Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5931
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von yoda » Mo 2. Mär 2026, 20:26

Promo hat geschrieben: Mo 2. Mär 2026, 13:55 Es gibt immer Menschen, die das Gesetz umgehen werden - egal wie streng oder lax es ist. Vorsätzlich oder fahrlässig, es spielt keine Rolle. Aus der gelebten Praxis in Österreich wirst du aber auch wissen, dass - solange es niemand übertreibt oder angezeigt wird - oft die Ressourcen auf andere Sachen angewendet werden. Du kannst dir aber sicher sein, dass für den Fall, dass besonders fortschrittliche 3D Druck Dateien von einem österreichischen Staatsbürger regelmäßig im Internet verbreitet werden, die Behörden sehr wohl tätig werden, um mit dem von mir angesprochenen Gesetz definitiv schmerzhafte Sanktionsmöglichkeiten in Anspruch nehmen werden. Wenn man die Druckdateien dann noch in Verbindung bringen kann mit Straftaten (auch wenn diese im Ausland passiert sein mögen), dann kann man auch zusätzlich Beihilfe/Mittäterschaft etc. unterstellen und damit dann den Strafrahmen zusätzlich empfindlich erhöhen.
"fortschrittliche" 3d Druckdateien ? Was soll das genau sein ? Mittlerweile kannst du weltweit Datenpakete mit den kompletten 3d Daten für eine Glock GRATIS runterladen, also inwiefern soll der österreichische Bürger da den internationalen illegalen 3d Druck technologisch vorantreiben ? :mrgreen:

Benutzeravatar
Keramikpistole
.22 lr
.22 lr
Beiträge: 8
Registriert: Di 27. Jan 2026, 11:13

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Keramikpistole » Di 3. Mär 2026, 08:59

Wenn die Quelle stimmt, dann planen sie unterschiedliche Ansätze.
https://tarnkappe.info/artikel/3d-druck ... 26164.html
Kalifornien: Staatliche Positivliste und verpflichtende Waffen-Blockierung
Washington: Schutzmechanismen gegen „technisch versierte“ Nutzer
New York: Integration in Haushaltsgesetz und Ausweitung auf CNC
Colorado: Fokus auf digitale Dateien und Herstellung
Gemeinsame Linie: Von der Ahndung illegaler Waffen zur Kontrolle digitaler Fertigungsinfrastruktur
3D-Drucker im Fokus staatlicher Regulierung: Technische und gesellschaftliche Folgen
Regulierung des 3D-Drucks: Technische Grenzen und praktische Umsetzbarkeit
3D-Drucker unter Aufsicht – Beginn einer neuen Regulierungsära?

Edit.: Im Quellartikel ist ein Link zum Gesetzesentwurf enthalten.
Ich denke nicht das es derzeit ein großes Problem darstellt aber sie wollen wohl nicht von der technischen Weiterentwicklung überrollt werden.

MrRiesa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1399
Registriert: Fr 19. Mär 2021, 15:15

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Do 5. Mär 2026, 18:59

Entfällt für WP Inhaber wirklich die Prüfung des (Kat.B) Bestandes bzgl der Abkühlphase?
Der Käufer mit WP würde gerne heute noch den Verkauf abwickeln, ich meine das irgendwo hier auf den 241 Seiten das gelesen zu haben, kann dem Beitrag aber auf die schnelle nicht finden. würde aber noch gern auf Nummer sicher gehen

FdH22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2041
Registriert: Mo 2. Mai 2022, 21:28

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Do 5. Mär 2026, 19:17

MrRiesa hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 18:59 Entfällt für WP Inhaber wirklich die Prüfung des (Kat.B) Bestandes bzgl der Abkühlphase?
Der Käufer mit WP würde gerne heute noch den Verkauf abwickeln, ich meine das irgendwo hier auf den 241 Seiten das gelesen zu haben, kann dem Beitrag aber auf die schnelle nicht finden. würde aber noch gern auf Nummer sicher gehen
Ich glaube mich zu erinnern das es mit der "Dringlickeit" eines WP-Besitzers zusammenhängt
Ich glaub´ der Gewo hat das geschrieben.

Ev. rufst ihn an ;)

Benutzeravatar
Wilhelmshoehe
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 335
Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Wilhelmshoehe » Do 5. Mär 2026, 20:04

MrRiesa hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 18:59 Entfällt für WP Inhaber wirklich die Prüfung des (Kat.B) Bestandes bzgl der Abkühlphase?
Der Käufer mit WP würde gerne heute noch den Verkauf abwickeln, ich meine das irgendwo hier auf den 241 Seiten das gelesen zu haben, kann dem Beitrag aber auf die schnelle nicht finden. würde aber noch gern auf Nummer sicher gehen
Es gibt keine Wartefrist für Inhaber eines WP

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/1997/1 ... ffenpasses

MrRiesa
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1399
Registriert: Fr 19. Mär 2021, 15:15

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Do 5. Mär 2026, 20:10

Wilhelmshoehe hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 20:04
MrRiesa hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 18:59 Entfällt für WP Inhaber wirklich die Prüfung des (Kat.B) Bestandes bzgl der Abkühlphase?
Der Käufer mit WP würde gerne heute noch den Verkauf abwickeln, ich meine das irgendwo hier auf den 241 Seiten das gelesen zu haben, kann dem Beitrag aber auf die schnelle nicht finden. würde aber noch gern auf Nummer sicher gehen
Es gibt keine Wartefrist für Inhaber eines WP

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/1997/1 ... ffenpasses
Super großes Dankeschön!

