Die Nachkennzeichnungspflicht beim trennen ist auch schon in dem WKO Arge Flyer zu lesen.Promo hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 09:09 Es gab eine Novelle des SchKG, gemeinsam/kurz vor der WaffG Novelle, wo das Auftrennen von Bestandteilen und eine Nachkennzeichnungspflicht für ebendiese aufgenommen wurde. Deshalb auch explizit mein Beitrag.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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plainwaviness
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Uff, man braucht in Zukunft eine neue WBK, wenn man eine Kat. C Waffe besitzt, wo das auf der Rückseite steht?
Das wäre dann ja eine Neuaustellung und man kann wie bei einer Erweiterung der Plätze das ganze Bundesheer Nachweiszeug machen, wo man in Wien wohl aktuell vorher zum Amtsarzt geschickt wird, für was weiß ich was?
Ich wollte mir eben eine Kat. C Waffe zulegen, damit ich diese Wartefrist hinter mir hätte. Aber nun ist das wohl mit der Neuaustellung der WBK verbunden? Dann werde ich den Kauf wohl sein lassen… Weil geplant war eine „ROSSI 8122 BLACK 22 LR 18" 10 RD MGW 1/2X20“ für ca. 300€.
Edit: Siehe „Anlage 1 - Waffenbesitzkarte“

Das wäre dann ja eine Neuaustellung und man kann wie bei einer Erweiterung der Plätze das ganze Bundesheer Nachweiszeug machen, wo man in Wien wohl aktuell vorher zum Amtsarzt geschickt wird, für was weiß ich was?
Ich wollte mir eben eine Kat. C Waffe zulegen, damit ich diese Wartefrist hinter mir hätte. Aber nun ist das wohl mit der Neuaustellung der WBK verbunden? Dann werde ich den Kauf wohl sein lassen… Weil geplant war eine „ROSSI 8122 BLACK 22 LR 18" 10 RD MGW 1/2X20“ für ca. 300€.
Edit: Siehe „Anlage 1 - Waffenbesitzkarte“
Zuletzt geändert von plainwaviness am Fr 6. Feb 2026, 19:03, insgesamt 2-mal geändert.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Dh bei Veräußerung eines Griffstücks muss ich es vorher bei einem dazu Berechtigten kennzeichnen lassen?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Für mich sieht man da in erster Linie wie eine solche neue WBK aussehen wird.plainwaviness hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 18:49 Uff, man braucht in Zukunft eine neue WBK, wenn man eine Kat. C Waffe besitzt, wo das auf der Rückseite steht?
Das wäre dann ja eine Neuaustellung und man kann wie bei einer Erweiterung der Plätze das ganze Bundesheer Nachweiszeug machen, wo man in Wien wohl aktuell vorher zum Amtsarzt geschickt wird, für was weiß ich was?
Ich wollte mir eben eine Kat. C Waffe zulegen, damit ich diese Wartefrist hinter mir hätte. Aber nun ist das wohl mit der Neuaustellung der WBK verbunden? Dann werde ich den Kauf wohl sein lassen… Weil geplant war eine „ROSSI 8122 BLACK 22 LR 18" 10 RD MGW 1/2X20“ für ca. 300€.
Edit: Siehe „Anlage 1 - Waffenbesitzkarte“
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Woher nimmst du, dass du dir bei bestehender WBK eine neue ausstellen lassen musst?
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Woher hastn den blödsinn her? Du hast ja einen WBK"alt" oder?plainwaviness hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 18:49 Ich wollte mir eben eine Kat. C Waffe zulegen, damit ich diese Wartefrist hinter mir hätte. Aber nun ist das wohl mit der Neuaustellung der WBK verbunden? Dann werde ich den Kauf wohl sein lassen… Weil geplant war eine „ROSSI 8122 BLACK 22 LR 18" 10 RD MGW 1/2X20“ für ca. 300€.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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plainwaviness
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich bin mir nicht ehrlich gesagt nicht sicher bei den ganzen Gesetzesentwürfen, Durchführungsverordnungen, Übergangsbestimmungen, Informationen vom BMI oder der ARGE, usw.Flying Dog hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 19:10 Für mich sieht man da in erster Linie wie eine solche neue WBK aussehen wird.
