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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 14:19
von Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 14:26
von Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 14:26
von Steppenwolf
Die Verlässlichkeitsüberprüfung alle 5 Jahre soll ja auch noch evaluiert werden, laut Medien.

Bei all den Wirst Case Hürden, der Staat wird natürlich langfristig nicht unterschiedliche WBK- Überprüfungsmechanismen halten sonder er wird schauen, dass er es sich so leicht wir möglich macht was die Umsetzbarkeit angeht. Die Veränderung der Kategorien, laut Medien, sind das einzige was im Konjunktiv gestanden ist. Daher denke ich ist dieser Punkt eine Variable was jederzeit umgesetzt werden kann (aber das ist nur mein Empfinden)

Daher ergeht mein logischer Zugang - maximale Einschränkung bei geringstem Aufwand unter der Berücksichtigung des eigenen Klientells und der Gefühlswahrnehmung des Volkes.

eines muss man ja sagen, eine komplette Änderung des ganzen WaffG. würde wahrscheinlich zu einem Kollaps der Behörden führen :lol:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 14:28
von moretti
Mag Dump hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 14:07
fast12 hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 13:59 Bestehende WBK / WP werden eh nicht befristet.

Durch "Evaluierung der Kategorien" verschieben sich die Altbestandswaffen (zB von B nach A, von C nach B oder in eine neu geschaffene Kategorie etc.). Man bekommt dann zB einen A bzw B Platz mehr (analog zur Verschärfung 2019) und eben eine neue (befristete) WBK ausgestellt.
Du erkennst aber schon den Widerspruch, oder?

Ich meine, wenn die Kategorien evaluiert und Altbestandswaffen verschoben werden, dann ändert das die WBK, da steht dann etwas anderes auf der Rückseite - das ist dann wie bei den Magazin-Altbeständen: Neu-Ausstellung.

Also: JEDER WBK-Besitzer wird dann entweder mit dem Schießsport aufhören oder sich eine befristete WBK ausstellen lassen.

Und wenn die bisherigen C-Waffen plötzlich in eine WBK-pflichtige Kategorie fallen, dann holt man auch gleich alle ins Boot, die bisher keine WBK brauchten.

Das Endziel ist eine rückwirkende Gesetzgebung, ohne eine rückwirkende Gesetzgebung einzuführen, was rechtlich nicht so einfach möglich wäre. Obwohl, der Schüssel hats bei den Pensionen auch gemacht.

Es sollen einfache ALLE befristet werden, es ist eine maximal umfassende Ausdehnung der Kontrolle.

Und bevor jetzt wieder jemand schreibt, dass man die Verantwortlichen nicht auf Ideen bringen soll: Die brauchen die Zurufe aus dem Forum hier nicht, die sind weitaus weiter und elaborierter in ihren Betrachtungen und Überlegungen. Die Sache hat Methode.
Hörst du manchmal Geräusche, die andere Personen nicht hören? Bist du der Meinung die Regierung hat uns mit den Covid Impfungen einen Chip zum Steuern unserer Gedanken eingepflanzt?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 14:32
von Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 14:34
von Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 14:39
von Steppenwolf
Mag Dump hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 14:32
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 14:26 Die Verlässlichkeitsüberprüfung alle 5 Jahre soll ja auch noch evaluiert werden, laut Medien.

Bei all den Wirst Case Hürden, der Staat wird natürlich langfristig nicht unterschiedliche WBK- Überprüfungsmechanismen halten sonder er wird schauen, dass er es sich so leicht wir möglich macht was die Umsetzbarkeit angeht. Die Veränderung der Kategorien, laut Medien, sind das einzige was im Konjunktiv gestanden ist. Daher denke ich ist dieser Punkt eine Variable was jederzeit umgesetzt werden kann (aber das ist nur mein Empfinden)

Daher ergeht mein logischer Zugang - maximale Einschränkung bei geringstem Aufwand unter der Berücksichtigung des eigenen Klientells und der Gefühlswahrnemung des Volkes.

