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Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 09:38
von Joewood
Ich stelle gerade fest, dass mich das alles so überhaupt nicht interessiert... meine fabrikneueste vollständige Waffe ist eine Glock 19 Gen 4. Die habe ich 2014 oder 2015 gekauft. Der Rest ist Zeugs, dass größtenteils in den 19xxer Jahren in Umlauf gebracht wurde. Gekauft habe ich es möglicherweise erst vor ein paar Jahren aber das ist ja uninteressant. Ein WS ist tatsächlich aktueller; das ist aber vorbildlich beschriftet; spätestens nachdem ich die Handgravur von Gewo durch eine Lasergravur ersetzt habe (und auch nur deswegen, weil ich den Laser hübscher fand; das habe ich aber schon vor 6 Jahren oder noch länger erledigt gehabt, also unabhängig von der aktuellen Diskussion).
Sollte mal jeder in seinen Waffenschrank schauen, ob das bei ihm nicht ähnlich ist und sich gemütlich zurücklehnen und mit Popcorn und Cola (oder alternative Snacks) die Show genießen...

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 10:50
von Poirot
Lukasaus hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 09:26 Kann mir bitte jemand helfen? Ich blicke leider nicht mehr durch... Im Verein hieß es ja im September, dass wesentliche Bestandteile, die fest an einer ganzen Waffe verbleiben, nicht extra nachgekennzeichnet werden müssen. Gleichzeitig hört man aber von einer deutlich strengeren Auslegung.
Was stimmt denn jetzt von alledem bei einer Fabrik-AR-15 von zb. US Herstellern, bei der der Upper keine eigene vollständige Seriennummer hat? Muss man da heute am Stichtag noch aktiv werden, oder reicht die Kennzeichnung an der Gesamtwaffe, solange nichts getrennt wird?
Wenn du die Waffe nach dem Stichtag 2018 "neu" erworben hast: nachgravieren.
Hast du sie gebraucht von einer Privatperson gekauft die diese Waffe vor dem Stichtag neu erworben hat: nicht nachgravieren.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 11:03
von Lukasaus
Ich habe eine gebrauchte AR15 von einem US Hersteller am 1.10.2026 bei einem bekannten Händler in Wien gekauft.
Ich kann aktuell nicht nachsehen ob dieser bereits alle Teile nachgraviert hat aber wäre naheliegend oder?
Wenn sie nicht oben sind, hätte er es überhaupt verkaufen dürfen?

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 11:55
von Nordi
Wie will man überhaupt nachweisen wann eine Waffe "in Verkehr gebracht wurde" ?
Das kann doch nur die Behörde indem sie die SNR im ZWR sucht und schaut wann sie das erste mal aufgetaucht ist, oder?

Weil der Polizist bei der Kontrolle kann ja gar net mal spontan das checken, oder sehe ich das jetzt falsch?

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 12:06
von Poirot
Nordi hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 11:55 Wie will man überhaupt nachweisen wann eine Waffe "in Verkehr gebracht wurde" ?
Das kann doch nur die Behörde indem sie die SNR im ZWR sucht und schaut wann sie das erste mal aufgetaucht ist, oder?

Weil der Polizist bei der Kontrolle kann ja gar net mal spontan das checken, oder sehe ich das jetzt falsch?
Erstregistrierdatum wird deshalb im ZWR und auf den Meldungen angezeigt.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 12:25
von GoodReason
Poirot hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 12:06
Nordi hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 11:55 Wie will man überhaupt nachweisen wann eine Waffe "in Verkehr gebracht wurde" ?
Das kann doch nur die Behörde indem sie die SNR im ZWR sucht und schaut wann sie das erste mal aufgetaucht ist, oder?

Weil der Polizist bei der Kontrolle kann ja gar net mal spontan das checken, oder sehe ich das jetzt falsch?
Erstregistrierdatum wird deshalb im ZWR und auf den Meldungen angezeigt.
Also bei mir steht nur das Erwerbsdatum im Zwr.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 12:42
von Nordi
Poirot hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 12:06
Nordi hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 11:55 Wie will man überhaupt nachweisen wann eine Waffe "in Verkehr gebracht wurde" ?
Das kann doch nur die Behörde indem sie die SNR im ZWR sucht und schaut wann sie das erste mal aufgetaucht ist, oder?

Weil der Polizist bei der Kontrolle kann ja gar net mal spontan das checken, oder sehe ich das jetzt falsch?
Erstregistrierdatum wird deshalb im ZWR und auf den Meldungen angezeigt.
Also bei mir steht nur Erwerb und sonst nichts.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 13:42
von AUG-andy
Poirot hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 12:06
Nordi hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 11:55 Wie will man überhaupt nachweisen wann eine Waffe "in Verkehr gebracht wurde" ?
Das kann doch nur die Behörde indem sie die SNR im ZWR sucht und schaut wann sie das erste mal aufgetaucht ist, oder?

