Somit Erweiterung nach §23b nur noch für Mitglieder eines Sportschützenvereines möglich?Sohin soll unter Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen des Abs. 2b Mitgliedern eines Sportschützenvereins aufgrund der unterschiedlichen Waffen, die sie im Zuge der Teilnahme an verschiedenen Disziplinen bei Schießwettbewerben benötigen, ermöglicht werden, bis zu zehn Schusswaffen der Kategorie B zu erwerben.
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Eilmeldung WaffG neu!!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Erläuterung zu §23b:
Zuletzt geändert von Bourne am Mo 8. Okt 2018, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Ja
Dafür hast aber 5 nach 23 2
Ich versuche zusammenzufassen:
23 2
Nach 5 Jahren 5 St. ohne Vorraussetzungen. Für "jeden" also. Gabs vorher gar nicht (alter 2b war zur Ausübung des Schießsports).
Oder wie bisher: es dürfen mehr Waffen erlaubt werden. Jetzt aber keine Schikanen mehr. Sportschütze per Definition. Die Behörde muss freilich nicht.
23 2b alle 5 Jahre bis max 10 Stk.
Sportschütze per Definition Aber eben als Recht im Gesetz verankert. Keine Behördenwillkür. Bisher max 5 Stk.
Unterm Strich finde ich eine klare Verbesserung.
Dafür hast aber 5 nach 23 2
Ich versuche zusammenzufassen:
23 2
Nach 5 Jahren 5 St. ohne Vorraussetzungen. Für "jeden" also. Gabs vorher gar nicht (alter 2b war zur Ausübung des Schießsports).
Oder wie bisher: es dürfen mehr Waffen erlaubt werden. Jetzt aber keine Schikanen mehr. Sportschütze per Definition. Die Behörde muss freilich nicht.
23 2b alle 5 Jahre bis max 10 Stk.
Sportschütze per Definition Aber eben als Recht im Gesetz verankert. Keine Behördenwillkür. Bisher max 5 Stk.
Unterm Strich finde ich eine klare Verbesserung.
Zuletzt geändert von FFWGK am Mo 8. Okt 2018, 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Die Hunger Games werden WirklichkeitFFWGK hat geschrieben:Nicht schon wieder Möglichkeiten austüfteln das Gesetz zu umgehen bevor es beschlossen ist
Wobei...Duell der Obmänner hätte was gg




Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Aus den Erläuterungen:
Diese waffenrechtliche Zuordnung berührt jedoch nicht den Anwendungsbereich des KMG. Dies bedeutet, dass halbautomatische Karabiner oder halbautomatische Gewehre, sofern es sich nicht um Jagd- oder Sportgewehre handelt, weiterhin unter das KMG fallen, auch wenn diese Schusswaffen – nach diesem Bundesgesetz – grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen sind.
Ich darf die Waffen mit WBK zwar kaufen usw., wenn ich aber zu nem Match nach Tschechien fahren möchte, dann brauch ich (jedes mal???) eine Ausfuhrgenehmigung nach dem KMG???
Zumindest konnte ich bei kurzer Durchsicht des KMG keinerlei Ausnahmen finden, welche für Sportschützen interessant wären.
Diese waffenrechtliche Zuordnung berührt jedoch nicht den Anwendungsbereich des KMG. Dies bedeutet, dass halbautomatische Karabiner oder halbautomatische Gewehre, sofern es sich nicht um Jagd- oder Sportgewehre handelt, weiterhin unter das KMG fallen, auch wenn diese Schusswaffen – nach diesem Bundesgesetz – grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen sind.
Ich darf die Waffen mit WBK zwar kaufen usw., wenn ich aber zu nem Match nach Tschechien fahren möchte, dann brauch ich (jedes mal???) eine Ausfuhrgenehmigung nach dem KMG???



