Seite 233 von 254
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Do 12. Feb 2026, 23:59
von FdH22
rhodium hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 23:44
Das sind genau die Fälle wo Dank der neuen Gesetzgebung keine neuen „Zufallslegalwaffenbesitzer“ entstehen und die benötigt man für die weitgehende Akzeptanz legaler Schusswaffen in der Bevölkerung. In solchen Haushalten wachsen Kinder auf, für die die Präsenz von Waffen kein Problem darstellt. Sie sind für die Gehirnwäsche der ganzen NGOs und Parteien nicht so leicht zugänglich. Just my2 cents
Volle Zustimmung!
Während in GB das Totalverbot schlagartig kam machen´s bei uns die Salamitaktik. Eine Generation nach mir/uns gibt´s keine LWB´s mehr.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 00:54
von plainwaviness
FdH22 hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 23:59
Volle Zustimmung!
Während in GB das Totalverbot schlagartig kam machen´s bei uns die Salamitaktik. Eine Generation nach mir/uns gibt´s keine LWB´s mehr.
Vor allem, wenn das Hobby wegen den ganzen Richtlinien und Einschränkungen keinen Spaß mehr macht. Weil irgendwann wird man sich fragen, ob das Hobby das alles noch wert ist oder ob man was anderes machen soll. Manche Schützenvereine sind auch nicht wirklich auf den Nachwuchs fokussiert und ich frage mich, ob es die in 20-30 Jahren noch geben wird.
Was natürlich geplant ist, vor allem neue Sportschützen werden es einfach immer schwerer haben mit den zwei 4h psychologischen Tests und quasi nichts anders kennen, als kaum Waffenplätze und kleine Magazine.
Zudem ist die Akzeptanz der Bevölkerung von Legalwaffen gefühlt auf dem Minimum seit dem Attentat. Aber Autos werden natürlich weiterhin gefahren, dafür gab es nur zusätzliche Poller, damit es Amokfahrer schwerer haben. Man könnte das als faire und realistische Gegenmaßnahmen bezeichnen, die keine Auswirkung auf den durchschnittlichen, legalen Autofahrer haben.
Leider haben wir wie in der USA keinen Zusatzartikel (Second Amendment) in einer Verfassung, die tatsächlich Ernst genommen wird.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 09:31
von Evilcannibal79
Nur mal so ein Gedanke zur meiner vorigen Frage.
Wenn ich das Gewehr von meinem Freund übernehme, bei mir verwahre und ihm für den Standbesuch leihe, müsste ich nur einen Vermerk für das Ausleihen führen wenn er mal einen Nachmittag damit auf den Schießstand geht und mir dann wieder bringt?
Auch wenn er kein waffenrechtliches Dokument hat?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 09:49
von Poirot
Evilcannibal79 hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 09:31
Auch wenn er kein waffenrechtliches Dokument hat?
Er hat ja kein waffenrechtliches Dokument, darf die künftig also nicht mal in die Hand nehmen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 09:53
von Poirot
plainwaviness hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 00:54
Leider haben wir wie in der USA keinen Zusatzartikel (Second Amendment) in einer Verfassung, die tatsächlich Ernst genommen wird.
Unsere Verfassungen sind ja auch nicht in Stein gemeißelt. Selbst wenn es drinn stehen würde, könnten politische Kräfte es langfristig entfernen lassen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 10:01
von Evilcannibal79
Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 09:49
Evilcannibal79 hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 09:31
Auch wenn er kein waffenrechtliches Dokument hat?
Er hat ja kein waffenrechtliches Dokument, darf die künftig also nicht mal in die Hand nehmen.
Das heißt ich müsste das Ding auf den Schießstand mitnehmen, da dürfte er schießen weil Schießstättenprivileg und ich verwahre wieder....

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 10:14
von Poirot
Evilcannibal79 hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 10:01
Das heißt ich müsste das Ding auf den Schießstand mitnehmen, da dürfte er schießen weil Schießstättenprivileg und ich verwahre wieder....
