chris34G4 hat geschrieben:Sind eh alle gemeldet, nur hab ichs mit den Zetteln ned so genau genommen
fehler
vor allem wenn es noch "alte" §30 meldungen sind
nach damaliger gesetzeslage - die noch bis juni 2014 "nachwirkt" - wird der nachweis der meldung durch die VORLAGE des kaesezettels gefuehrt
zumindestens nach den buchstaben des gesetzs war es nicht ausreichend das die meldung tatsaechlich erfolgt ist
das wesentlich war nach damaliger regelung der papierwisch den du vorzuzeigen imstande sein musst(est)
die bestimmungen zu den neuen meldungen nach §33 (ZWR) sind ist da textlich anders formuliert
hier scheint es nicht mehr auf den papierausdruck sondern auf die tatsache der meldung an und fuer sich anzukommen (glaub ich)