Zumindest konnte ich bei kurzer Durchsicht des KMG keinerlei Ausnahmen finden, welche für Sportschützen interessant wären.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Und den ganzen Einstufungsunsinn hat man auch nicht entschlackt?
Byebye Austria
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Frage an diejenigen die schon Bewerbe ausgerichtet haben: Ab wann gilt eín Bewerb als nationaler Bewerb?
Wenn ich mein Lvl.2 IPSC Flintenmatch nicht auf ein Bundesland beschränke dann ist das doch schon ein nationaler Bewerb oder stell ich mir das zu einfach vor?
Wenn ich mein Lvl.2 IPSC Flintenmatch nicht auf ein Bundesland beschränke dann ist das doch schon ein nationaler Bewerb oder stell ich mir das zu einfach vor?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Na eben schon.Nordi hat geschrieben:Und den ganzen Einstufungsunsinn hat man auch nicht entschlackt?
Oder lese ich das falsch: "... auch innerstaatlich in diesem Bundesgesetz halbautomatische Schusswaffen grundsätzlich der Kat. B zuzuordnen..."
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Ja, nach geplanter Definition ("national, mindestens fünf Bundesländer übergreifend") schon. Damit will man eigentlich verhindern, dass interne Turniere als Rechtfertigung herangezogen werden.Hailwood hat geschrieben:Frage an diejenigen die schon Bewerbe ausgerichtet haben: Ab wann gilt eín Bewerb als nationaler Bewerb?
Wenn ich mein Lvl.2 IPSC Flintenmatch nicht auf ein Bundesland beschränke dann ist das doch schon ein nationaler Bewerb oder stell ich mir das zu einfach vor?
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
- Lindenwirt
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Wie gehts jetzt eigentlich weiter. Ende der Begutachtungsfrist mit 05.November.
Heißt das das wars jetzt erstmal mit den Neuigkeiten und jetzt warten wir ab bis November?
Heißt das das wars jetzt erstmal mit den Neuigkeiten und jetzt warten wir ab bis November?
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Nein! Von Teilnehmern ist nirgends die Rede! Sonst lad ich mir einen deutschen Staatsbürger ein (stellen eh die meistens Ausländer in ATFFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.

Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
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- Wohnort: Dornbirn
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Jetzt ist Lobyying angesagt.........
Free People own Guns, Slaves don't.
Sabatti Urban Sniper .308Win
Glock 45
BUL SAS II Standard
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Das ist, finde ich, die größte Hürde. Als ÖSB Bewerbe fallen mir da nur Ö(S)M ein. Da beschickt aber nicht der Verein sondern der LSL nach Leistung.Robiwan hat geschrieben:Ja, nach geplanter Definition ("national, mindestens fünf Bundesländer übergreifend") schon. Damit will man eigentlich verhindern, dass interne Turniere als Rechtfertigung herangezogen werden.Hailwood hat geschrieben:Frage an diejenigen die schon Bewerbe ausgerichtet haben: Ab wann gilt eín Bewerb als nationaler Bewerb?
Wenn ich mein Lvl.2 IPSC Flintenmatch nicht auf ein Bundesland beschränke dann ist das doch schon ein nationaler Bewerb oder stell ich mir das zu einfach vor?
Ansonsten kann man halt LMS mit Gästeklasse ausrichten, siehe STMK. Aber 5 BL ist da schon eine Hausnumner. Oder PPC/IPSC Bewerbe, da sind meist Internat. Schützen anwesend. Hier reicht 1 ! Vereinsmitglied das mitgeschossen hat

Oder der Verwin schickt ein (!) Mitglied zu einem Bewerb im Ausland.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Du hast jetzt Zeit Stellungnahmen zu schreiben. Die Landesjagdverbände werden sich äußern, die IV und auch einige Vereine.Lindenwirt hat geschrieben:Wie gehts jetzt eigentlich weiter. Ende der Begutachtungsfrist mit 05.November.
Heißt das das wars jetzt erstmal mit den Neuigkeiten und jetzt warten wir ab bis November?
Diese Stellungnahmen werden dankend zur Kenntnis genommen und im Rundordner (sorry, auch auf der Parlaments-HP veröffentlicht) abgelegt. Der Entwurf wird dann so beschlossen wie er vorliegt. Kann natürlich anders sein, aber das ist meine Erfahrung. (hab in Ministerien gearbeitet)
9mm - .38 Special - .357 Mag. - .22 lfb. - .223 Rem. - 5,6x50R Mag. - 6,5x57R - 6,5-.284 Norma - .270 Win. - .300 BLK - .308 Win. - .30-06 Springfield - .30R Blaser - 20/76 - 16/70 - 12/76
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
"Das Verbot von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher entfallen.."
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