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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich weiß es eh....aber sehr, sehr selten haben unsere Politiker einen hellen Moment und Hausverstand....aber bei der derzeitigen Regierung sehe ich sowieso schwarz....aber hoffen darf man , weil sonst wird man ja mieselsüchtig als Bürger !
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das mit dem Engagement der Jägerschaft bezüglich der Schalldämpfer war mir nicht bewusst. Das ist natürlich gut, aber war offenbar ohne Wirkung.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Sie sind aber "verbotene Waffen" iSd § 17. Ich teile deine grundsätzliche Argumentation, allerdings geht diese hier insoweit fehl, als bei entsprechender "Vollendung" des Gedankens sodann Magazine und Schalldämpfer gar nicht verboten sein könnten, weil sie ja keine Waffen iSd WaffG darstellen würden.titan hat geschrieben: Fr 13. Mär 2026, 10:33 Ersteres habe ich auch nicht behauptet. SDs sind allerdings wie in Fall zwei unbeschränkt und mit Billigung des Staates unreglementiert für Berechtigte erwerbbar. Von daher sehe ich das Maß für die selbe Strenge in der Sache nicht. Magazine und Schalldämpfer sind keine Waffen im Sinne des §1.
Das Schalldämpferverbot ist ein Relikt aus dem Anschluss Österreichs an Deutschland von 1938. In Deutschland wurde erstmals in der Weimarer Republik der Schalldämpfer verboten, Österreich hat nach dem Anschluss dieses Gesetz übernommen und das Verbot von Schalldämpfern bis heute beibehalten.
Die Einstufung von Schalldämpfern als Kat.C erachte ich als falsch. Er sollte ersatzlos aus dem § 17 gestrichen werden (ebenso wie viele andere Sachen), da es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt. Aus meiner Sicht gar viele Argumente, die dafür sprechen, dass möglichst viele Menschen Schalldämpfer benützen. Sogar die EU Richtlinie bezeichnet ihn ausdrücklich als keinen Waffenteil.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich habe die Stellungnahme damals gelesen.75reinhard hat geschrieben: Fr 13. Mär 2026, 15:23Du weißt aber schon dass die Jagdverbände bei ihren Stellungnahmen zur Waffenrechtsnovelle angeregt haben, den Schalldämpfer in die Kat. C zu übernehmen?rhodium hat geschrieben: Fr 13. Mär 2026, 13:56 Bitte das Wort Berechtigte gegen Protegierte austauschen.
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Soweit mir erinnerlich hat die Jägerschaft angeregt, dass SD registriert werden sollen.
Möglich, dass das in Form einer Verschiebung aus dem §17 hinaus hätte erfolgen sollen.
Aber einen Vorschlag, daß Schalldämpfer auch für Personen ohne Jagdkarte erhältlich sein sollten ... daran kann ich mich nicht erinnern.
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Mr. Danger
- .50 BMG

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- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn Schalldämpfer registriert werden müssten, könnten Sie auch im EFWP eingetragen werden. Wäre für ins Ausland reisende Jäger ein Vorteil.
Natürlich könnte man die Schalldämpfer (für alle) freigeben und den EFWP Eintrag ermöglichen.
In CZ sind Schalldämpfer jetzt auch für alle mit einer Waffenerlaubnis erwerbbar, müssen aber nach dem Kauf registriert werden (R4). Schalldämpfer werden dort auch in den EFWP eingetragen.
Natürlich könnte man die Schalldämpfer (für alle) freigeben und den EFWP Eintrag ermöglichen.
In CZ sind Schalldämpfer jetzt auch für alle mit einer Waffenerlaubnis erwerbbar, müssen aber nach dem Kauf registriert werden (R4). Schalldämpfer werden dort auch in den EFWP eingetragen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Bei Einstufung als Waffe Kat.C wären Schalldämpfer aber auch von der Beschusspflicht betroffen was vermutlich viele geplatzte Dämpfer verhindern würdePromo hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 09:53
Die Einstufung von Schalldämpfern als Kat.C erachte ich als falsch.
https://www.jagdpraxis.de/news/vorsicht-bei-korrosion

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75reinhard
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es war der Wunsch der Jagdverbände, den SD von der Liste der verbotenen Waffen zu entfernen und in die Kat. C zu verschieben.balahu hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 11:18Ich habe die Stellungnahme damals gelesen.75reinhard hat geschrieben: Fr 13. Mär 2026, 15:23
Du weißt aber schon dass die Jagdverbände bei ihren Stellungnahmen zur Waffenrechtsnovelle angeregt haben, den Schalldämpfer in die Kat. C zu übernehmen?
Soweit mir erinnerlich hat die Jägerschaft angeregt, dass SD registriert werden sollen.
Möglich, dass das in Form einer Verschiebung aus dem §17 hinaus hätte erfolgen sollen.
Aber einen Vorschlag, daß Schalldämpfer auch für Personen ohne Jagdkarte erhältlich sein sollten ... daran kann ich mich nicht erinnern.
Ich hätte es somit dahingehend interpretiert, dass der SD danach auch für Nichtjäger erwerbbar gewesen wäre – aber du hast schon recht damit, dass jetzt nirgends steht, dass – wenn dieser Vorschlag angenommen worden wäre – es nicht trotzdem eine Jagdkarte benötigt hätte.
