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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- combatmiles
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Du, ich hab damals DIREKT mit Glock kommuniziert.. das war die Aussage von Glock dass die roten eben Kat B sind.
Nicht über den unsäglichen Großhändler damals..
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nachdem ich lesen kann, hab ich es schon verstanden, dass dir das die Firma direkt mitgeteilt hat. Ich habe dahingehend lediglich bezweifelt, ob die Firma Glock das vermutlich einheitlich über alle Länder in Europa "drüberschert", weil z.B. die Red Gun auch in Deutschland nach meinem Kenntnisstand tatsächlich eine Kategorie B Waffe ist - und möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes auch als Kat.B anzusehen ist. Ich persönlich bezweifle aus den zuvor genannten Gründen an der Einstufung als Kat.B innerhalb Österreichs, da hier das WaffG1996 der Maßstab ist.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- combatmiles
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ich hatte und habe ja auch meine Zweifel. Ein Kollege wollte die damals unbedingt haben. Aber als "B" wollte er aus verständlichen Gründen keinen Platz opfern.. weiß nicht ob er es dann als WS gekauft hat..
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- Sidekix
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
zum Thema Rotglock mM:
Glock wird, wie ihr schon angeführt habt, generell EU mäßig diese Meinung Kat.B vertreten
die Rotglock gibts bei vielen Händlern noch frei ab 18J. da nicht zum scharfen Schuß tauglich!
dadurch interessant, da Training/Einschulung an nicht WBK Besitzer ausserhalb des behördlich genehmigten Schiessstand möglich
(was nach momentaner Gesetzeslage ja passt)
das technisch interessante an ihr ist das das Griffstück sowie die Magazine gleich einer scharfen Waffe sind
der bauliche Unterschied liegt im Schlitten/Lauf, die ja bekanntermaßen so gebaut sind, das eine Schußabgabe nicht möglich ist.
Preislich liegen sie idR etwas über dem des scharfen Modells
sprich spätestens bei der Meldung für die Griffstücke wird das dann interessant...
Gegensatz dazu die Blauglock, sprich die fx Waffen
Abgabe nur als Kat.B, manche Händler geben sie nur für Behörden her
verschiesst eine art Farbkugel, ähnlich wie Paintball, nur eben kleiner
hier kann das Griffstück nicht mit scharfen Waffenteilen umgerüstet werden, da der Verriegelungsblock andere Maße hat
wird trotzdem interessant bei den Griffstückmeldungen, falls wer nur das Griffstück hat...
mein Wissenstand dazu, man möge mich korrigieren, falls ich falsch liege
Glock wird, wie ihr schon angeführt habt, generell EU mäßig diese Meinung Kat.B vertreten
die Rotglock gibts bei vielen Händlern noch frei ab 18J. da nicht zum scharfen Schuß tauglich!
dadurch interessant, da Training/Einschulung an nicht WBK Besitzer ausserhalb des behördlich genehmigten Schiessstand möglich
(was nach momentaner Gesetzeslage ja passt)
das technisch interessante an ihr ist das das Griffstück sowie die Magazine gleich einer scharfen Waffe sind
der bauliche Unterschied liegt im Schlitten/Lauf, die ja bekanntermaßen so gebaut sind, das eine Schußabgabe nicht möglich ist.
Preislich liegen sie idR etwas über dem des scharfen Modells
sprich spätestens bei der Meldung für die Griffstücke wird das dann interessant...
Gegensatz dazu die Blauglock, sprich die fx Waffen
Abgabe nur als Kat.B, manche Händler geben sie nur für Behörden her
verschiesst eine art Farbkugel, ähnlich wie Paintball, nur eben kleiner
hier kann das Griffstück nicht mit scharfen Waffenteilen umgerüstet werden, da der Verriegelungsblock andere Maße hat
wird trotzdem interessant bei den Griffstückmeldungen, falls wer nur das Griffstück hat...
mein Wissenstand dazu, man möge mich korrigieren, falls ich falsch liege
Es is wie´s is.....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Was spricht gegen eine Hochwertige Softair Pistole zum üben der Handhabung?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Handhabung und Abzug Charakteristik gleich der scharfen Waffejirgel hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 13:03 Was spricht gegen eine Hochwertige Softair Pistole zum üben der Handhabung?
Zubehör 1:1 zu übernehmbar
wären meine Punkte
Es is wie´s is.....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wäre nicht meine Erfahrung zumindest bei den üblichen GBB um die 200,-.
- combatmiles
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ich denke er meint dass der RedG ist 1:1...
Die GBB sind mMn anders..
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
jupp, die Rotglock ist 1:1 wie das scharfe Modellcombatmiles hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 13:28 ich denke er meint dass der RedG ist 1:1...
