ist ganz ganz wichtig und den müssen wir in den nächsten Tagen sehr oft vortragen, wenn immer jemand sagt, dass böse böse Waffen deshalb verboten werden sollten, denn hier hat solch eine böse böse Waffe wohl vielen Menschen das Leben gerettet!Ein Polizist war im Club, als Mateen dort eindrang. Entgegen ersten Meldungen dürfte er außer Dienst gewesen sein, jedoch eine Waffe getragen haben. Der Polizist habe sofort das Feuer erwidert und Verstärkung angefordert, sagte Polizeichef John Mina am Montag. Der Täter habe sich in der Folge mit den Polizisten ein Feuergefecht geliefert, bevor er sich in den Toiletten des Clubs verschanzte, wo er Anwesende als Geiseln nahm.
„Das war der Moment, in dem wir Dutzende und Dutzende von Leuten retten und in Sicherheit bringen konnten und sie aus dem Club rausbringen konnten“, sagte Mina bei der Pressekonferenz. Kurz darauf sei eine Sondereinheit der Polizei eingetroffen, die den Club absicherte. Der ursprüngliche Plan sei es gewesen, sich den Weg zum Attentäter und seinen Geiseln freizusprengen, so Mina. Er selbst habe aber angeordnet, die Räumlichkeiten von außen mit einem gepanzerten Mannschaftswagen zu rammen.
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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Dieser Absatz
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
DerDaniel hat geschrieben: ist ganz ganz wichtig und den müssen wir in den nächsten Tagen sehr oft vortragen, wenn immer jemand sagt, dass böse böse Waffen deshalb verboten werden sollten, denn hier hat solch eine böse böse Waffe wohl vielen Menschen das Leben gerettet!
Dann heißt es halt für Polizisten ausser Dienst ja, aber des Depperte Volk soll nix mer haben....

▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das glaube ich auch erst wenns so weit ist.
In den Medien wird groß herumgeschwafelt aber nach einem Anruf bei der BH heute wissen weder die dort Zuständigen was, noch der Vortragende vom BMI selbst bei der Schulung vor ein paar Tagen.

