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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Vorprogrammiert deswegen, weil eine mittlerweile hohe Prozentzahl an SDs durch das Herstellungsverfahren weder inspiziert, noch wirklich gereinigt werden kann (3D Druck) und einem Korrosionsprozess bzw. Verschleißprozess unterliegen. Aluminium kann weiters altersbedingt verspröden. Insofern ist ein Beschuss nicht aussagekräftig, außer, dass der SD im Neuzustand funktioniert hat.
SDs sind im Prinzip mit Bremsen vergleichbar. Eine Erstabnahme sagt nichts über den Lebensdauerverlauf aus.
SDs sind im Prinzip mit Bremsen vergleichbar. Eine Erstabnahme sagt nichts über den Lebensdauerverlauf aus.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich sagte nicht, dass sie beschusspflichtig sind. Ich sagte nur, dass sie es entweder bereits sind, oder eben nicht. Eine Zuordnung von Gewehrschalldämpfern zu Kategorie C ändert an einer möglichen Beschusspflicht nichts - das war hier die Diskussion.gewo hat geschrieben: Mo 16. Mär 2026, 19:41 Sagt wer?
Beschussverordnung 2013 §1 Abs 3
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20008704
Grundsätzlich lässt der von mir genannte (und von dir oben zitierte) Absatz den Rückschluss zu, dass auch Schalldämpfer beschossen werden könnten. Wenn man das aber weiter denkt, dann wären auch Mündungsbremsen und Mündungsfeuerdämpfer einem Beschuss zu unterziehen. Die Formulierung "alle dem Gasdruck unmittelbar ausgesetzten Teile einer Handfeuerwaffe" kann durchwegs vielfältig verstanden werden. So könnte man z.B. auch ein Gasrohr oder einen Gaskolben demnach als beschusspflichtig ansehen.
Die Diskussion ist aber auch aus anderen [CIP] Ländern bekannt, hier z.B. aus UK: http://jacksonrifles.com/zz-silencers/ukproof.htm
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ich waere davon ausgegangen dass die ein beschusszeichen haben alle
hab jetzt a paar die hier liegen ausgepackt
hab mich getaeuscht
da sind keine beschusszeichen drauf
hab jetzt a paar die hier liegen ausgepackt
hab mich getaeuscht
da sind keine beschusszeichen drauf
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Beschuss ist ohne definierten Gasdruck eigentlich nicht möglich. Der Gasdruck ist vom Kaliber(z.B. 30.06 oder .300WM oder auch .300Lapua Magnum) und von der Lauflänge abhängig. Ein Integraldämpfer hat andere Anfordernisse als ein vorne an der Mündung montierter SD. Ein Beschuss ist somit nicht möglich außer als Teil der Waffe ev.
Übrigens wird ein ordentlich konstruierter SD nicht längs platzen, sondern am Boden abreißen und sich nach vorne verabschieden, benötigt also eine Sollbruchstelle die unter der halben Last des Druckkörpers liegt.
Übrigens wird ein ordentlich konstruierter SD nicht längs platzen, sondern am Boden abreißen und sich nach vorne verabschieden, benötigt also eine Sollbruchstelle die unter der halben Last des Druckkörpers liegt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es wäre die Aufgabe der CIP einheitliche Vorgaben für den Beschuss oder die Typenzulassungsprüfung zu entwickeln.titan hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 11:43 Beschuss ist ohne definierten Gasdruck eigentlich nicht möglich. Der Gasdruck ist vom Kaliber(z.B. 30.06 oder .300WM oder auch .300Lapua Magnum) und von der Lauflänge abhängig. Ein Integraldämpfer hat andere Anfordernisse als ein vorne an der Mündung montierter SD. Ein Beschuss ist somit nicht möglich außer als Teil der Waffe ev.
Übrigens wird ein ordentlich konstruierter SD nicht längs platzen, sondern am Boden abreißen und sich nach vorne verabschieden, benötigt also eine Sollbruchstelle die unter der halben Last des Druckkörpers liegt.
Auch Mindestmaterialstärken wären villeicht ein Anfang. Sowas gibt es ja auch für Gewehrläufe.
Es ist jedenfalls lächerlich das ein nachträglich angebrachtes Mündungsgewinde den Neubeschuss der Waffe nötig macht und es für Schalldämpfer keinerlei Vorgaben gibt.
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Mr. Danger
- .50 BMG

- Beiträge: 634
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Genau, wir brauchen noch mehr VorschriftenPoirot hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 12:44 ...
