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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 12:47
von Bad Lieutenant
Lindenwirt: "Ein entsprechender Abänderungsantrag ist vorbereitet"
Heißt soviel wie die ÖVP hätte da was in der Schublade liegen. Ist wohl Teil der Packelei im Ausschuß. Wirst dazu nichts auf der Parlamentsseite finden.

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 12:56
von Bad Lieutenant
aurum hat geschrieben:
Bad Lieutenant hat geschrieben:Also was es da abzulehnen gibt, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Wäre doch eine sachlich richtige, einfache, klare, billige und Verwaltungsaufwand reduzierende Regelung. Was kann man da dagegen haben?
Es wäre wieder eine Extrawurst. Einfacher wäre WBK = WP.
Ja eh. Klientelpolitik und Zuckerl an einzelne Gruppen verteilen ist eh Scheiße.
Meine rhetorische Frage bezog sich speziell auf die Position die die SPÖ in diesem Punkt, zu diesem Vorhaben einnimmt und nicht "das große Ganze" in einer idealisierten Welt.

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 13:39
von Stickhead
Detail am Rande:

Während zu jedem wischiwaschi-Begutachtungsentwurf auf der Website des BMI die Stellungnahmen veröffentlicht werden, ist es bei der WaffG-Novelle so, dass gleich die ganze WaffG-Novelle von der Website entfernt wurde, anstatt die Stellungnahmen zu veröffentlichen.

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 16:02
von jab01
Täusch ich mich, oder werden da jetzt so lange Sonderregelungen kreiert, bis man den Waffenpass für die meisten Gruppen nicht mehr braucht und als einfacher Zivilist dann auch nie wieder einen kriegt?
Nicht dass man jetzt einen kriegen würde.......

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 17:00
von Cerakote
Was ist da denn jetzt rausgekommen? Sollten nicht schon Ergebnisse vorliegen? Finde auf der parlament.gv.at Seite nichts. Ist der Abs. 2 nun fix oder nicht?

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 17:18
von hmg382
Stickhead hat geschrieben:Detail am Rande:

Während zu jedem wischiwaschi-Begutachtungsentwurf auf der Website des BMI die Stellungnahmen veröffentlicht werden, ist es bei der WaffG-Novelle so, dass gleich die ganze WaffG-Novelle von der Website entfernt wurde, anstatt die Stellungnahmen zu veröffentlichen.
Naja, man muss dazu sagen, dass das BM.I die Kommentare eigentlich NIE veröffentlicht hat. Und das was bis vor kurzem drin stand, waren auch nur 3 Links zu den bekannten Dokumenten. Ich hab jeden Tag 1x nachgeschaut und nix ist passiert. Die warten wohl noch etwas oder lassen es bleiben. Ist mir aber auch egal, solange das Parlament die Infos meist immer schon einen Tag danach veröffentlicht hat.

Vielleicht hat man sich an der EU ein Beispiel genommen, die die 28.000 (?) Eingaben zum Gesetzesentwurf einmal kurz online hatten und dann auf Nimmerwiedersehen haben verschwinden lassen :roll:

Außerdem hat das BMI nen ziemlich miesen Webmaster ... das Parlament ist da schon deutlich besser aufgestellt:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 17:43
von hmg382
Cerakote hat geschrieben:Was ist da denn jetzt rausgekommen? Sollten nicht schon Ergebnisse vorliegen? Finde auf der parlament.gv.at Seite nichts. Ist der Abs. 2 nun fix oder nicht?
Nope. Hab schon vor paar Seiten geschrieben. Das ganze wurde jetzt an den Innenausschuss verwiesen und die dürfen unsere Kommentare dann lesen und sich überlegen, was sie damit anfangen. Vorher wird nicht nochmal was geändert. Die Arbeit liegt jetzt beim Ausschuss.

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 18:30
von Cerakote
hmg382 hat geschrieben:
Cerakote hat geschrieben:Was ist da denn jetzt rausgekommen? Sollten nicht schon Ergebnisse vorliegen? Finde auf der parlament.gv.at Seite nichts. Ist der Abs. 2 nun fix oder nicht?
Nope. Hab schon vor paar Seiten geschrieben. Das ganze wurde jetzt an den Innenausschuss verwiesen und die dürfen unsere Kommentare dann lesen und sich überlegen, was sie damit anfangen. Vorher wird nicht nochmal was geändert. Die Arbeit liegt jetzt beim Ausschuss.
Danke. Hab nur vor ein paar Tagen eine Mail von der iwö erhalten und geglaubt rausgelesen zu haben, dass das heute entschieden wird. War wohl mein Fehler.