So ist es.
Nach tausenden Jahren ist diese Einschränkung nun nötig damit eines der sichersten Länder der Welt nicht im Chaos versinkt
Gesetze müssen ja verhältnismäßig sein. Dazu etwas interessantes:
https://www.gewaltschutzzentrum.at/wp-c ... sung-1.pdf
Hervorzuhebende Informationen:
Die UNODC-Analysen bestätigen, dass Österreich, die Schweiz, die Niederlande und Norwegen und einzelne andere Länder über Jahrzehnte hinweg
die niedrigsten Mordraten Europas aufweisen.
Zwei besonders betroffene Gruppen treten hervor:
1. Ältere Frauen über 65 Jahre, die überdurchschnittlich häufig Opfer von Tötungsdelikten sind.
2. Kinder unter 5 Jahren, vor allem Buben, die im Längsschnitt erhöhte Vulnerabilitätsspitzen zeigen
Die vier am häufigsten genannten Tötungsmethoden (N=1119) in der TU „Mord, tätlicher Angriff“ im 23-jährigen Untersuchungszeitraum (2002-2024) sind tätliche Angriffe:
- mit einem scharfen Gegenstand zu Hause (205x);
-
mit einer sonstigen und nicht näher bezeichneten Feuer-/Schusswaffe zu Hause (118x) = 23% (legale und illegale Waffen);
- durch Erhängen, Strangulierung oder Ersticken zu Hause (96x);
- sowie mit einem scharfen Gegenstand an sonstigen nicht näher bezeichneten Orten (96x).
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 10:15
von 75reinhard
Evilcannibal79 hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 10:01
Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 09:49
Evilcannibal79 hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 09:31
Auch wenn er kein waffenrechtliches Dokument hat?
Er hat ja kein waffenrechtliches Dokument, darf die künftig also nicht mal in die Hand nehmen.
Das heißt ich müsste das Ding auf den Schießstand mitnehmen, da dürfte er schießen weil Schießstättenprivileg und ich verwahre wieder....
Auf dich registrieren lassen und die Eigentumsrechte verbleiben weiterhin bei ihm. Ist bei Vereinsgewehren auch so. Du verwahrst und bist für das Gewehr verantwortlich, er kann am Schießstand damit schießen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 14:05
von Wilhelmshoehe
Evilcannibal79 hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 16:27
Kurze Frage an die Wissenden:
Ein Freund hat letztes Jahr im August ein Jagdgewehr geerbt und hat dieses auch im August auf sich gemeldet.
Muss er jetzt die WBK light oder den Jagdschein machen wenn er es legal behalten möchte?
Er ist kein Jäger, will auch keiner werden und würde das Gewehr aus sentimentalen Gründen behalten wollen.
Wenn er jetzt in die neue Schwachsinnsregelung fällt verkauft er die Waffe.
Mein Rat wäre, er soll's sich's derweil mal behalten. Er ist sicher nicht der einzige, der VfGH wird sich, wenn es wirklich so kommt, noch damit befassen müssen.
Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass diese Frist im Endeffekt gar nie rückwirkend schlagend wird. Der BM für Inneres braucht diesen Passus einfach nie oder erst viel später in Kraft treten lassen. Schwupp-di-wupp die Verfassungsproblematik ist verschwunden, aber damit hat man erfolgreich alle verunsichert, großteils Panikkäufe vor Inkrafttreten verhindert und einige zur "freiwilligen" Aufgabe des Besitzes gebracht.