Es wäre die Aufgabe der CIP einheitliche Vorgaben für den Beschuss oder die Typenzulassungsprüfung zu entwickeln.
Auch Mindestmaterialstärken wären villeicht ein Anfang. Sowas gibt es ja auch für Gewehrläufe.
Es ist jedenfalls lächerlich das ein nachträglich angebrachtes Mündungsgewinde den Neubeschuss der Waffe nötig macht und es für Schalldämpfer keinerlei Vorgaben gibt.
Welche Mindestmaterialstärke soll denn ein karbonumwickelter Lauf haben?
Auf welche "Materialien" bezieht sich dann die Mindestmaterialstärke?
Nein, bitte keine weiteren Vorschriften.
Analysen und Richtwerte von unabhängigen Stellen, ja bitte.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nein wozu? Es ist völlig an der Realität vorbei.Poirot hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 12:44Es wäre die Aufgabe der CIP einheitliche Vorgaben für den Beschuss oder die Typenzulassungsprüfung zu entwickeln.titan hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 11:43 Beschuss ist ohne definierten Gasdruck eigentlich nicht möglich. Der Gasdruck ist vom Kaliber(z.B. 30.06 oder .300WM oder auch .300Lapua Magnum) und von der Lauflänge abhängig. Ein Integraldämpfer hat andere Anfordernisse als ein vorne an der Mündung montierter SD. Ein Beschuss ist somit nicht möglich außer als Teil der Waffe ev.
Übrigens wird ein ordentlich konstruierter SD nicht längs platzen, sondern am Boden abreißen und sich nach vorne verabschieden, benötigt also eine Sollbruchstelle die unter der halben Last des Druckkörpers liegt.
Auch Mindestmaterialstärken wären villeicht ein Anfang. Sowas gibt es ja auch für Gewehrläufe.
Es ist jedenfalls lächerlich das ein nachträglich angebrachtes Mündungsgewinde den Neubeschuss der Waffe nötig macht und es für Schalldämpfer keinerlei Vorgaben gibt.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Und welche Stellen wären das ?Mr. Danger hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 13:09
Analysen und Richtwerte von unabhängigen Stellen, ja bitte.
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Mr. Danger
- .50 BMG

- Beiträge: 634
- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Militärische Universitäten (gibt es einige davon in Europa), Amt für Rüstungs und Wehrtechnik, ...Poirot hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 15:07Und welche Stellen wären das ?Mr. Danger hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 13:09
Analysen und Richtwerte von unabhängigen Stellen, ja bitte.
Es gibt viele Stellen in Europa, die sich mit solchen Dingen auf sehr hohem Nivea beschäftigen. Die Ergebnisse werden leider oft nicht publiziert oder für Laien aufbereitet.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ist es nicht. Läufe sind dezidiert als beschusspflichtige Teile in der BeschVO angeführt. Eine Änderung des Diameters bewirkt daher automatisch eine Erneuerung der Beschusspflicht. Ein Kürzen des Laufes hingegen erfordert keine Beschusspflicht.Poirot hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 12:44 Es ist jedenfalls lächerlich das ein nachträglich angebrachtes Mündungsgewinde den Neubeschuss der Waffe nötig macht und es für Schalldämpfer keinerlei Vorgaben gibt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Gasdruck an der Mündung ist aber deutlich geringer und die Wandstärken über jenen von Kombinierten an der Mündung.Promo hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 17:25 Ist es nicht. Läufe sind dezidiert als beschusspflichtige Teile in der BeschVO angeführt. Eine Änderung des Diameters bewirkt daher automatisch eine Erneuerung der Beschusspflicht. Ein Kürzen des Laufes hingegen erfordert keine Beschusspflicht.
