Re: SigSauer Patrol 516/716 eingestuft!
Verfasst: Sa 10. Nov 2018, 19:36
Wenn es für euch ein Trost ist: ich warte auf meine Hera seit 25 Wochen ... bei Bestellung hieß es 8 - 14 Wochen 

Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
ich hab 34 Monate auf mein OA10rhodium hat geschrieben:Wenn es für euch ein Trost ist: ich warte auf meine Hera seit 25 Wochen ... bei Bestellung hieß es 8 - 14 Wochen
Wenn man bis dahin kriegt was man haben will, ist es sicher sinnvoll.gewo hat geschrieben:zu 90% ist es der 14.12.2019 (!)
trotzdem ist es sinnvoll so gut wie moegich alles am 31.12.2018 in warmen tuechern zu haben
man weiss ja nie
Ja, jedoch kann das Datum jederzeit geändert werden.rhodium hat geschrieben:Ohne hier in das OT abzugleiten: Stand aktueller Entwurf kam man bis 14.12.2019 Altbestand schaffen?
ohne durchfuehrungsbestimmungen ist das alles ein blindflugIncite hat geschrieben:Ja, jedoch kann das Datum jederzeit geändert werden.rhodium hat geschrieben:Ohne hier in das OT abzugleiten: Stand aktueller Entwurf kam man bis 14.12.2019 Altbestand schaffen?
1 Jahr Zeit um die Kreditkarten glühen zu lassen und Kat A Altbestand zu erzeugen? Ich weiß net ob das so kommt aber ich täusche mich gerne und dann ist die Freude groß
In § 62 (20) steht was mit 1. Jänner 2019 in Kraft tritt und § 62 (21) was mit 14. Dezember 2019 in Kraft tritt.gewo hat geschrieben:ohne durchfuehrungsbestimmungen ist das alles ein blindflugIncite hat geschrieben:Ja, jedoch kann das Datum jederzeit geändert werden.rhodium hat geschrieben:Ohne hier in das OT abzugleiten: Stand aktueller Entwurf kam man bis 14.12.2019 Altbestand schaffen?
1 Jahr Zeit um die Kreditkarten glühen zu lassen und Kat A Altbestand zu erzeugen? Ich weiß net ob das so kommt aber ich täusche mich gerne und dann ist die Freude groß
sie koennen als stichtag fuer den waffen fuer hicap besitz den 14.12.2019 nehmen aber die magazine musst am 1.1.2019 schon gehabt haben
oder den 14.12.2019 als stichtag fuer die magazine nehmen aber die waffe musst am 1.1.2019 schon gehabt haben
ich konnte das nicht klar rauszulesen aus dem formulierungen ehrlich gesagt
das ist moeglichNordi hat geschrieben:Also wenn ich das jetzt richtig verstehe...es ist also egal ob ich ... kA...am 20. November 2018 oder 20. November 2019 eine neues Gewehr kaufe....es wird ( nach derzeitigen Gesetzstand ) noch Altbestand sein... erst wenn ich am 15.12.2019 was kaufe wird es unter die neue Gesetzlage fallen. richtig?
Bitte was?gewo hat geschrieben:alle scheeckschusswaffen die nach dem 14.9.18 gekauft wirden sind kat C und du brauchst einen waffenpass um sie fuehren zu duerfen ...
Wennst eine erwischt, die vorher eingeführt wurde, müsstest sie ja nachher noch kaufen und führen können....Schreckschusswaffen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt werden
Was steht denn da drin?und nicht dem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Union gemäß Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. Nr. L179 vom 8.7.2008 S.5, entsprechen
ich glaube altbestand DE jarhodium hat geschrieben:Apropos D: die Deutschen haben diese Regelung mit Altbestand an SSW auch? Den kleinen Waffenschein gibt es dort ja auch noch.
Steyrer hat geschrieben:Keine Ahnung, ob's bereits im Forum verlinkt wurde:
Das sollte der Spruch zur Einstufung sein:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 00386_1_00
Mein Dank gilt dem Generalimporteur.
Wenn er jetzt noch in großer Stückzahl liefern könnte würden die Euros nur so flattern...
LG
Steyrer
Super Logik.Weiters sei dazu zu bemerken, dass aus dem Umstand, dass einzelne Personen Waffen bei Schießwettbewerben verwenden wollen oder verwenden würden, noch lange nicht geschlossen werden könne, dass die dabei benutzten Waffen zu Sportwaffen würden.