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1629
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » So 8. Mär 2026, 19:48

Ist eigentlich schon bekannt ob Schäfte oder Abzugsbügel von Repetierbüchsen künftig waffenrechtlich relevant werden ?

maa_308
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 17
Registriert: Sa 20. Jul 2024, 13:32

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von maa_308 » Mo 9. Mär 2026, 08:25

Wie schaut's derzeit mit einer gegenseitigen Überlassung Kat B aus? Gilt noch die alte Regelung, bei der nach 6 Wochen an die Behörden gemeldet werden muss oder schon die neue (nach 3 Werktagen)?

Sorry, hab mittlerweile den Überblick verloren 😅

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37640
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mo 9. Mär 2026, 14:22

Bisher noch unverändert wie seit 2019:
Meldung durch beide Beteiligten an die Behörde des Käufers innerhalb von 6 Wochen.

Bereits seit November 2025 ist jedoch die Verpflichtung dazu gekommen zu prüfen, ob der Käufer bereits mind. eine Waffe der gegenständlichen Kategorie im ZWR gemeldet hat. Die Verpflichtung das zu prüfen trifft den Verkäufer. Die Überprüfung zu dokumentieren ist aufgrund der doch vglsw hohen Strafen für den Verkäufer (€ 900,- +) sehr sinnvoll (zB tagesaktueller Screenshot aus dem ZWR des Käufers o.ä.).

Privat - Privat nur mehr über Händler wird erwartet ab zwischen Mitte April und Sommer 2026
Angeblich soll der Handel ca zwei Wochen vorher ein Aviso bekommen.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37640
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mo 9. Mär 2026, 14:24

Poirot hat geschrieben: So 8. Mär 2026, 19:48 Ist eigentlich schon bekannt ob Schäfte oder Abzugsbügel von Repetierbüchsen künftig waffenrechtlich relevant werden ?
Schäfte ( = Gehäuse) angeblich ja.
Näheres soll aber noch kommen.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

maa_308
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 17
Registriert: Sa 20. Jul 2024, 13:32

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von maa_308 » Mo 9. Mär 2026, 14:35

gewo hat geschrieben: Mo 9. Mär 2026, 14:22 Bisher noch unverändert wie seit 2019:
Meldung durch beide Beteiligten an die Behörde des Käufers innerhalb von 6 Wochen.

Bereits seit November 2025 ist jedoch die Verpflichtung dazu gekommen zu prüfen, ob der Käufer bereits mind. eine Waffe der gegenständlichen Kategorie im ZWR gemeldet hat. Die Verpflichtung das zu prüfen trifft den Verkäufer. Die Überprüfung zu dokumentieren ist aufgrund der doch vglsw hohen Strafen für den Verkäufer (€ 900,- +) sehr sinnvoll (zB tagesaktueller Screenshot aus dem ZWR des Käufers o.ä.).

Privat - Privat nur mehr über Händler wird erwartet ab zwischen Mitte April und Sommer 2026
Angeblich soll der Handel ca zwei Wochen vorher ein Aviso bekommen.
Herzlichen Dank!

FdH22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2041
Registriert: Mo 2. Mai 2022, 21:28

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Mo 9. Mär 2026, 21:00

gewo hat geschrieben: Mo 9. Mär 2026, 14:24
Poirot hat geschrieben: So 8. Mär 2026, 19:48 Ist eigentlich schon bekannt ob Schäfte oder Abzugsbügel von Repetierbüchsen künftig waffenrechtlich relevant werden ?
Schäfte ( = Gehäuse) angeblich ja.
Näheres soll aber noch kommen.
Schäfte....
Das bedeutet also das man das Plastikklump in welchen dann ein Repetierer (Kat C System u. Lauf) steckt einen Zubehörplatz "wegfrisst"?

Da fragst dich wirklich wer so was ausheckt :tipphead:

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37640
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mo 9. Mär 2026, 21:04

FdH22 hat geschrieben: Mo 9. Mär 2026, 21:00
gewo hat geschrieben: Mo 9. Mär 2026, 14:24
Poirot hat geschrieben: So 8. Mär 2026, 19:48 Ist eigentlich schon bekannt ob Schäfte oder Abzugsbügel von Repetierbüchsen künftig waffenrechtlich relevant werden ?
Schäfte ( = Gehäuse) angeblich ja.
Näheres soll aber noch kommen.
Schäfte....
Das bedeutet also das man das Plastikklump in welchen dann ein Repetierer (Kat C System u. Lauf) steckt einen Zubehörplatz "wegfrisst"?

Da fragst dich wirklich wer so was ausheckt :tipphead:
nein
C plätze sind ja unbeschraenkt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Yoshi
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 181
Registriert: Mo 15. Feb 2016, 15:26
Wohnort: Niederösterreich

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Yoshi » Mo 9. Mär 2026, 21:28

Jup, wer schlagzahlen daheim hat, könnte sich einige Bier/Leberkässemmeln dazu verdienen in den nächsten monaten. Ich überleg schon länger eine coole seriennummer für meinen schaft.
0815 und 4711 wird sicher sehr oft kommen. 😁

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1868
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mo 9. Mär 2026, 21:32

Witzigerweise ist ein Kat C AR Geradezug Lower platzfrei, ein B Lower aber nicht. Selbes bei Gehäusen.

Antworten