Weil der Polizist bei der Kontrolle kann ja gar net mal spontan das checken, oder sehe ich das jetzt falsch?
Erstregistrierdatum wird deshalb im ZWR und auf den Meldungen angezeigt.
Bullshit :tipphead:
Da steht nur der letzte Erwerb drinnen bei meinen Waffen. Selbst bei Waffen die zwischen 10-30 Jahre alt sind.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 14:40
von Poirot
Nordi hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 12:42 Also bei mir steht nur Erwerb und sonst nichts.
Gesamtdatenauszug bei zuständiger Waffenbehörde anfordern.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 15:13
von AUG-andy
Poirot hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 14:40
Nordi hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 12:42 Also bei mir steht nur Erwerb und sonst nichts.
Gesamtdatenauszug bei zuständiger Waffenbehörde anfordern.
Jetzt schau mal nur ein bisschen über den Tellerrand.
Du bist ja richtig besessen von der Vorstellung alles nachbeschriften zu lassen.
Jetzt warte doch mal ab wie das in den nächsten Monaten gehandhabt wird.
Vermutlich viel Rauch um nichts.
Hauptsache du versetzt jetzt alle in Panik mit der blöden Beschrifterei. :tipphead:
Du wärst ein prima Missionar in Afrika. :lol:
Dann hätten wir hier ein wenig Ruhe. :whistle:

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 18:08
von Promo
Poirot hat geschrieben: Fr 23. Okt 2026, 12:39 Du hast die 28 Oktober 2026 (Frist) vergessen.
Und nachdem Geldstrafen für diese Verwaltungsübertretungen vorgesehen sind ist die Frage, ob die Cops wegschauen und eine Dienstpflichtverletzung riskieren oder versuchen Geld in die Staatskassen zu spülen um sich zu profilieren.
Am Überprüfungsauftrag steht es nicht drauf. Eine Dienstpflichtverletzung, weil er der Behörde (und die ist laut SchKG dafür zuständig, da Verwaltungsübertretung) etwas nicht meldet, halte ich doch für massiv übertrieben. Dann begeht also auch jeder Polizist, wenn er am Auto an dem er gerade vorbei geht nicht die Rücklichter kontrolliert - immerhin müssen die ja funktionieren - eine Dienstpflichtverletzung.

Ich weiß nicht, welche Polizisten bei dir kontrollieren kommen, aber bislang kannte kein einziger Exekutivbeamter die Bestimmungen des SchKG, geschweige denn hätte der sich dafür interessiert der Waffenbehörde diese (aus deren Sicht nicht sicherheitsrelevante) etwaige Verwaltungsübertretung zu melden. Nicht nur müsste der betreffende Beamte sämtliche gegenständliche Waffen vollständig zerlegen, immerhin könnte doch eine Beschriftung auch innen angebracht sein, sondern dabei auch noch im ZWR das Erwerbsdatum abfragen, zusätzlich das Datum des Inverkehrbringens iSd SchKG (welches somit auch im Ausland geschehen sein könnte), sowie letztlich noch prüfen, ob denn die nach all diesen Schritten noch immer fehlende Angabe eruierbar und somit dem Besitzer zumutbar gewesen wäre, dass er die Kennzeichnung anbringt. Und insbesondere an der Frage daran, ob die lt. SchKG erforderlichen Angaben eruierbar sind, wird es im Regelfall scheitern.

Sag mir, wenn jemand im Kalenderjahr 2025 eine Liberator Blechprägepistole ohne Angabe von Hersteller, Herstellungsjahr, Seriennummer, Beschuss, Herstellungsland und Kaliberangabe erworben hat. Selbst wenn der betreffende die Verwahrungskontrolle durchführende Beamte die Bestimmungen des SchKG kennt - was wird wohl bei einem Verwaltungsstrafverfahren nach SchKG heraus kommen? Nach meinem Dafürhalten wird das betreffende Gericht das Verfahren zur Prüfung an den VwGH abtreten, da der Gesetzgeber vom Bürger etwas Verfassungswidriges verlangt, nämlich Informationen, die nicht beschaffbar sind.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 18:13
von titan
Weder Beschussdatum noch Erstregistrierdatum taugen etwas, um eine Aussage über die erstmalige Inverkehrbringungtreffen zu können. Das trifft auch auf - dem Markt per Versteigerung behördlich zugeführte - Fundwaffen zu, auch wenn sie nachgestempelt werden.

Re: Teilekennzeichnung bei Waffenhändler

Verfasst: Mi 28. Okt 2026, 18:23
von Promo
Poirot hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 12:06
Nordi hat geschrieben: Mi 28. Okt 2026, 11:55 Wie will man überhaupt nachweisen wann eine Waffe "in Verkehr gebracht wurde" ?
Das kann doch nur die Behörde indem sie die SNR im ZWR sucht und schaut wann sie das erste mal aufgetaucht ist, oder?
Weil der Polizist bei der Kontrolle kann ja gar net mal spontan das checken, oder sehe ich das jetzt falsch?
Erstregistrierdatum wird deshalb im ZWR und auf den Meldungen angezeigt.
Selbst wenn man das Datum der erstmaligen Erfassung im ZWR nimmt, ist es falsch, da laut der RV zum SchKG unter Inverkehrbringen iSd SchKG die erstmalige Überlassung an einen Letztverbraucher anzusehen ist. Hierbei wird ausdrücklich keine Einschränkung hinsichtlich Inland gemacht, insoweit kann dies auch im Ausland passiert sein. Dahingehend liegen jedenfalls keine Angaben vor und wären diesfalls im Bedarfsfall durch erweiterte Recherche (etwa Abfrage im innereuropäischen Genehmigungssystem und diesfalls Abfrage im betreffenden Mitgliedsstaat; sofern außerhalb EWR in Rücksprache mit dem aktuellen Besitzer) vorzunehmen. Eine etwaige zwischenzeitliche Übernahme durch einen Gewerbetreibenden verursacht kein "erneutes Inverkehrbringen".