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 19:41
von gunlove

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Mi 30. Nov 2016, 22:23
von hmg382
Ok, dann ist das an mir wohl vorbeigegangen. Der etwas ausführlichere Bericht:
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_ ... htlinge-zu

Allerdings muss das Ding ja wohl auch noch durch das Parlament, oder? Wird wohl nur Formsache sein, aber offiziell dürfte es noch nicht sein.

Und was lernen wir? Unsere Stellungnahmen waren wohl für den A****. In der Zeit zwischen Abgabefrist ne Innenausschuss war ja kaum Zeit für sinnvolle Nacharbeit.

Ich freue mich dann nur auf die ersten 'Butz' mit nem OA-10 open carry in .223 ... ist ja unter 9mm [emoji41]

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Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Do 1. Dez 2016, 07:39
von aurum
hmg382 hat geschrieben:Allerdings muss das Ding ja wohl auch noch durch das Parlament, oder? Wird wohl nur Formsache sein, aber offiziell dürfte es noch nicht sein.
Besteht nicht auch die Möglichkeit über Verordnungen? Vielleicht macht die EC auch deshalb soviel Druck auf die Innenminister.
hmg382 hat geschrieben:Und was lernen wir? Unsere Stellungnahmen waren wohl für den A****. In der Zeit zwischen Abgabefrist ne Innenausschuss war ja kaum Zeit für sinnvolle Nacharbeit.
Die Möglichkeit der Stellungnahme dient nur der Beruhigung der Masse. An den Absichten der Regierenden dürften keine Zweifel mehr herrschen.

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Do 1. Dez 2016, 08:06
von Chris Kriss
Wie kann man das Ganze jetzt verstehen? Gehts dann ganz genau her nur weil die 9mm Luger/Para/x19 ein paar Zehntel/Hundertstel breiter als 9mm ist oder geht es dann um die "Bezeichung" des Kalibers? Kaliber 9mm Luger/ 9x19 und 9mm Para(bellum) gibt ja auch die Bundesnorm ONR 191391 an.

Der neue Gesetztestext lt. parlament.gv.at:

4. In § 22 Abs. 2 lautet:
„(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn
1. der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder
2. es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 1 und 2 Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991). Diesfalls ist der Waffenpass dahingehend zu beschränken, dass nur Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter geführt werden dürfen.“


Theoretisch kann der Polizist jetzt sagen: Im Text steht Kaliber 9mm oder darunter! Meine Glock hat Kaliber 9mm!

Soll jetzt nicht kleinkariert klingen aber als (Gesetzes)-Laie ist das Ganze immer ein wenig schwer zu verstehen und bis jetzt war immer von "unter 9mm" die Rede......

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Do 1. Dez 2016, 08:12
von hmg382
Besteht nicht auch die Möglichkeit über Verordnungen? Vielleicht macht die EC auch deshalb soviel Druck auf die Innenminister.
[/quote]
Ich bin kein Rechtsgelehrter, aber AFAIK muss das im Gesetz stehen, wenn z.B. das BM.I etwas mit einer Verordnung regeln kann/soll/darf, z.B. §8 (7) oder §16b WaffG. "Einfach so" geht das nicht.
Bei der EC hab ich bis dato nix finden können, wo das gehen würde (außer bei der DeAc-Verordnung, die ja als Schnellschuss so richtig in die Hose gegangen ist, weil wohl fast nicht praktikabel)-
aurum hat geschrieben: Die Möglichkeit der Stellungnahme dient nur der Beruhigung der Masse. An den Absichten der Regierenden dürften keine Zweifel mehr herrschen.
Wohl wahr. ABER! Wenn man gute Kontakte hat, dann geht wohl auch alles. Vergleich mal die TGÜ (Technische Gegenüberstellung) des Ursprungentwurfes, und was im Innenausschuss abgestimmt wurde:

ALT: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 563210.pdf
NEU: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 573218.pdf

Da ist plötzlich §33a aufgetaucht. Der war vorher nicht da. Gut, ich bin auch bei den Schützen und ich begrüße dieses Einbringen durchaus, weil es die Arbeit mit der Registrierung und Konsorten der Vereinsbüchsen erleichtern dürfte (unser Waffenwart darf sich mit knapp 60 Stück bei uns befassen). Es stößt mir aber insofern auf, dass KEINER (!) der mir bekannten Stellungnahmen zur WaffG Änderung (und ich behaupte, ich habe alle auf der Parlamentseite gelesen) in diese Richtung gegangen ist. Also hat irgendjemand mit sehr guten Kontakten diese Änderung einmoniert, jetzt ist sie drin. Und wir schreiben uns die Finger wund, begründen was der Teufel was und es passiert gar nichts. Der 9mm-Begrenzungsschrott wird dem BM.I aber noch auf den Kopf fallen. Rechtsunsicherheit ohne Ende ... und ob sich das dann durch den nächsten Runderlass noch "kitten" lässt, ist fraglich. BS bleibt BS.

