Sehr geehrter Herr .......,
vielen Dank für Ihre E-Mail vorn 1. Dezember an mehrere Mitglieder der Europäischen
Kommission und Präsident Juncker, der mich gebeten hat, Ihnen in seinem Namen zu
antworten. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort auf Ihre E-Mail.
Was die von der Europäischen Kommission im November 2015 vorgeschlagene
Überarbeitung der Feuerwaffenrichtlinie angeht, so ist es unser Ziel, das richtige Verhältnis
zwischen dem Waffenbesitz und der Sicherheit der EU-Bürger angesichts der Tatsache zu
finden, dass mehrere Millionen EU-Bürger - als Jäger, Sportschützen oder Sammler -
Waffen besitzen und benutzen, ohne ein Sicherheitsrisiko darzustellen.
Eines der Ziele des Vorschlags ist es, Lücken in der geltenden Gesetzgebung zu schließen,
die auf der Grundlage der Schlussfolgerungen einer Studie
1 festgestellt wurden, die die
Europäische Kommission vor kurzem durchgeführt hat und in der alle Vorschriften der
Feuerwaffenrichtlinie bewertet wurden. Wie aus der Studie hervorgeht, gibt es tatsächlich
konkrete Schlupflöcher in den Rechtsvorschriften für Feuerwaffen, die dazu führten, dass
Schusswaffen für Straftaten eingesetzt wurden. Überdies wird in der Studie betont, dass in
bestimmten Mitgliedstaaten sogar Straftaten mit legalen Waffen verübt werden. Zwischen
Mitte der 1990er-Jahre und 2014 wurden in der EU schätzungsweise fast eine halbe Million
Feuerwaffen als abhandengekommen oder gestohlen verzeichnet, die höchstwahrscheinlich
Kriminellen in die Hände gefallen sind. Außerdem wurden in Europa in den vergangenen
Jahren mehrere Massaker mit in rechtmäßigem Besitz befindlichen Feuerwaffen angerichtet,
vor allem mit halbautomatischen Waffen.
Die Erörterungen mit dem Rat der EU (also mit Vertretern der Mitgliedstaaten) bewegen sich
in die richtige Richtung und sollten eine Lösung für eine Reihe von Fragen ermöglichen.
Dazu gehören der Typ der Feuerwaffenkategorien, die verboten werden sollen, und die
Möglichkeit, dass Einzelpersonen Feuerwaffen, die in Zukunft möglicherweise verboten
werden, behalten dürfen. Die Erörterungen mit dem Europäischen Parlament dauern an.
Abschließend weise ich darauf hin, dass wir uns des Problems des illegalen Handels mit
Feuerwaffen bewusst sind. Die zum Besitz und Erwerb von Waffen durch Zivilpersonen
vorgeschlagenen Maßnahmen allein reichen für eine umfassende Antwort auf die heutigen
Herausforderungen im Bereich der Sicherheit keineswegs aus. Während für die Bekämpfung
des illegalen Waffenhandels hauptsächlich die Einzelstaaten zuständig sind, bedarf es
angesichts der eindeutig grenzüberschreitenden Dimension einer stärkeren Koordinierung der
Polizei und der Nachrichtendienste sowie strengerer Einfuhrkontrollen, um gegen den
illegalen Waffenhandel vorzugehen und Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu verschärfen.
Zu diesem Zweck kündigte die Kommission am 2. Dezember außerdem einen Aktionsplan
zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels an.
Mit freundlichen Grüßen
Alain Alexis
Referatsleiter
1 http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/8385?locale=de