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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mo 12. Jan 2026, 07:29

MannOMann hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 19:21 Aber im Gesetz steht beim ersterwerb. Und das ist kein ersterwerb
Leider doch. § 41f Abs. 2: Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von RedRider1982 » Mo 12. Jan 2026, 08:40

so ist es leider, egal wenn du vorher 20 Jahre (nur als Bsp.) eine hattest, du diese dann verkaufst ohne eine zweite in der selben Kat. zu haben ist das als wie wenn du noch nie eine hattest und der cool down geht von vorne los. Und das Selbe kann dir mehrfach passieren, und das in jeder Kat. immer wieder!

Ergo immer schauen das man von jeder Kat. immer mindestens zwei Waffen hat, dann hat man auch dieses Problem nicht :mrgreen:

Klingt dumm??? :doh:
Ist auch so!!!
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Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 12. Jan 2026, 09:05

Nicht nachvollziehbar über was "warum" wurde das Gesetz so geändert - ja, aber
1 Waffe in Kat B/C zu haben macht ein "ich will heute haben" möglich. Wenn nicht musst halt die 4 Wochen "Strafzeit" warten... :)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 12. Jan 2026, 09:39

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 09:05 Wenn nicht musst halt die 4 Wochen "Strafzeit" warten... :)
Oder die Zeit mit 3 Tage Leihverträgen überbrücken :headslap:

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Mo 12. Jan 2026, 10:02

Poirot hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 09:39
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 09:05 Wenn nicht musst halt die 4 Wochen "Strafzeit" warten... :)
Oder die Zeit mit 3 Tage Leihverträgen überbrücken :headslap:
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