PS: Ich verstehe nicht warum hier alle vom "Totalverbot in GB" sprechen, deren Waffengesetze sind in einigen Aspekten liberaler als bei uns. Dort darf z.B. jeder Waffenbesitzer führen, er darf Waffen unter persönlicher Aufsicht an jedermann verleihen und dieser darf die geliehene Waffe auch auf Privatgrund führen und benützen. Innehabung ist nicht gleich Besitz. Schießen realistisch nur auf genehmigten Schießständen? Fehlanzeige, geht eigentlich überall dort wo keine unmittelbare Fremdgefährung gegeben ist. Absolute Altersbeschränkungen? Unter Aufsicht eines berechtigten Volljährigen: Fehlanzeige. Jagdkartenpflicht? Fehlanzeige. Vereinspflicht? Fehlanzeige. Psychotest? Fehlanzeige. Der große Unterschied ist, dass jeglicher Besitz genehmigungspflichtig ist, wobei "haben wollen" nur bei Flinten als Begründung anerkannt wird und Selbstverteidigung als Begründung ausgeschlossen ist.
Als Bauer ein paar Tontaubenwerfer auf dem nicht umfriedeten und abgeernteten Feld aufstellen und jedem dahergelaufenen gegen ein paar Netsch eine Flinte in die Hand zu drücken und diese damit unter Aufsicht schießen zu lassen? In Österreich undenkbar, dort nicht unüblich.
In Australien ist das Waffengesetz übrigens Landes- und nicht Bundessache.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 14:14
von ebner33
Der große Unterschied ist, dass jeglicher Besitz genehmigungspflichtig ist, wobei "haben wollen" nur bei Flinten als Begründung anerkannt wird und Selbstverteidigung als Begründung ausgeschlossen ist.
Und genau das ist der Punkt.
Vollkommen inakzeptabel.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 14:26
von titan
@Poirot
Die "Mordstatistik" stimmt halt objektiv betrachtet nicht, weil sie die Tötungen im Mutterleib nicht berücksichtigen. Ich finde diesen Aspekt auch bei der ganzen Femiziddebatte äußerst skuril, wo "die Frau" als Opfer dargestellt wird, aber rein statistisch 6 von 100 Frauen ihren Fötus im Mutterleib beseitigen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 14:35
von Poirot
titan hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 14:26
@Poirot
Die "Mordstatistik" stimmt halt objektiv betrachtet nicht, weil sie die Tötungen im Mutterleib nicht berücksichtigen. Ich finde diesen Aspekt auch bei der ganzen Femiziddebatte äußerst skuril, wo "die Frau" als Opfer dargestellt wird, aber rein statistisch 6 von 100 Frauen ihren Fötus im Mutterleib beseitigen.
Abtreibung ist aus juristischer Sicht in Österreich kein Mord, dafür gibt es drei §:
https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe? ... angsrecht=
https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe? ... angsrecht=
https://ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe? ... angsrecht=
Sich gegen die Putzerl Tötungs Community zu stellen ist auch ziemlich unklug

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 14:40
von Wilhelmshoehe
ebner33 hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 14:14
Der große Unterschied ist, dass jeglicher Besitz genehmigungspflichtig ist, wobei "haben wollen" nur bei Flinten als Begründung anerkannt wird und Selbstverteidigung als Begründung ausgeschlossen ist.
Und genau das ist der Punkt.
Vollkommen inakzeptabel.
Dass es nicht toll ist, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Dass man in GB bald leichter eine Flinte bekommt als bei uns, ist trotzdem nicht von der Hand zu weisen.
Ansonsten kannst du gerne mit anderen über die Bedeutung des Wortes "Totalverbot" streiten, aber sicher nicht mit mir.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 14:44
von titan
Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 14:35
Abtreibung ist aus juristischer Sicht in Österreich kein Mord, dafür gibt es drei §:
Das weis ich, aber es macht es moralisch betrachtet keinen Deut besser.
Poirot hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 14:35
Sich gegen die Putzerl Tötungs Community zu stellen ist auch ziemlich unklug
sagt wer?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Fr 13. Feb 2026, 15:21
von befluegeltkostbarer
Was genau hat das jetzt mit dem WaffG zu tun?