Woher nimmst du, dass du dir bei bestehender WBK eine neue ausstellen lassen musst?
Zudem wurde ja erst ein Teil vom neuen Waffengesetz tatsächlich umgesetzt und der Rest soll ja irgendwann dieses Jahr (2026) kommen. Vor allem bei dem Bundesheerzeugs scheinen die Bundesländer zu machen was sie wollen. Also wo stand was von einem Amtsarzt, habe ich das Überlesen oder warum würde das in Wien üblich sein, einen Amtsarzt anzufordern?
Ok, das scheint wohl (noch?) nicht zu gelten für bestehende WBK Besitzer, weil da ein „können“ am Ende vom Satz steht?
Zu Artikel 2 (Änderung der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung)
Zu den Anlagen 1 und 2:
Vor dem Hintergrund, dass mit der letzten Novelle des WaffG eine Genehmigungspflicht für Schusswaffen der Kategorie C eingeführt wurde und nun grundsätzlich sämtliche Schusswaffen genehmigungspflichtig sind, sollen auf der Rückseite der Waffenbesitzkarte (Anlage 1) und des Waffenpasses (Anlage 2) nun auch Genehmigungen für Schusswaffen der Kategorie C eingetragen werden können.
In Zusammenhang mit den letzten Änderungen des § 24 und § 31 WaffG dürfen Inhaber von
entsprechenden Waffenbesitzkarten oder Waffenpässen bereits ex lege Munition erwerben und besitzen. Da sich diese Berechtigung bereits aus § 24 und § 31 WaffG ergibt, ist es nicht erforderlich, diese auf der Waffenbesitzkarte und dem Waffenpass ersichtlich zu machen.
Durch die Einführung der befristeten Gültigkeitsdauer bei der Erstausstellung von Waffenbesitzkarten oder
Waffenpässen soll auf der Vorderseite zusätzlich die Wendung „Gültig bis“ ergänzt werden, damit die Gültigkeit des jeweiligen Dokuments rasch und effizient überprüft werden kann.
Ich habe anscheinend ein „können“ überlesen, also ein Wort.Steppenwolf hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 19:41 Woher hastn den blödsinn her? Du hast ja einen WBK"alt" oder?![]()
Ich finde das kann einem passieren, wenn man kein Anwalt ist und möglichst schnell auf dem neusten Stand sein will.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Kauf dir bitte - unter Einhaltung der 4 Wochen Abkühlungsphase - eine ROSSI 8122 BLACK 22 LR 18. Ist im übrigen eine sehr schöne und angenehme Waffe. Damit wirst du bestimmt viel spaß haben.plainwaviness hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 19:51Ich habe anscheinend ein „können“ überlesen, also ein Wort.Steppenwolf hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 19:41 Woher hastn den blödsinn her? Du hast ja einen WBK"alt" oder?![]()
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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plainwaviness
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Danke, da bin ich gerade positiv überrascht, weil ich ehrlich gesagt nach der billigsten Kat. C Waffe in .22lr gefragt habe. Also ich habe daher eher mit Kommentaren wie „billiger Müll“ gerechnet.Steppenwolf hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 19:57 Kauf dir bitte - unter Einhaltung der 4 Wochen Abkühlungsphase - eine ROSSI 8122 BLACK 22 LR 18. Ist im übrigen eine sehr schöne und angenehme Waffe. Damit wirst du bestimmt viel spaß haben.
Ich habe schon die ca. 15€ für die Reservierung und den Start der Abkühlungsphase gezahlt. Mich haben heute nur die überflogenen Gesetze etwas verunsichert.
Taugt die Waffe auch was ohne Scope? Zumindest laut Händler wären Kimme & Korn brauchbar. Weil das würde den Preis wohl ungefähr verdoppeln?