eines muss man ja sagen, eine komplette Änderung des ganzen WaffG. würde wahrscheinlich zu einem Kollaps der Behörden führen :lol:
Ich glaube, dass die 5jährige Überprüfung einfach etwas umfassender gemacht werden wird, was in erster Linie mehr Aufwand für jene Polizeibeamten bedeutet, die zu einem kommen und schauen, ob alles vorschriftsmäßig ist, soweit es die Verwahrung betrifft. Vielleicht brauchen wir dann bessere Waffenschränke (ich denke, dass meine in der Wand verankerten Schränke mit 120kg und einer Brandklasse und Versicherungsstufe nach EU-Norm eher die künftige Norm werden).

Ich habe schon ausgeführt, dass eine Kategorienänderung alle bestehenden WBK-Inhaber in eine Neuausstellung zwingt.

Der Fokus der Maßnahmen liegt ganz klar auf der 8-Jahres-Prüfung, wo es jedesmal um alles oder nichts gehen wird.
Absolut Deiner Meinung, Das mit den Katgeroien ist ein Faktum und der leichteste Hebel alle eine neue WBK zu treiben.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 14:51
von Master-chief1000
Um etwas konstruktives zur Diskussion beizusteuern. Falls gewisse Sachen so umgesetzt werden sollten wie vermutet, stellt sich mir die Frage ob es wirklich konform mit der Verfassung ist was z.b. den Besitzstand angeht. Gerade für sowas wäre es doch sinnvoll wenn eine Interessensvertretung durch die Instanzen gehn würde und das finanzielle Risiko nicht ein einzelner stemmen müsste. Aber alles erst wenn es mal soweit ist.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 14:56
von Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 15:01
von fast12
nochmal: Die Verlässlichkeit wird alle 5 Jahre (wie bisher, nur verschärft) geprüft.

Bei der Befristung auf 8 Jahre geht es um was anderes ("Bedarf")

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 15:07
von Mag Dump
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 15:28
von bino71
Ich finde dieses 5/8 Jahre mühsam. Die sollen beide Tätigkeiten bitte auf 5 oder 8 oder 10 Jahre setzen.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 17:22
von Maddin
Freuen werden sich ja wohl auch die Landesverwaltungsgerichte, denn die werden sich zukünftig wohl wieder mehr medizinische Sachverständigengutachten einholen müssen, wenn die WBK nach x Jahren wegen negativem mehrstufigem Psychotest plötzlich entzogen wird.

Will hier nichts verschreien, aber da ich selbst beruflich damit am Rande bisschen zu tun habe seh ich diese ganzen Tests allgemein etwas skeptisch. Jedenfalls muss im Fall der Fälle auch der Rechtsschutz hier massiv gestärkt werden, sonst wird das ein Einfallstor der Willkür…

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 17:32
von Maddin
Steppenwolf hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 08:14 Eine Änderung die laut ORF auch in Kraft treten wird.
Künftig soll in Österreich ein Waffenverbot bereits dann gelten, wenn gegen eine Person wegen Gewalt im privaten Umfeld ermittelt wird und nicht erst bei einer Verurteilung.
Eigentlich ist das bis jetzt ja schon mit dem vorläufigen Waffenverbot möglich.

Heißt ja auch nicht, dass das Waffenverbot am Ende des Verfahrens nicht auch wieder aufgehoben werden kann.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Fr 20. Jun 2025, 17:35
von raptor
Maddin hat geschrieben: Fr 20. Jun 2025, 17:22Will hier nichts verschreien, aber da ich selbst beruflich damit am Rande bisschen zu tun habe seh ich diese ganzen Tests allgemein etwas skeptisch. Jedenfalls muss im Fall der Fälle auch der Rechtsschutz hier massiv gestärkt werden, sonst wird das ein Einfallstor der Willkür…
Danke. Meine Rede seit mittlerweile fast 2 Jahrzehnten. Der Psychotest ist weder wissenschaftlich, noch schützt er unser Hobby/Sport, noch nützt er irgendwas für die öffentliche Sicherheit (wie ja leider gerade in Graz demonstriert). Er ist nur eines: eine Garrotte.