Die GBB sind mMn anders..
kostet dafür aber idR über 800,-
ebenso die blaue...
kann man aber bei ner BB bei 200,- nicht ernsthaft erwarten...
Es is wie´s is.....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der verschluss funktioniert auf der scharfen waffe.combatmiles hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 11:28 Du, ich hab damals DIREKT mit Glock kommuniziert.. das war die Aussage von Glock dass die roten eben Kat B sind.
Nicht über den unsäglichen Großhändler damals..
Das griffstück funktioniert auf der scharfen waffe.
Warum sollte das dann frei sein ….?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
nach momentanen (!) Recht ist das Griffstück freigewo hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 14:18
Der verschluss funktioniert auf der scharfen waffe.
Das griffstück funktioniert auf der scharfen waffe.
Warum sollte das dann frei sein ….?
Verschluß funktioniert? nichts am Rotglockschlitten ist technisch für einen scharfen Schuß geeignet
Der Lauf ist ein Dummylauf, der nur Dummypatronen aufnimmt
Der Schlitten hat keine Schlagbolzenbohrung, der Schlagbolzen ist entsprechend gekürzt
wie kann das eine Schußwaffe sein?
Übungswaffe ja, deswegen heisst die ja "Practice" = Übung
bei der Blauglock is klar, da kommt wenigstens etwas aus dem Lauf raus, das durch Gase beschleunigt wurde...
Es is wie´s is.....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
hab schon lang keine rote mehr zerlegtSidekix hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 14:40 Verschluß funktioniert? nichts am Rotglockschlitten ist technisch für einen scharfen Schuß geeignet
Der Schlitten hat keine Schlagbolzenbohrung, der Schlagbolzen ist entsprechend gekürzt
aber der schlagbolzenkanal und das assembly dazu is ja da oder?
is aber eh egal eigentlich ...
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die blaue Glock erfüllt die Definition einer Waffe nach dem.WaffG eigentlich nicht. (Herabsetzung der Angriffs- bzw Abwehr Fähigkeit, Abgabe von Schüssen bei der Jagd oder beim Schießsport.)klingt komisch, ist aber so. FX Patronen haben maximal 7,5 Joule. Das tut zwar weh, aber das wars auch schon wieder.
Was Glock für eine Meinung dazu hat, ist ebenso irrelevant.
Warum diese Gegenstände aber reglementiert vertrieben werden (deswegen aber nicht zwangsläufig reglementiert sind) , liegt darin begründet, dass niemand ein Interesse daran hat, dass diese Gegenstände in den Händen Halbstarker landen.
Was Glock für eine Meinung dazu hat, ist ebenso irrelevant.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
P Modelle haben kein Zündstiftloch. Im Grunde sind die Ausstellungswaffen auf IWA und Hoher Jagd etc ahnlich den P Modellen in Schwarz mit angedeuteter Mündung. Einfach mal ansehen.gewo hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 15:28hab schon lang keine rote mehr zerlegtSidekix hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 14:40 Verschluß funktioniert? nichts am Rotglockschlitten ist technisch für einen scharfen Schuß geeignet
Der Schlitten hat keine Schlagbolzenbohrung, der Schlagbolzen ist entsprechend gekürzt
aber der schlagbolzenkanal und das assembly dazu is ja da oder?
is aber eh egal eigentlich ...
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
nope, die Bohrung ist nicht vorhanden, da kannst keinen "normalen" einbauengewo hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 15:28 hab schon lang keine rote mehr zerlegt
aber der schlagbolzenkanal und das assembly dazu is ja da oder?
Denke der Sinn dahinter ist, das Rot & Blau nunmal Signalfarben für Einsatzkräfte / Übungen sindtitan hat geschrieben: Mi 5. Nov 2025, 15:29 Die blaue Glock erfüllt die Definition einer Waffe nach dem.WaffG eigentlich nicht. (Herabsetzung der Angriffs- bzw Abwehr Fähigkeit, Abgabe von Schüssen bei der Jagd oder beim Schießsport.)klingt komisch, ist aber so. FX Patronen haben maximal 7,5 Joule. Das tut zwar weh, aber das wars auch schon wieder.
Was Glock für eine Meinung dazu hat, ist ebenso irrelevant.
Warum diese Gegenstände aber reglementiert vertrieben werden (deswegen aber nicht zwangsläufig reglementiert sind) , liegt darin begründet, dass niemand ein Interesse daran hat, dass diese Gegenstände in den Händen Halbstarker landen.
sprich sicher in der Handhabung: KEIN SCHARFER SCHUSS!
da will ma auch nicht das die auf scharf getrimmt werden...
verständlich
nur waffenrechtlich im technischen Sinne sind das daher keine Schusswaffen...
Es is wie´s is.....

