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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 16. Dez 2025, 17:55
von Promo
... weil ich gerade im Zuge einer Frage über den noch nicht in Kraft getretenenen § 58 Abs 31 gestoßen bin, dieser lautet:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 entweder das 21. Lebensjahr vollendet haben oder über eine gültige Jagdkarte verfügen, und die eine Schusswaffe der Kategorie C rechtmäßig besitzen, die sie vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2025 registriert haben, ist der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig.
Also wer vor über 2 Jahren vor Kundmachung des neuen WaffG eine Kat.C hatte ohne Jäger (und WBK/WP Inhaber) zu sein, der darf alle Kat.C Waffen auch ohne WBK weiterhin behalten (selbst wenn man sie am 24.12.2025 kauft). Allerdings hier die spannende Einschränkung - exakt nur diejenigen Waffen, die man zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (durch den Innenminister per Verordnung, also irgendwann 2026 vermutlich) im Besitz hat. Will heißen: danach darf man keine mehr kaufen, der Besitzstand wird eingefroren ..

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Verfasst: Di 16. Dez 2025, 18:27
von Poirot
Diese Lücke schließt man dann nach dem nächsten Vorfall.