Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Mo 13. Jun 2016, 12:12
Hab die letzten 20ig Seiten nicht gelesen, aber Alles davor.
Jedenfalls hab ich mir eine kleine Liste zusammengestellt mit den wichtigsten Punkten bezüglich des Wisches auf den sich die Innen und Justizminister geeinigt haben:
Änderungen bei den Kategorien:
Kat. A
Ich hoffe ich habe nix vergessen.
LG
Jedenfalls hab ich mir eine kleine Liste zusammengestellt mit den wichtigsten Punkten bezüglich des Wisches auf den sich die Innen und Justizminister geeinigt haben:
- Medizinische Untersuchungen / Psychotest mind. alle 5 Jahre erneuern lassen
- aufrollen des derzeit gültigen Rechts alle paar Jahre (ca 5) um auf Veränderungen reagieren zu können (siehe 3D-Drucker)
- Onlinekäufe sind noch immer machbar, müssen aber von einem Händler, oder einer anderen authorisierten Person, mittels einer "face to face" Übergabe abgewickelt werden
- Mindestalter auf 18 jahre heruntergesetzt (mit Elterneinwilligung sogar drunter)
- als "good cause" (Rechtfertigung) gelten nurnoch Jagd und Sportschießen
- gemeinsame Lagerung von Waffe und Munition nur in einem Safe möglich (ohne Safe = getrennte Lagerung!)
- spezielle Makierung von Schusswaffen um besser Nachvollziehen zu können "Wer, Was , Wann, Wo, ..."
- "essential parts" (relevante Teile): Gehhäuse, Lauf, Verschluss, Schlitten und Trommel
- "high capacity" Magazine sind verboten **
- Führen unterliegt den nationalen Gesetzen
- Schweiz, Island, ... werden die neuen Gesetze wsl auch übernehmen müssen
Änderungen bei den Kategorien:
Kat. A
- auf halbauto umgebaute ex-vollauto Waffen
- Halbautomaten, die entweder mehr 21 Schuss hintereinander (Kurzwaffen), oder 11 für Langwaffen, abgeben können
- Langwaffen die sich auf unter 60cm verkürzen lassen
- "High capacity mags" (21+ für KW und 11+ für LW)
- kurze (< 60cm) Repetierer
- kurze "einschüssige * " Zentralfeuerwaffen
- Randfeuerwaffen mit einer Gesamtlänge < 28cm
- halbautomatische Randfeuerwaffen mit 3+ Schussabgabe ohne nachzuladen
- halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit 3+, aber weniger als 12, Schussabgabe ohne nachzuladen
- Flinten (egal ob Halbauto oder Repetierer) mit einer Lauflänge unter 60cm
- Halbautomaten die wie Vollautomaten ("militärisch") aussehen
- Repetierer
- "eischüssige * " Langwaffen mit gezogenem Lauf
- Halbautomaten die weder A, noch B sind (Browning Auto 5 mit 3er Magazin z.B.)
- "eischüssige * " Randfeuerwaffen mit einer Gesamtlänge > 28cm
- Signal-, Schreckschuss-, Salut- und Dekowaffen
- "eischüssige * " Langwaffen mit glatten Lauf (diese werden erst erfasst NACHDEM das neue Gesetz in kraft tritt!)
Ich hoffe ich habe nix vergessen.
LG