Seite 25 von 28

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Sa 7. Sep 2013, 01:43
von diver99
Meine WBK ist aus dem Jahr 1991. Ein Schreiben ist ihnen lieber. Wahrscheinlich wollens auf Nummer sicher gehen. Da diskutiere ich aber nicht, weils mir egal ist.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 13:05
von gewo
hi

die klarstellung der aenderung ist gekommen
der allgemeine aufschrei hat geholfen

es wird im erlass klargestellt dass die erweiterung nach 2b eine ZUSAETZLICHE option mit geringen anforderungen ist welche NEBEN der WEITER BESTEHENDEN bisherigen erweiterung nach abs 2 mittels ergebnisslisten und genauer belegung was wann warum moglich sein soll

die bedingungen fuer den 2b sind eh allseits bekannt:
- mind 5 jahre WBK
- keine auffaelligkeiten
- mitgliedschaft in einem sportschuetzenverein

erweiterung alle fuenf jahre um maximal 2 zusaetzliche jedoch nicht mehr als insgesamt 5

damit hat das hin- und her bei den einzelnen behoerden wohl ein ende

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 14:02
von andishp
Danke für die Info!

Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht :tipphead:

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 14:05
von gewo
andishp hat geschrieben:Danke für die Info!
Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht :tipphead:
hi

werden sie einfach ned gewusst haben
der erlass ist vom 12.9.2013 ....

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 14:10
von howa308
gewo hat geschrieben:hi

die klarstellung der aenderung ist gekommen
der allgemeine aufschrei hat geholfen

es wird im erlass klargestellt dass die erweiterung nach 2b eine ZUSAETZLICHE option mit geringen anforderungen ist welche NEBEN der WEITER BESTEHENDEN bisherigen erweiterung nach abs 2 mittels ergebnisslisten und genauer belegung was wann warum moglich sein soll

die bedingungen fuer den 2b sind eh allseits bekannt:
- mind 5 jahre WBK
- keine auffaelligkeiten
- mitgliedschaft in einem sportschuetzenverein

erweiterung alle fuenf jahre um maximal 2 zusaetzliche jedoch nicht mehr als insgesamt 5

damit hat das hin- und her bei den einzelnen behoerden wohl ein ende
Hallo Gewo

Glaubst du ist es vielleicht möglich an den Erlass zu kommen Schriftlich ?
Oder darf das eine Behörde nicht Öffentlich machen ?

mfg
howa308

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 14:29
von gewo
howa308 hat geschrieben: Glaubst du ist es vielleicht möglich an den Erlass zu kommen Schriftlich ?
Oder darf das eine Behörde nicht Öffentlich machen ?
hi

er taucht garantiert in den naechsten tag mal wo auf ...
ist bei waffenrechtlichen erlaessen ja üblich ...

es handeelt sich um einen speziell formulierten text
der bekannte text aus der gesetzeswerdung (der vom innenausschuss) der in den letzten wochen immer wieder als "erlass" gehandelt wurde ist es wie schon erwartet nicht...

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 14:57
von andishp
gewo hat geschrieben:
andishp hat geschrieben:Danke für die Info!
Dann werde ich bei Gelegenheit mal auf meine BH gehen und schauen was die für eine Erweiterung nach Abs 2
alles haben wollen. Da war nämlich die Rede von einem Gutachter der schaut ob man die
beantragen Plätze auch wirklich braucht :tipphead:
hi

werden sie einfach ned gewusst haben
der erlass ist vom 12.9.2013 ....

Hi!

Diese Aussage ist schon ein paar Monate alt.

Auf unserer BH war (ist?) es erforderlich bei einer Erweiterung für Sportschiessen
neben Ergebnislisten, und Schreiben vom OSM ein Schreiben aufzusetzen wofür man die Plätze braucht.
Dieses Schreiben wird von einem Gutachter den die BH bestimmt geprüft. Wenn der sagt ja, das macht Sinn
bekommt man die Plätze. Wenn der nein sagt dann halt nicht. Kosten hierfür 700-800 Euro.

Als ich das letzte mal nachgefragt habe wurde mir bestätigt das es keine Rolle spielt ob ich von 2 auf 4 oder zB. von 2 auf 8
erweitern will. Die Prozedur bleibt die gleiche. :tipphead:

Da ich die WBK erst seit 1 1/2 Jahren habe kommt Abs 2b für mich (noch) nicht in Frage...

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 15:24
von kawaz
andishp hat geschrieben:

Dieses Schreiben wird von einem Gutachter den die BH bestimmt geprüft. Wenn der sagt ja, das macht Sinn
bekommt man die Plätze. Wenn der nein sagt dann halt nicht. Kosten hierfür 700-800 Euro.
Wie bitte 700-800€, was soll das für ein Gutachter sein und was für ein Gutachten soll er ausstellen???

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 16:07
von andishp
Ich weiß von zwei Kollegen im Verein die das bezahlt haben.
Wie das Gutachten im Endeffekt ausschaut müsste ich erfragen.

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 16:10
von Bud Spencer
andishp hat geschrieben:Ich weiß von zwei Kollegen im Verein die das bezahlt haben.
Wie das Gutachten im Endeffekt ausschaut müsste ich erfragen.
Soviel kostet in der regel ein Gutachten für eine Kat. A - Ausnahmegenehmigung oder eine Sammler WBK (20+)
Frechheit! :tipphead:

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Di 17. Sep 2013, 16:14
von raptor
Bei dem Preis würde ich es lassen. Bei meiner Einkaufspolitik würde ich alleine um den Gegenwert des Gutachtens zwei Waffen bekommen. Alles war recht ist, das Gutachterunwesen sponsore ich nicht auch noch ... :tipphead:

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 21:15
von Black Knight
Wenn ich dafür eine kat a bekomme bzw 20 extra plätze fürs sammeln
Zahle ich sehr gerne

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 21:39
von kawaz
und ich würde das doppelte geben für einen WP ;)

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: So 22. Sep 2013, 00:47
von Hellboy
kawaz hat geschrieben:und ich würde das doppelte geben für einen WP ;)
Brauchsd ned, der kostet "nur" ca 120€ :lol:

Re: Änderung des Waffenrechts

Verfasst: So 22. Sep 2013, 01:00
von Stickhead
Aber auch nur, wennst an "Bedarf" hast. Sonst kannst dir die 120 .... :lol: