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Eilmeldung WaffG neu!!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Nein...er hat das schon gesagt als es schon Gerücht gab das die def. von Sportschütze sehr streng wird...und weil wir alle in ner Whatsappe Gruppe sind ( er hat den Link von Dr. Z gepostet ) hat er gleich gemeint " na langsam wird mir zu blöd...."
Ob er es macht ist eh mehr als fraglich, dazu kenne ich ihn zu gut. Nur die Sorge ist da.
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Byebye Austria
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Da:FFWGK hat geschrieben:Hab ich wo geschrieben?Bourne hat geschrieben:Achso, alles unter 100 Mitgliedern ist also eine Scherzpartie?FFWGK hat geschrieben:Um Sportschütze zu sein muss man also regelmäßig trainieren und mind 3, in Worten drei, Bewebe pro Jahr schießen.
Das ist euch zu viel??? Ernsthaft???
Um als Verein zu gelten sind die Anforderungen aber geschmalzen. 100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!
Mitglieder zu nationalen Beweben schickt: da könnte es eng werden falls nur die österreichische (Staats)Meisterschaft gilt. Da braucht man dann halt wirklich einen namhaften Verein mit entsprechend guten Schützen. Finde ich überzogen.Egoismus pur!
Denn jeder Verein, der weniger als 100 Mitglieder hat, fällt raus ...100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verein seid ihr ja trotzdem noch. Nur halt nicht "berechtigt" den Sportschützen zu definieren.Nordi hat geschrieben:Wir sind ca 50 Leute...und am Regelmäßigen Training scheitert es nicht, wir haben alle 4 Wochen nen Bewerb mit Pistole, SSG und HA....was unseren Chef so nervt ist das er jezt doppelt soviele Leute braucht...und ob wir die kriegen ist fraglich...dazu kommt das ein andere Club uns ein paar Mitglieder schon abgeworben hat ( besonders jüngere )
Ach keine Ahnung...ich hoffe das es nicht tut...weil es wäre sehr schade wenn jetzt der Club deshalb aufgibt. Weil wie gesagt...alle 4 Wochen haben wir ne Bewerb ( V. interne Meisterschaft ) und es macht immer nen heiden Spass.
Man kann es auch positiv sehen. Es liegt jetzt im Interesse des Vereins genug Mitglieder zu akquirieren. Nicht sie zu vertreiben.
Das mit der Entsendung zu nat. Bewerben (mind. 5 Bundesländern) stört nur mich?
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Man kann aber schon davon ausgehen, dass beim "Verein" der Dachverband mitzählt. Und der wird in den meisten Fällen mehr als 100 Mitglieder haben.
...(also zumindest würde ich davon ausgehen....
...wissen tut das natürlich niemand)
Soll nur ein Denkanstoß sein.
...(also zumindest würde ich davon ausgehen....

Soll nur ein Denkanstoß sein.
Zuletzt geändert von jagawirth am Mo 8. Okt 2018, 09:49, insgesamt 1-mal geändert.
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
steht das wo?FFWGK hat geschrieben: Wo liest du das raus?
Wird sogar besser. Nach 5 Jahren direkt auf 5.
ich haette vermutet
2 vom beginn weg
4 nach 5 jahren
6 nach 10 jahren
8 nach 15 jahren
10 nach 20 jahren
doubleaction OG, Wien
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
FFWGK hat geschrieben:Wo liest du das raus?Bourne hat geschrieben:Das Erweitern nach §23 wird wohl auch nicht mehr gehen, ohne Sportschütze zu sein.The_Governor hat geschrieben:
Wieso? Das betrifft doch nur die 30er Magazine oder? Was hat das mit dem Verein zu tun, außer dass man dann notgedrungen mit 10er bzw. 20er Mags schießt?
Wird sogar besser. Nach 5 Jahren direkt auf 5.
Und für die Rechtfertigung "Schießsport" wird man wohl Sportschütze sein müssen.Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports sowie das Sammeln von Schusswaffen.

Zuletzt geändert von Bourne am Mo 8. Okt 2018, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Lies nochmal...Bourne hat geschrieben:Da:FFWGK hat geschrieben:Hab ich wo geschrieben?Bourne hat geschrieben: Achso, alles unter 100 Mitgliedern ist also eine Scherzpartie?Egoismus pur!
Denn jeder Verein, der weniger als 100 Mitglieder hat, fällt raus ...100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!