Was anderes:
Ist irgendwo definiert, was eine "Sportschützenvereinigung" im Sinne des §23 Sprenmittelgesetz ist? Muss man einen eigenen Stand haben? Oder reicht es, einen Verein gegründet zu haben, der Schießsport als Vereinszweck anführt? Muss der Mitglied im ÖSB sein? Da dieses z.T. hirnbefreite Gesetz ja wohl durchgehen wird, stellt sich mir die Frage, ob man nicht unseren (bisher) vereinslosen, wiederladenden LWBlern z.B. mit einer Vereinsgründung und "Fernmitgliedschaften" mit einem homöpathischen Obolus (oder dergleichen) den weiteren bewilligungsfreien Erwerb von Schießmitteln ermöglichen kann? Die Alternative heißt Schießmittelschein, Bürokratie und alle 5 Jahre blechen und Papierkram ... und ggf. auch noch die übliche BH-Willkür

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Do 1. Dez 2016, 08:20
von hmg382
Chris Kriss hat geschrieben:Wie kann man das Ganze jetzt verstehen? Gehts dann ganz genau her nur weil die 9mm Luger/Para/x19 ein paar Zehntel/Hundertstel breiter als 9mm ist oder geht es dann um die "Bezeichung" des Kalibers? Kaliber 9mm Luger/ 9x19 und 9mm Para(bellum) gibt ja auch die Bundesnorm ONR 191391 an.

Der neue Gesetztestext lt. parlament.gv.at:

4. In § 22 Abs. 2 lautet:
„(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn
1. der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder
2. es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 1 und 2 Sicherheitspolizeigesetz – SPG, BGBl. Nr. 566/1991). Diesfalls ist der Waffenpass dahingehend zu beschränken, dass nur Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter geführt werden dürfen.“


Theoretisch kann der Polizist jetzt sagen: Im Text steht Kaliber 9mm oder darunter! Meine Glock hat Kaliber 9mm!

Soll jetzt nicht kleinkariert klingen aber als (Gesetzes)-Laie ist das Ganze immer ein wenig schwer zu verstehen und bis jetzt war immer von "unter 9mm" die Rede......
Genau das ist der Punkt: Es ist UNKLAR. Das haben auch hunderte von Zuschriften klar gesagt, war denen aber egal, weil gewisse Politkreise keine "Pistoleros" mit übergroßen Kanonen haben wollen.

Nun gut, ich kann mir nur vorstellen, dass das BM.I nen Runderlass rausgeben wird, der das näher spezifiziert. Und bis dahin darf wohl jeder Polizist 9mm (Luger) und verwandtes Kaliber (.357 Sig, .38) oder ein kleineres Kaliber führen:
.223 Remington
.308 Win
.338 Lapua Magnum
.30-06 Springfield
...
:lol:

Re: Waffenpässe für Polizisten - Gesetzesnovelle geplant!

Verfasst: Do 1. Dez 2016, 08:34
von jagawirth
hmg382 hat geschrieben: TGÜ (Technische Gegenüberstellung)

Was anderes:
Ist irgendwo definiert, was eine "Sportschützenvereinigung" im Sinne des §23 Sprenmittelgesetz ist? Muss man einen eigenen Stand haben? Oder reicht es, einen Verein gegründet zu haben, der Schießsport als Vereinszweck anführt? Muss der Mitglied im ÖSB sein? Da dieses z.T. hirnbefreite Gesetz ja wohl durchgehen wird, stellt sich mir die Frage, ob man nicht unseren (bisher) vereinslosen, wiederladenden LWBlern z.B. mit einer Vereinsgründung und "Fernmitgliedschaften" mit einem homöpathischen Obolus (oder dergleichen) den weiteren bewilligungsfreien Erwerb von Schießmitteln ermöglichen kann? Die Alternative heißt Schießmittelschein, Bürokratie und alle 5 Jahre blechen und Papierkram ... und ggf. auch noch die übliche BH-Willkür
Hallo,
das heißt Textgegenüberstellung...
Was eine traditionelle Schützenvereinigung im rechtlichen Sinn ist und was sie zu normalen Schützenvereinen abgrenzt ist eine gute Frage. Ich hab jedenfalls mit 2 Schützenkollegen einen eigenen Verein gegründet. Ist ansich nicht recht aufwändig und bringt schon auch Vorteile mit sich. :at2:
Einen Schießstand haben wir keinen eigenen. Wir halten unsere Vereinsmeisterschaften eben auf anderen Schießständen ab.