Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Verfasst: Mo 8. Okt 2018, 11:07
"Das Verbot von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher entfallen.."
Dein Wort in Gottes Ohr. Sollte es so ausgelegt werden wäre das fein. Würde dann auf jedes Ballern gelten das auf der VereinsHP ausgeschrieben ist. Sofern andere BL nicht explizit ausgeschlossen sind. Also praktisch alles was nicht vereinsintern geschossen wird.Robiwan hat geschrieben:Nein! Von Teilnehmern ist nirgends die Rede! Sonst lad ich mir einen deutschen Staatsbürger ein (stellen eh die meistens Ausländer in ATFFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.). und die Sache ist schon international. Die Veranstaltung muss nur Teilnehmer aus mind. 5 Bundesländern zulassen. Wenn keiner kommt ist das ja nicht dein Problem.
Hey, wenn man mir dann 500,-- pro Bewerb zahlt, + Unterkunft und Verpflegung, dann fahr ich alle Bundesländer ab, damit n Niederösterreicher in nem Salzburger, Kärntner, Tiroler oderVorarlberger Bewerb is..FFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.
Siehe obenArmalito hat geschrieben:Zu §17 Abs.1:
"Das Verbot der Verwendung von Gewehrscheinwerfern erscheint nicht mehr zeitgemäß und soll daher in Z5 entfallen"
HEY HO!
Oder du wirst irgendwann ein so guter Schütze dass der LSP das machtTemudjin hat geschrieben:Hey, wenn man mir dann 500,-- pro Bewerb zahlt, + Unterkunft und Verpflegung, dann fahr ich alle Bundesländer ab, damit n Niederösterreicher in nem Salzburger, Kärntner, Tiroler oderVorarlberger Bewerb is..FFWGK hat geschrieben:Is ja e definiert: TN aus mind 5 Bundesländern.![]()
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Das heißt, meine WBK ist älter als 20Jahre und die letzte Erweiterung war vor 20Jahren...also kann ich jetzt - als definierter Sportschütze - ohne weitere Begründung mir die offenen Plätze auf 10Stk. gleich auf einmal holen. Beispiel 7Plätze auf 10PlätzeFFWGK hat geschrieben:Ja
Dafür hast aber 5 nach 23 2
Ich versuche zusammenzufassen:
23 2
Nach 5 Jahren 5 St. ohne Vorraussetzungen. Für "jeden" also. Gabs vorher gar nicht (alter 2b war zur Ausübung des Schießsports).
Oder wie bisher: es dürfen mehr Waffen erlaubt werden. Jetzt aber keine Schikanen mehr. Sportschütze per Definition. Die Behörde muss freilich nicht.
23 2b alle 5 Jahre bis max 10 Stk.
Sportschütze per Definition Aber eben als Recht im Gesetz verankert. Keine Behördenwillkür. Bisher max 5 Stk.
Unterm Strich finde ich eine klare Verbesserung.
Würde ICH anders auslegen. Aber es ist EINE MÖGLICHE Interpretation.McMonkey hat geschrieben:Das heißt, meine WBK ist älter als 20Jahre und die letzte Erweiterung war vor 20Jahren...also kann ich jetzt - als definierter Sportschütze - ohne weitere Begründung mir die offenen Plätze auf 10Stk. gleich auf einmal holen. Beispiel 7Plätze auf 10PlätzeFFWGK hat geschrieben:Ja
Dafür hast aber 5 nach 23 2
Ich versuche zusammenzufassen:
23 2
Nach 5 Jahren 5 St. ohne Vorraussetzungen. Für "jeden" also. Gabs vorher gar nicht (alter 2b war zur Ausübung des Schießsports).
Oder wie bisher: es dürfen mehr Waffen erlaubt werden. Jetzt aber keine Schikanen mehr. Sportschütze per Definition. Die Behörde muss freilich nicht.
23 2b alle 5 Jahre bis max 10 Stk.
Sportschütze per Definition Aber eben als Recht im Gesetz verankert. Keine Behördenwillkür. Bisher max 5 Stk.
Unterm Strich finde ich eine klare Verbesserung.
Ich hoffe sie meinen damit Organe des öffentlichen Sicherheitsdienst und nicht bloß Aufsicht. Organ der öffentlichen Aufsicht wäre auch ein Parkwächter...Für Organe der öffentlichen Aufsicht soll künftig die Möglichkeit bestehen, einem Menschen, der ohne
Waffen, Muni
tion oder waffenrechtliche Urkunden angetroffen wird und der durch missbräuchliches
Verwenden einer Waffe Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum
gefährden könnte, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen.
für Jäger nochhari hat geschrieben:also da sind neben den grossen Änderungen schon auch einige Verbesserungen im Detail drin:
- Zubehör bis max 2x WBK Plätze ohne Antrag
- Keine 9mm WP Beschränkung für die Exekutive
- Sammeln und Jagd als zusätzliche Rechtfertigung
- Gewehrscheinwerfer erlaubt
- Halbautomaten kein Kriegsmaterial
Behalten ist nicht das Thema. Es geht um Neuerwerb.Coolhand1980 hat geschrieben:Jetzt hab ichs auch mal durchgeackert, das neue Gesetz...also gut, den Entwurf...
Ich seh das mit den Vereinen eigentlich ganz anders...
Ich glaube schon, dass jetzt mehr Wettbewerbe ausgetragen werden, da hier der Bedarf plötzlich gestiegen ist. Das wird mehr LBW die entsprechenden Sicherheitsregeln eintrichtern, was ja sicher keine schlechte Idee ist.
Die IPSC ist übrigens kein reiner "Dachverband" sondern ein Verein, in dem Schützen ordentliche Mitglieder werden können.
Und da gibt's mehr als 100. -Und genug internationale und nationale Wettkämpfe, die beschickt und veranstaltet werden.
Ich sehe da kein Problem. Gut, man muss beitreten, und das kostet was.
Aber der Preis ist für mein dafürhalten eher gering für das Behalten der HA, wenn man ihn mit anderen Ländern vergleicht.
Ich möchte mich auf dem Weg bei denen bedanken, die sich für den Erhalt der Freiheit gegen gewisse undemokratische Organisationen mit Sternchen in Flagge, geführt von Alkoholikern, eingesetzt haben!![]()
Das sollte auch mal gesagt werden!