In den Medien wird groß herumgeschwafelt aber nach einem Anruf bei der BH heute wissen weder die dort Zuständigen was, noch der Vortragende vom BMI selbst bei der Schulung vor ein paar Tagen.
Tight pants - tight groupings
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Schritt für Schritt
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Octopus hat geschrieben:Das glaube ich auch erst wenns so weit ist.![]()
In den Medien wird groß herumgeschwafelt aber nach einem Anruf bei der BH heute wissen weder die dort Zuständigen was, noch der Vortragende vom BMI selbst bei der Schulung vor ein paar Tagen.
Die Exekutive ist aber auch nicht teil der Legislative. Warum sollten die dir Auskunft über einen zukünftigen Stand geben (können)?
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
oJo hat geschrieben:Octopus hat geschrieben:Das glaube ich auch erst wenns so weit ist.![]()
In den Medien wird groß herumgeschwafelt aber nach einem Anruf bei der BH heute wissen weder die dort Zuständigen was, noch der Vortragende vom BMI selbst bei der Schulung vor ein paar Tagen.
Die Exekutive ist aber auch nicht teil der Legislative. Warum sollten die dir Auskunft über einen zukünftigen Stand geben (können)?
Die sind natürlich schon auch eingebunden, völlig uninformiert sind die natürlich nicht. Du darfst dir eine Gewaltenteilung nicht nach dem perfekten Beispiel von Montesquieu vorstellen, das ist in Österreich längst nicht so stark wie im Vorzeigemodel. Das wird auch alleine im österreichischen Regierungsmodel sichtbar (Exekutive/Legislative).
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
DerDaniel hat geschrieben:Dieser Absatz ist ganz ganz wichtig und den müssen wir in den nächsten Tagen sehr oft vortragen, wenn immer jemand sagt, dass böse böse Waffen deshalb verboten werden sollten, denn hier hat solch eine böse böse Waffe wohl vielen Menschen das Leben gerettet!
Naja, dann kommt das typische Argument "Polizisten haben eine besondere Ausbildung, die ein Zivilist nicht hat".
Only a good guy with a gun can stop a bad guy with a gun.
Trifft hier völlig zu.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Maddin hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Octopus hat geschrieben:Das glaube ich auch erst wenns so weit ist.![]()
In den Medien wird groß herumgeschwafelt aber nach einem Anruf bei der BH heute wissen weder die dort Zuständigen was, noch der Vortragende vom BMI selbst bei der Schulung vor ein paar Tagen.
Die Exekutive ist aber auch nicht teil der Legislative. Warum sollten die dir Auskunft über einen zukünftigen Stand geben (können)?
Die sind natürlich schon auch eingebunden, völlig uninformiert sind die natürlich nicht. Du darfst dir eine Gewaltenteilung nicht nach dem perfekten Beispiel von Montesquieu vorstellen, das ist in Österreich längst nicht so stark wie im Vorzeigemodel. Das wird auch alleine im österreichischen Regierungsmodel sichtbar (Exekutive/Legislative).
Ja aber bitte nicht der Verwaltungsbeamte und dessen Ausbilder, die sind viel zu weit unten in der Regierung als dass die mitreden dürften.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
So ich habe mich einmal hingesetzt und die englische und die deutsche Version abgeglichen und einmal versucht zu verstehen was für ein BS da auf uns zukommt. Mir ist bewusst daß dieses Papier sollte es so kommen wie vorgeschlagen nur eine Grundanforderung darstellt und das Ganze auch schärfer ausgelegt werden kann. Allerdings besteht im österreichischen Waffg. bereits jetzt die Möglichkeit jederzeit Waffen und Munition zu verbieten. (vergl §17(2))Ich beziehe mich einmal darauf was in der Richtlinie dezitiert vorgeschlagen wird. Ich habe auch aufgrund von Zeitmangel erst die für mich wichtigsten Punkte zusammengefasst.
1. Erwerb und Besitz
Unbeschadet von Artikel 3 gestatten die Mitgliedstaaten den
Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen nur Personen, die dafür ein Bedürfnis nachweisen können und
(a)
mindestens 18 Jahre alt sind, außer im Falle des Erwerbs (nicht des Kaufs) und des Besitzes von Feuerwaffen für die Jagdausübung und für Sportschützen, sofern Personen, die jünger als 18 Jahre sind, eine Erlaubnis der Eltern besitzen
oder unter elterlicher Anleitung beziehungsweise Anleitung eines Erwachsenen mit gültigem Waffen oder Jagdschein stehen oder sich in einer zugelassenen Schießstätte befinden.
dazu kommt noch
"Unbeschadet von Artikel 3 erlauben die Mitgliedstaaten den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen ausschließlich Personen, die eine Genehmigung erhalten haben oder denen dies, soweit es sich um Feuerwaffen der Kategorien C (...) handelt, nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften ausdrücklich gestattet ist.
Hier habe ich nichts gefunden das unser Recht auf Wafffenbesitz zur Selbstverteidigung ausdrücklich ausschließen würde, ebenso kann Kat. C sollte es wie bei uns die nationalen Rechtvorschriften erlauben weiterhin ohne ausdrückliche Genehmigung erworben werden. Es steht nirgentwo das SV kein Bedarfsgrund mehr sein kann
2. Verlängerung WBK
Die Mitgliedstaaten können die Ausstellung oder Verlängerung einer Genehmigung gemäß Absatz 1 von (...)
medizinischen Tests, die auch psychologische Tests einschließen können, abhängig machen.
und
"Die (...) Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe wird in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind."
Auch hier steht ,,können von medizinische Tests abhängig sein'' dezitiert gefordert werden diese Test nicht. Scheiße hier ist mMn das ,,kann erneuert'' werden ein müssen wäre besser gewesen. Aber auch hier erfüllt MMn die gängige Praxis in österreich die Mindestanforderungen. Und da für C und D keine Genehmigung wie z.B. WBK bei uns notwendig ist gibt es auch keinen Überprüfung des Bedarfes.
3. Verbot von Halbautomaten
"6. automatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden;
(7) jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:
a)
Kurz-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird, und
b)
Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;
8) halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp-oder Teleskopgriffs oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren
Griffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
