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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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balahu
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von balahu » Do 5. Feb 2026, 14:37

rhodium hat geschrieben: Do 5. Feb 2026, 13:55 D.h. in anderen Worten wer zukünftig legal die KK-Büchse von den Eltern/Grosseltern übernehmen will .. Materialwert bei so einem Voere-Teil vermutlich <200 €, muss rund 1630 € dafür in die Hand nehmen?

Das ist das Ende des legalen Waffenbesitzes, zumindest des "Hobby-Besitzes". Darunter verstehe ich Leute die aufgrund von sentimentalen Gründen (Erb)-Waffen besitzen oder eine Büchse 2 x im Jahr zum Stand ausführen.
Die WBK musst auch noch beantragen, kostet auch noch mal ca € 200,-

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 5. Feb 2026, 14:40

titan hat geschrieben: Do 5. Feb 2026, 14:33 ja, aber das hat ja nix mit privaten Tätigkeiten zu tun.
https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe? ... eview=True

Kurz durchgelesen ist wohl nur folgendes relevant:
Wird ein wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen.

Aber villeicht ist hier jemand der sich besser damit auskennt und das besser erklären kann.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Do 5. Feb 2026, 15:04

Poirot hat geschrieben: Do 5. Feb 2026, 14:40
titan hat geschrieben: Do 5. Feb 2026, 14:33 ja, aber das hat ja nix mit privaten Tätigkeiten zu tun.
https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe? ... eview=True

Kurz durchgelesen ist wohl nur folgendes relevant:
Wird ein wesentlicher Bestandteil von einer Schusswaffe getrennt, ist dieser vor einer allfälligen Weitergabe zu kennzeichnen.

Aber villeicht ist hier jemand der sich besser damit auskennt und das besser erklären kann.
Chapeau!

ja, wenn wer zb ein griffstueck verkauft das teil einer kompletten waffen war

damit wird er zum im-umlauf-bringer
und er darf das nur wenn das griffstueck es laut SchK gekennzeichnet ist

die verwaltung will offenbar verhindern dass die zillion griffstuecken die jetzt mit
- hersteller unbekannt
- modell unbekannt
- herstellernummer nicht vorhanden
ins ZWR eingemeldet werden
einfach so weitergemeldet werden.

sobald es eine ueberlassung gibt faellt damit ein "0000" griffstueck raus und es wird daraus eines mit eigener "identitaet"

was der nebensatz mit der verwahrung soll ist mir trotzdemn unkar
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Do 5. Feb 2026, 15:12

balahu hat geschrieben: Do 5. Feb 2026, 14:37
rhodium hat geschrieben: Do 5. Feb 2026, 13:55 D.h. in anderen Worten wer zukünftig legal die KK-Büchse von den Eltern/Grosseltern übernehmen will .. Materialwert bei so einem Voere-Teil vermutlich <200 €, muss rund 1630 € dafür in die Hand nehmen?

Das ist das Ende des legalen Waffenbesitzes, zumindest des "Hobby-Besitzes". Darunter verstehe ich Leute die aufgrund von sentimentalen Gründen (Erb)-Waffen besitzen oder eine Büchse 2 x im Jahr zum Stand ausführen.
Die WBK musst auch noch beantragen, kostet auch noch mal ca € 200,-
D.h. mit Waffenführerschein und allem kostet die WBK in Zukunft etwa 2000 Euro ... ich glaube die Schützenvereine haben überhaupt noch nicht begriffen was diese Einstiegshürde überhaupt bedeutet. Kein junger Erwachsener wird diese Kohle für ein Hobby in die Hand nehmen. Diese Verschärfungen werden zu deutschen Verhältnissen führen ... ob man auf Gedeih und Verderben einem Verein ausgeliefert ist um nach Jahren eine WBK zu bekommen oder ob man wie bei uns jetzt einen riesigen finanziellen Aufwand betreiben muss, bleibt am Schluss das Gleiche. Das werden viele Leute der mitverantwortlichen ÖVP niemals verzeihen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Promo » Do 5. Feb 2026, 15:45

titan hat geschrieben: Do 5. Feb 2026, 14:27 Wie verstößt man denn als Endverbaucher eigentlich gegen das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz?
Zum Beispiel wenn du deine als Gesamtwaffe gemeldete CZ75 in Einzelteilen verkaufst, etwa dem Max Mustermann nur den Schlitten verkaufst. Da muss seit der Novelle des SchKG bei Auftrennung dann jedes Einzelteil mit den laut SchKG erforderlichen Daten kennzeichnen.

Edit, zusätzlicher Hinweis: die entsprechende SchKG Novelle ist bereits jetzt in Kraft. Gilt also schon so seit 01.11.2025.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Do 5. Feb 2026, 15:51

rhodium hat geschrieben: Do 5. Feb 2026, 15:12 Das werden viele Leute der mitverantwortlichen ÖVP niemals verzeihen.
Und beim nächsten mal wieder ÖVP wählen....
Wenn man schaut wie locker überall alle mit Geld umgehen glaube ich übrigens nicht das die 2000 € den Ausschlag machen ob jemand mit dem Schusswaffenhobby anfängt oder nicht.
Man verhindert lediglich den Hobby Einstieg für den Bodensatz und den will ja eh keiner haben oder ? Wie im Golfclub ;)

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