Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Verfasst: Do 14. Jul 2016, 18:13
Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?
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Ich werde mich hüten auch nur irgendwelche Mag-Ausnahmen für Sportschützen in Anspruch zu nehmen. Das klingt nach Magazin-ZWR (also ZMR) durch die Hintertür als freiwillige Registrierung.BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?
Was du da schreibst macht überhaupt keinen Sinn. Natürlich ist JEDE Verschärfung abzulehnen und vehement legal zu bekämpfen. Aber wenn so eine Verschärfung wirklich in Kraft treten SOLLTE, dann soll ich die Ausnahmen nicht in Anspruch nehmen? Warum nicht? Magazine registrieren kann niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, die Plastikdinger haben ja nichtmal eine Seriennummer.DerWolf hat geschrieben:Ich werde mich hüten auch nur irgendwelche Mag-Ausnahmen für Sportschützen in Anspruch zu nehmen. Das klingt nach Magazin-ZWR (also ZMR) durch die Hintertür als freiwillige Registrierung.BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?
z.B. Eintrag: Person X besitzt Kat. A Magazine für Schusswaffe Y.BigBen hat geschrieben:Was du da schreibst macht überhaupt keinen Sinn. Natürlich ist JEDE Verschärfung abzulehnen und vehement legal zu bekämpfen. Aber wenn so eine Verschärfung wirklich in Kraft treten SOLLTE, dann soll ich die Ausnahmen nicht in Anspruch nehmen? Warum nicht? Magazine registrieren kann niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, die Plastikdinger haben ja nichtmal eine Seriennummer.DerWolf hat geschrieben:Ich werde mich hüten auch nur irgendwelche Mag-Ausnahmen für Sportschützen in Anspruch zu nehmen. Das klingt nach Magazin-ZWR (also ZMR) durch die Hintertür als freiwillige Registrierung.BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?
Darfst du Waffen besitzen, die nicht eindeutig identifizierbar (aka Seriennummer) sind? Nein, ist per Gesetz vorgeschrieben. Wo soll also das Problem sein? Zukünftig müssen auch einfach die Mags eindeutig identifizierbar sein laut Gesetz, was dann die Hersteller und Besitzer daraus machen ist deren Problem...BigBen hat geschrieben:Magazine registrieren kann niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, die Plastikdinger haben ja nichtmal eine Seriennummer.
Imco meinst du? Dann ja. Der Rat hat halt in seiner Version für Langwaffen 10 Schuss drinnen.BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?
Was ich nicht ganz verstehe ist, was mit den aber Millionen "high capacity" Magazinen passieren soll, die sich bereits im Umlauf befinden?BigBen hat geschrieben:Soweit ich verstanden habe geht es um Magazine mit mehr als 21 Schuss, aber Ausnahmen für Sportschützen sind vorgesehen? Ist das so korrekt?
Eben, die Dinger lösen sich nicht in Luft auf, außer man ist so g´scheit wie diese junge Aktivistin:dLTdT hat geschrieben:Das könnte ja niemand kontrollieren, hat man daheim halt ein Mag rumliegen, wer soll das wissen? Oder rennt dann auf den Ständen die Stasi rum und hält nachschau?
DerDaniel hat geschrieben:Darfst du Waffen besitzen, die nicht eindeutig identifizierbar (aka Seriennummer) sind? Nein, ist per Gesetz vorgeschrieben. Wo soll also das Problem sein? Zukünftig müssen auch einfach die Mags eindeutig identifizierbar sein laut Gesetz, was dann die Hersteller und Besitzer daraus machen ist deren Problem...BigBen hat geschrieben:Magazine registrieren kann niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, die Plastikdinger haben ja nichtmal eine Seriennummer.![]()
PS: Dass das Einführen so einer Vorschrift sogar vorteilhaft ist, da plötzlich ganz viele ganz viel Geld zur Nachkennzeichnung ausgeben müssen, oder über Nacht zu Kriminellen werden, ist sicherlich nur zufälliges Beiwerk...
Seite 10Auf meiner Schusswaffe befindet sich keine Herstellungsnummer
und auch keine Beschuss Nummer. Wie erfolgt die Registrierung?
Als Herstellungsnummer wäre „0000“ bei der Registrierung
anzugeben.