Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Verfasst: Sa 21. Jun 2025, 23:20
Und schon beginnt die nächste Runde unterschwelliger Wahlwerbung für die FPÖ.
Das österreichische Waffenforum
https://www.pulverdampf.com/
Ich wüsste gerne, aus welcher Quelle heute.at den Satz "Die Waffenbesitzkarte wird für Erstbesitzer auf acht Jahre befristet" geschöpft hat.GoodReason hat geschrieben: Sa 21. Jun 2025, 22:23 https://www.heute.at/s/oesterreicher-st ... -120114827
Bravo, Gerhard!
Wenn Du eine andere relevante Partei weißt, die den privaten Schusswaffenbesitz nicht verschärfen will, immer raus damit.Mag Dump hat geschrieben: Sa 21. Jun 2025, 23:20 Und schon beginnt die nächste Runde unterschwelliger Wahlwerbung für die FPÖ.
Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.Glock1768 hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:12 Wahrscheinlich ist hier die „neuausstellung“ eine „erstausstellung“
Du schreibst, als ob das was schlechtes wäre.Mag Dump hat geschrieben: Sa 21. Jun 2025, 23:20 Und schon beginnt die nächste Runde unterschwelliger Wahlwerbung für die FPÖ.
Im Text steht "Erstbesitzer".Glock1768 hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:12 Wahrscheinlich ist hier die „neuausstellung“ eine „erstausstellung“
Ich stelle einen Sachverhalt fest.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:28Du schreibst, als ob das was schlechtes wäre.Mag Dump hat geschrieben: Sa 21. Jun 2025, 23:20 Und schon beginnt die nächste Runde unterschwelliger Wahlwerbung für die FPÖ.
Die Waffenbesitzkarte ist kein Mietvertrag.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:23Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.Glock1768 hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:12 Wahrscheinlich ist hier die „neuausstellung“ eine „erstausstellung“
Du willst damit sagen, dass ein Mietvertrag schwieriger zum aufkündigen wäre, als ein rechtskräftig gewordener Bescheid?Mag Dump hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:47Die Waffenbesitzkarte ist kein Mietvertrag.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:23Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.Glock1768 hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:12 Wahrscheinlich ist hier die „neuausstellung“ eine „erstausstellung“
Die vielversprechendeste Vorgehensweise wäre: (1) Informieren (2) Nachdenken (3) Kommentieren.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:56Du willst damit sagen, dass ein Mietvertrag schwieriger zum aufkündigen wäre, als ein rechtskräftig gewordener Bescheid?Mag Dump hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:47Die Waffenbesitzkarte ist kein Mietvertrag.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:23Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.Glock1768 hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:12 Wahrscheinlich ist hier die „neuausstellung“ eine „erstausstellung“
Wer wollte Dich daran hindernSteppenwolf hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 12:18 Darf man sich mit einer Schüssel Popcorn dazugesellen während ihr um des Kaisers Bart diskutiert?
![]()
![]()
Gut gebrüllt Löwe.Mag Dump hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 12:31Die vielversprechendeste Vorgehensweise wäre: (1) Informieren (2) Nachdenken (3) Kommentieren.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:56Du willst damit sagen, dass ein Mietvertrag schwieriger zum aufkündigen wäre, als ein rechtskräftig gewordener Bescheid?Mag Dump hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:47Die Waffenbesitzkarte ist kein Mietvertrag.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: So 22. Jun 2025, 11:23
Wenn es nur die Erstaustellungen beträfe, könnte ich mir schon vorstellen dass das alles leichter durchgeht, da ja die alten Bescheide anzufassen wohl rechtlich ein wenig heikel wäre.