(9) Ladevorrichtungen, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetier-Feuerwaffen montiert werden können und folgende Merkmale aufweisen:
a)
Ladevorrichtungen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
b)
Ladevorrichtungen für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können.
dazu kommt
Cat B
(7) halbautomatische Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch, die wie vollautomatische Waffen aussehen und die nicht unter Kategorie A Nummern 6,7 oder 8 aufgeführt sind.
Auch hier sind die bei uns erhältlichen HA Langwaffen bzw Ha Kurzwaffen nur dann Kat A wenn ein 10+ bzw 20+ Magazin angesteckt ist. Kein bei uns erhältliches OA oder Aug Z ist ein rückgebauter Vollautomat. Blöd ist hier dass auf einmal UHRs Cat A werden können. Daran hat anscheinend niemand gedacht. 22l.r. sind von der Magazinbeschränkung nicht betroffen da ausdrücklich von Zentralfeuerwaffen gesprochen wird.
Den Rest schau ich mir morgen an da ich mittlerweile Kopfweh von dem BS bekommen habe.
LG
1. Erwerb und Besitz
Unbeschadet von Artikel 3 gestatten die Mitgliedstaaten den
Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen nur Personen, die dafür ein Bedürfnis nachweisen können und
(a)
mindestens 18 Jahre alt sind, außer im Falle des Erwerbs (nicht des Kaufs) und des Besitzes von Feuerwaffen für die Jagdausübung und für Sportschützen, sofern Personen, die jünger als 18 Jahre sind, eine Erlaubnis der Eltern besitzen
oder unter elterlicher Anleitung beziehungsweise Anleitung eines Erwachsenen mit gültigem Waffen oder Jagdschein stehen oder sich in einer zugelassenen Schießstätte befinden.
dazu kommt noch
"Unbeschadet von Artikel 3 erlauben die Mitgliedstaaten den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen ausschließlich Personen, die eine Genehmigung erhalten haben oder denen dies, soweit es sich um Feuerwaffen der Kategorien C (...) handelt, nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften ausdrücklich gestattet ist.
Hier habe ich nichts gefunden das unser Recht auf Wafffenbesitz zur Selbstverteidigung ausdrücklich ausschließen würde, ebenso kann Kat. C sollte es wie bei uns die nationalen Rechtvorschriften erlauben weiterhin ohne ausdrückliche Genehmigung erworben werden. Es steht nirgentwo das SV kein Bedarfsgrund mehr sein kann
2. Verlängerung WBK
Die Mitgliedstaaten können die Ausstellung oder Verlängerung einer Genehmigung gemäß Absatz 1 von (...)
medizinischen Tests, die auch psychologische Tests einschließen können, abhängig machen.
und
"Die (...) Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe wird in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind."
Auch hier steht ,,können von medizinische Tests abhängig sein'' dezitiert gefordert werden diese Test nicht. Scheiße hier ist mMn das ,,kann erneuert'' werden ein müssen wäre besser gewesen. Aber auch hier erfüllt MMn die gängige Praxis in österreich die Mindestanforderungen. Und da für C und D keine Genehmigung wie z.B. WBK bei uns notwendig ist gibt es auch keinen Überprüfung des Bedarfes.
3. Verbot von Halbautomaten
"6. automatische Feuerwaffen, die zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden;
(7) jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen:
a)
Kurz-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als 21 Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird, und
b)
Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in die Feuerwaffe eingebaut ist oder eingesetzt wird;
8) halbautomatische Lang-Feuerwaffen (d. h. Feuerwaffen, die ursprünglich als Schulterwaffen vorgesehen sind), die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp-oder Teleskopgriffs oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren
Griffs auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können;
(9) Ladevorrichtungen, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetier-Feuerwaffen montiert werden können und folgende Merkmale aufweisen:
a)
Ladevorrichtungen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;
b)
Ladevorrichtungen für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können.
dazu kommt
Cat B
(7) halbautomatische Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch, die wie vollautomatische Waffen aussehen und die nicht unter Kategorie A Nummern 6,7 oder 8 aufgeführt sind.
Auch hier sind die bei uns erhältlichen HA Langwaffen bzw Ha Kurzwaffen nur dann Kat A wenn ein 10+ bzw 20+ Magazin angesteckt ist. Kein bei uns erhältliches OA oder Aug Z ist ein rückgebauter Vollautomat. Blöd ist hier dass auf einmal UHRs Cat A werden können. Daran hat anscheinend niemand gedacht. 22l.r. sind von der Magazinbeschränkung nicht betroffen da ausdrücklich von Zentralfeuerwaffen gesprochen wird.
Den Rest schau ich mir morgen an da ich mittlerweile Kopfweh von dem BS bekommen habe.
LG
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Danke für die Aufarbeitung Hailwood
!

Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...
Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Falls es jemand noch nicht mitbekommen haben sollte:


Tight pants - tight groupings
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
woher stammt diese Info, dass morgen abgestimmt worden soll? Das wurde doch auf Juli verschoben.
im Entwurf der Tagesordnung: ·Prüfung der Kompromissänderungsanträge
ich weiß ja net wo die Leute alle die Infos her haben aber vieles wirkt für mich schon fast hysterisch.

im Entwurf der Tagesordnung: ·Prüfung der Kompromissänderungsanträge
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Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Hier gibt es mehr was heute gelaufen ist und morgen diskutiert wird.
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201606/IMCO/IMCO(2016)0613_1/sitt-2560002
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"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Vicky Ford schrieb auf ihrer FB Seite vor ca. 21 Stunden:
"On way to Brussels where I will lead debate & negotiations on European gun law reforms - thinking of Orlando"
"On way to Brussels where I will lead debate & negotiations on European gun law reforms - thinking of Orlando"
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
wann gehts heut los ?
09:15 ?
09:15 ?
member the old PD design ? oh I member