Originaltext:
Es wird dringend ersucht, die Einstufung des Schalldämpfers als verbotene Waffe zu überdenken und diesen für Waffen der Kategorie C ebenfalls in diese Kategorie zuzuordnen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das ist falsch. Die Verschiebung in Kat.C würde keine Änderung bewirken, da in der Beschussverordnung 2013 nicht auf Kategorien im WaffG abgestellt wird, siehe dazu § 1 Abs 3 der BeschVO 2013. Entweder sie sind jetzt schon beschusspflichtig, oder nicht.Poirot hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 13:18 Bei Einstufung als Waffe Kat.C wären Schalldämpfer aber auch von der Beschusspflicht betroffen was vermutlich viele geplatzte Dämpfer verhindern würde
Abgesehen davon weise ich darauf hin, dass die verwendete Formulierung:
heißt, dass nur diejenigen Schalldämpfer die für Waffen der Kategorie C gedacht sind, dann auch zu Kategorie C werden. Im Umkehrschluss folgt daher aus diesem Vorschlag: Schalldämpfer für Waffen der Kategorie B wären weiterhin Kategorie A, da ja weiterhin verboten (außer für Jäger, die dann weiterhin Schalldämpfer für Kategorie [A und] B Waffen weiterhin ohne Registrierung besitzen können. Insoweit wäre sodann das Chaos perfekt, da man zukünftig überlegen muss, ob ein Schalldämpfer für ein halb- oder vollautomatisches Gewehr konzipiert und entwickelt wurde, oder doch eher für den jagdlichen Repetierer. Im zweiten Fall darf ihn jeder haben, muss ihn aber als Kat.C registrieren (obwohl keine Waffe iSd § 2 WaffG und daher vom Gewerbetreibenden auch nicht im Waffenbuch zu führen), im ersten Fall darf ihn nur der Inhaber einer gültigen Jagdkarte haben, muss ihn aber nicht registrieren.Es wird dringend ersucht, die Einstufung des Schalldämpfers als verbotene Waffe zu überdenken und diesen für Waffen der Kategorie C ebenfalls in diese Kategorie zuzuordnen.
Für mich also wenig verwunderlich, dass dies so nicht umgesetzt wurde, da offenbar nicht zu Ende gedacht.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie schon vom kollegen promo erwaehnt:Poirot hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 13:18Bei Einstufung als Waffe Kat.C wären Schalldämpfer aber auch von der Beschusspflicht betroffen was vermutlich viele geplatzte Dämpfer verhindern würdePromo hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 09:53
Die Einstufung von Schalldämpfern als Kat.C erachte ich als falsch.
https://www.jagdpraxis.de/news/vorsicht-bei-korrosion
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Schalldämpfer sind bereits beschusspflichtig.
Kuriosität am Rande:
Es gibt keine Norm nach der Schalldämpfer eine Herstellernummer haben müssen.
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Aktuell sind sie definitiv im CIP Raum "nicht" beschusspflichtig.gewo hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 16:42
Wie schon vom kollegen promo erwaehnt:
Schalldämpfer sind bereits beschusspflichtig.
Kuriosität am Rande:
Es gibt keine Norm nach der Schalldämpfer eine Herstellernummer haben müssen.
Aber Seriennummer hatten alle die ich bis jetzt in Händen hatte. Aber meist nur auf einem Bauteil.
Ist auch so eine nicht fertig gedachte Baustelle.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Dann müsste es auch Beschusszeichen auf Dämpfern geben !gewo hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 19:41Sagt wer?
Beschussverordnung 2013 §1 Abs 3
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008704
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Aha!Poirot hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 13:18Bei Einstufung als Waffe Kat.C wären Schalldämpfer aber auch von der Beschusspflicht betroffen was vermutlich viele geplatzte Dämpfer verhindern würdePromo hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 09:53
Die Einstufung von Schalldämpfern als Kat.C erachte ich als falsch.
https://www.jagdpraxis.de/news/vorsicht-bei-korrosion
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Der Beschuss verhindert also zuverlässig Korrosion….
Gut zu wissen, dann muss ich meine Waffen ja gar nicht mehr pflegen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Beschuss für SD ist natürlich Schwachsinn. Es gibt auch keine Beschusspflicht für MFDs, Mündungsbremsen oder Gasabnahmen. Eine Typenprüfung ist, wenn überhaupt, sinnvoller und völlig ausreichend. Das ist aber ein Herstellerthema. SDs sind Verschleißteile, das Platzen also früher oder später vorprogrammiert. Eine Zertifizierung ist also mEn sinnlos.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Druckbehälter deren Platzen vorprogrammiert ist.titan hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 08:00 SDs sind Verschleißteile, das Platzen also früher oder später vorprogrammiert.
Ohne Überprüfungen, ohne Zertifizierungen, ohne Vorschriften.
Denk mal nach.
Im Netz findet man wenig Informationen. Bei diesem Test ergab die Messung beim Kleinkaliber 223 rem bereits 115bar Druck. Das ist nicht wenig.
https://sadefensejournal.com/the-sounds ... ce-part-4/