Eine Lösung mit Mindestwandstärken wäre hier besser denn es ist paradox, das wir hier über explodierende Dämpfer als Normalzustand sprechen während ich noch nie ein explodiertes Laufgewinde gesehen habe
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
.. und was hindert jemanden daran beim Gewindeschneiden die Mindestwandstärke zu unterschreiten, oder das Gewinde gleich 1cm vor dem Übergangskonus anzubringen wo der Gasdruck wesentlich höher ist (an der Stelle: ab einer gewissen Lauflänge wird das Geschoss auch wieder gebremst, wodurch auch eine plötzliche Gasdruckspitze auftreten könnte, also müsste man auch gewisse Maximallauflängen definieren wofür das anwendbar ist)? Also müsste man deiner Logik folgend noch weitere Detailregelungen treffen damit man definiert ab wann ein Mündungsgewinde eine "Gefahr" darstellt und wann nicht, nur damit man eine gewisse Zahl von unbedenklichen Fällen freistellt. Und das natürlich abhängig vom jeweiligen Kaliber, denn der Gasdruck wird im Regelfall bei einem Magnumkaliber höher sein als bei einer .22 lr. Also muss dann diejenige Person, die ein Mündungsgewinde anbringt feststellen, innerhalb welches Fensters er am Lauf ein Mündungsgewinde anbringen darf, ob er dabei eine Mindestwandstärke unterschreitet, und was die jeweiligen Regelungen für das betreffende Kaliber sind. Das ganze darf dann übrigens offiziell CIP einführen, weil wir Teil davon sind und daher es alle Länder übernehmen müssen.Poirot hat geschrieben: Di 17. Mär 2026, 18:01 Der Gasdruck an der Mündung ist aber deutlich geringer und die Wandstärken über jenen von Kombinierten an der Mündung.
Eine Lösung mit Mindestwandstärken wäre hier besser denn es ist paradox, das wir hier über explodierende Dämpfer als Normalzustand sprechen während ich noch nie ein explodiertes Laufgewinde gesehen habe![]()
Bevor man es so kompliziert macht, da bleib ich dann ehrlicherweise lieber bei der aktuellen Regelung.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Schon jetzt gibt es Listen mit Mindestlaufwandstärken die befugte Personen kennen und sich daran halten müssen. Es wäre also nur eine Ergänzung vorhandener Vorschriften.Promo hat geschrieben: Mi 18. Mär 2026, 11:34
Also muss dann diejenige Person, die ein Mündungsgewinde anbringt feststellen, innerhalb welches Fensters er am Lauf ein Mündungsgewinde anbringen darf,
Bevor man es so kompliziert macht, da bleib ich dann ehrlicherweise lieber bei der aktuellen Regelung.
Ohne Neubeschuss sinkt auch die Gefahr das die Waffe mit gültigen Beschuss wegen Verschlussabstand Überschreitungen stillgelegt werden muss, was ja sogar manchmal bei neueren Geradezugbüchsen aus dem Allgäu passiert
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Werter Herr Poirot. Du hast offensichtlich keine Ahnung wovon du schreibst und zimmerst dir irgendwas zusammen. Die Önorm S1205 gilt nur in Österreich und ist meines Wissens nach nicht mehr bindend. Die darin festgelegten Definitionen der Mindeswandstärken gilt für die Lauflänge 5x Kaliberdurchmesser ab Übergangskonus. Danach ist es, ausgenommen Flintenläufe, quasie dem Konstrukteur "freigestellt" hier sein Konzept der Laufkontur zu verfolgen.
Gehämmerte Läufe sind sowieso ein völlig anderes Thema. Was diese Materialien zu Leisten im Stande sind, hängt nicht nur vom Werkstoff, sondern auch von der Behandlung vor und nach dem Hämmern, vom Umformungsgrad und ein paar anderen Faktoren ab. Darüber wirst du keine Informationen finden weil sie herstellerspezifisch nicht gleichwertig oder identisch sind. Kaltgehämmert ist nicht gleich kaltgehämmert, jedenfalls in den meisten Fällen der Norm deutlich überlegen.
Es ist daher jetzt müßig, über deine Vorstellungen von Mindestwandstärken zu diksutieren.
Gehämmerte Läufe sind sowieso ein völlig anderes Thema. Was diese Materialien zu Leisten im Stande sind, hängt nicht nur vom Werkstoff, sondern auch von der Behandlung vor und nach dem Hämmern, vom Umformungsgrad und ein paar anderen Faktoren ab. Darüber wirst du keine Informationen finden weil sie herstellerspezifisch nicht gleichwertig oder identisch sind. Kaltgehämmert ist nicht gleich kaltgehämmert, jedenfalls in den meisten Fällen der Norm deutlich überlegen.
Es ist daher jetzt müßig, über deine Vorstellungen von Mindestwandstärken zu diksutieren.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
sehe ich auch so - sparen wir uns die Zeittitan hat geschrieben: Mi 18. Mär 2026, 19:07 Es ist daher jetzt müßig, über deine Vorstellungen von Mindestwandstärken zu diksutieren.