Vorstand + Hauskatz=Scherzpartie
Ja, und dazu stehe ich. So meinten halt manche dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen. Ist nach hinten los gegangen...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
wohl kaumjagawirth hat geschrieben:Man kann aber schon davon ausgehen, dass beim "Verein" der Dachverband mitzählt. Und der wird in den meisten Fällen mehr als 100 Mitglieder haben.
verein ist verein
dachverband hat als mitglieder nur die vereine
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Auch 50 Mitgliedervereine könne weiterschießen wie bisher, nur eben mit 10/20er Magazinen. Es gibt keinen Grund, diese aufzulösen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
wohl kaumjagawirth hat geschrieben:Man kann aber schon davon ausgehen, dass beim "Verein" der Dachverband mitzählt. Und der wird in den meisten Fällen mehr als 100 Mitglieder haben.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
sie werden halt keine mitglieder mehr haben bald denn alle die mit HAs schiessen wollen muessen den verein wechselnThe_Governor hat geschrieben:Auch 50 Mitgliedervereine könne weiterschießen wie bisher, nur eben mit 10/20er Magazinen. Es gibt keinen Grund, diese aufzulösen.
das bringt natuerlich die vereinskassen unter druck
kann mir schon vorstellen dass sich das der eine oder andere vorstand nimmer antun will wenn es eh jetzt auch schon knapp ist
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Keine neuen jedenfalls. Die alten haben ja ihre Mags vom Altbestand. Das ist auf dauer natürlich eine Katastrophe.gewo hat geschrieben:sie werden halt keine mitglieder mehr haben bald denn alle die mit HAs schiessen wollen muessen den verein wechselnThe_Governor hat geschrieben:Auch 50 Mitgliedervereine könne weiterschießen wie bisher, nur eben mit 10/20er Magazinen. Es gibt keinen Grund, diese aufzulösen.
das bringt natuerlich die vereinskassen unter druck
kann mir schon vorstellen dass sich das der eine oder andere vorstand nimmer antun will wenn es eh jetzt auch schon knapp ist
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Für mich klingt es gleich, auch wenn ich es nochmal lese. Ich verstehe das so: "Auch die kleinen Vereine erfüllen das locker. Und was darunter ist, sowieso ist eine Scherzpartie." Wenn Du es anders gemeint hast, gut. Unser Verein könnte garnicht so viele Mitglieder aufnehmen, da der Platz nicht vorhanden ist.FFWGK hat geschrieben:Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens. Lies nochmal...Bourne hat geschrieben:Da:FFWGK hat geschrieben: Hab ich wo geschrieben?Denn jeder Verein, der weniger als 100 Mitglieder hat, fällt raus ...100 Mitglieder: ist eine Hausnumner, aber selbst die kleinen Vereine am Land wo ich Mitglied bin erfüllen das locker. Die Scherzpartien bestehend aus Vorstand und der Hauskatze fallen raus. Gut so!
Vorstand + Hauskatz=Scherzpartie
Ja, und dazu stehe ich. So meinten halt manche dem Gesetzgeber ein Schnippchen zu schlagen. Ist nach hinten los gegangen...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.gewo hat geschrieben:steht das wo?FFWGK hat geschrieben: Wo liest du das raus?
Wird sogar besser. Nach 5 Jahren direkt auf 5.
ich haette vermutet
2 vom beginn weg
4 nach 5 jahren
6 nach 10 jahren
8 nach 15 jahren
10 nach 20 jahren
Steht auch nix von Sportschütze. So wie ich das verstehe: nach 5 Jahren auf Antrag Erweiterung auf max 5 Stk ohne weiter Vorraussetzungen.
2b als Sportschütze alle 5 Jahre bis max 10 verbrieftes Recht. Alles andere wie bisher nach Ermessen der Behörde mit Rechtfertigung.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
§58:Bourne hat geschrieben:Danke, das habe ich vor lauter ärgern übersehen ...Atheki hat geschrieben:12. AbschnittBourne hat geschrieben:Was ist jetzt mit dem Altbestand? Übersehe ich das nur?
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 58.
vermutlich ab (13)
Da könnte was dabei sein was dich interessieren oder betreffen könnte.
Bedeutet das, dass es für die Kat A-Waffen dann eine eigene WBK geben und die alte platzmäßig im selben Ausmaß reduziert wird? Außerdem: Magazine sind explizit erwähnt => jetzt kaufen auch wenn noch keine Waffe vorhanden ist?(13) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018
verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen
Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab
Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2018 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1
Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher
Magazine zu bewilligen. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde
entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche
Waffen auszustellen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für
Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
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