Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 17:20
Bleibt noch zu hoffen dass der Brexit eine Kettenreaktion auslöst und die dann andere Sorgen haben.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Ich hoffe ich liege falsch aber es wird keinen Brexit geben.Tobi1987 hat geschrieben:Bleibt noch zu hoffen dass der Brexit eine Kettenreaktion auslöst und die dann andere Sorgen haben.
Warum?mura hat geschrieben:Ich hoffe ich liege falsch aber es wird keinen Brexit geben.Tobi1987 hat geschrieben:Bleibt noch zu hoffen dass der Brexit eine Kettenreaktion auslöst und die dann andere Sorgen haben.
Auszählung *hust*diver99 hat geschrieben:Warum?mura hat geschrieben:Ich hoffe ich liege falsch aber es wird keinen Brexit geben.Tobi1987 hat geschrieben:Bleibt noch zu hoffen dass der Brexit eine Kettenreaktion auslöst und die dann andere Sorgen haben.
d-s meinte aber, dass dies ein AWN Staat anders auslegen kann. In D-Land z.B. ein oberstes Gericht und schon rennen die Jäger ohne Selbstlader herum. Gab ja auch schon bei uns Interpretationsänderungen im WaffGemanuel2408 hat geschrieben:Der Artikel über Sportschützen bezieht sich auf die Kat A6, A7 und A9 halbautomatischen Waffen und Ladevorrichtungen...
Für Kat B wird offenbar ein Bedarf vorausgesetzt. Die österreichische Regelung hinsichtlich der Bereithaltung zur SV könnte bestehen bleiben, da dies ja auch einen Bedarf darstellt...
Nochmals: Halbautomatische Kurz und Langwaffen werden nicht zu Kat A, nur in Verbindung mit einem Magazin, dass mehr als 20 (Kurzfeuerwaffen) bzw 10 (Langfeuerwaffen) oder festen Magazin mit gerade genannten Spezifikationen.
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Österreich könnt hergehen und "alles" verbieten, dazu braucht es kein Höchstgericht, die RL stellt nur Mindestanforderungen auf, strenger geht in dem Fall, es handelt sich um keine Vollharmonisierung.. Aber das könnte der nationale Gesetzgeber jetzt auch schon.Incite hat geschrieben:d-s meinte aber, dass dies ein AWN Staat anders auslegen kann. In D-Land z.B. ein oberstes Gericht und schon rennen die Jäger ohne Selbstlader herum. Gab ja auch schon bei uns Interpretationsänderungen im WaffGemanuel2408 hat geschrieben:Der Artikel über Sportschützen bezieht sich auf die Kat A6, A7 und A9 halbautomatischen Waffen und Ladevorrichtungen...
Für Kat B wird offenbar ein Bedarf vorausgesetzt. Die österreichische Regelung hinsichtlich der Bereithaltung zur SV könnte bestehen bleiben, da dies ja auch einen Bedarf darstellt...
Nochmals: Halbautomatische Kurz und Langwaffen werden nicht zu Kat A, nur in Verbindung mit einem Magazin, dass mehr als 20 (Kurzfeuerwaffen) bzw 10 (Langfeuerwaffen) oder festen Magazin mit gerade genannten Spezifikationen.
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diver99 hat geschrieben: Warum?
Ich hoffe ich liege falsch aber es wird keinen Brexit geben.Tobi1987 hat geschrieben:Bleibt noch zu hoffen dass der Brexit eine Kettenreaktion auslöst und die dann andere Sorgen haben.
Ich tippe auf 49,7% zu 50,3%.JAGAS3P hat geschrieben:Hust, ich wette ein 10er Magazin, dass es sich knapp nicht ausgehen wird![]()
Natürlich nicht, gibt ja noch die zusätzlichen Regelungen des BMLVS mit der Einstufung...diver99 hat geschrieben:Jetzt mal eine dämliche Frage: wäre nach der hoffentlich trotzdem nicht kommenden Regelung dann ein M1 Garand erlaubt?
Das heißt für mich aber: die Waffen nach Abs 5 fallen einfach in Kat B und aus. Ist glaub ich deswegen so formuliert, damit diese dann nicht in Kat C fallen.Maddin hat geschrieben:Aber lest euch mal die Kategorie B durch, da steht unter anderem
"(4) halbautomatische Lang
-Feuerwaffen, deren Ladevorrichtung und Patronenlager
zusammen bei Randfeuerwaffen mehr als drei Patronen und bei Zentralfeuerwaffen
mehr als drei aber weniger als [zwölf] Patronen aufnehmen können
; "
(5) halbautomatische Lang
-Feuerwaffen, deren Ladevorrichtung und Patronenlager
zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen können, deren Ladevorrichtung
auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein
gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Ladevorrichtung und
Patronenlager zusammen mehr als drei Patronen aufnehmen können und die unter
Kategorie A Nummer 7 Buchstabe b aufgeführt sind, umgebaut werden können;
Da steht dann wieder "aufnehmen können"...
Das wäre die Frage, ob diese Regelung dann noch gilt.Maddin hat geschrieben:Natürlich nicht, gibt ja noch die zusätzlichen Regelungen des BMLVS mit der Einstufung...diver99 hat geschrieben:Jetzt mal eine dämliche Frage: wäre nach der hoffentlich trotzdem nicht kommenden Regelung dann ein M1 Garand erlaubt?