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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 22:08
von FdH22
Steppenwolf hat geschrieben: Sa 8. Nov 2025, 21:46
Wieso sollte es durch Neuwahlen besser werden, gibt es leicht ein Konzept der Opposition gegen all dieses Ungemach, oder gestehen wir der Opposition allwissend zu sein, automatisch zu?
Ich würde mir wünschen wenn das so stimmen würde nur fehlt mir da der naive Glaube..
Da sind wir schon zu zweit.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 22:22
von FdH22
rhodium hat geschrieben: Fr 7. Nov 2025, 15:39
Mit freien Waffen (LG, CO2 usw.), dann auch den scharfen Schuss ermöglichen, so dies die Gegebenheiten vor Ort zulassen. Bei Kat. B und C eine anschauliche Erklärung und dann später bei Interesse erste Erfahrung am Schießstand. Wie seht ihr das? Klar ist jetzt die falsche Zeit, aber kommt die richtige für solche Vorstöße wieder?
Aber noch dampft die Kacke nicht genug, aber die Zeit wird kommen. Leider!
https://www.youtube.com/watch?v=PMcW5CkFdOY
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 22:53
von Gadai
Waffen für die Bedrohung von Außen.
Weihnachtsmärkte und dgl in Polen unkritisch.....
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: So 9. Nov 2025, 00:13
von Maria
Gadai hat geschrieben: Sa 8. Nov 2025, 22:53
Waffen für die Bedrohung von Außen.
Weihnachtsmärkte und dgl in Polen unkritisch.....
Was ist in Polen unkritisch..? Etwa sicherer wie hier?
Und ja Polen hat Recht besser sich schützen können als hilflos zu sein.
Ich bin mir aber nicht sicher was Du von Österreich oder Deutschland erwartest?, hier nässt man sich schon knietief ein wegen einer Schreckschusswaffe oder Softgun wirklich zum schämen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 11. Nov 2025, 11:01
von Tical
Je mehr ich versuche rauszufinden was jetzt noch alles zu beachten ist desto verwirrter bin ich am Ende:
§ 44c. (1) Die Gültigkeitsdauer von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen ist bei der Erstausstellung jeweils auf fünf Jahre befristet. Danach ist die Gültigkeitsdauer für solche Waffenpässe und
Waffenbesitzkarten, die für EWR-Bürger ausgestellt werden, unbefristet;
Hier steht wiederum "... beantragt haben...":
30a Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23
die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine Festsetzung
einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber einer gültigen
Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten gemäß § 41 Abs. 1
beizubringen
Wird Meine WBK, mit Antrag im September (also noch in Arbeit), jetzt also auf 5 jahre befristet (weil sie nach dem 01.11.2025 ausgestellt wird) und ich darf dann wieder ~500€ für einen Zweitantrag ausgeben oder muss ich jetz nur die psychologische Untersuchung nochmals machen da mein Antrag vor Inkrafttreten der Novelle war...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 11. Nov 2025, 11:20
von MikeD
Tical hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 11:01
Je mehr ich versuche rauszufinden was jetzt noch alles zu beachten ist desto verwirrter bin ich am Ende:
§ 44c. (1) Die Gültigkeitsdauer von Waffenbesitzkarten und Waffenpässen ist bei der Erstausstellung jeweils auf fünf Jahre befristet. Danach ist die Gültigkeitsdauer für solche Waffenpässe und
Waffenbesitzkarten, die für EWR-Bürger ausgestellt werden, unbefristet;
Der §44c ist derzeit noch nicht in Kraft, somit dürfen momentan ausgestellte WBKs nicht zeitlich beschränkt werden !
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Di 11. Nov 2025, 12:31
von Tical
Na GSD... Ich dachte schon...
Auch wegen dem YouTube Video von AustriaArms mit Dr. Wagner:
https://youtu.be/9vLsoQJ8kfk?si=-VUVJ9T87vwMULsF
(Bei 26:24 wird das angesprochen)
Das klingt für mich stark nach Schikane...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 13:24
von Pulverdampf-User
Hat sich per 01.11. etwas geändert beim Waffenführerschein bzw. beim psychologischen Gutachten?
Muss ich bereits da jetzt als Mann nachweisen dass ich den Wehrdienst abgeleistet hab um teilnehmen zu können?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 13:59
von SectionThree
Du wirst der Waffenbehörde entsprechende Nachweise zu liefern haben, das wurde auch schon davor so gehandhabt. Mein Vorschlag wäre einmal den Antrag zu stellen, und dann konkrete Details zu besprechen. Ich weiß jetzt nicht mehr auswendig, ob man der Behörde bereits im Vorfeld den Namen des Psychologen bekannt geben muss, das kommt jedenfalls auch.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 13. Nov 2025, 14:30
von Pulverdampf-User
Ja, der Waffenbehörde im Zuge der tatsächlichen Beantragung der WBK dann schon. Für den Veranstalter des WBK-Kurses eigentlich nicht. Auch der Gutachter ist meiner Meinung nicht im Vorfeld bekanntzugeben. Auch in Zukunft nicht wenn zB der Wehrdienst bereits abgeleistet wurde. Nur wenn man zB unauglich war weil einem unvorsichtiger, leichtfertiger Umgang mit Waffen attestiert wurde (war das überhaupt ein Grund) so ist bei Antragstellung der Gutachter bekanntzugeben und (nur) diesem darf dann das Ergebnis vom Heer übermittelt werden. In dem Fall wäre dann ein bereits vorhandenes, vorher erstelltes Gutachten "wertlos". So zumindest meine Interpreation ...