Also vor allem, wenn ich hauptsächlich in Indoorranges (max. 25m oder max. 32m) auf Papierziele schießen würde, oder will sie quasi ins Freie?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Für das wenig Geld ist sie eine sehr dankbare Waffe die für diese Preisklasse überaschend präziese iund vorallem sehr zuverlässig ist.plainwaviness hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 20:18Danke, da bin ich gerade positiv überrascht, weil ich ehrlich gesagt nach der billigsten Kat. C Waffe in .22lr gefragt habe. Also ich habe daher eher mit Kommentaren wie „billiger Müll“ gerechnet.Steppenwolf hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 19:57 Kauf dir bitte - unter Einhaltung der 4 Wochen Abkühlungsphase - eine ROSSI 8122 BLACK 22 LR 18. Ist im übrigen eine sehr schöne und angenehme Waffe. Damit wirst du bestimmt viel spaß haben.
Ich habe schon die ca. 15€ für die Reservierung und den Start der Abkühlungsphase gezahlt. Mich haben heute nur die überflogenen Gesetze etwas verunsichert.
Taugt die Waffe auch was ohne Scope? Zumindest laut Händler wären Kimme & Korn brauchbar. Weil das würde den Preis wohl ungefähr verdoppeln?
Also vor allem, wenn ich hauptsächlich in Indoorranges (max. 25m oder max. 32m) auf Papierziele schießen würde, oder will sie quasi ins Freie?
Klar hat sie die ein oder andere Schwäche wie ein relativ hohes Abzugsgewicht und etwas mühsam in der Reinigung und ggfls. Ersatzteile aber wie gesagt, für das Geld ist sie voll in Ordnung. Ich durfte sie schon mal befingern und sie macht Spaß
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Jeder kann kennzeichnen, muss kein waffen gewerbebetrieb sein.RBM hat geschrieben: Fr 6. Feb 2026, 19:01 Dh bei Veräußerung eines Griffstücks muss ich es vorher bei einem dazu Berechtigten kennzeichnen lassen?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
(5) Inhaber einer Gewerbeberechtigung für die Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung oder zum Handel von nichtmilitärischen und militärischen Schusswaffen und Munition (§ 139 Abs. 1 Z 1 lit. a und b sowie Z 2 lit. a und b der Gewerbeordnung 1994 – GewO, BGBl. Nr. 194/1994) sind ermächtigt, die Kennzeichnung im Sinne des Abs. 1 bis 4 durchzuführen. Den Gewerbetreibenden gebührt hierfür vom Inhaber des gekennzeichneten Gegenstandes ein angemessenes Entgelt. In Fällen des Abs. 4 kann die Kennzeichnung auch von einer Gebietskörperschaft durchgeführt werden.gewo hat geschrieben: Sa 7. Feb 2026, 01:32
Jeder kann kennzeichnen, muss kein waffen gewerbebetrieb sein.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Also ....wenn ich so was melden sollte, brauch ich zwar im Moment nicht, dann stanze ich eben eine Nummer rein . .wo ist das Problem ...steht dann so im ZWR ...und bei einer Überprüfung ist es dann die Nummer....Hauptsache die Nummer stimmt mit dem ZWR Eintrag ...wo ist das Problem ?
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Siehe Beitrag Poirot. Es darf nicht jeder kennzeichnen so wie es da steht.
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masterman04
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- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Habe ich die Änderung des §7 der 1. WaffV richtig gelesen? Es soll für Privatpersonen erforderlich werden, dass für die teilweise vom WaffG ausgenommenen Waffen gem §45 WaffG, eine Einfuhrbewilligung eingeholt werden muss? Sprich: wenn man aus DE ein Luftdruckgewehr kauft, muss man dafür vorab eine Einfuhrbewilligung von der Behörde beantragen?
6. In § 7 entfällt der Strichpunkt und die Wendung „für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des
Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schusswaffen“.
-
Evilcannibal79
- .50 BMG

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ein Luftgewehr unter 6,5mm Kaliber fällt ja nicht ins Waffengesetz oder?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
