Um sicher zu gehen werde ich aber demnächst die Beratung meiner Versicherung in Anspruch nehmen um das fix zu klären.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 13. Feb 2016, 00:35
von Maddin
Joker 5 hat geschrieben:Du wirst das Enteignungsverfahren so auch nicht bei einer Versicherung im Angebot finden, da es sich grundsätzlich um ein normales Verwaltungsrechtsverfahren wie auch zb. bei einem Waffenverbot handeln würde (wo halt auch noch ein direktes Zwangsmittel gesetzt wurde). In dem Verfahren kannst du dann die Instanzen durchgehen LVWGH (ehemals UVS), VWGH evt. EUGH. Eine Verfahrensrechtsschutz (straf und Verwaltungsverfahren) sollte das abdecken. Um sicher zu gehen werde ich aber demnächst die Beratung meiner Versicherung in Anspruch nehmen um das fix zu klären.
Das ist mir grundsätzlich schon klar, dass es durch ganze Rechtsbereiche abgedeckt wird. Ich hab bislang aber keine guten Erfahrungen mit Rechtschutzversicherungen (in der eigenen Familie) gemacht, obwohl es hier schon um weitaus "einfachere" Verfahren gegangen ist (Werkvertrag mit einem deutschen Unternehmer).
Na hoffen wir mal, dass uns dieser Schritt generell erspart bleibt. Wäre auch ein Witz wenn das Recht schlussendlich am Geld scheitert...